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Artikel auf Nebenkostenabrechnung.com

Nebenkostenabrechnung: Ist die laufende Instandhaltung umlegbar?

Nur eine gepflegte Wohnung bietet Wohnwert. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. So liegt die laufende Instandhaltung ausschließlich in seiner Verantwortung. Instandhaltungskosten sind nicht auf den Mieter umlegbar und haben in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen. Beispiel: Der Vermieter Also: Instandhaltungskosten und Instandsetzungskosten (Reparaturarbeiten) sind regelmäßig keine umlagefähigen Nebenkosten. Charakteristisch für umlagefähige Nebenkosten ist der Umstand, dass sie fortlaufend (zeitlicher Abstand nicht mehr als …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung in Raten zahlen – Recht auf Ratenzahlung?

Nebenkostenabrechnungen sind oft der reine Horror, und zwar nicht nur wegen der Fülle von Zahlen, Daten und Positionen. Vor allem ein nicht gerade seltener Nachzahlungsbetrag droht, die Haushaltskasse zu strapazieren. Dann überlegt mancher Mieter, ob es eine Möglichkeit gibt, die Nebenkostenabrechnung in Raten zahlen zu können. Eines vorweg: Mieter haben kein Recht auf Ratenzahlung. Weder im Mietrecht, noch im Mietvertrag noch sonst nirgendwo im Gesetz findet sich irgendeine Regelung. Vorgeschobene …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkosten: Können Rauchmelder-Kosten umgelegt werden?

Die neue Rauchmelderpflicht lässt Vermieter in die Tasche greifen: Nahezu in jeden deutschen Haushalt müssen neue Rauchmelder einziehen und so entstehen für Vermieter neue Anschaffungskosten und Wartungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung. Die erste Frage die sich Vermieter dann stellen ist, ob die Rauchmelder-Kosten nun als Nebenkosten umgelegt werden können. Die Antwort ist dann leider für viele Vermieter recht unbefriedigend, denn tatsächlich können lediglich die Wartungskosten für die Rauchmelder als …Artikel jetzt weiter lesen

Erbbauzinsen über Nebenkostenabrechnung umlegbar?

Der Vermieter kann Nebenkosten auf den Mieter umlegen, wenn er zwei Voraussetzungen erfüllt. Nebenkosten sind zunächst nur umlegbar, wenn die Umlegung mietvertraglich vereinbart ist. Zum anderen muss es sich tatsächlich um umlagefähige Nebenkosten im Sinne dieses Begriffes handeln. Erbbauzinsen sind jedenfalls keine umlagefähigen Nebenkosten und haben in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen. Soweit ersichtlich, gibt es dazu eine einzige Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt (WuM 1983, 149). Das AG bestätigt die …Artikel jetzt weiter lesen

Garten nicht oder von einer Partei nutzbar – Wer zahlt die Nebenkosten?

Gemäß § 2 Ziffer 10 BetrKV kann der Vermieter die Kosten der Gartenpflege auf den Mieter umlegen. Sie gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten. Die Vereinbarung kann auch individuell mietvertraglich erfolgen. Zu den Kosten der Gartenpflege gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen samt Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen sowie die Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen …Artikel jetzt weiter lesen

Neue Nebenkosten umlegen? Dem Mieter vorher ankündigen?

Im Mietvertrag vereinbaren die Vertragsparteien in aller Regel, dass der Mieter neben der normalen Miete auch Vorauszahlungen für die Nebenkosten entrichten muss. Grundlage ist entweder eine individuelle Bezeichnung der einzelnen Nebenkostenarten im Mietvertrag oder der pauschale Verweis auf § 2 Ziffer 1 – 17 Betriebskostenverordnung. Zugleich kann mietvertraglich auch vereinbart sein, dass der Mieter eine Kaltmiete bezahlt und die Nebenkosten mit Ausnahme der Energieverbrauchskosten durch eine Betriebskostenpauschale abgegolten werden. Die …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung: Wann wird der Besuch zum Bewohner?

Gegen lieben Besuch ist nichts einzuwenden. Entstehen dadurch aber Kosten, die die Nebenkostenabrechnung in die Höhe treiben, muss der Vermieter überlegen, inwiefern er dies dulden muss. Letztlich handelt er damit auch im Interesse der anderen Mieter. Im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnung wirkt sich der fortdauernde Besuch einer weiteren Person dann aus, wenn als Verteilerschlüssel die Personenzahl vereinbart ist. Es kommt dann auf jede einzelne Person an, die sich in der …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung: Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten

Im Mietvertrag rreinbaren Vermieter und Mieter einen Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten. Dieser Zeitraum beträgt nach § 556 III BGB maximal 12 Monate und bezieht sich meist auf das Kalenderjahr. Die Parteien können aber auch einen abweichenden Abrechnungszeitraum vereinbaren, beispielsweise beginnend mit dem Datum des Einzugs des Mieters in die Mietwohnung. Welcher Abrechnungszeitraum maßgebend ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Gleichermaßen können die „kalten“ Betriebskosten getrennt vom Energieverbrauch abgerechnet werden. Auch …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung in einem Untermietverhältnis

Im Untermietverhältnis gibt es 3 Beteiligte: Hauptvermieter, Untervermieter und Untermieter. Auch ein Untermieter verursacht Nebenkosten. Da er im Verhältnis zum Hauptvermieter nicht in einem Vertragsverhältnis steht, braucht der Hauptvermieter in der Nebenkostenabrechnung das Untermietverhältnis nicht abzurechnen. Er hat auch keinen Anspruch gegen den Untermieter auf Zahlung von Nebenkosten. Die vertragliche Beziehung des Untermieters regelt sich ausschließlich im Untermietverhältnis. Es ist Aufgabe des Untervermieters, die Nebenkosten im Untermietvertrag zu bezeichnen und …Artikel jetzt weiter lesen

Mindestangaben in der Nebenkostenabrechnung

Der Vermieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Diese muss gewisse Mindestabgaben enthalten. Nur so ist der Mieter in der Lage, die Nebenkostenabrechnung des Vermieters nachzuprüfen und rechnerisch nachzuvollziehen. Zugleich soll der Mieter erkennen, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters konfrontiert wird oder in welcher Höhe er eine Erstattung beanspruchen kann. Nur eine formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung, die gewisse Mindestangaben enthält, begründet …Artikel jetzt weiter lesen