Der Vermieter kann im Mietvertrag bestimmte Versicherungsprämien auf den Mieter umlegen oder pauschal auf die Betriebskostenverordnung verweisen. Insbesondere sind die Prämien der Sach- und Haftpflichtversicherung sowie der Elementarversicherungen umlagefähig.
Anerkannt sind aber auch die Öltankhaftpflichtversicherung oder bei bestimmten Gegebenheiten die Terrorschadenversicherung. Dabei muss der Vermieter immer den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen.
Nicht umlagefähig sind beispielsweise eine Reparaturkostenversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung. Die Umlagefähigkeit setzt die ausdrückliche Bezeichnung in der Nebenkostenabrechnung voraus.
- Hier finden Sie unseren ausführlichen Leitartikel zur den umlegbaren Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung.
11. Juni 2013 - 18:39
Hallo,
ich hoffe Sie können uns weiterhelfen.
In unserer BKA 2012 ist unter Hausnebenkosten ein Posten “Steuerbüro …&…” enthalten, der im letzten Jahr nicht auftauchte. Ist das rechtens?
13. Juni 2013 - 09:00
Hallo Denise,
auf den ersten Blick klingt das sehr nach nicht umlegbaren Verwaltungskosten. Sie sollten nachfragen, welche Leistungen hier erbracht wurden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. Juli 2014 - 17:45
Hallo Herr Hundt,
bei uns mußte eine Hauswasserpumpe eingebaut werden. Sind die Kosten ca 1.200,–€ umlegbar?
Danke Ihnen schon im voraus
Liebe Grüße
Erika
17. Juli 2014 - 14:21
Hallo Erika,
das klingt für mich nach einer klassischen Instandhaltung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. September 2014 - 20:14
Hallo Herr Hundt,
wir haben ein Einfamilienhaus und eine Garage angemietet. Der Vermieter wohnt in einem Nebengebäude und nutzt jedoch in dem Haus von uns angemieteten Haus zwei abgetrennte Kellerräume für sich als Waschküche und Heizungsraum. In der NK- und Betriebskostenabrechnung wird uns die komplette Gebäudeversicherung für das Gebäude nebst insgesamt 4 Garagen berechnet.
Welchen prozentualen Anteil muss der Vermieter hier selbst übernehmen?
MfG
kregab
27. September 2014 - 07:53
Hallo Kregab,
die fairer Lösung wäre sicherlich die Beteiligung des Vermieter in der Größenordnung der verwendeten Nutzfläche.
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. Januar 2020 - 14:53
Hallo Herr Hundt,
hierzu habe ich folgende Frage:
Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus. Beide Wohnungen sind vermietet.
Die Wohnungen befinden sich im 1. Stock.
Die Grundfläche im EG wird zu 80 % von unserem Vermieter genutzt. Dieser wohnt nicht im Gebäude.
Die Nutzung der EG-Fläche teilt sich in 2 Garagen, 1 Werkstatt und eine sehr große Fläche, deren Nutzung wir nicht wissen. Es könnte ein Lager sein. Ob diese Fläche beheizt wird wissen wir auch nicht.
Bei der Grundsteuer und Versicherung werden im Verteilerschlüssel nur die beiden vermieteten Wohnungen angeführt. Muss hier der Vermieter nicht seine genutzten Flächen auch miteinbeziehen?
Diese sind ja im Steuerbescheid und in der Versicherung auch mit erfasst.
Danke und schöne Grüße
miro
20. Januar 2020 - 16:03
Hallo Barbara,
ja, ich stimme Ihnen zu. Vermutlich liegen keine Gründe vor, warum diese Flächen bei den nichtverbrauchsabhänigen Nebenkosten nicht berücksichtigt werden sollten. Erfragen Sie das beim Vermieter.
Viele Grüße
Dennis Hundt
14. Oktober 2014 - 11:37
Sehr geehrter Herr Hundt,
wie sieht es mit der anteiligen Berechnung der Treppenhauskosten aus, wenn AZ 01.01.-31.12. ist, neuer Mieter ist im Juni eingezogen. Bewohner reinigen ab März das Haus selber. Die Kosten für die Reinigung von Januar und Februar sind auf alle Mieter umlegbar (sprich neuer Mieter anteilig statt 12 Monate 6 Monate) oder betrifft es den neuen Mieter nicht, da er da noch nicht drin gewohnt hat und der alte Mieter 01.-06. muss diese Kosten voll übernehmen?
Vielen Dank
26. Februar 2019 - 19:30
Hallo Herr Hundt,
wie die die neueste Umlage vom Vermieter zeigt, hat der Vermieter für meine souterainwohnung, 80qm, einen Beitrag für eine Glasbruchversicherung aufgeführt. Nach 18 Jahre als Mieter ist dies die erste Umlage. Ich habe eine Hausratsversicherung, in der auch Glasbruch enthalten ist.
Muß ich die Kosten für die vom Vermieter abgeschlossene Glasbruchversicherung zahlen?
Gruß
Max Schilbach
27. Februar 2019 - 08:07
Hallo Max,
hier zwei Artikel für Sie: Voraussetzungen für die Umlage neuer Nebenkosten (z.B. Rauchmelder) + Glasversicherung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. November 2020 - 14:57
Sehr geehrter Herr Hundt! Darf durch die neue Verwaltung in einem Mehrparteien-Haus (Hochhaus) der Umlageschlüssel abrechnungstechnisch einfach geändert werden, da es offenbar einige Mieter mit alten Mietverträgen gibt, auf die nicht alle Betriebskosten umgelegt werden können? Darf die neue Verwaltung in dem Fall einfach die “übrig gebliebenen Betriebskosten” auf die anderen Mieter “aufteilen”? Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar und bin gespannt darauf. Vielen lieben Dank und herzliche Grüße
17. November 2020 - 19:05
Hallo Birgit,
nein, das geht nicht. Die Kosten, die die alten Mieter nicht tragen müssen, gehen die Lasten des Vermieters.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21. Februar 2023 - 09:59
Hallo HerrHundt
ich habe als Eigentümer Versicherungen für Gebäude, Haftpflicht und Unfall abgeschlossen. Monatl. Kosten rund 73 €. Dies möchte ich auf den Mieter und mich zu je 50% umlegen. Ihm erscheint dies zu hoch.
Sind diese Versicherungen in Ordnung und muss ich eine andere Versicherung wählen, die evtl. 3 Euro günstiger ist oder darf ich bei der Vers. bleiben, die ich schon seit Jahren habe.
Vielen Dank
21. Februar 2023 - 19:20
Hallo Wolfgang,
Sie sind nicht daran gebunden den günstigen Anbieter zu wählen. Sie müssen wirtschaftlich handeln, das muss aber nicht die billigste Versicherung sein.
Hier eine Hilfe: Wann kann der Mieter überhöhte Nebenkosten beanstanden (Wirtschaftlichkeitsgebot)?
Viele Grüße
Dennis Hundt