Für manchen Mieter ist es immer wieder eine große Überraschung, wenn der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung eine ungewöhnlich hohe Nachzahlung fordert. Dann könnte sich dem Mieter der Verdacht aufdrängen, dass der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen zu niedrig angesetzt hat. 1. Mieter wird durch niedrigen Nebenkostenvorauszahlung in den Mietvertrag gelockt Dieser Ansatzpunkt greift realistischerweise aber nur vor Abschluss des Mietvertrages. Dann hat der Vermieter durch die Angabe niedriger Nebenkostenvorauszahlungen dem Mieter versucht vorzuspiegeln, …Artikel jetzt weiter lesen
Abflussprinzip bei der Nebenkostenabrechnung
Der Begriff Abflussprinzip wird bei der Erstellung einer Nebenkostenabrechnung verwendet, um den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem der Vermieter vom Mieter die Zahlung der vereinbarten Nebenkosten verlangen kann. Der Begriff selbst besagt, dass der Vermieter eine Nebenkostenposition mit ihrer Fälligkeit bezahlt. Dann fließt der Betrag sozusagen von seinem Konto ab (Fälligkeitsprinzip). Im Gegensatz dazu steht das Zuflussprinzip. Hier ist maßgeblich, wann der Vermieter selbst die Rechnung für eine Nebenkostenposition erhält. …Artikel jetzt weiter lesen
Zuflussprinzip bei der Nebenkostenabrechnung
Im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen werden gerne die Begriffe Abflussprinzip und Zuflussprinzip angesprochen. Sie sind maßgeblich für die Bestimmung des Zeitpunktes, zu dem der Mieter die vereinbarten Nebenkosten bezahlen muss. I. Beim Abflussprinzip wird darauf abgestellt, wann der Vermieter eine bestimmte Nebenkostenposition selbst bezahlt. Er bezahlt oder sollte eine solche dann bezahlen, wenn sie fällig ist. Abflussprinzip heißt daher auch Fälligkeitsprinzip oder Zeitabgrenzungsprinzip. II. Beim Zuflussprinzip wird darauf abgestellt, wann dem …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Zustellung nachweisbar organisieren
Der Zugang einer formell ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung beim Mieter ist Voraussetzung für die Fälligkeit einer Nachzahlungsforderung des Vermieters. Der Vermieter ist beweispflichtig dafür, dass der Mieter die Nebenkostenabrechnung tatsächlich erhalten hat. Aus diesem scheinbar unwichtigen Detail können sich handfeste Probleme ergeben. Bestreitet der Mieter, dass er die Nebenkostenabrechnung des Vermieters erhalten hat, ist das Nachzahlungsverlangen des Vermieters mangels Fälligkeit unbegründet. Demgemäß kommt es darauf an, dass der Vermieter die Zustellung möglichst …Artikel jetzt weiter lesen
Umlegbare Nebenkosten in einer Übersicht
Voraussetzung für die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung von Nebenkosten ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag (§ 556 I BGB). Ohne Vereinbarung braucht der Mieter keine Nebenkosten zu entrichten, sie gelten als mit der Miete abgegolten. Umlegbare Nebenkosten müssen im Mietvertrag konkret angegeben oder zumindest eindeutig bestimmbar bezeichnet sein. Es genügt, wenn der Vermieter im Mietvertrag auf § 2 Betriebskostenvereinbarung verweist (BGH, WuM 1997,292). Ältere Mietverträge verweisen meist noch auf …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung bei Eigentümerwechsel
Nach dem Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses ändert sich für den Mieter hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung grundsätzlich nichts. § 566 BGB beinhaltet den Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete“ und bestimmt ausdrücklich, dass ein Eigentümerwechsel keine Auswirkungen auf einen bestehenden Mietvertrag hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der neue Eigentümer Kenntnis vom Mietverhältnis hat oder ob er den Eintritt in das Mietverhältnis überhaupt will. Der neue Eigentümer tritt als …Artikel jetzt weiter lesen
Besteht eine Pflicht zur Abrechnung der Nebenkosten?
Im Gesetz ist die Umlage von Betriebskosten nicht geregelt. Der Mieter ist nur zur Zahlung der Miete verpflichtet (§ 535 II BGB). Der Vermieter hat die Lasten der Mietsache selbst zu tragen (§ 535 I 3 BGB). Mit einer entsprechenden Vereinbarung kann der Vermieter die laufenden Kosten / Nebenkosten an den Mieter weitergeben. Wir zeigen in dem Artikel wann der Vermieter zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung verpflichtet ist und wann nicht. …Artikel jetzt weiter lesen
Nicht umlegbare Nebenkosten – In einer Liste
Wir erklären in dem Artikel die Grundlagen für die Umlagefähigkeit von Nebenkosten und fassen die nicht umlegbaren Nebenkosten in einer Liste zusammen (siehe unten). Der Vermieter darf Betriebs- und Nebenkosten nur auf seinen Mieter umlegen, wenn er im Mietvertrag mit dem Mieter eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen hat. Ohne eine solche Vereinbarung braucht der Mieter keinerlei Nebenkosten zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn im Mietvertrag eine Inklusivmiete oder eine Nebenkostenpauschale vereinbart …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Wann eine Korrektur möglich ist
Nebenkosten sind zur zweiten Miete geworden. Mieter ärgern sich wegen hoher Nebenkosten, Vermieter sind frustriert, wenn ihre Abrechnungen beanstandet werden. Besonders ärgerlich wird es, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist und diese zu Lasten der einen und zugunsten der anderen Partei zu korrigieren wäre. Ob eine Korrektur dann überhaupt noch möglich ist, entscheidet sich nach den Umständen. Wir zeigen in diesem Artikel, wann einen Korrektur der …Artikel jetzt weiter lesen
Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung
Die Verjährungsfrist in der Nebenkostenabrechnung ist neben der Abrechnungsfrist eine der wichtigsten Fristen, auf die ein Vermieter in Verbindung mit einer Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung achten muss. Die regelmäßige Verjährungsfrist, welche im Hinblick auf Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung angewandt wird, beträgt 3 Jahre. Grundvoraussetzung dafür, dass ein Vermieter sich bei bestehenden Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung auf die Verjährungsfrist berufen kann, ist jedoch, dass dem Mieter zuvor die Nebenkostenabrechnung fristgerecht innerhalb …Artikel jetzt weiter lesen
