Der Mieter hat das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen (Checkliste), Widerspruch einzulegen und Einwendungen zu erheben. Ignoriert der Vermieter den Widerspruch, kommt es darauf an, was der Mieter erreichen will. Im Idealfall spricht der Mieter den Vermieter persönlich an und bittet um Klärung. 1. Widerspruch möglichst begründen Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt es, wenn der Mieter die Nebenkostenabrechnung bestreitet (BGH MDR 1999, 1146). Im Idealfall trägt er natürlich Gründe formeller …Artikel jetzt weiter lesen
Mieter widerspricht der Nebenkostenabrechnung – Was tun als Vermieter?
Jeder Mieter hat das Recht, eine ihm erteilte Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Widerspricht der Mieter einer Nebenkostenabrechnung und erhebt Einwendungen, kommt es darauf an, ob die Fehlerquelle auf der Seite des Vermieters oder des Mieters zu suchen ist. 1. Verantwortungsbereich des Vermieters Ist die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft, kann der Mieter Korrektur verlangen. Nachzahlungsforderungen des Vermieters darf er solange ablehnen. In der Sache muss eine Nebenkostenabrechnung formellen und materiell inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Beanstandet …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Einzug eines zweiten Mieters – ändert sich der Abrechnungsmaßstab?
Der Abrechnungsmaßstab für die Erfassung und Abrechnung der Nebenkosten bestimmt sich nach dem Mietvertrag. Regelmäßig ist dort ein bestimmter Verteilerschlüssel (Umlageschlüssel) vereinbart. Findet sich im Mietvertrag keine solche Vereinbarung, sind die Nebenkosten nach dem Anteil der Wohnfläche auf den Mieter umzulegen (§ 556a I BGB). Dann bestimmt also das Gesetz aushilfsweise die Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab. Unabhängig davon können die Parteien des Mietvertrages jeden anderen Verteilerschlüssel vereinbaren. Wann sich der Abrechnungsmaßstab …Artikel jetzt weiter lesen
Auslandsaufenthalt des Mieters – Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung?
Hält sich der Mieter im Ausland auf, kann der Auslandsaufenthalt auch Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung haben. Grundsätzlich ändert sich nichts an der Verpflichtung des Mieters die mietvertraglich vereinbarten Nebenkosten auch weiterhin zu bezahlen. Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Nebenkosten auf Seiten des Vermieters fortlaufend entstehen (Steuern, Versicherung, Hausmeister). Lediglich wenn es um die Energie- und Wasserkosten geht, hat ein Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung. Ist die Wohnung …Artikel jetzt weiter lesen
Kann der Vermieter Abrechnungsmaßstab ändern? – Voraussetzungen
Zahlt der Mieter Nebenkosten, kommt es darauf an, wie diese berechnet werden. Im Mietvertrag wird deshalb regelmäßig ein bestimmter Abrechnungsmaßstab (Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel) vereinbart. Ist mietvertraglich nichts vereinbart, bestimmt das Gesetz als Abrechnungsmaßstab die Wohnfläche (§ 556a I BGB). A. Grundsatz: Ein vereinbarter Abrechnungsmaßstab ist unveränderlich Haben die Parteien mietvertraglich einen bestimmten Abrechnungsmaßstab vereinbart, hat der Vermieter grundsätzlich keine Möglichkeit, diesen Abrechnungsmaßstab einseitig und willkürlich nach eigenem Ermessen abzuändern (LG Bautzen …Artikel jetzt weiter lesen
Abrechnungsmaßstabs für Nebenkosten – Festlegung durch den Vermieter nach billigem Ermessen
Im Regelfall legen die Parteien eines Mietvertrages den Abrechnungsmaßstab für die vom Mieter zu zahlenden Nebenkosten mietvertraglich fest. Sie können beispielsweise die Wohnfläche, die Personenzahl oder den umbauten Raum oder auch die Miteigentumsanteile einer Eigentumswohnung als Abrechnungsmaßstab bestimmen. Fehlt im Mietvertrag eine Festlegung, bestimmt das Gesetz die Wohnfläche als maßgeblichen Abrechnungsmaßstab (§ 556a I BGB). Wir zeigen in diesem Artikel, was es bei der Festlegung des Abrechnungsmaßstabes durch den Vermieter zu …Artikel jetzt weiter lesen
Feststellung der Personenzahl für die Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung wird nach Maßgabe eines Verteilerschlüssels (Umlageschlüssel) erstellt. Ist ein solcher Verteilerschlüssel im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, sind die Nebenkosten (Betriebskosten) nach dem Anteil der Wohnfläche auf den Mieter umzulegen (§ 556a I BGB). Mietvertraglich können Vermieter und Mieter aber auch einen anderen Verteilerschlüssel vereinbaren und insbesondere auf die Personenzahl abstellen. Dann hat der Vermieter die Verpflichtung, für den jeweiligen Abrechnungszeitraum die maßgebliche Personenzahl für die Nebenkostenabrechnung festzustellen. Mit …Artikel jetzt weiter lesen
Belege der Nebenkostenabrechnung prüfen – Unterlagen richtig einsehen (13 Tipps für Mieter)
Seitdem die Nebenkosten immer näher an die Miete heranrücken und damit die Belastungen der Mieter steigen, erlangt die Prüfung der Nebenkostenabrechnung zunehmend an Bedeutung. Der Beitrag informiert, welche Rechte Sie als Mieter haben und wie Sie zielgerichtet vorgehen. Entscheidend ist, dass Ihnen als Mieter hinsichtlich laufender Nebenkostenvorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, solange Ihnen der Vermieter die Überprüfung der Abrechnungsbelege nicht ermöglicht (§ 273 BGB). 1. Einwendungsrecht Als Mieter haben Sie das …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten weichen stark vom Durchschnitt ab – Rechte des Mieters?
Nebenkostenabrechnungen haben oft Schockwirkung. Wurden für die Hausmeistertätigkeit in den Vorjahren vielleicht noch 125,77 € berechnet, rechnet der Vermieter jetzt plötzlich das Doppelte ab. Weichen einzelne Nebenkosten stark vom Durchschnitt ab, fragt sich der Mieter, welche Rechte er denn hat? Ähnlich ist die Situation, wenn der Heizungsverbrauch im Verhältnis zu dem, was in anderen Immobilien abgerechnet wird, so stark abweicht, dass sich der Mieter fragt, was er tun kann. Angriff …Artikel jetzt weiter lesen
Wartungsarbeiten am Dach – umlegbare Nebenkosten?
Da werkelt ein Dachdecker am Dach und in der Nebenkostenabrechnung werden Wartungsarbeiten am Dach abgerechnet. Für den Vermieter stellt sich die Frage, ob und inwieweit er solche Kosten auf den Mieter umlegen kann. Der Mieter fragt sich, ob es sich um umlegbare Nebenkosten handelt. Wartungsarbeiten am Dach sind eigentlich kaum denkbar. In Betracht kommt ein brüchiger Dachziegel, eine undichte Stelle am Dachfenster, die Erneuerung eines angefaulten Dachbalkens oder die Entfernung …Artikel jetzt weiter lesen
