Der Abrechnungsmaßstab für die Erfassung und Abrechnung der Nebenkosten bestimmt sich nach dem Mietvertrag. Regelmäßig ist dort ein bestimmter Verteilerschlüssel (Umlageschlüssel) vereinbart. Findet sich im Mietvertrag keine solche Vereinbarung, sind die Nebenkosten nach dem Anteil der Wohnfläche auf den Mieter umzulegen (§ 556a I BGB). Dann bestimmt also das Gesetz aushilfsweise die Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab. Unabhängig davon können die Parteien des Mietvertrages jeden anderen Verteilerschlüssel vereinbaren. Wann sich der Abrechnungsmaßstab …Artikel jetzt weiter lesen
Auslandsaufenthalt des Mieters – Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung?
Hält sich der Mieter im Ausland auf, kann der Auslandsaufenthalt auch Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung haben. Grundsätzlich ändert sich nichts an der Verpflichtung des Mieters die mietvertraglich vereinbarten Nebenkosten auch weiterhin zu bezahlen. Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Nebenkosten auf Seiten des Vermieters fortlaufend entstehen (Steuern, Versicherung, Hausmeister). Lediglich wenn es um die Energie- und Wasserkosten geht, hat ein Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung. Ist die Wohnung …Artikel jetzt weiter lesen
Kann der Vermieter Abrechnungsmaßstab ändern? – Voraussetzungen
Zahlt der Mieter Nebenkosten, kommt es darauf an, wie diese berechnet werden. Im Mietvertrag wird deshalb regelmäßig ein bestimmter Abrechnungsmaßstab (Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel) vereinbart. Ist mietvertraglich nichts vereinbart, bestimmt das Gesetz als Abrechnungsmaßstab die Wohnfläche (§ 556a I BGB). A. Grundsatz: Ein vereinbarter Abrechnungsmaßstab ist unveränderlich Haben die Parteien mietvertraglich einen bestimmten Abrechnungsmaßstab vereinbart, hat der Vermieter grundsätzlich keine Möglichkeit, diesen Abrechnungsmaßstab einseitig und willkürlich nach eigenem Ermessen abzuändern (LG Bautzen …Artikel jetzt weiter lesen
Abrechnungsmaßstabs für Nebenkosten – Festlegung durch den Vermieter nach billigem Ermessen
Im Regelfall legen die Parteien eines Mietvertrages den Abrechnungsmaßstab für die vom Mieter zu zahlenden Nebenkosten mietvertraglich fest. Sie können beispielsweise die Wohnfläche, die Personenzahl oder den umbauten Raum oder auch die Miteigentumsanteile einer Eigentumswohnung als Abrechnungsmaßstab bestimmen. Fehlt im Mietvertrag eine Festlegung, bestimmt das Gesetz die Wohnfläche als maßgeblichen Abrechnungsmaßstab (§ 556a I BGB). Wir zeigen in diesem Artikel, was es bei der Festlegung des Abrechnungsmaßstabes durch den Vermieter zu …Artikel jetzt weiter lesen
Feststellung der Personenzahl für die Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung wird nach Maßgabe eines Verteilerschlüssels (Umlageschlüssel) erstellt. Ist ein solcher Verteilerschlüssel im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, sind die Nebenkosten (Betriebskosten) nach dem Anteil der Wohnfläche auf den Mieter umzulegen (§ 556a I BGB). Mietvertraglich können Vermieter und Mieter aber auch einen anderen Verteilerschlüssel vereinbaren und insbesondere auf die Personenzahl abstellen. Dann hat der Vermieter die Verpflichtung, für den jeweiligen Abrechnungszeitraum die maßgebliche Personenzahl für die Nebenkostenabrechnung festzustellen. Mit …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung für Garage – gesonderte Abrechnung erforderlich?
Ob für die Garage neben der Nebenkostenabrechnung für die Wohnung eine gesonderte Abrechnung der Nebenkosten erforderlich ist, bestimmt sich nach dem Mietvertrag. Wir zeigen in diesem Artikel, welche Möglichkeiten bestehen, die Nebenkosten für eine Garage umzulegen. Variante 1: Einheitlicher Mietvertrag für Wohnung und Garage Im Idealfall hat der Mieter die Wohnung einschließlich der Garage angemietet. Dann liegt ein einheitlicher Mietvertrag vor, für den der Vermieter eine einheitliche Nebenkostenabrechnung erstellen und …Artikel jetzt weiter lesen
Mieter kommt seiner Pflicht nicht nach: Winterdienst, Gartenpflege, Treppenhausreinigung – Was tun als Vermieter?
Mit dem Abschluss eines Mietvertrages übernimmt der Mieter nicht nur das Nutzungsrecht an der Mietsache, sondern auch diverse Pflichten. So findet sich in Mietverträgen vielfach eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, den Winterdienst und/oder die Gartenpflege sowie die Treppenhausreinigung zu übernehmen. Kommt der Mieter einer dieser Pflichten nicht nach, stellt sich für den Vermieter die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten er hat und was er konkret tun kann. Die Übertragung des …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung nach Personentage – So geht’s
Bei der Abrechnung der Nebenkosten geht es immer um die Frage, wie die umlegungsfähigen Gesamtkosten möglichst gerecht auf die einzelnen Mietparteien verteilt werden. Der Umlegungsmaßstab bestimmt daher ganz entscheidend die Höhe der Belastung der einzelnen Mieter. Für den Vermieter ist der Umlegungsmaßstab an sich kostenneutral. Gegenüber dem Mieter ist der Vermieter aber zu einer möglichst interessengerechten Kostenverteilung verpflichtet. Soweit dieser Grundsatz auf die Verursachung der Nebenkosten durch den einzelnen Mieter …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Berechnung von Babys, Kleinkindern und Kindern
Die Nebenkostenabrechnung basiert auf der Grundlage des vereinbarten Verteilungsschlüssels/ Umlageschlüssels der Nebenkosten. Maßgebend ist hierzu die Vereinbarung im Mietvertrag. Soweit die Parteien mietvertraglich nichts anderes vereinbart haben, wird der Vermieter die Nebenkosten regelmäßig nach dem Anteil der Wohnfläche umlegen (§ 556 BGB). Die Anwesenheit von Babys, Kleinkindern oder Kindern wirkt sich im Hinblick auf die Nebenkosten, soweit diese nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden ( Energieverbrauch), faktisch nicht aus, da Nebenkosten wie …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Wann wird der Besuch zum Bewohner?
Gegen lieben Besuch ist nichts einzuwenden. Entstehen dadurch aber Kosten, die die Nebenkostenabrechnung in die Höhe treiben, muss der Vermieter überlegen, inwiefern er dies dulden muss. Letztlich handelt er damit auch im Interesse der anderen Mieter. Im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnung wirkt sich der fortdauernde Besuch einer weiteren Person dann aus, wenn als Verteilerschlüssel die Personenzahl vereinbart ist. Es kommt dann auf jede einzelne Person an, die sich in der …Artikel jetzt weiter lesen
