Service und Leistungen kosten Geld. Bietet eine Immobilie eine besondere Lebens- und Wohnqualität (Teppiche im Treppenhaus, Pförtner am Hauseingang, Schwimmbad, Sauna, teuere Baumaterialien, Lage im Grünen oder am Wasser), schlagen sich diese Umstände einerseits in der Miethöhe, aber auch in der Höhe der Nebenkosten nieder. Qualität hat ihren Preis. Soweit eine Leistung über ihre bloße Existenz hinaus zusätzliche Kosten verursacht (Schwimmbad, Sauna) werden diese regelmäßig über die Mietnebenkosten abgerechnet. Die …Artikel jetzt weiter lesen
Einsichtsrecht für Mieter in Nebenkostenabrechnung der Nachbarn
Heizenergie ist teuer. Die Nebenkostenabrechnung ist der Schrecken vieler Mieter. Darin wird auch der Energieverbrauch eines Mieters für Heizung und Warmwasser ausgewiesen. Wohnt der Mieter in einem Mehrfamilienwohnhaus, muss der Vermieter auch den Gesamtverbrauch an Heizenergie angeben. Daraus kann der einzelne Mieter aber noch keine Rückschlüsse ziehen, inwieweit sein eigener Energieverbrauch angemessen ist. Ihm fehlen die Vergleichswerte der Nachbarn. Kennt ein Mieter die Verbrauchswerte seiner Nachbarn, kann er seinen eigenen …Artikel jetzt weiter lesen
Wohnung nur im Winter bewohnen = hohe Nebenkostennachzahlung
Wer z.B. im Oktober eine Wohnung bezieht und im April wieder auszieht, zahlt für diesen Zeitraum relativ hohe Nebenkosten. Zumindest dem Anschein nach. Es handelt sich dabei eher um einen Trugschluss, dem viele Mieter aufsitzen, wenn eine hohe Nebenkostennachzahlung ins Haus flattert. Hohe bzw. im Verhältnis zu den Sommermonaten höhere Nebenkosten werden nur dadurch verursacht, dass in den Wintermonaten der Energieverbrauch steigt. Die Wohnung muss geheizt werden, vielleicht lässt man …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Warum der Mietvertrag so wichtig ist
Ein Mietvertrag ist deshalb wichtig, da er die Grundlage bildet, auf der der Vermieter dem Mieter Nebenkosten berechnen und eine Nebenkostenabrechnung erstellen kann. Die Mühe, einen Mietvertrag zu erstellen, lohnt sich immer, und zwar für beide Seiten. Gemäß § 556 I 1 BGB können Vermieter und Mieter vereinbaren, dass der Mieter auch Nebenkosten trägt. Gibt es keine diesbezügliche Vereinbarung, trägt der Vermieter die Nebenkosten. Der Mieter kann dann davon ausgehen, …Artikel jetzt weiter lesen
Wirtschaftlichkeitsgebot in der Nebenkostenabrechnung
§ 556 III 1 BGB sagt es lapidar, aber deutlich: Der Vermieter hat jährlich über die Vorauszahlungen für Betriebskosten abzurechnen. Dabei hat er den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Auch § 560 V BGB gibt dem Vermieter vor, bei der Veränderung von Betriebskosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Einwendungen gegen die Abrechnung muss der Mieter binnen 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Der Vermieter kann seine Verpflichtung, den …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Zahlung ohne Vorbehalt schließt Widerspruch nicht aus
Das Stichwort heißt „Anerkenntnis“. Es spielt im allgemeinen Vertragsrecht eine wichtige Rolle. Wer eine Forderung nicht beanstandet, erkennt sie unter Umständen als begründet an. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner die Forderung bezahlt oder seinerseits die Zahlung eines anderen vorbehaltslos entgegennimmt. Im Reisevertragsrecht übersenden Reiseveranstalter zum Ausgleich von Reisepreisminderungsansprüchen gern mal eben einen Verrechnungsscheck. Löst der Reisende diesen Scheck vorbehaltslos ein, wird immer wieder argumentiert, dass er damit seine …Artikel jetzt weiter lesen
Welche Versicherungen sind Nebenkosten?
Der Vermieter kann im Mietvertrag bestimmte Versicherungsprämien auf den Mieter umlegen oder pauschal auf die Betriebskostenverordnung verweisen. Insbesondere sind die Prämien der Sach- und Haftpflichtversicherung sowie der Elementarversicherungen umlagefähig. Anerkannt sind aber auch die Öltankhaftpflichtversicherung oder bei bestimmten Gegebenheiten die Terrorschadenversicherung. Dabei muss der Vermieter immer den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. Nicht umlagefähig sind beispielsweise eine Reparaturkostenversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung. Die Umlagefähigkeit setzt die ausdrückliche Bezeichnung in der Nebenkostenabrechnung voraus. …Artikel jetzt weiter lesen
Wann verjähren Nebenkosten?
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung nach Ablauf der Abrechnungsperiode binnen Jahresfrist erstellen. Eine sich daraus ergebende Nachforderung verjährt nach 3 Jahren. Verjährungsbeginn ist der erste Januar des auf die Entstehung der Forderung folgenden Jahres. So verliert eine Nachforderung für das Abrechnungsjahr 2011 zum 31.12.2015. Mit dem Eintritt der Verjährung kann der Vermieter vom Mieter keine Nebenkosten mehr einfordern. Ausnahme: Der Vermieter hat sich der Nebenkostenabrechnung eine Nachforderung bestimmter Kosten ausdrücklich …Artikel jetzt weiter lesen
Ab wann verjährt eine Nebenkostenabrechnung?
Der Mieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 3 Jahren einfordern. Danach verjährt sein Anspruch. Hat der Vermieter die Abrechnung erstellt, verjährt ein Erstattungsguthaben des Mieters ebenfalls nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Mieters entstanden ist und die Abrechnung verlangen kann. Der Anspruch des Mieters auf die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 2011 verjährt also zum 31.12.2015. Umgekehrt verjährt der Anspruch des …Artikel jetzt weiter lesen
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter vorliegen?
Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach dem abgelaufenen Abrechnungszeitraum zu erstellen. Allein die Erstellung genügt jedoch nicht. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist, dass die Abrechnung dem Mieter auch tatsächlich zugeht. Versäumt der Vermieter diese Frist auch nur um einen Tag, ist seine Abrechnung verspätet. In der Folge darf der Mieter eine eventuelle Nachforderung des Vermieters verweigern. Das dem Mieter in …Artikel jetzt weiter lesen
