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Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter vorliegen?

Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach dem abgelaufenen Abrechnungszeitraum zu erstellen. Allein die Erstellung genügt jedoch nicht.

Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist, dass die Abrechnung dem Mieter auch tatsächlich zugeht. Versäumt der Vermieter diese Frist auch nur um einen Tag, ist seine Abrechnung verspätet. In der Folge darf der Mieter eine eventuelle Nachforderung des Vermieters verweigern. Das dem Mieter in Bezug auf laufende Nebenkostenvorauszahlungen zustehende Zurückbehaltungsrecht besteht bis zur Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung. Materielle, inhaltliche Einwendungen muss er hingegen im Mietnebenkostenprozess selbst geltend machen.

23 Antworten auf "Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter vorliegen?"

  • Christian
    4. November 2013 - 14:01 Antworten

    Hallo,

    ich habe da eine Frage:

    Mein Mietvertrag läuft seit letztem Jahr im September, eingezogen bin ich aber erst Ende September. Bis heute hat mich keine Nebenkostenabrechnung erreicht. Kann/Darf der Vermieter nun eine Rechnung von September 2012 bis Dezember 2013 an mich senden. Bin ich dann gezwungen alles zu zahlen oder besteht die Möglichkeit ein paar Monate zu sparen.

    Denn eigentlich hätte er mir eine Rechnung von September 2012 bis Dezember 2013 zuschicken müssen um dann das nächste Kalenderjahr normal abrechnen zu können?!

    MfG
    Christian

  • Angelika
    17. Dezember 2014 - 07:22 Antworten

    Hallo!

    Ich habe auch eine kurze Frage:
    Im Sommer dieses Jahres legte uns unser Vermieter eine unkorrekte Nebenkostenabrechnung vor. Wir sind 3 Mietparteien im Haus und strittig waren 2 Punkte: in unserer Wohnung war die Quadratmeterzahl falsch und der allgemeine Strom für Ganglicht und den Betrieb der Heizungsanlage war immens hoch. Im Haus selbst betreibt der Vermieter ein Geschäft und es ist ganz offensichtlich, dass die Stromrechnung des Geschäfts auf uns umgelegt wurde.

    Wir widersprachen gemeinschaftlich, bis heute (17.12) fehlt uns eine korrigierte und nachvollziehbare Abrechnung. Wie lange hat der Vermieter noch Zeit, diese zu stellen und sind wir als Mieter nicht doch verpflichtet, die Posten, die unstrittig sind, zu begleichen?

    Vielen Dank für ihre Einschätzung

  • Susi Gump
    3. April 2015 - 22:08 Antworten

    Hallo,
    also meine Frage ist: mein Vermieter hat mir dieses Jahr im April die Nebenkostenabrechnung für 1.1. – 31.12.2013 zugestellt. Bin ich verpflichtet die Nachzahlung zu leisten?

    Vielen Dank für eine schnelle Antwort

  • Katrin
    15. Mai 2015 - 14:35 Antworten

    Hallo!

    Ich habe folgende Frage: Meine Mutter ist 2014 verstorben – mein Mann und ich haben ihre Mietwohnung übernommen und leben nun dort. Jetzt habe ich gestern eine Nebenkostenabrechnung meiner Mutter bekommen, Abrechnungszeitraum 01.09.2013-31.03.2014. Ist es nicht so, dass eine Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres gestellt werden muss, oder verhält sich das in diesem Fall anders?

    LG Katrin

  • Antje
    23. Mai 2015 - 14:26 Antworten

    Hallo.
    Ich hab eine Frage betreffend der Nebenkosten für das Jahr 2014.
    Mein Partner und ich sind Juni 2014 in unsere jetzige Wohnung gezogen und wir haben bis dato keine Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr erhalten geschweige denn das jemand zum ablesen der Wasseruhren gekommen ist. Meine Frage ist jetzt bis wann hat unser Vermieter die Pflicht dieses nach zu holen und eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen?

    • Dennis Hundt
      24. Mai 2015 - 10:24 Antworten

      Hallo Antje,

      für das Kalenderjahr 2014 muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung bis Ende 2015 zustellen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silvia Hegener
    26. August 2016 - 19:46 Antworten

    Hallo!

    Ich bin Ende Juni 2015 aus meiner letzten Wohnung ausgezogen. Das heisst, der Abrechnungszeitraum, wäre ja von 01.01.2015 bis zum 30.06. 2015.

    Heute, am 26.08.2016 ist mir die Nebenkostenabrechnung zugestellt worden. (mit einem utopischen Nachzahlungsbetrag).

    Meines Wissens ist die Abrechnung hinfällig, weil ja die 12 Monatsfrist abgelaufen ist. Oder kann das in irgendeiner Art und Weise verlängert werden? (mein Ex-Vermieter ist im Mai letzten Jahres verstorben)

    Mit frdl. Gruß, Silvia Hegener

    • Dennis Hundt
      27. August 2016 - 11:46 Antworten

      Hallo Silvia,

      Ihr Abrechnungszeitraum endet am 30.06.2015. Der Abrechnungszeitraum für das Kalenderjahr 2015 endet am 31.12.2015.

      Ihr Auszugsdatum spielt für die Nebenkostenabrechnung keine Rolle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Bernstein
    29. November 2016 - 08:36 Antworten

    Hallo,

    habe 15.9.2014 eine kleine Wohnung bezogen.
    Wie ich feststellte erfolgt die Nebenkostenabrechnung nicht zeitgleich mit der Ablesedatum den Heizung.

    Heizung wurde am 3.7.2015 abgelesen und für den Abrechnungszeitraum 2014 berechnet.
    Folglich erhielt ich November 2016 nun die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015. Stelle aber fest, das die Heizung am 03.08.2016 abgelesen wurde und laut Nebenkostenabrechnung das Datum 01.01 bis 31.12.2015

    Ist hier überhaupt rechtens, wenn die Nebenkostenabrechnung 2015 zum November 2016 erfolgt und die Heizkosten von 03.07.2015 bis 03.08.2016 hier als Zählerstand zugrunde gelegt wird.

    LG
    Michael

  • Anna
    16. Dezember 2016 - 16:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    unser Mietverhältnis hat im Mai 2015 begonnen. Bis jetzt haben wir keine Nebenkostenabrechnung erhalten.

    Sollte uns der Vermieter bis zum 01.01.2017 keine Nebenkostenabrechnung vorlegen, verliert er doch den Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen?

    Vielen Dank im Voraus.

    LG
    Anna

    • Dennis Hundt
      16. Dezember 2016 - 19:50 Antworten

      Hallo Anna,

      ja und nein. Nein, wenn der Abrechnungszeitraum z.B. vom 01.05. bis 30.04. läuft.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marianne
    24. Januar 2017 - 17:35 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe in der Vergangenheit immer genau nach 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung erhalten. Für 2015 wurde mir die Nebenkostenabrechnung vor 1 Woche zugestellt. Muss ich zahlen? Kann er aus gewerblichen Gründen die Frist geändert haben? (ca. 10 Wohnungen)

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Beantwortung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marianne

  • Sophia Ackermann
    20. August 2017 - 16:31 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    der Vermieter hat seit Okt. 2015 nicht mehr die Stromabrechnung gemacht. Jetzt will er ein Nachzahlung von Okt.2015 bis Juli 2016. Der Abrechnungszeitraum ist 08.2016- 07.2017. Ist das gesetzlich korrekt?
    Grüße

    Sophia

    • Dennis Hundt
      22. August 2017 - 08:47 Antworten

      Hallo Sophia,

      was meinen Sie genau mit “Stromabrechnung” – diese kommt doch jährlich vom Versorger?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Renate Feierabend
    19. September 2017 - 15:32 Antworten

    Hallo, Herr Hundt,

    eiine Feuerstättenschau findet nur 2 mal innerhalb von 7 Jahren statt während die Schornsteinreinigung jährlich anfällt. Woran kann ein Mieter in der Betriebskostenabrechnung erkennen, dass eine Feuerstättenschau stattgefunden hat und wie hoch sein Anteil dafür ist?

    Vielen Dank im voraus
    Renate Feierabend

    • Dennis Hundt
      19. September 2017 - 19:21 Antworten

      Hallo Renate,

      ich würde im Zweifel die entsprechende Rechnung und den Umlagechlüssel im Mietvertrag prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karen
    9. Dezember 2019 - 16:46 Antworten

    Hallo,

    auf Nachfrage bekomme ich Ende dieser Woche die NKo.-Abrechnung für
    – 01.07.2017 – 30.06.2018 und
    – 01.07.2018 – 30.06.2019.
    Beide mit einer Rückerstattung der Vorauszahlungen.

    Frage: Fallen für die Periode 2017/2018 wg. des Guthabens und der verspäteten Abrechnungs-Erstellung/Auszahlung automatisch Verzugszinsen an?

    Beste Grüße und vielen Dank im Voraus.
    Karen

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