Der Vermieter ist verpflichtet, auf die Vorauszahlungen des Mieters auf die Nebenkosten jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen (§ 556 BGB). Mit der Nebenkostenabrechnung rechnet der Vermieter die mietvertraglich vereinbarte Abrechnungsperiode ab. Dies kann das Kalenderjahr sein, aber auch der Beginn des Einzugs des Mieters in die Wohnung. Die Abrechnungsperiode beträgt maximal 12 Monate. In diesem Artikel geht es speziell um das Guthaben, welches aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen kann. Wann muss …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Wasser ohne Zähler – Wie wird abgerechnet?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters, in einem Mehrfamilienhaus Wasseruhren einzubauen und den Verbrauch in jeder einzelnen Wohnung genau zu ermitteln. Das Gesetz gibt lediglich in der Heizkostenverordnung vor, dass der Verbrauch an Heizenergie und Warmwasser zumindest zu 50 Prozent nach dem Verbrauch des Mieters abgerechnet werden muss. Eine ähnliche Bestimmung für den Kaltwasserverbrauch besteht jedoch nicht. In jedem Haus gibt es einen von den Stadtwerken installierten Kaltwasserzähler. Fehlen …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Umlageausfallwagnis
Der Begriff “Umlageausfallwagnis“ findet sich in § 25a NMV 1970 (Neubaumietenverordnung). Die Neubaumietenverordnung gilt ihrem Wortlaut nach nur für öffentlich geförderte Wohnungen und wird für preisgebundene steuerbegünstigte Wohnungen entsprechend angewandt. Umlageausfallwagnis bei preisgebundenem Wohnraum Bei öffentlich geförderten Wohnungen wird die Miete aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Dann darf der Vermieter aufgrund gesetzlicher Ermächtigung in seinen Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit der Immobilie einen Betrag ansetzen, der das Risiko abdeckt, dass ein Mieter seine …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung – Wer hilft?
In der Not ist guter Rat teuer. Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter ein Buch mit 7 Siegeln. Man könnte den Eindruck haben, die Vermieter stellen geradezu darauf ab, dass Mieter nicht nachvollziehen können, was da vorgerechnet wird. Doch so ist es nicht. Das Gesetz verpflichtet den Vermieter, über die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters in der jährlichen Nebenkostenabrechnung abzurechnen. Außerdem machen Gesetz und Rechtsprechung detaillierte Vorgaben, wie die Nebenkostenabrechnung darzustellen ist. …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Schädlingsbekämpfung
Nach § 2 Nr. 9 BetrKV gehören die „Kosten der „Ungezieferbekämpfung“ (Schädlingsbekämpfung) zu den umlagefähigen Nebenkosten. Nur präventive Kosten sind umlegbar Allerdings darf der Vermieter nur solche Kosten der Schädlingsbekämpfung in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, die immer wieder laufend und regelmäßig entstehen. Dies ergibt sich aus der Charakterisierung des Nebenkostenbegriffs in § 1 II BetrKV. Einmalige, anlassbedingte Kosten sind nicht umlegbar Einmalige und aus einem konkreten Anlass heraus …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostennachzahlung nicht bezahlt – Ist eine Kündigung möglich?
Hat der Vermieter die Nebenkostenabrechnung formal ordnungsgemäß innerhalb der Abrechnungsfrist an den Mieter übergeben, ist der Mieter verpflichtet, in einem angemessenen Zeitraum eine eventuell sich ergebende Nachzahlung an den Vermieter zu bezahlen. Spätestens nach 30 Tagen nach Zugang der Nebenkostenabrechnung kommt er in Zahlungsverzug (§ 286 BGB). Die Frage ist, ob der Vermieter dann dem Mieter, wenn er die Nebenkostennachzahlung nicht bezahlt, wegen Zahlungsverzug die Kündigung aussprechen kann. Schließlich gilt …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Baumfällung oder Baumschnitt umlegbar?
Mancher Vermieter sieht sich verleitet, alle im Rahmen der Unterhaltung der Immobilie anfallenden Kosten auf seine Mieter umzulegen. Dazu setzt ihm aber die Betriebskostenabrechnung Grenzen. Der Mieter ist nicht für alles verantwortlich. Die Frage, ob der Mieter die Kosten für eine Baumfällung oder den Baumschnitt bezahlen muss, orientiert sich an den Grundsätzen, nach denen die Umlagefähigkeit von Nebenkosten beurteilt wird. In diesem Artikel möchte wir expliziert erklären, ob der Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen
Muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung unterschreiben?
Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem Gesetz, aber auch aus den Gegebenheiten des Alltags. Das Gesetz selbst stellt an die Nebenkostenabrechnung nur die Anforderung, dass der Vermieter über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen hat und die Abrechnung spätestens nach 12 Monaten nach Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes dem Mieter mitzuteilen ist. Dabei ist die Nebenkostenabrechnung so darzustellen, dass der Mieter sie auch ohne juristische und kaufmännische Vorbildung …Artikel jetzt weiter lesen
Vermieter korrigiert Nebenkostenabrechnung nicht
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode (siehe Vereinbarung im Mietvertrag) von in der Regel 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Zur Abrechnung hat der Vermieter regelmäßig weitere 12 Monate Zeit. Aus diesen beiden Fristen ergeben sich für Vermieter und Mieter zahlreiche Konsequenzen. Wer diese richtig einschätzen will, kommt nicht umhin, sich mit den Gegebenheiten und der Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Hier erfahren Sie, was Sie als Mieter tun …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Vermieter zahlt Guthaben nicht aus, was tun?
Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Im günstigsten Fall ergibt sich zu Gunsten des Mieters ein Erstattungsguthaben. Normalerweise zahlt der Vermieter das Guthaben umgehend oder in absehbarer Zeit aus. Leistet der Mieter auf die laufenden Nebenkosten die vereinbarten Vorauszahlungen, gibt es für den Vermieter auch keinen Grund, das Guthaben mit irgendwelchen sonstigen Forderungen zu verrechnen. Hier ist Ursachenforschung angebracht. …Artikel jetzt weiter lesen
