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Wie funktioniert die Nebenkostenabrechnung beim Mieterwechsel?

Der Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung ist in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die Mieter ziehen aber für gewöhnlich nicht zum Ende dieses Zeitraums aus bzw. zum Anfang ein. Das heißt, es gibt oft zwei Mieter, die sich eine Abrechnungsperiode teilen.

Wenn also ein Mieter Ende Februar auszieht und der neue Mieter zum März einzieht, müssen die Nebenkosten gerecht verteilt werden. Nun wäre es aber nicht fair, die Nebenkosten einfach naach Monaten aufzuteilen. Denn in den Sommermonaten fallen z.B. keine Heizkosten an. Die Heizkosten sind bekanntlich der größte Posten unter den Nebenkosten.

Entscheidend für eine gerechte Teilung ist die Zwischenablesung, vor allem zur Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten. In der Regel wird diese Ablesung an den Heizkörpern von speziellen Firmen durchgeführt. Nur so kann man tatsächlich den Verbrauch gerecht auf den neuen und alten Mieter aufteilen.

Der Bundesgerichtshof entschied 2007, dass die Kosten der Zwischenablesung zu den Verwaltungskosten zählen und nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Der Vermieter muss diese Kosten tragen (BGH Urteil vom 14.11.07 AZ: VIII ZR 19/07).

Achtung: Hier finden Sie unseren ausführlichen Artikel zu Nebenkostenabrechnung beim Mieterwechsel.

Zurück zu den häufigsten Fragen zur Nebenkostenabrechnung (FAQ).

100 Antworten auf "Wie funktioniert die Nebenkostenabrechnung beim Mieterwechsel?"

  • Nico St.
    27. September 2012 - 11:25 Antworten

    Hallo,

    ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung bekommen.
    Ich bin letztes Jahr zum 15.04 2011 eingezogen. Auf meiner Nebenkostenabrechnung steht u.a. unter Kostenart:
    Wasser (01.01.-14.03.2011)
    WAsser (15.03. -31.12.2011)
    Allgemeinstrom ( 01.01 -14.03.2011)
    Allgemeinstrom (15.03. – 31.12.2011)

    Ich zahle doch nur den Wasser- und Stromverbrauch ab dem 15.04 oder?

    Viele Grüße und Danke

    • Dennis Hundt
      30. September 2012 - 20:00 Antworten

      Hallo Nico,

      ich vermute mal, dass der Vermieter Ihnen nur die Kosten für Ihre Wohndauer berechnet hat, aber zusätzlich die Gesamtkosten für den ganzen Abrechnungszeitraum aufgeführt hat. So wäre es zumindest korrekt. Lassen Sie sich bitte im Zweifel rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elisabeth
    3. Oktober 2012 - 13:04 Antworten

    Hallo!
    Wir sind letztes Jahr am 1.04 eingezogen. Nun haben wir die Abrechnung der Nebenkosten bekommen und als Abrechnungszeitraums steht 1.04 – 30.04.2011. Was ist mit den danach folgenden Monaten des Jahres 2011? Kann es sein, dass diese dann rückwirkend nächstes Jahr gerechnet werden?

    Vielen Dank,
    Elisabeth B.

    • Dennis Hundt
      4. Oktober 2012 - 06:31 Antworten

      Hallo Elisabeth,

      Ihr Vermieter rechnet offensichtlich vom 01.05. bis 30.04. ab. Das ist auch vollkommen ok. Da Sie nur einen Monat in diesem Zeitraum in der Wohnung gelebt haben, wird auch nur dieser Monat abgerechnet. Die Abrechnung für die Monate ab 01.05. (bis 30.04.12) erhalten Sie wohl bis spätestens 30.04.2013.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Baumann Michael
    5. Oktober 2012 - 16:46 Antworten

    Hallo,
    ich habe meine Abrechnung am 14.08. bekommen. Wohne Seit 01.03.2011 hier. Mein Vermieter hat eine Wartung der Gastherme vor meinem Einzug auf die Abrechnung gesetzt. Ist das rechtskräftig?
    MFG Michael

    • Dennis Hundt
      5. Oktober 2012 - 18:11 Antworten

      Hallo Michael,

      anteilig zahlen Sie die Wartung mit. Genau genommen übernehmen Sie 10/12 der Kosten. Das entspricht Ihrer Wohndauer in 2011 (März bis Dezember). Ein Anwalt kann Ihnen die Lage sicherlich rechtlich genau einschätzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hr. S.
    16. Oktober 2012 - 13:54 Antworten

    Werter Hr.Hundt,
    meine Ex-Freundin und ich hatten eine gemeinsame Wohnung, das Mietverhältnis dauerte ein paar Jahre. Der Mietvertrag wurde von Beiden unterzeichnet. Im November 2011 zog meine Ex-Freundin aus. Die Betriebskostenabrechnung für 2011 wurde berechnet und mir wurde ein Guthaben überwiesen. Jetzt meine Frage. Muss ich meiner Ex-Freundin von dem Guthaben einen Teil überweisen oder muss Sie bei der Vermieterin nachträglich die Betriebskostenabrechnung anfordern? Um gesondert Ihren Anteil einsehen zu können.

    • Dennis Hundt
      17. Oktober 2012 - 12:30 Antworten

      Hallo Herr Hr. S.,

      Ihre Vermieterin wird Ihnen keine separate Abrechnung für die zweite Person in der Wohnung erstellen. Ich denke das fairste wäre es, wenn Sie Ihrer Ex-Freundin einen Teil der Erstattung zukommen lassen würden. Schließlich hat Sie auch Vorauszahlungen geleistet, sodass Sie in meinen Augen jetzt auch von der Erstattung profitieren sollte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frau Dpunkt
    26. Oktober 2012 - 19:20 Antworten

    Guten Abend!

    Ich bin Studentin und hab jetzt drei Jahre lang in einer WG gewohnt.
    Mein Vermieter hat bei meinem Auszug eine Betriebskostenabrechnung erstellt, was natürlich schon sinnvoll ist. Allerdings hat er mir Kosten von 175 Euro für die Erstellung der Abrechnung berechnet.

    Muss ich das denn wirklich zahlen?

    • Dennis Hundt
      2. November 2012 - 11:22 Antworten

      Hallo Frau D.,

      sind es Verwaltungskosten, dürfen diese nicht umgelegt werden. Sind es Kosten des Abrechnungsservices (ablesen und zusammenstellen der Heizkosten) dürfen die Kosten umgelegt werden. Ich vermute der Vermieter will Ihnen hier Verwaltungskosten unterschieben. Besprechen Sie sich bei Bedarf mit dem Anwalt Ihres Vertrauens.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Citizen C
    30. November 2012 - 14:53 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe heute die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2011- 31.12.2011 bekommen. Wir sollen nun für den Zeitraum vom 01.01.2011- 31.03.2011 171€ nachzahlen, das sind 1/4 des Jahresverbrauchs und nicht der Verbrauch den wir hatten (wir sind am 31.03.2011 ausgezogen). Kann der Vermieter uns diese Kosten noch auferlegen, vor allem da es ja nicht unser genauer Verbrauch ist sondern ein kalkulierter Wert?!

    Freundliche Grüße citizen c

    • Dennis Hundt
      1. Dezember 2012 - 12:07 Antworten

      Hallo Citizen,

      der Vermieter muss die Kosten ja irgendwie abgrenzen. Bei den nicht verbrauchsabhängigen Kosten wird zeitanteilig umgelegt, das ist m.E. normal.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silke
    12. Dezember 2012 - 09:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe gestern meine Abrechnung für das Jahr 2011 erhalten.
    In dem Jahr bin ich am 31.08. ausgezogen. Nun habe ich auf der Abrechnung Ölkäufe gesehen, die nach meinem Auszug getätigt (Nov./Dez.) worden sind. Diese Kosten gehen in die Berechnung des Preises je Verbrauchseinheit ein. Die Kosten sind natürlich ganz erheblich. Dürfen diese Ölkäufe, die nach meinem Auszug angeschafft wurden, in meiner Abrechnung aufgeführt werden? Dieses Öl habe ich faktisch nie genutzt und zahle aber anteilig hierfür mit.
    MfG

  • Bischoff
    21. Dezember 2012 - 13:24 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe meine Nebenkostenabrechnung für 2011 bekommen. Der Mietzeitraum für 2011 beginnt mit dem 01.04. In der Nebenkostenabrechnung werden von der Hausverwaltung sämtliche Kosten für das gesamte Jahr aufgelistet und daraus dann der für mich zu Zahlende Betrag nach Einzelposten für den bewohnten Zeitraum. Einige Posten (Wasser, Allgemeinstrom, Abwasser) werden jedoch nicht auf den verkürzten Zeitraum bezogen. Mein Verwalter hält dieses Vorgehen für Korrekt, ich jedoch nicht.
    Das würde bedeuten, dass ich bei einem Einzug im November 10 Monate Gebühren nachzahlen müsste.

    Dieses Abrechnungsprozedere kann so doch nicht richtig sein, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Dennis Hundt
      21. Dezember 2012 - 13:52 Antworten

      Hallo Frau Bischoff,

      in meinen Augen hätten die strittigen Position nach Monaten abgegrenzt werden müssen. Sie zahlen als 9/12 der Wasserkosten oder des Allgemeinstroms. Mehr zum Thema lesen Sie auch in diesem Artikel: Der Abrechnungszeitraum beim Mieterwechsel. Alternativ kann Ihnen sicherlich ein Anwalt helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bianka Mühler
    18. Februar 2013 - 18:14 Antworten

    Unser Mietverhältnis endete zum 30.11.12. Zum 01.12.12 übernahm ein neuer Vermieter den Wohnkomplex. Ich gehe davon aus, das uns, wie in den Jahren zuvor, ein Guthaben aus den Nebenkosten zusteht. Von welchem Vermieter können wir die Abrechnung erwarten?

  • Nebenkostenabrechnung: Checkliste zum überprüfen (+ Erklärungen)
    1. April 2013 - 09:41 Antworten

    […] Wechselt im Laufe des Abrechnungsjahres der Mieter, muss der verbrauchsabhängige Kostenanteil durch eine Zwischenablesung ermittelt werden. Die übrigen Nebenkosten sind anhand der Aus- und Einzugsdaten festzustellen. Mehr zur Nebenkostenabrechnung beim Mieterwechsel. […]

  • Abrechnungszeitraum Nebenkosten | Mit einfachen Beispielen
    1. April 2013 - 09:42 Antworten

    […] Für das Jahr des Einzugs wäre der Abrechnungszeitraum dann die Zeit vom 01.04. bis zum 31.12. und für alle darauf folgenden Jahre, in denen das Mietverhältnis besteht, wäre der Abrechnungszeitraum dann die Zeit vom 1.1 bis zum 31.12. Mehr zur Abrechnung der Nebenkosten beim Mieterwechsel. […]

  • Riehmer
    28. Mai 2013 - 11:14 Antworten

    Hallo, ich habe eine Frage zu dem Abrechnungszeitraum unserer ist vom 1.7 -31.12
    Meine Frage dazu wie viele Monate werden da berechnet? 5 oder 6 Monate.

    • Dennis Hundt
      31. Mai 2013 - 07:54 Antworten

      Hallo Herr Riehmer,

      Juli + August + September + Oktober + November + Dezember = 6 Monate.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • René Kuttert
    5. August 2013 - 13:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Freundin und ich sind zum 15.10.2012 eingezogen. Jetzt haben wir unsere Nebenkostenabrechnung für 2012 erhalten mit einer dicken Nachzahlung.
    Das liegt daran dass wir nur 2,5 Monate Nebenkosten gezahlt haben und es sich eben kein Puffer im Sommer für die für die Verbrauchsmonate gebildet hat. Kann ich jetzt davon ausgehen, das sich der Vermieter nicht doppelt bereichert, in dem er die Nebenkosten im Sommer der Vormieterin und unsere Nachzahlung kassiert?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß

    René Kuttert

    • Dennis Hundt
      7. August 2013 - 10:08 Antworten

      Hallo René,

      wenn jemand nur im Sommer in einer Wohnung lebt, dann bekommt er – passend zu Ihrer Nachzahlung – ein Guthaben ausgezahlt. So schließt sich der Kreis wieder.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole
    16. September 2013 - 11:12 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich bin am 30.1.2012 aus meiner 47,45m² großen Wohnung ausgezogen. Habe bereits aber seid anfang 2011 nicht mehr dort gewohnt, sprich keine Kosten wie Strom, Wasser oder Heizung verbraucht, jetzt (09.09.2013) bekomme ich auf einmal eine Nebenkostenabrechnung wo ich alleine nur für die Heizung kosten in Höhe von 170 € bezahlen soll.
    Ist dies rechtens, da ich ja keinerlei Kosten verbraucht habe!?

  • Heiko Bram
    1. Oktober 2013 - 23:06 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe am 23.09.2013 meine Nebenkostenabrechnung für meine ehemalige Wohnung erhalten. Ich habe dort vom 01.02. – 30.06.2013 gewohnt.
    Frage 1: Ist die Zustellung noch korrekt, da er über 12 Monate nach Auszug erfolgte?

    Frage 2: Es wurde eine Berechnung durch Tagesgradzahlen durchgeführt um Heizung und Warmwasser zu berechnen ist dies korrekt?

    Danke im voraus für Ihre Bemühungen

  • Joern
    28. Oktober 2013 - 19:38 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben einen Abrechnungszeitraum 01.05-30.04 gehabt. Vor unserem Auszug haben wir in 2012 noch vom 01-31.07. im neuen Abrechnungszeitraum gewohnt. Hier meine Fragen:

    Die Heizkosten werden 30 Fläche / 70 Verbrauch gerechnet. Wir hier jeweils mangels Ablesung der Verdunster in Gradzahlentagen abrechnet?

    Wie verhält es sich bei Warmwasser? Hier fand keine Zwischenablesung statt.

    Leider muss ich wohl davon ausgehen, dass ich anteilig die Kosten für die Schneeräumung zahen muss, obwohl es im Sommer nicht schneit… Oder irre ich mich.

    Danke für eine Info!

  • Thomas
    31. Oktober 2013 - 10:19 Antworten

    Hallo,

    im August 2012 sind wir in die neue Wohnung eingezogen und es wurde eine Zwischenablesung der Heizung gemacht. Bei der Ablesung am Jahresende wurde festgestellt, dass in einigen Räumen seit 2-3 Jahren keine Ablesung stattgefunden hat (zu erkennen an den nicht ausgetauschten Röhrchen).

    Nun ist die Abrechnung für 2012 gekommen mit einer hohen Nachzahlung, die mir nicht plausibel erscheint und auch Vergleichen zu Durchschnittsverbrauch im Internet nicht standhält. Die Abrechnung weist lediglich meine Heizkosten und die Nachzahlung aus, aber keine Werte der Zwischen-/Endablesung im Vergleich zum Gesamtverbrauch. Ich kann somit nicht kontrollieren, ob ich Kosten des Vormieters übernehme.

    Habe ich Anspruch auf eine ausführliche Abrechnung mit Werten zum Heizverbrauch, die folglich auch den Vormieter betreffen? Ich sehe anders keine Möglichkeit, die Abrechnung zu kontrollieren.

    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      2. November 2013 - 13:37 Antworten

      Hallo Thomas,

      fragen Sie hierzu am besten einen Anwalt. Der kann Sie für Ihren speziellen Fall rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alfons
    30. Dezember 2013 - 15:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin am 01.12.2012 in meine jetzige Wohnung eingezogen. Habe allerdings bis zum heutigen Tage noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Da die Vermieterin die Nebenkosten auf 130 EUR monatlich veranschlagt hat, bei einer 53 M2 Wohnung bin ich nun etwas stutzig womit dies begründet wird, zumal das ganze Warmwasser über Elektrizität erwärmt wird. Habe ich ein Recht auf eine Nebenkostenabrechnung zum 31.12.2012?

    Vielen Dank.

  • Lena
    19. Februar 2014 - 15:26 Antworten

    Hallo,
    eine frage und zwar ich muss Nebenkostenabrechnungen erstellen und da ist jetzt zum Beispiel ein Mieter bei der am 01.09.2013 eingezogen ist kosten für die Grundsteuer 1793,61 Euro muss ich jetzt von der Grundsteuer die ja für ein Jahr gilt nur 4 Monate berechnen sodass der zahlende betrag 597,87 Euro ist??

    Danke
    Lena

    • Dennis Hundt
      20. Februar 2014 - 13:51 Antworten

      Hallo Lena,

      die verbrauchsunabhänigen Kosten werden in diesem Fall wohl / 12 x 4 gerechnet, für 4 Monate.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus
    2. April 2014 - 16:32 Antworten

    Hallo,
    ich hätte ein kurze Frage zur Nebenkostenproblematik.
    Die Wartung für unsere Gastherme bezogen für das Jahr 2011 wurde erst im Feb’12 erledigt und dem Vermieter in Rechnung gestellt.
    Im März 2012 sind wir ausgezogen. Im Dez 2012 gab eine erneute Wartung für das Jahr 2012.
    Jetzt gab es in der Nebenkostenabrechnung 2011 keine Position mit der Wartung, obwohl sie zum Zeitpunkt der Abrechnung vorlag und auch inhaltlich eingerechnet werden könnte. Auch wenn die Rechnung erst im Feb12 erfolgte.
    Mit der Nebenkostenabrechnung 2012 tauchen jetzt beide Wartungspositionen auf unserer Abrechnung auf. Die für 2011 komplett und die für 2012 anteilig für 3 Monate.
    Da aber beide Wartungen in 2012 lagen und die Abrechnungsperiode 2011 abgeschlossen war dürften doch auch nur beide Rechnungen uns anteilig angerechnet werden, auch wenn eine “inhaltlich” das Kalenderjahr 2011 als Wartung abdecken sollte. Oder liege ich hier falsch?
    Da hat sich der Vermieter doch mit den Abrechnungszeiträumen vertan.
    Vielen Dank!!

  • Thomas
    25. April 2014 - 12:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    auch ich habe ein Verständnisproblem bei meiner Nebenkostenabrechnung. Ich bin zum 01.08 in meine Wohnung gezogen. Der Abrechnungszeitraum beginnt zum 01.06 bis 31.05. Auf meiner Abrechnung ist nun der Ölstand zum 01.06 (2500 Liter) aufgeführt sowie die einzelnen Betankungen. Der Endstand am Ende des Abrechnungszeitraumes wurde wieder abgezogen.
    Was sich mir aber nicht erschließt ist dass ich diese 2500 Liter Öl, die vor meinem Einzug schon im Öltank waren in meine Abrechnung mit einbezogen werden da ich diese ja nicht verbrauche. Doch die Abrechnungsfirma sagte mir am Telefon dass dies so korrekt sei. Können sie dies bestätigen?
    Im Voraus vielen Dank

  • Stefanie Wallner
    10. August 2014 - 20:55 Antworten

    Hallo,

    Ich wollte mal fragen, ob sie sich auch im österreichischen Recht auskennen.
    ich wohne seit November in einer Wohnung (WG). Ich werde mit 31 August 2014 aus dieser Wohnung ausziehen. Kann man bei Wasser eine Zwischenabrechnung machen? Sollte dies nicht möglich sein. Darf ich nicht ausziehen.
    bitte um baldige Antwort
    bis dahin mit freundlichen Grüßen
    Stefanie

    • Dennis Hundt
      11. August 2014 - 10:16 Antworten

      Hallo Stefanie,

      Nebenkostenabrechnung.com bezieht sich auf das deutsche Mietrecht. Ich würde empfehlen, dass Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine
    4. Dezember 2014 - 23:34 Antworten

    Hallo,
    Ich wohne seit Juni 2014 in einer WG mit 2 weiteren Personen. Wir haben heute eine Abrechnung der Heizkosten von 2013 in Höhe von 246€ bekommen. Muss ich diese zum Teil mit Zahlen? Schließlich wohne ich erst seit Juni hier.

    • Dennis Hundt
      5. Dezember 2014 - 06:20 Antworten

      Hallo Nadine,

      bitten Sie Ihren Vermieter (den Hauptmieter), die Rechnung entsprechend abzugrenzen. Einen Teil trägt Ihr Vormieter, den anderen Teil tragen Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simone
    29. Januar 2015 - 21:29 Antworten

    Hallo,

    wir sind am 31. Januar 2014 aus unserer Wohnung ausgezogen. Wir hatten immer im Sommer unsere Nebenkostenabrechnung erhalten. Also für das Jahr 2013 beispielsweise im Sommer 2014 dann.

    Gilt dies auch bei Auszug? Liegt die Nebenkostenübersendung im Sommer 2015 damit in der Frist, weil diese bis Ende des Folgejahres erstellt sein muss oder zählt das bei Auszug nicht/anders?

    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      30. Januar 2015 - 14:05 Antworten

      Hallo Simone,

      ich denke die Nebenkostenabrechnung wird dann erst im Sommer 2015 vorliegen, da sich der Vermieter am Abrechnungszeitraum orientiert und nicht an Ihrem Auszug.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bine
    25. Februar 2015 - 15:44 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir sind im November 2014 in unsere Wohnung eingezogen. Die Heizungsanlage wurde im Juni 2014 von Öl auf Gas umgestellt. Die Kostenaufstellung in der Heizkostenabrechnung zeigt, dass der größte Teil der Kosten auf den Brennstoff Öl entfällt. Deswegen fühle ich mich als neuer Mieter ungerecht behandelt, weil ich ja dieses Öl nicht mit genutzt habe, an den Kosten aber beteiligt werde. Die Heizungsfirma sagte mir, dass sie nach gesetzlichen Vorgaben handeln und ich quasi Pech gehabt habe, weil ich in diesem Jahr eingezogen bin. Stimmt es, dass sie die Zeiträume, in denen mit Öl geheizt wurde, nicht gesondert abrechnen müssen?
    Vielen Dank im Vorraus

    • Dennis Hundt
      25. Februar 2015 - 17:42 Antworten

      Hallo Bine,

      meine Vermutung dazu: Wenn Sie die Kosten genau aufschlüsseln (Umlage nach Fläche und verbrauchsabhängig), dann wird die Differenz nicht sonderlich groß sein. Wenn Sie eine anwaltliche Einschätzung wünschen, würde ich die Nebenkostenabrechnung hier prüfen lassen. Tut mir leid, das ich Ihnen hier keine abschließende Antwort schreiben kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne W.
    27. März 2015 - 18:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    im Februar letzten Jahres hatte ich einen Mieterwechsel. Eine Hausverwaltung übernimmt die Nebenkostenabrechnung. Muss mir die Hausverwaltung nicht 2 Abrechnungen für 2014 zur Verfügung stellen, damit ich mit den einzelnen Mietern korrekt abrechnen kann. Die Daten zum Wasserverbrauch wurden an die Hausverwaltung weiter geleitet. Strom wird separat vom Mieter gezahlt und ist somit für die Nebenkostenabrechnung nicht relevant. Viele Grüße Susanne

    • Dennis Hundt
      1. April 2015 - 07:34 Antworten

      Hallo Susanne,

      als Eigentümerin einer Wohnung geben Sie die Daten der Zwischenablesung weiter, sodass die Hausverwaltung oder der Abrechnungsdienst zwei Teilabrechnungen erstellt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Felicitas H
    6. Juli 2015 - 20:37 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich wohne in einer Wg, die Abrechnung ist immer ein Jahr später. In unserem Mietvertrag tritt immer ein Mieter für den nächsten in alle Rechte und Pflichten ein. Trifft das auch auf die Nebenkostenabrechnung zu? Würde dann der Teil des Ausgezogenen an den Beiden anderen hängen bleiben , wenn dieser nicht zahlt?

    • Dennis Hundt
      7. Juli 2015 - 12:03 Antworten

      Hallo Felicitas,

      normalerweise kann der Vermieter so nicht vorgehen, wenn Sie aber im Rahmen einer WG, bereits sind bei Eintritt in den Mietvertrag die Rechte und Pflichten zu übernehmen, halte ich das Vorgehen – das Einverständnis aller Parteien vorausgesetzt – für in Ordnung. Der eintretende Mieter übernimmt zum Beispiel auch die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen. Zwischenabrechnungen für einzelne WG-Mitglieder sind in der Praxis nicht üblich und auch kaum umsetzbar – selbst wenn man es wollte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steffi
    18. August 2015 - 17:21 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten. 8 Monate lang habe ich die Wohnung gemietet, genutzt habe ich sie jedoch selten, weil ich die meiste Zeit bei meinem Freund war.
    Deshalb finde ich es komisch eine Nachzahlung von knapp 90€ zu haben.
    Bei der Berechnung der Umlage für Wärmeversorgung ist eine Nutzerwechselgebühr aufgeführt und bei der Gesamtübersicht vom Vermieter, ber der er alle Beträge nochmals zusammengefasst hat, stehen Kosten Ein-/Auszug und Bearbeitungsgebühren drauf. Kann man mir diese Kosten anrechnen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • David B.
    8. Januar 2016 - 19:04 Antworten

    Hallo,

    wir sind zum 31.10.2014 aus der Wohnung ausgezogen und haben logischerweise bis dahin Nebenkosten gezahlt. Direkt nach uns ist ein neuer Mieter eingezogen.
    Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung mit Nutzungszeitraum 304 Tage und Abrechnungszeitraum für die vollen 365 Tage. Kann der Vermieter das auf uns einfach so umlegen. Schließlich hat er nur das Guthaben von uns fpr die 304 Tage einbezogen aber die vollen Kosten der 365 Tage berechnet. Somit müssen wir laut Vermieter nachzahlen und bekommen kein Guthaben ausgezahlt (was so wäre, wenn wir die Gesamtkosten auf 304 Tage hochrechnen). Schließlich hat unser Nachmieter ja ebenfalls Nebenkosten gezahlt.

    • Dennis Hundt
      9. Januar 2016 - 02:39 Antworten

      Hallo David,

      natürlich muss der Vermieter die Vorauszahlungen und Kosten für Ihren Nutzungszeitraum von 304 Tagen berücksichtigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian
    15. Januar 2016 - 10:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hatte in einer WG gewohnt und bin im August 2014 ausgezogen. Nun erhielten die Nachmieter die Nebenkostenabrechnung (30.11. zugesendet) und müssen 800 € nachzahlen. Zunächst halte ich die Höhe der Summe für eine 45 m² sehr hoch und für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar. Beim Auszug erhielt ich nicht vom Vermieter eine anteilige Rechnung für die Nebenkosten. Verstehe ich die Gesetzeslage richtig, dass mir bis August 2015 eine Rechnung zugestellt werden musste und danach die Ansprüche verfallen? Zweite Frage: Verfallen dadurch auch die Ansprüche der Zahlung auf die Nachmieter, die erst nach August eingezogen sind?

    Viele Grüße

    • Dennis Hundt
      15. Januar 2016 - 11:04 Antworten

      Hallo Christian,

      entschiedenen ist nicht Ihr Auszugsdatum, sondern das Ende des Abrechnungszeitraumes (wahrscheinlich 31.12.2014). Nach dem Datum berechnet sich die Abrechnungsfrist (folglich 31.12.2015).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karen Zeindl
    26. Januar 2016 - 12:14 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Schwester und ich leben in einer Wohnung, die wir zum 01.11.2014 bezogen haben. Nun kam die Nebenkostenabrechnung und wir sollen eine Nachzahlung von 143,-€ leisten. Abgerechnet wurde das komplette Jahr, also ab dem 01.01.2014. Sind wir tatsächlich verpflichtet, den kompletten Betrag zu zahlen, obwohl wir so spät eingezogen sind?

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Karen

    • Dennis Hundt
      26. Januar 2016 - 12:18 Antworten

      Hallo Karen,

      der Vermieter kann und darf natürlich nur Ihren Mietvertragszeitraum abrechnen. Für alles andere ist der Vormieter oder bei Leerstand der Vermieter verantwortlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marie
    16. März 2016 - 17:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe vom 1.1.2014 bis 31.12.2014 in meiner alten Wohnung gewohnt. Zum 1.1.2015 bin ich aus dieser Wohnung ausgezogen. Ich habe beim Auszug nur die Hälfte der Kaution erhalten. Die andere Hälfte der Kaution soll ich mit der Nebenkostenabrechnung für 2014 erhalten. Nun habe ich vor paar Wochen (Februar 2016) die restliche Kaution angefragt, da ich keine Nebenkostenabrechnung erhalten habe. In den letzten Tagen (März 2016) habe ich meinen damaligen Vermieter angerufen und nachgefragt bzgl. Nebenkostenabrechnung und Kaution. Dieser meint, dass er die Nebenkostenabrechnung im Dezember 2015 an meinen Nachmieter geschickt hat. Dabei ist eine Nachzahlung von 200€ für das Jahr 2014 angefallen, die der Nachmieter nicht zahlt. Am Telefon meinte mein damaliger Vermeiter dann noch, dass er die 200€ von meiner Kaution abzieht und den Restbetrag mir überweist. Auf meine Anmerkung, dass ich nur bis Ende Dezember 2015 verpflichtet bin die Nachzahlung zuzahlen, ist er nicht drauf eingegangen und meinte immer und immer wieder, dass ich verpflichtet bin für den Zeitraum 2014 zu zahlen, da ich ja in der Zeit dort gewohnt habe. Er hat mir nun auf Anfrage Mitte März 2016 die Abrechnung für 2014 zum ersten Mal zu gesendet (per Mail). Vorher habe ich sowohl per Mail als auch per Post keine Nebenkostenabrechnung erhalten.
    Ich habe nun sehr oft gelesen, dass ich nur verpflichtet bin zuzahlen, solange ich die Abrechnung bis Ende 2015 erhalten habe. Aber wie gehe ich da vor, um dies umzusetzen? Vorallem, weil er die Rechnung an meinen Nachmieter geschickt hat? Und wie bekomme ich meine restliche Kaution?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Andreas Weber
    11. August 2016 - 14:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe nach meinem Auszug aus der Wohnung eine Nebenkostenabrechnung erhalten, in der ein Posten für Umzugskostenpauschale, 100,-€, sowie, zusätzlich zu den Kosten für den Hausmeister, Beiträge zur Knappschaft abgerechnet werden.
    Ich kann sehr wenig zu den beiden Kostenpunkten finden.
    Im voraus vielen Dank,
    Mit freundlichen grüßen
    Weber

    • Dennis Hundt
      12. August 2016 - 08:31 Antworten

      Hallo Herr Weber,

      die Beiträge zur Knappschaft sind klassische Lohnnebenkosten des Hausmeisters. Bei einer Umzugspauschale klingeln bei mir die Alarmglocken – fragen Sie nach, was sich dahinter verbirgt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marina
    27. August 2016 - 14:46 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir sind im September letzten Jahres umgezogen und haben nun die Nebenkostenabrechnung 2015 erhalten.
    Unser Vermieter stellt uns den gesamten Rechnungsbetrag für die Wohngebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung für den Zeitraum von September 2015 bis September 2016 in Rechnung.
    Ist das so korrekt oder müssen wir nur anteilig für 4 Monate bezahlen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Freundliche Grüße
    Marina

    • Dennis Hundt
      29. August 2016 - 17:56 Antworten

      Hallo Marina,

      Sie müssen natürlich nur anteilig für Ihre Wohndauer zahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dorothea Hofer
    5. November 2016 - 09:28 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    eine Frage zur Umverteilung des Winterdienstes:
    Wir vermieten erstmalig ein Häuschen. Die Mieter ziehen am 1.12. ein. Die Rechnung für den Winterdienst geht vom 15.11.16 bis 15.3.17.

    Wie kann ich die Kosten des Winterdienstes für 2016 umverteilen? Muss ich den Kostenanteil für 2016 durch 12 Monate dividieren und kann den Mietern nur 1/12 davon als Nebenkosten anrechnen?

    Oder kann ich den Kostenanteil für 2016 komplett umlegen?

    Herzlichen Dank für eine Antwort

    Gruß Dorothea

    • Dennis Hundt
      8. November 2016 - 17:48 Antworten

      Hallo Dorothea,

      danke für Ihren Beitrag. Ihr erster Weg ist m.E. der richtige.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Annett
    12. Dezember 2016 - 21:16 Antworten

    Hallo, ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung bekommen für den Abrechnungszeitraum 01.01.2015 – 31.12.2015.
    Die Nutzungsdauer war von meinem Einzug 01.12.2015 bis 31.12.2015 und nun soll ich 500 Euro nachzahlen zusätzlich zu den 170 Euro Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlung für diesen 1 Monat in 2015. Ist das nicht ein bisschen viel für die veranschlagten 31 Tage?
    Verwirrte Grüße,
    Annett

  • Mandy
    17. Januar 2017 - 12:51 Antworten

    Hallo, ich bin am 01.05.2015 in meine Wohnung eingezogen. Bis zum heutigen Tag habe ich noch keine Betriebskostenabrechnung erhalten. Für das Jahr 2015 hätte ich doch bis 31.12.2016 was zugestellt bekommen müssen, oder nicht? Ich bin unsicher da ich mich nicht auskenne, allerdings gehe ich stark von aus Geld zurück zu bekommen, da ich sehr wenig in meiner Wohnung war vor allem kaum geheizt habe.

    Sollte ich mal nachfragen oder wird der Zeitraum anders gerechnet und ich muss mich bis April dieses Jahres gedulden bis ich genau 2 Jahre drin wohne?

    • Dennis Hundt
      17. Januar 2017 - 17:37 Antworten

      Hallo Mandy,

      wenn der Abrechnungszeitraum nicht dem Kalenderjahr entspricht, kann die Nebenkostenabrechnung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt fristgerecht bei Ihnen ankommen. Fragen Sie doch einfach bei Ihrem Vermieter nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Esther S.
    12. Juli 2017 - 23:30 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe alle Beiträge gelesen aber leider keine passende Antwort zu meinem Sachverhalt gefunden.

    Ich habe meine Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2016 erhalten.
    Ich bin im März 2016 in die Wohnung eingezogen. Zuvor hat eine Familie mit zwei Kindern in dieser Wohnung gelebt. Ich habe nun auf der Einzelabrechnung der Gebäudeverwaltung entnehmen können, dass alle angefallen Nebenkosten addiert wurden. Meine Vermieterin hat die angefallenen Kosten, dazu zählen auch Heiz- und Wasserkosten, durch 12 dividiert und dann mit dem Faktor 10 (da ich 10 Monate in dem Abrechungszeitraum dort gewohnt habe) multipliziert. Folglich hat sie den bei der Übergabe der Wohnung abgelesenen Wasserstand nicht berücksichtigt.
    Des Weiteren wurde auch keine Einzelabrechnung der Energiekosten beigefügt.
    Handel ich richtig, wenn ich den Nebenkosten widerspreche und um eine Aufschlüsselung bitte, oder ist die Verfahrensweise meiner Mieterin richtig?
    Die durch die 4-köpfige Familie erzeugten Kosten müssten doch wesentlich höher sein.

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort

    • Dennis Hundt
      22. Juli 2017 - 17:42 Antworten

      Hallo Esther,

      Ihre Vermieterin muss die verbrauchsabhängigen Kosten natürlich auch verbrauchsabhängig – also mit den Zahlenständen – abrechnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Louisa
    29. Januar 2018 - 14:42 Antworten

    Hallo,

    Ich bin im Juli 2017 in meine Wohnung eingezogen. Die Vormieter wohnen weiterhin im Haus, aber auf einer anderen Etage. Vergangene Woche war die Ablesung der Wasser- und Heizkosten, dabei ist aufgefallen, dass der Vermieter keine Zwischenablesung im Juli hat machen lassen. Der Zähler ist zugänglich und die Möglichkeit wäre aus Mietersicht da gewesen.
    Was darf der Vermieter denn nun genau in der Abrechnung von uns verlangen? Darf er den Wert schätzen? Er hat ja keinen genauen Verbrauch, vorher lebten 2 Personen in dieser Wohnung, jetzt nur noch eine.

    Liebe Grüße

  • Christina B.
    26. März 2018 - 18:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe vor ein paar Tagen meine Nebenkostenabrechnung meiner ehemaligen Vermieterin bekommen. Es handelt sich um den Zeitraum 1.1.17-31.3.17 dem Zeitpunkt meines Auszuges. Auf meiner Abrechnung für Wasser und Heizung werden nun allerdings die Anfangs-Zählerstande genannt, die bei der Ablesung im Juli 2016 der Endstand waren, sprich Zeitpunkt der Ablesung 07.16-31.3.2017. Meine Vermieterin geht allerdings davon aus, das dies die verursachten Kosten von 3 Monaten (wie auf der Aufschlüsselung angegeben) sind und nicht für 9, weshalb sie jetzt eine Nachzahlung fordert. Eine Klärung mit der Hausverwaltung und dem Ableserservice gab es bisher nicht.
    Jahresverbrauch der letzten Jahre betrug jeweils ca. 615 Euro, jetzt angeblich 455 Euro in 3 Monaten, obwohl diese in diesem Zeitraum kaum bewohnt wurde.
    Außerdem wurde in der Aufschlüsselung die Quadratmeterzahl der Wohnung zwischen mir und meinen Nachmietern aufgeteilt.
    Wie lege ich nun Widerspruch ein und ist die Aufteilung der Quadratmeter rechtens?

    • Dennis Hundt
      26. März 2018 - 19:41 Antworten

      Hallo Christina,

      schildern Sie in einem Widerspruchsschreiben Ihre Bedenken und die Ablese-Fakten und bitte Sie um Korrektur.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michaela Strongylos
    14. April 2018 - 11:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    1. ich bin Februar 2016 in eine Wohnung gezogen und am 7. November 2017 wieder ausgezogen. Ab 15.November 2017 hatten die Nachmieter Ihren Mietvertrag obwohl der Schlüssel am 7. November in Absprache mit dem Vermieter von mir an diese übergeben wurde soll ich bis 15.November Miete zahlen.Ist das rechtens?

    2. Für das Jahr 2016 habe ich bis heute keine Nebenkostenabrechnung bekommen, soweit ich weiss ist die Frist für Forderungen für 2016 vom Vermieter ja auch abgelaufen aber wie will er mir eine korrekte Abrechnung erstellen wenn er auch keine Ablesung für das Jahr vorgenommen hat ? Diese fand erst bei meinem Auszug statt .Bis heute ist aber noch keine Abrechnung erstellt worden obwohl ich Ihn mehrmals bat,kann ich jetzt wenigstens ein teil meiner Kaution einfordern denn diese habe ich auch noch nicht?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

    • Dennis Hundt
      15. April 2018 - 19:30 Antworten

      Hallo Michaela,

      zu wann haben Sie gekündigt bzw. zu welchem Datum wurde der Mietvertrag ausgehoben?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Michaela Strongylos
        16. April 2018 - 02:20 Antworten

        Guten morgen,

        gekündigt hatte ich zum 01.10.2017, mein Vermieter sagte mir aber zu, die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten zu müssen bei Erbringung passender Nachmieter. Die ich auch fand und mit denen ein Mietvertrag zum 15.11.2017 geschlossen wurde. Schriftlich wurde dies im Vorfeld aber nicht festgehalten.

        Also reguläre wäre die Kündigungsfrist bis zum 31.12.2017 gegangen.

        LG Michaela

        • Dennis Hundt
          16. April 2018 - 08:35 Antworten

          Hallo Michaela,

          eine Aufhebung sollte immer schriftlich festhalten werden. Hier hätten Sie dann festgehalten, wann Ihr Vertrag endet und der neue Vertrag beginnt. Ich vermute, dass der neue Vertrag erst ab 15.11. lief.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Michaela Strongylos
            16. April 2018 - 09:52

            Okay…aber was ist noch mit dem dieser Frage –

            2. Für das Jahr 2016 habe ich bis heute keine Nebenkostenabrechnung bekommen, soweit ich weiss ist die Frist für Forderungen für 2016 vom Vermieter ja auch abgelaufen aber wie will er mir eine korrekte Abrechnung erstellen wenn er auch keine Ablesung für das Jahr vorgenommen hat? Diese fand erst bei meinem Auszug statt. Bis heute ist aber noch keine Abrechnung erstellt worden obwohl ich Ihn mehrmals bat, kann ich jetzt wenigstens ein teil meiner Kaution einfordern denn diese habe ich auch noch nicht?

  • Julia
    16. Mai 2018 - 07:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir sind am 30.10.2017 aus unserer Mietwohnung ausgezogen und haben auch an diesem Tag gemeinsam mit dem Vermieter die Zählerstände (Heizung, Wasser, Strom, Allgemeinstrom) abgelesen. Nun erhielten wir die NK-Abrechnung für 2017 und ich bin über den Posten “Kostentrennung Nutzungsperioden (Aufteilung nach Verursacher)” gestolpert. Was bedeutet dieser Posten und darf der Vermieter dies berechnen?

    LG Julia

  • T
    17. Mai 2018 - 12:19 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe vor Kurzem den Mietvertrag meiner potenziellen neuen Vermieterin zur Ansicht und Unterschrift bekommen. In Bezug auf die Nebenkostenabrechnung ist eine Klausel enthalten, nach der bei Auszug (durch normale Kündigung des Mieters, also mir) keine Zwischenablesung erfolgt und die Nebenkosten dann aufgrund statistischer Werte aufgeteilt werden. Sollte eine Zwischenablesung erfolgen, müsse ich als Mieter die Kosten tragen.
    Das ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Sie muss doch die verbrauchsabhängigen Kosten auch nach tatsächlichem Verbrauch und nicht aufgrund von statistischen Werten abrechnen, oder? Zumal meine Vormieter wohl einen immens hohen Verbrauch haben und ich mit Sicherheit wesentlich weniger, da ich alleine wohnen werde und Vollzeit arbeite, somit selten Zuhause sein werde. Und die Kosten für die dann erfolgte Zwischenablesung (auch im Falle meines Auszugs irgendwann), habe ich als Mieter doch nicht zu tragen?

    Kann ich dieser Klausel wirksam widersprechen?
    Viele Grüße
    T

  • Julia
    18. Juni 2018 - 18:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin am 31.08.2017 in eine WG gezogen. Der Mietvertrag läuft auf meine aktuelle Mitbewohnerin und einen ehemaligen Bewohner der WG, mein Einzug wurde nur durch ein zusätzliches Dokument festgehalten. Es gab auch keine Zwischenablese.

    Nun kam die Betriebskostenabrechnung für 2017 mit einer Nachzahlung. Da diese mich nur zu 4 Monaten betrifft (Sep-Dez) habe ich den Vermieter gebeten, die Abrechnung nach Monaten aufzuschlüsseln.
    Dieser beruft sich nun darauf, dass es nur ein Wechsel der Mitbewohner gab, keinen Mieterwechsel, und dass er die Kosten nicht aufsplitten muss. Er sagt wir müssten das unter uns regeln.

    Allerdings bedeutet dies ja auch, dass ich nichts in der Hand habe und wenn der vorherige Mieter sich weigert, muss ich die Nachzahlung für komplett 2017 übernehmen, obwohl ich erst ab September dort gewohnt habe oder?

    Wie genau ist die Lage hier rechtlich? Kann der Vermieter das aufschlüsseln, muss er es sogar? Bin ich rechtlich verpflichtet den Anteil des vorherigen Mieters mitzuzahlen?

    Schon mal vorweg vielen Dank für Ihre Antwort!

    LG, Julia

    • Dennis Hundt
      18. Juni 2018 - 22:12 Antworten

      Hallo Julia,

      wenn Sie in den Vertrag als Mieterin eintreten, haften Sie z.B. auch für die (irgendwann) auszuführenden Schönheitsreparaturen. Gleiches gilt m.E. auch für die Nebenkosten. Da müssen Sie in der Tat intern klären.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maher
    25. Juni 2018 - 14:14 Antworten

    Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen.

    Wir sind am 1.5.17 eingezogen.

    Heute am 25.6.2018
    Bekommen wir eine Abrechnung für den Zeitraum 1.5.17-30.6.17

    Das kann doch nicht sein?!

    • Dennis Hundt
      25. Juni 2018 - 20:11 Antworten

      Hallo Maher,

      wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 geht, kann das durchaus so sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anonym
    22. Dezember 2018 - 22:42 Antworten

    Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich einer Nebenkostenabrechnung in einer WG.

    Folgendes: von Januar bis September habe ich in einer WG gewohnt und bin dann ausgezogen.
    Meine Mitbewohnerin hat die Wohnung dann für drei Monate übernommen.
    Nun kam die Abrechnung: Abrechnung 1 an mich adressiert: 308 Euro nachzahlung mit all den Kosten -> Hausmeister, Müllabfuhr, …etc. zu 100% auf mich abgerechnet. Sprich, als hätte ich dort alleine gewohnt.

    Abrechnung 2 adressiert an meine Mitbewohnerin: 500 Euro auch wieder zu 100% abgerechnete Kosten wie Hausmeister, Müllabfuhr.

    Sprich: jeder bezahlt den Hausmeister etc. voll doppelt.

    Das die Heizung von jedem bezahlt werden muss ist klar, aber doch nicht die andern Nebenkosten pro Person? Diese wurden nicht durch 2 geteilt sondern auf jeden voll aufgerechnet.

    Das ist doch falsch ? Die Verwaltung müsste doch diese Kosten z.B Hausmeister 50€ im Jahr dann 25€ Euro Pro Person Verlangen und nicht 50 € von jedem.

    Deswegen meine Frage: Die Nebenkosten (außer Heizung) müssen doch durch 2 geteilt werden und nicht jeder muss den “Jahresbetrag” Doppelt zahlen ?

    Viele grüße

  • Sven Hadeler
    6. April 2020 - 14:47 Antworten

    Guten Tag,

    vielleicht könnten sie kurz helfen.

    Wir sind am 31.03.2018 aus unserer Mietwohnung ausgezogen (fristgerecht). Am Samstag 04.04.2020 haben wir jetzt eine Nebenkostenabrechnung erhalten.
    Muss ich jetzt diese noch begleiche oder ist der Abrechnungsmodus schon verjährt. Der Abrechnungszeitraum war 01.01.2018 bis 31.12.2018 , erstellt wurde sie aber erst am 30.30.2020 durch den Ableser.

    Danke für eine kurze Info

    • Dennis Hundt
      9. April 2020 - 14:35 Antworten

      Hallo Sven,

      die Nebenkostenabrechnung 2018 hätte Ihnen bis Ende 2019 zugehen müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Denise
    6. Mai 2020 - 14:38 Antworten

    Hallo, ich habe eine Frage.

    Ich bin zum August 2019 ausgezogen und die Vermieter haben eine Umstellung der Heizungsanlagen vorgenommen. Diese Kosten wurden in die Gesamtkosten einkalkuliert und somit steigt meine Heizkostenabrechnung natürlich auch.
    Und jetzt meine Frage, kann mir das mitberechnet werden?
    Ich habe aufgrund dessen für 8 Monate wohnen (davon 3 Monate nicht in der Wohnung gewesen) fast das Doppelte an Kosten als nach 10 Monaten wohnen.

    • Dennis Hundt
      6. Mai 2020 - 16:21 Antworten

      Hallo Denise,

      welche Kosten haben sich durch die “Umstellung der Heizungsanlage” ergeben?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stamm
    22. Juni 2020 - 18:42 Antworten

    Hallo, ich bin im September 2019 ausgezogen und der Vermieter hat anschließend den Garten Winterfest gemacht und mir die Kosten anteilig an mich weiter berechnet. Ist das korrekt? Sind diese doch erst nach dem Auszug entstanden und hatte ich doch davon nichts mehr. Danke!

    • Dennis Hundt
      22. Juni 2020 - 20:02 Antworten

      Hallo Frau Stamm,

      das ist korrekt. Sie zahlen zeitanteilig den Winterdienst und Ihr Nachmiete zeitanteilig die Gartenpflege im Sommer.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • NH
    3. November 2020 - 14:46 Antworten

    Guten Tag,

    mein Vertrag für die Wohnung läuft ab dem 01.01.2020. Ich bin am 11.01.2020 in die Wohnung eingezogen.
    Die Schlüsselübergabe fand am 22.12.2019 statt. Mein Vermieter will für die 10 Tage im Dezember eine Nebenkostenvorauszahlung obwohl keine Nebenabreden dazu gab.
    Hat der Vermieter Recht in diesem Fall?
    Herzlichen Dank im Voraus!
    NH.

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