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Artikel auf Nebenkostenabrechnung.com

Zustellung der Nebenkostenabrechnung, wenn Mieter unbekannt verzogen ist? (Einwurf im Briefkasten)

Der Vermieter ist verpflichtet, jährlich über die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters für das Vorjahr abzurechnen. Die Nebenkostenabrechnung beispielsweise für das Jahr 2014 muss bis spätestens 31. Dezember 2015 beim Mieter vorliegen. Versäumt der Vermieter diese Frist, ist zwar die Nebenkostenabrechnung als solche wirksam, eine eventuelle Nachzahlung kann er vom Mieter allerdings nicht mehr einfordern. Die Abrechnungsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist (§ 556 III S. 3 BGB). In diesem Artikel geht es …Artikel jetzt weiter lesen

Zurückfordern von Nebenkostenvorauszahlungen durch Mieter nach Auszug (Vermieter rechnet Nebenkosten nicht ab)

Leistet der Mieter vertragsgemäß Nebenkostenvorauszahlungen, hat er Anspruch darauf, dass der Vermieter die Vorauszahlungen in einer Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß abrechnet. Im günstigsten Fall ergibt sich zu Gunsten des Mieters ein Erstattungsbetrag. Wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt, erfährt der Mieter nie, ob es eine Rückzahlung erhält. Der Mieter hat jedoch Möglichkeiten den Druck auf den Vermieter zu erhöhen, damit dieser tätig wird. Mehr dazu in diesem Artikel. 1. Laufendes Mietverhältnis Während …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung bei mehreren Gebäuden (Abrechnungseinheit)

Ist der Vermieter Eigentümer mehrerer Gebäude, bietet es sich an, alle Gebäude zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Inwieweit diese Zusammenlegung den Interessen des Mieters entspricht, hängt von den Gegebenheiten ab. 1. Bildung einer Abrechnungseinheit durch Vereinbarung Problemlos ist der Fall, dass der Vermieter mit sämtlichen Mietern in allen Gebäuden eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. Eine Vereinbarung mit einem Einzelmieter genügt nicht, um auch andere Mieter einzubeziehen. Umgekehrt kann auch vereinbart werden, …Artikel jetzt weiter lesen

Änderung des Verteilerschlüssels durch Vermieter erlaubt?

Zahlt der Mieter Nebenkosten, erfolgt die Umlage nach einem bestimmten Verteilerschlüssel. Geht es um die Änderung des Verteilerschlüssels sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wir zeigen in diesem Artikel ob und wie der Vermieter den Verteilerschlüssel für die Umlage der Nebenkosten verändern darf. Eine Veränderung des Verteilerschlüssels kann zu großen Verschiebungen bei den Mieter-Belastungen führen, daher ist das Thema besonders für Mieter interessant. I. Es gibt keine vertragliche Vereinbarung Ist mietvertraglich …Artikel jetzt weiter lesen

Zirkulationsverluste und Messdifferenzen beim Wasserverbrauch – Umlage, Berechnungsformel, Schätzung?

Mathematik ist eigentlich eine zuverlässige Wissenschaft. Bei der Abrechnung des Wasserverbrauchs in Mehrfamilienhäusern trifft dies jedoch nur bedingt zu. Die Erwartung, dass die Summe der an den einzelnen Wasserzählern erfassten Einzelverbräuche mit der Anzeige des Hauptwasserzählers übereinstimmt, wird oft enttäuscht. Zählerdifferenzen bis zu 20 % sind teils normal und müssen vom Mieter hingenommen werden. In diesem Artikel geht es um den Umgang mit Zirkulationsverlusten und Messdifferenzen beim Wasserverbrauch des Mieters. …Artikel jetzt weiter lesen

Eichung von Messgeräten (Wasser, Gas, Strom) – Probleme und Tipps

Im Rahmen des Eichgesetzes (EichG) und der Eichordnung (EichO) will der Gesetzgeber verhindern, dass Messergebnisse manipuliert oder verfälscht wiedergegeben werden. 1. Eichpflicht gilt auch im Mietverhältnis §§ 2, 25 EichG bestimmen, dass die Eichvorschriften für alle Zähler gelten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden und einen Verbrauch in Kubikmeter (m3) oder Kilowattstunde (kWh) anzeigen. Auch die Verbrauchsabrechnung in Mietverhältnissen sowie die Abrechnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (BayObLG WuM 1998, 371) ist …Artikel jetzt weiter lesen

Anwendung der Heizkostenverordnung im Zweifamilienhaus?

Für Vermieter erscheint die Heizkostenverordnung oft als organisatorisches Schreckgespenst, da sie zur verbrauchsabhängigen Abrechnung des Energieverbrauchs zwingt. Für Mieter eröffnet oft sich eine Möglichkeit, Kosten einzusparen. Über ihre Anwendbarkeit herrscht oft Unklarheit. Welchen Inhalt hat die Heizkostenverordnung? Rechtsgrundlage ist § 2 HeizkostenV. Grundsätzlich schreibt die Heizkostenverordnung zwingend die verbrauchsabhängige Abrechnung des Energieverbrauchs des Mieters mit einem Anteil von mindestens 50 % vor. Ziel ist, den Mieter zu einem verbrauchsbewussten Verhalten …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkosten: Abrechnungsmaßstab für verbrauchsabhängigen / verbrauchsunabhängigen Teil

Um das ökologische Bewusstsein beim Energieverbrauch zu fördern, verpflichtet § 7 HeizkostenV den Vermieter, die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Mieter zu verteilen. Gleiches gilt für die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage (§ 8 HeizkostenV). In diesem Artikel geht es speziell um die Verteilung der Heizkosten (verbrauchsabhängig / verbrauchsunabhängig) und den jeweiligen Umlagemaßstäben für die Verteilung dieser Kosten nach der Heizkostenverordnung. 1. Ausnahmen (u.a.) …Artikel jetzt weiter lesen

Teil- bzw. Zwischenabrechnung der Nebenkosten im laufenden Mietverhältnis

§ 556 III Satz 4 BGB ist missverständlich: … “Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet” … Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten (Nebenkosten) ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen (§ 556 III BGB). Was steht im Mietvertrag? Ungeachtet der gesetzlichen Regelung können die Parteien eine Teilabrechnung / Zwischenabrechnung mietvertraglich vereinbaren. Soweit der Mieter einheitliche Vorauszahlungen leistet, ist davon auszugehen, dass …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung bei verspäteter Rückgabe der Wohnung (Nutzungsentschädigung)

Wurde das Mietverhältnis ordnungsgemäß gekündigt und zieht der Mieter nach der Kündigung nicht freiwillig aus der Wohnung aus, stellt sich für den Vermieter die Frage, wie er bei einer verspäteten Rückgabe der Wohnung die Nebenkosten abrechnen kann. 1. Nach Kündigung ist Mieter Nutzungsentschädigungspflichtig Im Prinzip findet sich die passende Antwort im Gesetz. Maßgebend ist § 546a BGB (Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe): … „Gibt der Mieter die Mietsache nach …Artikel jetzt weiter lesen