Die Umlagefähigkeit von Nebenkosten bestimmt sich danach, dass diese durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes fortlaufend entstehen. So sind einmalig entstehende Aufwendungen (Dachrinnenreinigung infolge Verstopfung durch Laub) nicht abgedeckt.
Außerdem darf der Vermieter seine durch die Verwaltung des Gebäudes entstehenden Kosten nicht umlegen, ebenso wenig die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses oder die Kosten für die Geschäftsführung zur Verwaltung des Gebäudes. Nicht umlagefähig sind vor allem Reparatur- und Instandhaltungskosten. Häufiger Streitpunkt ist die Abgrenzung von Reparatur- und Wartungskosten.
- Hier großen Überblick: Alle nicht umlegbaren Nebenkosten.
20. Juli 2013 - 08:37
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung die Ablesegebühren für den Kalt Wasserzählen berechnet, ist dies Rechtens.
Weiterhin wurden Allgemeinstrom und Gebäudereinigung berechnet, obwohl wir einen seperaten Eingang haben und keinen Allgemeinstrom nutzen und auch nicht das Treppenhaus (was gereinigt wird)
Mit freundlichen Grüssen.
J. Schaumburg
9. März 2015 - 08:39
Darf ein Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen ?
9. März 2015 - 09:43
Hallo Werner,
die Grundsteuer gehört ganz klassisch zu den umlegbaren Nebenkosten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. Juni 2020 - 12:29
Darf der vermieter Niederschlagswasser abrechnen?
5. Juni 2020 - 20:04
Hallo M. Almeider,
hier die Antwort: Nebenkosten: Niederschlagswasser / Oberflächenentwässerung
Viele Grüße
Dennis Hundt
18. März 2015 - 11:56
Guten Tag Herr Hundt,
dürfen die Kosten einer professionell, von einer Reinigungsfirma, durchgeführte Fensterreinigung vom gewerblichen Vermieter auf seine gewerblichen Mieter umgelegt werden? Muss der Vermieter davor 3 Angebote einholen und dem Mieter vorlegen? Oder ist es die Aufgabe des Mieters, seine Fenster selber zu säubern?
Freundliche Grüsse
N.
18. März 2015 - 12:48
Hallo Nina,
wir bewegen uns hier auf Nebenkostenabrechnung.com vor allem im Wohnraummietrecht. Ich kann Ihnen aber einen allgemeinen Tipp geben: schauen Sie in den Mietvertrag und prüfen Sie, welche Nebenkosten hier vereinbart wurde.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. März 2015 - 13:14
Guten Tag Herr Hundt,
ich habe eine Frage.
Dürfen Ersatzteilkosten für den Austausch verschiedener Dichtungen, Düsen,..
dem Mieter zusätzlich zur Heizungswartung in Rechnung gestellt werden?
Vielen dank im Voraus!
MfG,
ILona Risch
23. März 2015 - 16:07
Hallo ILona,
die meisten Kleinteile dürfen im Rahmen der Wartungskosten umgelegt werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. März 2015 - 11:07
Hallo,
darf die Erneuerung der Klingelanlage, Warm-Wasser-Zähler, eine neue Mülltonne sowie Rauchmelder und Gemeinschaftskosten für Glühbirnen, Eimer und Wascheleine mit den Nebenkosten abgerechnet werden?
Vielen Dank im Vorraus.
1. April 2015 - 07:35
Hallo Tanja,
nutzen Sie am besten die Suche hier auf Nebenkostenabrechnung.com. Zu vielen Positionen finden Sie hier Artikel.
Viele Grüße
Dennis Hundt
1. September 2015 - 22:01
Hallo, mich würde mal interessieren ob der Vermieter Nebenkosten wie Gartenpflege umlegen darf wenn er die Arbeiten selbst ausführt? Genauso wie Hausmeisterkosten. Habe ob als Mieter nicht Anspruch auf Einsicht in die Rechnungen? Oder kann er da einfachen irgendwas ansetzen sodass er dem Mieter keine Geld zurück zählen muss?
Gruß Ronny
2. September 2015 - 08:58
Hallo Ronny,
hier zwei Artikel, die Ihre Fragen beantworten: Nebenkosten ohne Belege – Eigenleistung des Vermieters und Vermieter stellt selbst Rechnungen für Eigenleistungen aus – Umlagefähig oder nicht?
Viele Grüße
Dennis Hundt
21. September 2015 - 10:30
Hallo Herr Hundt,
darf der Vermieter plötzlich die Heizungswartung über die Nebenkosten abrechnen, obwohl dies in den Jahren zuvor nie als Posten aufgelistet war und wir als Mieter auch nicht darüber informiert wurden!?
Danke und viele Grüße
21. September 2015 - 10:49
Hallo Katja,
seien Sie froh, dass Sie die Kosten in den Jahren zuvor eingespart haben. Mehr auch hier: Dürfen Vermieter jahrelang nicht abgerechnete Nebenkosten umlegen?
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. März 2016 - 17:29
Hallo Herr Hundt,
darf der Vermieter Rohr- u. Kanalreinigung sowie Trinkwasseruntersuchung mir als Mieter in der Nebenkostenabrechnung verlangen ?
Danke
Viele Grüße Romy
27. April 2016 - 11:12
Sehr geehrter Herr Hundt,
unser Vermieter hat auf der Nebenkostenabrechung unter dem Posten “Gartenpflege” die Bepflanzung und Pflege einer im Haus befindlichen Dachterrassenwohnung abgerechnet und auf alle Parteien verteilt.
Die Dachterrasse steht aber nur der Familie zur Verfügung, die diese Wohnung gemietet hat und ist für die anderen Parteien nicht nutzbar. Ist diese Abrechnung rechtens, da es sich ja nicht um eine Gemeinschaftsterrasse handelt?
Vielen Dank und viele Grüße
Sabine
27. April 2016 - 22:58
Hallo Sabine,
danke für Ihren Beitrag. Ich Vermieter ist besonders kreativ. Lesen Sie am besten diesen Artikel hier: Garten nicht oder von einer Partei nutzbar – Wer zahlt die Nebenkosten?
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. Oktober 2016 - 16:59
Hallo Herr Hundt,
darf ein Vermieter die anbrigung der Videokammera am Haus mit umlegen?
Viele Grüße
26. Oktober 2016 - 11:06
Hallo Micha,
Nebenkosten definieren sich dadurch, dass Sie fortlaufend oder auch regelmäßig anfallen. In der Nebenkostenabrechnung hat die Anbindung einer Videokamera m.E. allein deshalb nichts verloren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. November 2016 - 18:08
Hallo, wir wohnen zur Miete in einem Haus, was bedeutet der Punkt bei der Nebenkostenabrechnung Anteil zur Grundstückspacht?
LG S. P.
2. November 2017 - 19:53
Vielen herzlichen Dank für die sehr hilfreichen Informationen, Herr Hundt.
Ihre Aussagen haben uns auf eine andere wichtige Betrachtungsweise gebracht.
mit gutem grusz. k.michlek
21. Mai 2018 - 10:15
Hallo, ich bin Mieter in einem 10 Parteien Haus. Darf der Vermieter die Instandhaltungsrücklage von jährlich ca. 2500 € auf die Mieter abwälzen?
21. Mai 2018 - 14:48
Hallo Josef,
hier die Antwort: https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkosten-instandhaltungsruecklage-laufende-instandhaltung/
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. Mai 2019 - 10:14
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Anfrage:
wir haben ein Haus zur Miete, darf der Vermieter die gesamte Grundsteuer
und die gesamte Gebäudeversicherung auf uns umlegen ?
mit freundlichen Grüßen
Marion Nagel
8. Mai 2019 - 14:12
Hallo Marion,
bei einen Einfamilienhaus das Sie alleine nutzen wäre das richtig, ja. Die Umlage muss im Mietvertrag vereinbart sein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. August 2019 - 17:13
Meine Vermieter-Gesellschaft führt in der Betriebskostenabrechnung eine Digitale Informationstafel als Kostenbestandteil an – d.i. ein LCD-Display unten im Treppenhaus, quasi ein Tablet, welches in der Bedienung per Fingerdruck nichts anderes an Infos zulässt, als was ich auch über das Internet ebenfalls abrufen kann (Abfuhrtermine der Müllabfuhr, Webseite der Vermietergesellschaft, Wetterbericht, zuständige Handwerkerliste, das alles liegt mir auch in Papierform vor). Ich als Mieter wurde in einem Rundschreiben von dem “Service” informiert.
Von Kostenpflicht war bisher nicht die Rede.
Nun, in der Betriebskostenabrechnung wird dieser Service als Bestandteil des Mietvertrages gem. § 2 Ziffer 17 BetrKV aufgeführt als “…Wartung technischer Anlagen…”.
Frage: Ist ein “Digitales Schwarzes Brett”, welches nur als Litfaßsäule dient (Aktive Posts seitens Mieter sind nicht möglich!) umlagefähige Nebenkosten im Sinne von § 2 Ziff. 17 BetrKV?
24. September 2020 - 16:57
Hallo, in meiner Nebenkostenabrechnung steht Reparaturen u.a. :
12356,56 Euro für 2019..
2018 waren es nur 4128 Euro.
Muss ich diesen Betrag anteilig bezahlen?
Kann ich eine Kostenaufstellung verlangen?
24. September 2020 - 18:29
Hallo Suska,
Reparaturen / Instandhaltungen sind grundsätzlich Sache des Vermieter und können nicht über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt