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November 2012

Miteigentumsanteile als Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung

Ist der Mieter nach dem Mietvertrag verpflichtet, Nebenkosten zu zahlen, kann er mit dem Vermieter eine Nebenkostenpauschale oder eine Inklusivmiete vereinbaren oder die Nebenkosten individuell abrechnen und darauf Vorauszahlungen leisten. Um die Nebenkostenabrechnung gerecht zu gestalten, wird in der Regel ein bestimmter Verteilerschlüssel vereinbart. Die Parteien können von der im Gesetz vorgesehenen Regel zur Abrechnung nach der Wohnfläche abweichen und einen anderen Verteilerschlüssel, beispielsweise die Abrechnung nach Miteigentumsanteilen, vereinbaren. Ob …Artikel jetzt weiter lesen

Wohneinheiten als Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung

Um die mit dem Mieter vereinbarten Nebenkosten abzurechnen, vereinbaren die Parteien im Mietvertrag regelmäßig einen bestimmten Verteilerschlüssel. In der Regel ist dies die Wohnfläche. Das Gesetz erlaubt aber auch andere Verteilerschlüssel. So kann beispielsweise auch nach Wohneinheiten abgerechnet werden. Bei der Nebenkostenabrechnung nach Wohneinheiten werden alle Wohnungen in einem Gebäude gleich behandelt. Jeder Haushalt zahlt einen einheitlichen Anteil an den Nebenkosten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Personen …Artikel jetzt weiter lesen

Personenzahl als Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung

Das Gesetz gibt als Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung als Regelmaßstab die Wohnfläche vor. Vermieter und Mieter sind an diese Regelvorgabe aber nicht gebunden und können einen abweichenden Verteilerschlüssel, beispielsweise auch die Personenzahl, für maßgeblich vereinbaren (§ 556a II BGB). Der Verteilerschlüssel Wohnfläche führt oft zu Ungerechtigkeiten, wenn in einer 150 m² großen Wohnung nur eine Person (Single) wohnt und gegenüber einer mit sechs Personen belegten 75 m² großen Wohnung vergleichsmäßig …Artikel jetzt weiter lesen

Wohnfläche als Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung

Der Vermieter kann im Mietvertrag mit dem Mieter einen bestimmten Verteilerschlüssel für die Abrechnung der Nebenkosten vereinbaren. Das Gesetz selbst sieht in § 556a I 1 BGB das Verhältnis der Wohnflächen in einem Gebäude als Regelmaßstab vor. Ein nach der Wohnfläche ausgerichteter Verteilerschlüssel entspricht in der Regel auch einer möglichst gerechten Verteilung der anfallenden Nebenkosten. Denn je größer die vermietete Wohnfläche ist, desto teurer ist die Nutzung der Wohnung.  Derjenige …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt zahlen?

Die jährliche Nebenkostenabrechnung des Vermieters liegt im Briefkasten. Der Vermieter verlangt eine Nachzahlung. Ist die Nebenkostenabrechnung formell ordnungsgemäß, ist der Mieter verpflichtet, die Nachforderung zu bezahlen. Sieht der Mieter Anlass für Beanstandungen, sollte er die Forderung möglichst unter Vorbehalt zahlen. Nur bei einer formell fehlerhaften Abrechnung (Abrechnungsperiode oder Abrechnungsfrist sind nicht eingehalten, Abrechnung ist nicht nachvollziehbar) kann der Mieter die Nachzahlung verweigern und den Vermieter auffordern, eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung vorzulegen. …Artikel jetzt weiter lesen

Wasserschadenversicherung

Die Wasserschadenversicherung (Leitungswasserversicherung) ist regelmäßig Bestandteil der verbundenen Gebäudeversicherung. Als Leitungswasser gilt Wasser, das aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder der Heizung bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Vermieter kann die Prämien für die Wasserschadenversicherung auf den Mieter umlegen, da diese als Kosten der Sachversicherung in § 2 Ziffer 13 Betriebskostenverordnung ausdrücklich als umlagefähige Nebenkosten anerkannt sind. Versichert sind auch Schäden durch Leitungswasser, das durch Rohrbruch, Frostkorrosion oder sonstige Undichtigkeiten …Artikel jetzt weiter lesen

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Der Versicherer gewährt dem Wohnungseigentumsverwalter Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen wegen eines Vermögensschadens verantwortlich gemacht wird. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Der Schaden muss bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter entstanden sein und zu einem Vermögensschaden bei der Gemeinschaft führen. Beispiel: der Wohnungseigentumsverwalter vergisst …Artikel jetzt weiter lesen

Vandalismus-Versicherung

Eine Vandalismusversicherung  (Vandalismusschadenversicherung) deckt Kosten ab, die durch Randalierer und eben Vandalismus verursacht werden. Randalierer sind meist nicht haftbar zu machen. Der Versicherungsumfang muss individuell vereinbart werden. Es ist strittig, ob die Versicherungsprämien zu den umlagefähigen Nebenkosten zählen. Teils wird vertreten, dass die durch Vandalismus verursachten Schäden dem Vermieter als Eigentümer des Objekts obliegen (Jendrek DWW 2003) und in der Sache einer Reparaturversicherung gleich zu stellen seien. Nach einer Entscheidung …Artikel jetzt weiter lesen

Terrorschadenversicherung

Nach dem 11. September 2001 hat die bis dahin eher ungebräuchliche Terrorschadenversicherung eine besondere Entwicklung erfahren. Die Versicherung deckt durch Terrorakte bedingte Gebäudeschäden, die durch Brand, Explosion oder Aufprall oder Absturz eines Flugzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers oder Fahrzeugen jeglicher Art samt ihrer Ladung oder durch böswillige Beschädigung entstanden sind. BGH: Prämien für Terrorschadenversicherung sind umlagefähig Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 13.10.2010, VII ZR 129/09) gelten die Kosten …Artikel jetzt weiter lesen

Sturmschaden-Versicherung

Die Sturm- und Hagelversicherung ist regelmäßig Bestandteil der verbundenen Gebäudeversicherung. Sturmschäden setzen eine Windstärke von mindestens 8 voraus. Ist die Windstärke durch Rückfrage beim Wetterdienst nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn in der Nachbarschaft ähnliche Schäden nachzuweisen sind oder der Schaden am Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann. Umlegbarkeit auf Mieter: Die Vermieter kann die Prämien für die Sturmschaden-Versicherung in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen, da die Kosten …Artikel jetzt weiter lesen