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Artikel auf Nebenkostenabrechnung.com

Nebenkosten: Müllabfuhr und Sperrmüll – was ist umlegbar?

Die Müllbeseitigung ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung einer Immobilie unabdingbar. Demgemäß sind die Kosten der Müllbeseitigung gemäß § 2 Ziffer 8 BetrKV umlegbare Betriebskosten, die der Mieter bei entsprechender Vereinbarung mit dem Vermieter bezahlen muss. Nicht zuletzt rechtfertigt die Müllverursachung durch den Mieter die Zahlungspflicht Die mit der Müllbeseitigung anfallenden Kostenpositionen sind in der BetrKV namentlich bezeichnet.  Da die Aufzählung beispielhaft zu verstehen ist, können auch weitere, nicht ausdrücklich …Artikel jetzt weiter lesen

Mehrwertsteuer in der Nebenkostenabrechnung

Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien sind grundsätzlich steuerbefreit (§ 4 Nr. 12a UStG). Somit steht dem Mieter auch kein Vorsteuerabzug zu (§ 15 I 1 UStG). Ausnahmsweise kann der Vermieter zur Steuerpflicht optieren (§ 9 I UStG) und damit auf die Steuerbefreiung verzichten. Bei Wohnraummietverhältnissen und gewerblichen Mietverhältnissen gilt somit der allgemeine Grundsatz, dass die Mehrwertsteuer in der Miete enthalten ist, sofern der Mietvertrag keine ausdrückliche Regelung …Artikel jetzt weiter lesen

Maklerprovision bei Vermietung

Makler haben ein schlechtes Image. Manch ein Mieter, der Maklergebühren zahlen muss, ist der Auffassung, dass der Makler für das bisschen Arbeit unmöglich so viel Geld verlangen könne. Der Beitrag versucht, die Interessen von Makler und Mietinteressenten gegenüberzustellen. Tatsächlich wird aber übersehen, dass die Arbeit des Maklers viel umfassender ist, als in den Vermittlungsbemühungen im Verhältnis zu einem bestimmten Mietinteressenten zum Ausdruck kommt.  Wer als Makler die Vermittlung eines Objekts …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung: Quadratmeterzahl / Wohnungsgröße falsch – was tun?

Haben die Parteien des Mietvertrages als Umlageschlüssel für die Nebenkosten die Wohnungsgröße und somit die Abrechnung nach der Wohnfläche vereinbart, muss der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung auf diese Angabe verweisen. Ist die Angabe falsch, muss der Mieter dies nicht akzeptieren. Maßgebend ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde. In der Praxis ergeben sich 2 Möglichkeiten. Die eine besteht darin, dass der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung die im Mietvertrag vereinbarte Wohnungsgröße (Quadratmeterzahl) …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkosten ohne Belege – Eigenleistung des Vermieters

Der Vermieter darf in der Nebenkostenabrechnung dem Mieter die vereinbarten Nebenkosten in Rechnung stellen. Die berechneten Nebenkosten beruhen in der Regel auf Leistungen Dritter (Energielieferant, Handwerker, Hauswart). Da diese dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie dienen, versteht sich, dass sie der Mieter bei entsprechender Vereinbarung bezahlen muss. Ist beispielsweise vereinbart, dass der Aufwand für die regelmäßige Dachrinnenreinigung zu den Nebenkosten zählt, darf der Vermieter dem Mieter den durch die Beauftragung eines …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkosten: Instandhaltungsrücklage + Laufende Instandhaltung

Eigentümer von Eigentumswohnungen, die ihre Wohnung vermietet haben, sind oft versucht, für die Erstellung der von Ihnen gegenüber Ihrem Mieter geschuldeten Nebenkostenabrechnung auf die Jahresabrechnung Ihres Hausverwalters zurückzugreifen. Dann findet sich in der Nebenkostenabrechnung des Mieters oft auch die Position der Instandhaltungsrücklage und der laufenden Instandhaltung / Reparaturen. Klar ist, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, diese Kosten zu bezahlen. Die Betriebskostenverordnung macht hierzu klare Vorgaben. Gemäß § 1 BetrKV …Artikel jetzt weiter lesen

Vermieter erstellt keine Nebenkostenabrechnung – Was tun?

Jeder Mieter erwartet eine Nebenkostenabrechnung, wenn er auf die Nebenkosten Vorauszahlungen geleistet hat. Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode von in der Regel 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dazu hat der Vermieter regelmäßig 12 Monate Zeit. Versäumt der Vermieter diese Frist (Ausschlussfrist), kann er keinerlei Nachforderungen mehr gegen den Mieter stellen. Die Abrechnungspflicht des Vermieters ergibt sich auch aus dem Grundsatz, dass Vorauszahlungen …Artikel jetzt weiter lesen

Gradtagszahlen in der Nebenkostenabrechnung

Jeder Mieter möchte genau den Verbrauch an Energie bezahlen, der im Zeitraum der Nutzung seiner Wohnung angefallen ist. Zieht ein Mieter aus der Wohnung aus und ein neuer Mieter ein, gilt es, den Verbrauch des bisherigen Mieters möglichst genau abzurechnen.  Der Vermieter muss die in der Abrechnungsperiode in der Wohnung jeweils angefallenen Heiz- und Warmwasserkosten auf den ausziehenden und den einziehenden Mieter aufteilen. Bei den kalten Nebenkosten (Grundsteuer,  Müllgebühr) ist …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung ohne Ablesung bzw. Zählerstände

Haben Vermieter und Mieter im Mietvertrag die Zahlung von Nebenkosten vereinbart, ist der Vermieter verpflichtet, nach Ablauf einer Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter den Energieverbrauch des Mieters erfassen kann. Dazu bedarf es regelmäßig der Ablesung der Zählerstände.  Der Vermieter oder dessen beauftragte Ablesefirma müssen den Ablösetermin mindestens 2 Wochen vorher bekannt geben und auch einen 2. Termin im Abstand von möglichst  weiteren 2 Wochen gewähren …Artikel jetzt weiter lesen

Umlageschlüssel nach Anzahl der Personen bei Leerstand

Vermieter und Mieter können im Mietvertrag vereinbaren, dass als Umlageschlüssel für die Nebenkosten die Personenzahl einer Wohnung maßgebend sein soll. Geht es um die Abrechnung des Energieverbrauchs, zahlen viele in einer einzigen Wohnung lebende Personen zwangsläufig mehr Nebenkosten, als wenn in einer Wohnung weniger oder gar keine Personen leben. Steht dann in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung leer, fragt sich, wie der Leerstand sich auf den Umlageschlüssel auswirkt. Würde die leer …Artikel jetzt weiter lesen