Der Mieter ist nach dem Mietrecht nicht ohne Weiteres verpflichtet, eine Nebenkostenvorauszahlung zu leisten. Der Vermieter kann Vorauszahlungen nur fordern, wenn er diese im Mietvertrag mit dem Mieter ausdrücklich vereinbart. Voraussetzung für die Forderung einer Nebenkostenvorauszahlung ist, dass der Mieter überhaupt verpflichtet ist, Nebenkosten zu zahlen und die Umlage bestimmter Nebenkosten auf den Mieter wirksam vereinbart wurde. Nebenkosten, die der Vermieter nicht umlegen darf, können nicht Gegenstand von Vorauszahlungen sein …Artikel jetzt weiter lesen
Umlegbare Nebenkosten in einer Übersicht
Voraussetzung für die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung von Nebenkosten ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag (§ 556 I BGB). Ohne Vereinbarung braucht der Mieter keine Nebenkosten zu entrichten, sie gelten als mit der Miete abgegolten. Umlegbare Nebenkosten müssen im Mietvertrag konkret angegeben oder zumindest eindeutig bestimmbar bezeichnet sein. Es genügt, wenn der Vermieter im Mietvertrag auf § 2 Betriebskostenvereinbarung verweist (BGH, WuM 1997,292). Ältere Mietverträge verweisen meist noch auf …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Fristen für Vermieter bzw. Eigentümer
Der Eigentümer und Vermieter einer Wohnung muss eine Nebenkostenabrechnung erstellen, wenn der Mieter Vorauszahlungen geleistet hat oder Zahlungen auf die Nebenkosten leisten soll. Im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung gibt es einige Fristen an die sich der Vermieter bzw. der Eigentümer halten muss. Früher bestand immer wieder Anlass, die Nebenkostenabrechnung in Bezug auf den Abrechnungszeitraum und die Abrechnungsfrist zu beanstanden. Die Rechtsprechung war ausgesprochen uneinheitlich, die Rechtsunsicherheit also groß. Der Gesetzgeber hat …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Fristen für Mieter
Jeder Mieter, der neben der Miete Vorauszahlungen auf die Nebenkosten leistet oder überhaupt Nebenkosten zahlen soll, hat Anspruch darauf, dass der Vermieter die Nebenkosten abrechnet. Der Gesetzgeber stellt an die Nebenkostenabrechnung gewisse formale Anforderungen, die den Mieter schützen und Streitigkeiten vorbeugen sollen. Natürlich muss eine Nebenkostenabrechnung auch inhaltlich korrekt sein. Sieht der Mieter Anlass, die Nebenkostenabrechnung zu beanstanden oder rechnet der Vermieter überhaupt nicht ab, muss der Mieter selbst aktiv …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung bei Eigentümerwechsel
Nach dem Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses ändert sich für den Mieter hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung grundsätzlich nichts. § 566 BGB beinhaltet den Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete“ und bestimmt ausdrücklich, dass ein Eigentümerwechsel keine Auswirkungen auf einen bestehenden Mietvertrag hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der neue Eigentümer Kenntnis vom Mietverhältnis hat oder ob er den Eintritt in das Mietverhältnis überhaupt will. Der neue Eigentümer tritt als …Artikel jetzt weiter lesen
Muster: Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung
Der Mieter muss, – nachdem er die Nebenkostenabrechnung des Vermieters erhalten hat, – innerhalb von zwölf Monaten eventuelle Beanstandungen vorbringen (Widerspruchsfrist) und dem Vermieter mitteilen (§ 556 III 5 BGB). Aus Beweisgründen sollte er immer schriftlich widersprechen. Zwar schreibt das Gesetz nicht vor, dass der Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung mit Gründen versehen sein muss. Dennoch ist es sinnvoll, dem Vermieter Anhaltspunkte zu liefern, warum die Nebenkostenabrechnung für fehlerhaft erachtet wird. Zur …Artikel jetzt weiter lesen
Besteht eine Pflicht zur Abrechnung der Nebenkosten?
Im Gesetz ist die Umlage von Betriebskosten nicht geregelt. Der Mieter ist nur zur Zahlung der Miete verpflichtet (§ 535 II BGB). Der Vermieter hat die Lasten der Mietsache selbst zu tragen (§ 535 I 3 BGB). Mit einer entsprechenden Vereinbarung kann der Vermieter die laufenden Kosten / Nebenkosten an den Mieter weitergeben. Wir zeigen in dem Artikel wann der Vermieter zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung verpflichtet ist und wann nicht. …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Abrechnungszeitraum nach Auszug
Der Vermieter muss die Nebenkosten nach Ablauf des vereinbarten Abrechnungszeitraums abrechnen. Der Abrechnungszeitraum umfasst immer zwölf Monate. So bestimmt es das Gesetz (§ 556 Abs. 1 S. 1 BGB). Zieht der Mieter aus der Wohnung aus, weil er selbst oder der Vermieter den Mietvertrag gekündigt hat, ist der Mieter daran interessiert, möglichst schnell über die Nebenkostenabrechnung zu verfügen. Hier geht es auch um die Rückzahlung der Mietkaution, denn einen Teil …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Checkliste zum überprüfen
Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch. Wir haben eine Checkliste erstellt, die für Mieter und Vermieter einen Mehrwert bieten soll. Vermieter können anhand der Checkliste prüfen, ob sie (oder die Hausverwaltung) die Nebenkostenabrechnung korrekt erstellt haben oder ob vielleicht noch Punkte in der Nebenkostenabrechnung korrigiert werden müssen. Auf der anderen Seite können Mieter anhand der Checkliste überprüfen, ob der Vermieter eine korrekte Nebenkostenabrechnung erstellt hat. Unsere Punkte zeigen bewusste fehleranfällige Stellen in Nebenkostenabrechnungen …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Abrechnungszeitraum ändern
Manchmal ärgern sich Vermieter und Mieter jedes Jahr über die Lage des Abrechnungszeitraums, über den die Nebenkostenabrechnung für die Vorauszahlungen der Mieter zu erstellen ist. So kann etwa im Mietvertrag ein Abrechnungszeitraum vom 01.05 bis 30.04. des Folgejahres für die Nebenkosten vereinbart sein, obwohl aufgrund der bestehenden Versorgungsverträge ein Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. für den Vermieter weitaus weniger Rechenaufwand erfordern würde. Umgekehrt wundern sich Mieter beispielsweise darüber, warum …Artikel jetzt weiter lesen
