Go to Top

Nebenkostenabrechnung: Vermieter zahlt Guthaben nicht aus, was tun?

Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Im günstigsten Fall ergibt sich zu Gunsten des Mieters ein Erstattungsguthaben.

Normalerweise zahlt der Vermieter das Guthaben umgehend oder in absehbarer Zeit aus. Leistet der Mieter auf die laufenden Nebenkosten die vereinbarten Vorauszahlungen, gibt es für den Vermieter auch keinen Grund, das Guthaben mit irgendwelchen sonstigen Forderungen zu verrechnen. Hier ist Ursachenforschung angebracht.

1. Mietvertrag auf Zahlungsfrist überprüfen

Zahlt der Vermieter das Guthaben hingegen nicht aus, muss der Mieter überlegen, was er tun kann. Im Idealfall ist mietvertraglich eine Zahlungsfrist vereinbart. Dazu sollte der Mietvertrag eingesehen werden.

2. Vorlage der Nebenkostenabrechnung begründet Fälligkeit des Erstattungsguthabens

Grundsätzlich ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung zu viel geleisteter Vorauszahlungen sofort mit der Vorlage der Nebenkostenabrechnung fällig und damit zahlbar (BGH NZM 2005, 342). Allein der formale Anspruch nutzt wenig. Zur Vorbereitung weiterer Schritte muss der Vermieter formal in Verzug gesetzt werden.

3. Vermieter zahlt Guthaben nicht aus: Anmahnen!

Vorab ist festzustellen, ob der Vermieter das Guthaben eventuell mit eigenen fälligen Forderungen verrechnet. Möglicherweise findet sich in der Abrechnung ein Hinweis.

Ansonsten sollte der Mieter den Vermieter anmahnen. Dazu kann in einem ersten Schritt ein einfacher Telefonanruf genügen. Oft gibt es einfache Gründe für die Verzögerung (Vergesslichkeit, Fehlüberweisung, Vermieter ist in Urlaub).

Bleibt die Zahlung dennoch aus, sollte der Mieter den Vermieter spätestens jetzt schriftlich anmahnen und ihn auf seine Zahlungspflicht hinweisen. Es empfiehlt sich, eine Zahlungsfrist zu setzen (z.B. 14 Tage). Rein formal kommt der Vermieter als Schuldner der Zahlung mit der Mahnung in Verzug (§ 286 I 1 BGB). Im Übrigen begründet sich der Verzug auch dadurch, dass der Vermieter nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung zahlt (§ 286 III 1 BGB). Eine ausdrückliche Mahnung sorgt aber für klare Verhältnisse.

4. Belegeinsicht verzögert nicht die Zahlungspflicht

Zwar kommt der Vermieter als Schuldner nicht in Verzug, wenn er die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten hat (§ 286 IV BGB). Sofern er den Mieter darauf verweist, dass dieser Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gefordert hat, entlastet dies den Vermieter allerdings nicht, da er das Guthaben in der Nebenkostenabrechnung zu Gunsten des Mieters faktisch anerkannt hat. Insbesondere muss er davon ausgehen, dass der Mieter einen Erstattungsanspruch mindestens in Höhe des ausgewiesen Guthabens geltend machen wird und sich dieser Betrag allenfalls noch erhöhen kann, kaum aber verringern wird.

5. Verrechnung Guthaben mit Vorauszahlungen

Die nächste und vor allem praktische Möglichkeit des Mieters, sein Problem zu regeln, besteht darin, dass er die laufenden Vorauszahlungen mit seinem Anspruch auf Erstattung des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung verrechnet. Dies sollte er dann tun, wenn er den Vermieter formal in Verzug gesetzt hat. Sinnvollerweise kündigt er diese Verfahrensweise im Mahnschreiben ausdrücklich an. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich nur um ein geringes Guthaben handelt, das sich mit einer Vorauszahlung leicht verrechnen lässt.

Die Verrechnung sollte sich ausdrücklich auf die Nebenkosten und nicht auf die Miete beziehen. Die Miete hat den Zweck, den Aufenthalt in der Wohnung abzugelten.

Allerdings muss der Mieter prüfen, ob und inwieweit die Aufrechnung mietvertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Oft ist vereinbart, dass eine eventuelle Aufrechnung gegenseitig vorher anzukündigen ist.

6. Nach Auszug verbleibt nur der Klageweg

Anders ist Situation, wenn der Mieter aus der Wohnung ausgezogen und das Mietverhältnis beendet ist. Dann bleibt dem Mieter nur noch die Möglichkeit, das Guthaben einzuklagen.

Insoweit genügt es zur Klagebegründung, dass der Mieter vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat, die dieses Guthaben ausweist. Der Mieter braucht keine Ausführungen darüber zu machen, ob die Abrechnung richtig ist. Will sich der Vermieter an dieser Abrechnung nicht festhalten lassen, muss er sie ändern. Ändern und zu seinen Gunsten abrechnen kann er sie aber nur noch, wenn er die Änderung innerhalb der Abrechnungsfrist vortragen kann.

7. Zahlungsverzug kann durch Vermieterinsolvenz begründet sein

Der Grund für die Zahlungsverzögerung kann auch darin bestehen, dass sich der Vermieter in der Insolvenz befindet. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mieter dann sein Geld noch erhält, hängt mithin davon ab, ob seine Forderung rangmäßig als einfache Insolvenzforderung und als Masseverbindlichkeit einzuordnen ist. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden.

a. Betrifft die Rückforderung einen abgeschlossenen Abrechnungszeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, handelt sich um eine einfache Insolvenzforderung, da der Anspruch des Mieters bereits vor Verfahrenseröffnung fällig geworden ist (§ 108 III InsO).

Gleiches ist anzunehmen, wenn der Abrechnungszeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens endete und die Nebenkostenabrechnung nach der Verfahrenseröffnung erfolgt ist.

b. Wird das Insolvenzverfahren hingegen während der laufenden Abrechnungsperiode eröffnet, kann der Mieter seine Forderung nur als Masseforderung geltend machen (BGH GE 2007, 288). In diesem Fall soll der Mieter auch die Aufrechnung mit laufenden Vorauszahlungen erklären können (Reismann WuM 2001, 269).

Die Aufrechnung ist auch mit Rückforderungen für einen Abrechnungszeitraum vor der Insolvenzeröffnung möglich, wenn die Abrechnung erst in der Insolvenz erfolgt (BGH GE 2007, 288).

Umgekehrt kann der Vermieter im Fall der Insolvenz des Mieters gegenüber einem Anspruch auf Auszahlung des Abrechnungsguthabens mit rückständiger Miete aufrechnen (BGH GuT 2005, 13).

8. Verjährung beträgt 3 Jahre

Der Erstattungsanspruch des Mieters verjährt in 3 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch durch die Vorlage der Nebenkostenabrechnung entstanden ist. Ein Guthaben aus 2011 beginnt am 1.1.2013 zu verjähren (Abrechnung 2011 in 2012 zugestellt). Ende der Verjährungszeit ist der 31.12.2015. Die Verjährung lässt sich unterbrechen, indem dem Vermieter ein Mahnbescheid oder die Zahlungsklage zugestellt wird.

9. Erstattungsguthaben bei fehlender Nebenkostenabrechnung: Vorauszahlungen zurückbehalten!

Anders ist die Situation, wenn der Vermieter noch keine Nebenkostenabrechnung erstellt hat und der Mieter die Auffassung vertritt, dass ihm ein Erstattungsguthaben zustehe. In diesem Fall empfiehlt es sich nicht, ein selbst errechnetes voraussichtliches Guthaben mit laufenden Vorauszahlungen zu verrechnen. Dann riskiert nämlich der Mieter, dass er mit seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt und ihm der Vermieter deshalb die Kündigung überreicht.

In diesem Fall ist der formal richtige Weg der, dass der Mieter den Vermieter auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung in Anspruch nimmt und notfalls verklagt. Er kann seinen Anspruch auch dadurch verwirklichen, dass er die laufenden Vorauszahlungen zurückbehält und den Vermieter unter Druck setzt, die Abrechnung zu erstellen (BGH WuM 2006, 383). Alternativ kann der Mieter die laufenden Vorauszahlungen auch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt zahlen, dass er die Verrechnung noch vornehmen wird.

167 Antworten auf "Nebenkostenabrechnung: Vermieter zahlt Guthaben nicht aus, was tun?"

  • Peter Schuster
    4. September 2014 - 07:06 Antworten

    Hallo,

    mein Vermieter hat mir eine Nebenkostenabrechnung zugestellt und mir bereits zwei Werktage darauf das Guthaben überwiesen, ohne mein Einverständnis abzuwarten, ob die Nebenkostenabrechnung in dieser Form korrekt ist. Die Kosten für einen Posten der Abrechnung wurde jedoch falsch berechnet, denn nicht ich, sondern er muss die Kosten dafür übernehmen. Ich habe ihm schriftlich mitgeteitl, dass er die Kosten für besagten Posten übernehmen muss, da die Rechtslage eindeutig ist. Bekommen habe ich wie gesagt nur einen Teilbetrag des Guthabens. Eine Reaktion habe ich nicht bekommen.

    Frage:

    Kann ich nun den ausstehenden Posten (kleiner zweistelliger Betrag) in schriftlicher Form mit Frist anmahnen und nach Fristablauf mit den monatlichen Nebenkosten verrechen? Oder ist es problematisch, dass ich bereits einen Teilbetrag des Guthabens überwiesen bekommen habe?

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    • Dennis Hundt
      5. September 2014 - 11:52 Antworten

      Hallo Peter,

      üblich ist eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Bitten Sie um entsprechende Korrektur und um Überweisung des restlichen Guthabens innerhalb der Frist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Marie
        15. Mai 2019 - 06:14 Antworten

        Hallo, ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 2018 erhalten wohl bemerkt ausgestellt wurde sie am 28.3. 2019. Ich habe Guthaben und wohne nicht mehr in der Wohnung. Das heisst sie müssen es mir auszahlen. Gibt es da eine Frist? Im Mietvertrag steht nichts drinen. Nun haben mir Mitte Mai und es ist immer noch nichts da. Ich rief auch schon an, nun ja eine konkrete Antwort bekam ich nicht. Sie wollten sich noch Einmal melden.

  • Alex
    27. September 2014 - 19:05 Antworten

    Hallo!
    Ich habe meine Wohnung zum 1.10.14 gekündigt und bin schon am 8.8.14 ausgezogen. Von meinem ehemaligen Vermieter hab ich nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten da er meinte es wäre nicht möglich seine und meine Wohnung so zu trennen um alles aufzulisten. Die Nebenkosten waren im Mietvertrag mit 140,00€ monatlich angesetzt. Ich habe bis zum Schluss die Warmmiete von 500,00€ bezahlt, wozu ich auch verpflichtet bin. Jetzt hab ich meinen ehem. Vermieter gefragt ob er mir die Nebenkosten für Wasser und Heizung rückerstattet und er meint rechtlich wäre er nicht dazu verpflichtet. Stimmt das?
    Vielen Dank!

  • Christian
    15. Oktober 2014 - 08:30 Antworten

    Hallo,

    zunächst einmal vielen Dank für die zusammengetragenen Informationen. Ich bin im Ende September letzten jahres ausgezogen. Die Nebenkostenabrechnung, die mir Ende August 2014 zugesand wurde, wies ein Guthaben auf. Stand Heute (15.10.) ist noch keine Gutschrift auf dem Konto eingegangen.

    Am 06.10. habe ich bereits die Immobilienverwaltung telefonisch aufgefordert zu überweisen. Diese bescheinigte mir, dass das Geld noch bis spätestens 10.10. auf meinen Konto erscheinen wird, was natürlich nicht so ist.

    Ist der nächste Schritt eine schriftliche Mahnung mit Aufforderung zur Zahlung?

    • Dennis Hundt
      15. Oktober 2014 - 09:55 Antworten

      Hallo Christian,

      ich persönlich würde jetzt eine Mahnung schreiben + mit Anwalt drohen. Vergessen Sie nicht ein Frist für die Auszahlung zu setzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stephanie
    16. Oktober 2014 - 05:41 Antworten

    Hallo!
    Ich wohne seit dem 15.4.2014 nicht mehr in meiner alten Wohnung. Sie lief noch bis 15.5.2014. Bis dahin habe ich auch alles gezahlt. Es gab zum einen viele Streitereien wegen des viel zu alten Bodens, der einfach nicht mehr schön und verbraucht war, den ich komplett gegen einen neuen Tauschen musste und alleine die Kosten dafür tragen musste, die Kosten des Bodens hat sich meine Nachmieterin ausgesucht. Jedenfalls kam auch die Nebenkostenabrechnung. Mit ihr und dem Rest der Kaution (Kaution wurde für den neuen Boden benutzt) habe ich ein Guthaben von ca 115€. Ich habe ihn schon öfter darauf hingewiesen, dass mir das Geld zusteht. Seine Antwort war nur, er wird das Geld bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten. Darf er das? Ich dachte mir am 15.11.2014 ist die Auszahlung der Kaution spätestens fällig (das was übrig geblieben ist) und möchte bis dahin den Betrag von ihm. Kann ich nun per Einschreiben am besten auf mein Geld bestehen, oder dar er es bis zur nächsten Abrechnung einbehalten?
    Lg Stephanie

  • Marina
    6. November 2014 - 16:32 Antworten

    Hallo!
    Ich habe zwei Fragen zu meinem Problem: Mein Vermieter hat mir eine Nebenkostenabrechnung zugeschickt, die überhaupt nicht verständlich und nachvollziehbar ist. Es sind lediglich drei Spalten enthalten: In der einen sind alle einzelnen Positionen der Nebenkosten aufgelistet wie z.B. Grundsteuer usw.; in der zweiten die durch uns geleisteten Vorauszahlungen, jeweils auf die einzelnen Positionen aufgeteilt; in der letzten Spalte die angeblich verbrauchten Beträge, auch jeweils aufgeteilt.
    1. Was kann ich dagegen unternehmen?
    2. Die Nebenkostenabrechnung enthält drei Positionen, die im Mietvertrag nicht enthalten sind: Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung und Versicherung Tiefgarage. Kann ich die Zahlungen für diese drei Positionen verweigern, weil sie nicht im Mietvertrag stehen?

  • Sandra
    6. November 2014 - 17:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Letztes Jahr im November hatten wir einen großen Brandschaden im Haus. Die Wohnung unter uns war komplett ausgebrannt. In unserer Wohnung wurde fachgerecht brandsaniert, jedoch mussten wir wegen des Geruchs überdurchschnittlich lüften und natürlich dann auch wieder heizen. Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr und wir sollen 360€ nachzahlen. Aber wir sind sicher das diese so hoch ist wegen dem vielen lüften. Können wir auch nur einen Teil der Nebenkosten nachzahlen und Widerspruch einlegen?
    Danke

    • Dennis Hundt
      7. November 2014 - 07:27 Antworten

      Hallo Sandra,

      ich würde den Vermieter im ersten Schritt offen darauf ansprechen und (gemeinsam) prüfen, in wie weit die Gebäudeversicherung für die Mehrkosten aufkommen könnten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Evelyn
    19. November 2014 - 15:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich bin seit Juli 2013 ausgezogen, habe im Oktober 2014 die Nebenkostenabrechnung erhalten, gegen die ich per Einschreiben gleich Widerspruch einlegte. Grund: In der Abrechnung wurden mir die gesamten Heiz – und Wasserkosten für 2013 angerechnet mit der Begründung, die Wohnung sei noch nicht weitervermietet gewesen. Bei korrekter Abrechnung würde mir ein Guthaben ausgezahlt werden müssen. Was soll ich weiterhin unternehmen?
    Vielen Dank schon mal – mit freundlichem Gruß

  • Tina
    8. Dezember 2014 - 14:52 Antworten

    Hallo,

    ich habe für meine alte Wohnung eine Betriebskostengutschrift von 107 Euro bekommen. Der Vermieter meiner alten Wohnung hat mir nun (ich denke mal aus versehen) 307 Euro überwiesen. Also 200 Euro mehr, wie die Abrechnung eig ergeben hat.
    Sollt ich nun ein ehrlicher Mensch sein, und dem Vermieter Bescheid geben?
    Er kann diese 200 Euro ja sicher im Nachhinein zurückfordern?

    LG

    • Dennis Hundt
      8. Dezember 2014 - 16:53 Antworten

      Hallo Tina,

      wenn Sie in den nächsten Tagen gute schlafen und kein schlechtes Gewissen haben möchten, sollten Sie das Geld am besten zurückzahlen. IN der Buchhaltung des Vermieters wird der Fehler irgendwann sicher auffallen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M. Laufmann
    12. Dezember 2014 - 12:15 Antworten

    Hallo,

    mein Vermieter hat zum 01.01.2014 die Grundstücke verkauft.
    Die Nebenkostenabrechnung aus 2013 habe ich zum 01.10.2014 erhalten. Dort war der Hinweis darauf, dass innerhalb von 30 Tagen die Kontoverbindung mitgeteilt werden soll und der Betrag dann überwiesen wird. In dem Schreiben wurde auch darauf hingewiesen dies per Brief, Fax oder E-Mail geschehen muss.
    Ich habe (da der Vermieter 5 min entfernt sein Verwaltungsgebäude hat) einen Brief mit entsprechender Forderung selbst eingeworfen.
    Eine Zahlung ist nicht gefolgt. Ich habe nun per Mail und Telefon angemahnt.

    Habe ich, da der Brief nicht per Einschreiben verschickt sondern selbst eingeworfen wurde, eine rechtliche Grundlage mein Guthaben einzufordern?

    Viele Grüße

    • Dennis Hundt
      12. Dezember 2014 - 15:06 Antworten

      Hallo Herr Laufmann,

      mahnen Sie den Verwalter einfach an und bitten Sie um Zahlung des Guthabens. Ihr Anspruch verfällt erst nach Jahren, keine Sorge.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • M. Laufmann
        12. Dezember 2014 - 17:55 Antworten

        Vielen Dank für Ihre Antwort!!!

  • Martin
    29. Dezember 2014 - 23:43 Antworten

    Hallo,

    ich habe heute endlich die Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen. In 2013 wars bei uns bisschen kompliziert. Bis etwa Mitte des Jahres hatte ich mein “normalen” Vermieter, der hat im laufe des Jahres 2013 Insolvenz angemeldet. Ab Mitte des Jahres hatten wir dann ein Insolvenzverwalter. Ab circa November 2013 hatten wir ein neuen Vermieter.

    Also alles soweit OK.

    Aber in der Abrechnung war einmal der Zeitraum von Januar – Juli 2013 und einmal von August – Dezember 2013. In dem Zeitraum von Januar – Juli hab ich Guthaben von circa 28 €. In dem Zeitraum von August – Dezember muss ich 123 € nachzahlen.

    In dem dabei liegendem Schreiben stand, das ich die Nachzahlung innerhalb 14 Tagen überweisen soll an den Insolvenzverwalter, die Gutschrift aber nicht bekomme, wegen der Insolvenz.

    Es sind zwar nur 28 €, aber mir gehts da ums Prinzip.

    Deswegen meine Frage, ist das wirklich so rechtens oder kann ich da was machen?

    danke schon einmal für die Hilfe

    • Dennis Hundt
      30. Dezember 2014 - 10:40 Antworten

      Hallo Martin,

      eine schwierige Frage. Ich persönlich würde das Risiko für ein Guthaben beim neuen Eigentümer sehen. Holen Sie bei Betraf bitte rechtlichen Rat ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • swetlana
    14. Januar 2015 - 02:15 Antworten

    Hallo,

    Ende 2013 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Bis heute hin habe ich noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Ich habe dem Verwalter und dem Vermieter ein Schreiben zugeschickt mit dem Hinweis auf meine zustehende Rechte im Falle der Nebenkostenabrechnung. Leider keine Antwort. Was kann ich tun?

  • Yvonne S.
    14. Januar 2015 - 21:10 Antworten

    Hallo,
    wir sind anfang vorigen Jahres aus unserer alten Wohnung ausgezogen.
    Mitte Dezember kam die Nebenkostenabrechnung von unserer Hausverwaltung, wir sollten bis zum 10.01. ein Guthaben von 450€ ausgezahlt bekommen.
    Am 12.01. habe ich die Hausverwaltung angerufen, wo mein Geld bleibt, immerhin hatten die Verwaltung fast einen Monat Zeit mir das Geld zu überweisen.
    Am Telefon wurde mir dann von der Hausverwaltung gesagt das der Vermieter von der alten Wohnung noch nicht das ok gegeben hat, dass mir die Hausverwaltung das Geld überweisen darf, trotz festgesetzten Termin.
    Mir wurde dann auch gesagt, dass das Guthaben bis Ende dieser Woche auf meinem Konto ist, ich glaube es aber nicht, da ich wegen meiner Kaution auch erst schriftlich mit einem Anwalt drohen musste bis die das Geld ausgezahlt hatten.
    Wie schreibe ich am besten ein Mahnung an den Verwalter, damit ich meine Nebenkosten ausgezahlt bekomme?
    Leider finde ich im Internet keine Vorlagen .
    Vielen Dank schon einmal.

    • Dennis Hundt
      15. Januar 2015 - 12:59 Antworten

      Hallo Yvonne,

      eine Mahnung oder ein Erinnerungsschreiben unterliegt hier keiner Formvorschrift. Wichtig ist, dass Sie einen Frist zur Auszahlung des Guthabens setzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank
    16. Januar 2015 - 14:25 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich habe am 29.12.2014 die Nebenkostenabrechnung von meinem ehemaligen Vermieter bekommen. Aus der Wohnung bin ich am 01.12.2013 ausgezogen.
    Da der Vermieter meine Kontonummer nicht hat, habe ich ihm meine Kontodaten am 30.12.2014 mit dem freundlichen hinweis mir doch bitte das Guthaben aufs Konto zu überweisen. Bis heute habe ich weder eine Reaktion noch eine Zahlung erhalten.

    Wie soll ich weiter verfahren?

    Danke

    Gruß
    Frank

    • Dennis Hundt
      17. Januar 2015 - 11:49 Antworten

      Hallo Frank,

      ich würde einfach nochmals nachhaken, ggf. telefonisch. Es sind ja gerade gut zwei Wochen nach Ihrem Brief vergangen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katarina
    28. Februar 2015 - 12:31 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe ende November die Nebenkostenabrechnung bekommen, in der stand ich muss noch 400€ zahle, ich war geschockt. Ich hab die Abrechnung geprüft und sie war in jeder Position falsch, ausgerechnet kam raus ich bekomme noch 98€ zurück. Ich habe es dem Mieterverein weitergeleitet. Die sollten sich mit der Verwaltung in Verbindungen setzen haben bis jetzt 4 Briefe geschrieben, wir haben jetzt fast März bis heute kam keine Antwort und kein Geld. Wie kann ich den weiter vorgehen.

    Gruß
    katarina

    • Dennis Hundt
      2. März 2015 - 15:30 Antworten

      Hallo Katarina,

      ich will mich hier nicht wiederholen und kann daher nur auf den Artikel oben verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christiane
    23. April 2015 - 11:08 Antworten

    Hallo.
    Ich bin am 30.06.2014 aus der Wohnung ausgezogen. Musste beim Einzug eine Kaution hinterlassen, normal. Nach Übergabeprotokoll alles i.O. habe dann nach 2 Wochen nach der Rückerstattung der Kaution gefragt. Bekam einen Teil ende Dezember ausgezahlt, den Rest soll ich erst nach Erstellung der Nebenkostenabrechnung erhalten. Nach mehrmaligen Telefonaten und ständigen Vertröstungen (Abrechnung noch nicht da, Urlaub, Krankheit usw ) werde ich langsam sauer! Die Aussage der Vermieterin beim letzten Gespräch heute : Sie dürfe bis Ende diesen Jahres die Auszahlung hinauszögern? Ist das so? Warte schon 1 Jahr seitdem Auszug.
    LG. Christiane

    • Dennis Hundt
      24. April 2015 - 15:01 Antworten

      Hallo Christiane,

      in der Tat hat Ihre Vermieterin Zeit bis Ende 2015 um Ihnen die Nebenkostenabrechnung für 2014 zu zusenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Colognesmart
    3. Juni 2015 - 10:23 Antworten

    Hallo,

    mich würde folgendes interessieren:

    ich habe die Nebenkostenabrechnung bekommen, woraus sich ein Guthaben ergeben hat. Der Vermieter schreibt in der Abrechnung das ich unbedingt schriftlich die Bankverbindung angeben muss auf welche dieses Guthaben ausgezahlt werden soll, trotzdem ihm diese seit Jahren vorliegen, ansonsten könnte das Guthaben nicht bezahlt werden.

    Dieses habe ich trotzdem gemacht und habe jetzt, nachdem die Einspruchsfrist gegen den Bescheid abgelaufen ist die Info bekommen das die Daten falsch wären, was sie nicht sind.

    Mir sieht das ganze danach aus, als baue der Vermieter darauf, das die Mieter

    1. vergessen ihr Konto anzugeben und so die Gutschrift verfällt.
    2. und das diese irgendwann die Geduld verlieren

    Ist es überhaupt zulässig, das man die Bankverbindung immer wieder angeben muss, oder muss der Vermieter von sich aus das Guthaben auf das Konto überweisen von dem
    die monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten kommen.

    Vielen Dank

    CS

    • Dennis Hundt
      3. Juni 2015 - 10:53 Antworten

      Hallo CS,

      wenn der Vermieter die Miete per Überweisung bekommt, kann er nicht sehen, von welcher Bankverbindung die Zahlung kam. Zudem kann es immer mal vorkommen, dass ich ein Konto ändert. Von daher halte ich nicht für ungewöhnlich nach der Bankverbindung zu fragen oder diese zumindest nochmals abzugleichen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carina
    5. Juni 2015 - 21:36 Antworten

    Hallo! Ich habe eine Frage. Ich habe meine Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten, aus der hervorgeht, das ein Guthaben entstanden ist. In dem Schreiben steht ausserdem das ich das Guthaben von der nächsten Miete abrechnen soll und nur den Differenzbetrag überweisen soll. Mein Problem ist aber, das Jobcenter überweist jeden Monat für mich die Miete von meiner Leistung. So wird also nächsten Monat wieder die volle Miete an den Vermieter überwiesen obwohl ja ein Guthaben da ist. Was soll ich tun? Wenn ich den Vermieter darum bitte mir das Guthaben zu überweisen, ist er dann dazu verpflichtet oder darf er sich verweigern das Guthaben an mich auszuzahlen da das Jobcenter ja die Miete zahlt, aber ich bin doch die Mieterin und habe das Guthaben quasi angespart durch weniger heizen im Winter, wenn ich eine Nachzahlung hätte, müsste ich auch alles von meiner Leistung abstottern ohne Zuschuss vom Jobcenter. Oder darf das Jobcenter dann bei Auszahlung dieses Geld zurück fordern? Bekomme ich nun das Geld vom Vermieter oder bekomme ich es und muss es dann ans Jobcenter weiter überweisen. Wie gehe ich am besten vor? Der Vermieter ist eine Wohnungsgesellschaft. Es wäre schön wenn ich schnell Rat bekäme! Vielen Dank! Carina

    • Dennis Hundt
      11. Juni 2015 - 10:44 Antworten

      Hallo Carina,

      fragen Sie doch beim Jobcenter nach, ob eine reduzierte Zahlung möglich ist. Wenn nicht, bitten Sie den Vermieter (wie üblich) um Überweisung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chantal
    2. September 2015 - 13:48 Antworten

    Hallo,

    ich hatte dieses Jahr einen Feuchtigkeitsschaden im Schlafzimmer. Dieser wurde vom Vermieter im April angesehen und anerkannt, die Sache wurde nun auf seine Kosten “beseitigt” er hat den Schaden überstreichen lassen! Laut Aussage des “Handwerkers” sei das eine normale Reaktion über die Jahre, weil die Rollokästen nicht isoliert sein!
    Gut, war ich mit einverstanden”
    Nun bekam ich ein Schreiben von meinem Vermieter, in dem er mich beschuldigt, dass ich unterdurchschnittlich Heizen würde, und er dies nicht mehr dulden würde, und er kulanterweise jetzt den Schaden noch mal auf seine Kosten beseitigt hätte.

    Die Detaillierte Nebenkostenabrechnung habe ich nun angefordert.

    Ich Zahle insgesamt 170€ Nebenkosten ( die Berechnung liegt noch auf zwei Personen) der Haushalt wurde aber im Jahr 2012 aufgelöst, und ich lebe alleine.
    Ich nehme an, dass mein Vermieter nun die vergleichsweise Hohe Rückerstattung bangt und versucht die Sache auf mich abzuwälzen-
    Ich habe bei der Ablesefirma nachgefragt (telefonisch) und die haben mit bestätigt, dass mein Heizverhalten völlig normal sei.

    Kann der Vermieter nun auf Grund seiner falschen Behauptung die Nebenkostenrückerstattung einbehalten? Was habe ich für eine Handhabe?

    Vielen Dank für ihre Hilfe!

    • Dennis Hundt
      2. September 2015 - 14:08 Antworten

      Hallo Chantal,

      ich weiss nicht, was ein mögliches Guthaben mit dem Schaden zutun haben sollte und warum das Guthaben einbehalten werden sollte?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Benjamin
    16. September 2015 - 14:50 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Der ehemalige Vermieter meiner Lebensgefährtin hat ihr vor einigen Wochen die Heizkostenabrechnung für die Periode bis 31.8.2014 ausgestellt. Diese weist ein Guthaben iHv ca. 200€ auf. Das Guthaben will er ihr nun nicht auszahlen, mit der Begründung, dass die Periode bis 31.8.2015 noch nicht abgerechnet ist. Der Hausverwalter hat aber bereits einen Teil der Mietkaution für etwaige Nebenkosten-Nachzahlungen einbehalten. Darf der Vermieter doppelt Geld einbehalten?
    Interessant ist auch, dass der Hausverwalter erst die Kontodaten für eine NK-Erstattung angefordert hat, ehe ihm dann eine Woche später eingefallen ist, dass er das Guthaben doch lieber einbehalten möchte.
    Vielleicht sollte man in Relation dazu wissen, dass es sich um eine 1-Zimmer-Wohnung handelt, die seit dem 31.3.2014 faktisch nicht mehr bewohnt ist. Daher wird definitiv auch auf der 2014/15-Abrechnung ein Guthaben vorhanden sein.

    Es handelt sich um eine “professionelle” Hausverwaltung und im Haus sind Funkablesegeräte installiert. Ist es nicht so, dass es dann einer Hausverwaltung zumutbar ist, die Heizkostenabrechnung zeitnah zu erstellen und nicht erst im August 2016, knapp 18 Monate nach Auszug?

    vielen Dank!

    • Dennis Hundt
      18. September 2015 - 13:42 Antworten

      Hallo Benjamin,

      weisen Sie Ihren Vermieter / Ihre Hausverwaltung darauf hin, dass bereits eine Teil er Kaution für eine mögliche Nachzahlung einbehalten wurde und verlangen Sie die Auszahlung des Guthaben.

      Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie einen Anwalt beauftragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel
    24. September 2015 - 09:46 Antworten

    Hallo. Wir sind vor knapp 1 Jahr aus unsere alten Mietwohnung ausgezogen. Der Nachmieter hat schon eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Laut Nachmieter hat der Vermieter auch den Abrechnungszeitraum anteilig aufgeteilt. Auf Nachfrage wurde uns gesagt das wir erst zum Ende des Jahres unsere Abrechnung bekommen werden. Ist das rechtens? Wir vermuten ein Guthaben.

    • Dennis Hundt
      24. September 2015 - 11:13 Antworten

      Hallo Daniel,

      wenn nach Kalenderjahr abgerechnet wird, hat der Vermieter bis Ende 2015 Zeit, Ihnen die Nebenkostenabrechnung für 2014 zu zustellen. Siehe auch §556 BGB.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Daniel
        24. September 2015 - 13:12 Antworten

        Auch wenn der Nachmieter schon eine Abrechnung bekommen hat?

        • Dennis Hundt
          24. September 2015 - 14:16 Antworten

          Hallo Daniel,

          Ihr Vermieter wird Ihnen einfach schreiben, dass Ihre Nebenkostenabrechnung noch nicht erstellt ist, er sich aber bis zum Jahresende darum kümmern wird.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Florian
    1. Oktober 2015 - 14:39 Antworten

    Hallo,
    Wir haben per NK-Abrechnung für 2013 ein Guthaben, das uns Ende 2014 von der Hausverwaltung mitgeteilt wurde. Außerdem wurde das Haus Ende 2013 verkauft and einen neuen Eigentümer verkauft, die Hausverwaltung ist aber die Gleiche geblieben.
    Jetzt hat uns die Hausverwaltung einen Brief geschrieben, sie bekämen vom vorherigen Eigentümer nicht die Gelder zur Rückzahlung und könnten uns deshalb nichts zahlen, wir sollten uns bitte an den vorherigen Eigentümer wenden.
    Meine Fragen: Ist das korrekt so, ist der alte Eigentümer unser “Vertragspartner” für die 2013er-NK? Oder ist nicht vielmehr die Hausverwaltung weiterhin “Vertragspartner” und muss uns die Gelder auszahlen, unbenommen davon wie sie das mit dem vorherigen Eigentümer regelt?
    Und, falls wir den Klageweg gehen oder einen Anwalt einschalten, muss die Hausverwaltung / der vorherige Eigentümer uns alle Kosten dafür zahlen, wenn wir Recht bekommen?
    Vielen Dank!

  • Catharina
    5. Oktober 2015 - 18:26 Antworten

    Hallo,

    ich habe mein Mietverhältnis zum 30.06. gekündigt, bei der Wohnungsabnahme am 28.6. wurde direkt an meine Nachmieter übergeben. Dennoch hält meine Vermieterin die Kaution bis heute (05.10.) zurück, obwohl ich vor 2 Wochen die NK-Abrechnung im Briefkasten hatte mit dem Vermerk, das Guthaben würde zum 30.09. überwiesen. Kann ich nun direkt mahnen bzw. eine Zahlungserinnerung schicken?

    MfG,
    Catharina

    • Dennis Hundt
      6. Oktober 2015 - 19:08 Antworten

      Hallo Catharina,

      bitten Sie doch erstmal um Auszahlung des Guthabens und der Kaution.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Harald Günther
    9. Oktober 2015 - 14:56 Antworten

    Habe meine Wohnung zum 31.03.2015 gekündigt und bei der Abnahme wurde eine Wanne beanstandet. Darüber läuft bereits ein gerichtliches Verfahren. Nun habe ich die Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben von 900 € erhalten. Der Vermieter hat mir aber mitgeteilt, dass er dieses Guthaben einbehält bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung.
    Darf der Vermieter das?

    • Bianka
      12. November 2015 - 16:48 Antworten

      Hallo,

      aus den Berechnungen der Nebenkosten 2014 steht uns als Mieter ein Guthaben in Höhe von 1500,00 Euro zu. Ich muss dazu sagen, dass Mietverhältnis endete bereits im Juli/2015
      Die Wohnung wurde unrenoviert “Besenrein” übergeben, da wir sie damals auch unrenoviert angemietet hatten und wir auch nicht eingesehen haben, auf unsere Kosten noch einmal zu renovieren. Nun möchte der Vermieter unser Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2014 nicht auszahlen, mit der Begründung: Er müsste von dem Geld jetzt die Wohnung renovieren.

      Ist das überhaupt Rechtens?
      Darf er unser Guthaben einfach zurück halten, obwohl keine offenen Forderungen bestehen?

      Gruss Bianka

      • Dennis Hundt
        13. November 2015 - 05:25 Antworten

        Hallo Bianka,

        natürlich darf die Rückerstattung nicht für eine Renovierung verwendet werden, die Mieter rechtmäßig nicht ausgeführt haben. Haben Sie Ihren Schönheitsreparaturklausel selbst auf deren Wirksamkeit geprüft oder prüfen lassen?

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

        • Bianka
          16. November 2015 - 14:14 Antworten

          Sehr geehrter Herr Hundt,

          im Mietvertrag steht, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde. Ich hatte mich darauf im Internet belesen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Wohnung die “unrenoviert” bezogen wurde – auch “unrenoviert” bzw. Besenrein bei Auszug übergeben werden soll. Mein Ex-Vermieter hatte eine Wohnungsbaugesellschaft dazu beauftragt, dass Mietverhältnis zu überwachen sprich: Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnung erstellen usw.
          Die zuständige Mietarbeiterin, die mit uns die Wohnungsübergabe durchgeführt hatte bestätigte uns, dass die Wohnung nicht renoviert werden müsste, da wir sie damals auch unrenoviert bezogen hatten. Davon möchte unser Vermieter nichts wissen, er ist fest davon überzeugt im Recht zu sein und einfach das Guthaben nicht auszuzahlen zu müssen, um damit die Renovierung durchzuführen.

          MfG Bianka

          • Dennis Hundt
            16. November 2015 - 14:46

            Hallo Bianka,

            zum Thema “Schönheitsreparaturen bei einer umrenoviert übernommenen Wohnung” gab es jüngste Rechtsprechung, richtig.

            Ich kann Ihnen nur raten im Zweifel einen Anwalt mit der Rückforderung des Guthabens zu beauftragen.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • Gret
    28. Oktober 2015 - 14:11 Antworten

    Hallo,

    ich habe am am 29.12.2014 eine Nebenkostenabrechnung von meiner ehemaligen Hausverwaltung erhalten, aus der eine Rückerstattung hervorging. Das Mietverhältnis bestand zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr (nur bis zum 30.04.2014). In dem Anschreiben der Abrechnung wurde ich darum gebeten, sich kurz in Verbindung zu setzen um meine Kontodaten mitzuteilen. Dies habe ich am 04.01.2015 per E-Mail erledigt.

    Seither habe ich jedoch keine Überweisung erhalten, was mir leider erst vor Kurzem bewusst wurde. Im Mietvertrag ist eine Zahlungsfrist von 1 Monat festgehalten. Befindet sich die Hausverwaltung dadurch bereits im Verzug, so dass ich bei Einforderung der Rückzahlung Verzugszinsen fordern kann? Oder ist hierzu erst eine schriftliche Mahnung erforderlich?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    • Dennis Hundt
      28. Oktober 2015 - 19:22 Antworten

      Hallo Gret,

      ich würde es nicht so kompiliert machen, sondern die Hausverwaltung einfach an die Zahlung erinnern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin
    10. Dezember 2015 - 17:49 Antworten

    “Der Erstattungsanspruch des Mieters verjährt in 3 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch durch die Vorlage der Nebenkostenabrechnung entstanden ist. Ein Guthaben aus 2012 beginnt am 1.1.2013 zu verjähren. Ende der Regierungszeit ist der 31.12.2015.” heißt es in Ihrem Text. Mit “Regierungszeit” ist sicher “Verjährungszeit” gemeint …;-))

    Ist der Hinweis auf diese Bestimmung im BGB nicht irreführend? Der Zugang der NK-Abrechnung ist fristauslösend – und das ist naturgemäß NACH dem Abrechnungszeitraum. Ein Guthaben aus 2012 wird also regelmäßig am 31.12.2016 verjähren, weil die NK-Abrechnung in aller Regel im Laufe des Jahres 2013 beim Mieter eingegangen ist. An anderer Stelle auf Ihrer HP ist das auch so dargestellt.

    • Dennis Hundt
      15. Dezember 2015 - 05:48 Antworten

      Hallo Martin,

      danke für die Korrekturen, Sie haben natürlich Recht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna W.
    14. Dezember 2015 - 15:32 Antworten

    Hallo,

    ich bin bereits Ende letzten Jahres (Oktober) ausgezogen und wartete seit dem auf die ganzen Nebenkostenabrechnungen meines ehemaligen Vermieters. Nachdem ich jetzt monatelang auf meine Nebenkostenabrechnung von 2013 gewartet hatte, kam diese dann im Januar 2015 (ohne Poststempel o. ä.). Zunächst hatte ich dem Vermieter mitgeteilt, dass ich mir vorbehalten werde die Rechnung nicht zu zahlen da ja noch eine zweite Abrechnung fehlte. Schließlich, da auch die zweite Rechnung nicht folgte und ich mich in der Zwischenzeit schlau gemacht hatte, habe ich meinem Ex-Vermieter mitgeteilt, dass ich die Rechnung in Höhe von 108 Euro aus dem Jahr 2013 nicht mehr zahlen werde da er die Nebenkostenabrechnung zu spät eingereicht hat.

    In dem Fall der Nebenkostenabrechnung von 2014 sollte ich noch über 450 Euro zurück erstattet bekommen. Nachdem ich die zweite Rechnung erhalten hatte und meine Bankdaten mitgeteilt hatte hat mein ehemaliger Vermieter einfach die beiden Abrechnungen miteinander verrechnete und überwies mir zu wenig Geld zurück.

    Meine Frage:
    1. Darf er dich Nebenkostenabrechnungen überhaupt miteinander verrechnen? Gesetz dem Fall das er noch einen Anspruch auf die 108 Euro hätte, müssten die Rechnungen doch getrennt voneinander behandelt werden, richtig? Gibt es hier im BGB einen Paragraphen?
    2. Wie kann ich weiter vorgehen? Stellungnahme des Vermieters einfordern? Mahnbescheid?
    3. Bin ich vielleicht im Unrecht?

    Freundliche Grüße
    Anna W.

    • Dennis Hundt
      15. Dezember 2015 - 05:43 Antworten

      Hallo Anna,

      mach Ablauf der Abrechnungsfrist hat der Vermieter einfach kein Recht mehr die Nachzahlung zu verlangen (natürlich auch nicht als Verrechnung). Darauf sollten Sie hinweisen und sich im Zweifel anwaltliche Unterstützung suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michaela wagener
    17. Dezember 2015 - 00:27 Antworten

    Ich bin 2015 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Ich bekomme für das Jahr noch 86€ zurück erstattet. Jetzt schreibt mir die Vermieterin das sie von diesem Betrag 50€ einbehält für die Abrechnung für 2015. darf sie das? Sie behauptet es wurde ihr so empfohlen und es sei rechtens.
    Ich bitte um Antwort.
    Liebe Grüße Michaela.

    • Dennis Hundt
      17. Dezember 2015 - 04:51 Antworten

      Hallo Michaela,

      es ist üblich ein Teil der Mietkaution für eine mögliche Nachzahlung zurückzuhalten, nicht jedoch einen Teil des Guthabens auf dem Vorjahr.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gschwendner Melanie
    22. Dezember 2015 - 18:22 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen seit 15.04.2014 in einem 6 Parteien Haus. Bis heute haben wir noch keine NK-Abrechnung erhalten. Wie ich aus Ihrem Artikeln und dem BGB gelesen habe, hat unsere Vermieterin noch bis zum 31.12.2015 24:00 Uhr, Zeit um uns diese zukommen zulassen.? Meine Fragen wäre jetzt:

    1. Wie gehe ich vor falls nichts eintrifft?
    (da in diesem haus schon 2 Klagen von den Nachbarn wegen NK-Abrechnungen laufen)

    2. Sollte ich bis zum 31.12.2015 Kontakt mit meiner Vermieterin aufnehmen um Stress zu vermeiden?

    3. Oder sofort ab dem 1.1.16 mahnen?

    4. Behalte ich ab 1.1.16 die Nebenkosten VZ zurück um Druck auszuüben?

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Melanie G.

  • Judith K.
    7. Januar 2016 - 18:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich bin im April 2014 (also vor fast 2 Jahren) aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Ende 2014 habe ich die Betriebskostenabrechnung für 2013 erhalten. Darin wurde meine gesamte Kaution verrechnet und zusätzlich 150€ für die nächste Abrechnung zurückbehalten. Im Oktober 2015 erhielt ich die Abrechnung für 2014, also die vier Monate. Darin war ein kleiner Betrag als Rückzahlung ausgewiesen. Die 150€, die zurückbehalten wurden, wurden nicht mehr erwähnt. Darauf hin schrieb ich einen Brief (in deren Schreiben stand zweimal fett und unterstrichen, dass eine Antwort schriftlich erfolgen solle) und korrigierte den kleinen Betrag um die 150€ mit Verweisung auf die Abrechnung von 2013. Zwei Wochen später rief ich an und man sagte mir, den Brief hätte man nicht bekommen (ich hatte ihn leider nicht per Einschreiben verschickt). Man schlug mir vor, den Inhalt nochmal per E-Mail zu senden, was ich umgehend tat. Zwei Wochen danach rief ich erneut an und man sagte mir, die Zahlung würde ausstehen und bestimmt bald erfolgen. Dies ist nun fast drei Wochen her. Der Betrag ist immer noch nicht auf meinem Konto. Seit Tagen versuche ich dort anzurufen, komme jedoch nie durch. Ich habe per E-Mail eine Mahnung geschickt, die aber auch ignoriert wird. Was soll ich tun?

    Vielen Dank im Voraus,
    mit freundlichen Grüßen,

    Judith K.

    • Dennis Hundt
      8. Januar 2016 - 02:50 Antworten

      Hallo Judith,

      online finden Sie Vorlagen, für das Zurückfordern der Mietkaution. Suchen Sie am besten danach. Im Artikel oben geht es ja um die Auszahlung von Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefanie Scherer
    11. Januar 2016 - 17:54 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir sind zum 31.01.2015 ausgezogen. Die Nebenkostenabrechnung haben wir grundsätzlich immer erst am 31.12. des Folgejahres erhalten; es gab immer eine Guthabenbuchung – von daher ok. Jetzt wohnen wir seit fast einem Jahr nicht mehr in dieser Wohnung, haben aber auch noch immer nicht die Nebenkostenabrechnung für 2014 erhalten. Ich habe meinen ehemaligen Vermieter diesbezüglich letzte Woche angeschrieben. Danach erfolgte eine Überweisung von knapp 12 Euro. Eine Abrechnung liegt uns aber immer noch nicht vor. Da wir immer 300-400 Euro an Guthaben zurück erhielten, gehe ich auch davon aus, dass die 12 Euro nicht passen und ggf. für Januar 2015 gedacht sind. Unser Verhältnis zum ehemaligen Vermieter ist nicht sehr gut und wir möchten mit dem leidigen Thema endlich abschließen. Welche Möglichkeiten bleiben uns?

  • Herbert
    27. Januar 2016 - 19:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich bin zum August 2014 in eine Wohnung eingezogen, bin zum September 2015 ausgezogen, habe jedoch für den Zeitraum von 2014 – 2015 nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Die Vermitererin versicherte mir zwar schon seit August 2015, dass Sie die Nebenkostenabrechnung erstellt, dazu kam es jedoch bisher nie. Desweiteren wurde mir leider auch noch keine Kaution ausgezahlt, mit der Begrüdung, dass ja erster die Nebenkostenabrechnung erstellt werden muss. Ich habe meine ehemalige Vermieterin, auch schon angemahnt, binnen 14 Tagen eine Abrechnung zu erstellen, bekam jedoch noch keinerlei Rückmeldung. Ich bin der Auffassung, dass ich definitiv mehr Nebenkosten im Voraus gezahlt habe, als ich wirklich verbraucht habe. Ist es eventuell nötig einen Anwalt einzuschalten?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Herbert

  • Dennis Hundt
    14. Februar 2016 - 03:23 Antworten

    Hallo Sigrid,

    ich weiss leider nicht genau, wie die Verrechnung mit den laufenden Vorauszahlung ablaufen soll – zudem ist es absolut unüblich. Bestehen Sie auf eine Auszahlung.

    Viele Grüße

    Dennis Hundt

  • Bednarek
    15. Februar 2016 - 21:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    folgender Sachverhalt:

    – Mietvertrag nur mit einem “Stellplatz” unterschrieben
    – nach geraumer Zeit war unser Vermieter der Meinung ein Carport zu bauen voraussichtliche monatliche Kosten seiner Aussage hin 60 Euro pro Monat
    – wir haben daraufhin gesagt, das wir das nicht zahlen wollen und den Carport nicht brauchen
    – er meinte, er würde nun kein Einzelcarport bauen – und baute so das 2er Carport auf unseren zugewiesenen Stellplatz
    – es wurde nichts vereinbart – nicht mündlich und nicht schriftlich
    – wir sollten nun erst einmal weiterhin dort stehen bleiben
    – jetzt kam eine Gutschrift auf mein Konto – Nebenkostenabrechnung mit dem Vermerk Carportmiete
    – keine schriftliche Abrechnung bislang diesbezüglich bekommen

    Meine Frage diesbezüglich wäre, ob das so Rechtens ist? Geld einzubehalten – hinzukommt, dass keine schriftliche Auflistung der Nebenkostenabrechnung stattgefunden hat? Wäre nicht auch ein Anhang zur Miete für das Carport zum Mietvertrag notwendig?

    Für ihre Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichem Gruß

    • Dennis Hundt
      15. Februar 2016 - 23:42 Antworten

      Hallo Frau Bednarek,

      die Carport-Miete hat in der Nebenkostenabrechnung überhaupt nicht verloren. Auch kann ein Mietvertrag (über den Stellplatz) nicht einfach einseitig geändert werden.

      Das nur in aller Kürze. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sven
    8. März 2016 - 07:22 Antworten

    Hallo.

    Ich habe am 16 Dezember 2015 meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Und darin war ein Guthaben zu verzeichnen.

    Nun habe ich meinen Vermieter seit Dezember an geschrieben wegen Kontodaten und so weiter.Am Anfang wurde noch auf meine Mails reagiert.Aber seit knapp 1Monat,wird nicht mehr auf Mails und Anrufe reagiert.Ich bin langsam echt sauer. Schreibe in der Woche fast jeden Tag, und versuche anzurufen,aber nichts passiert. Wie kann ich bzw sollte ich mich jetzt weitr verhalten, um endlich an mein Guthaben zu kommen?

    Lg Sven

    • Dennis Hundt
      8. März 2016 - 12:41 Antworten

      Hallo Sven,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen zum Vorgehen hier leider nicht mehr schreiben, als Sie bereits oben im Artikel gelesen haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Caro20
    22. März 2016 - 18:34 Antworten

    Hallo,

    ich habe Ende Dezember eine Nebenkostenabrechnung für 2014 mit einem Guthaben erhalten. Nun kam eine weitere Abrechnung die das Guthaben enorm verringert hat, da noch Strom und Müllgebühren erhoben wurden. Laut 556 BGB ist eine Nachforderung nicht zulässig. Hierauf habe mich mich berufen. Der Vermieter gibt an, dass es sich nicht um eine Nachforderung sondern um eine Verminderung des Guthabens geht und dies durchaus zulässig ist auch wenn die Einjahresfrist abgelaufen ist. Hat er damit recht?

  • Happytobi
    29. März 2016 - 12:26 Antworten

    Hallo,

    mein ehemaliger Vermieter war so freundlich am letzten Tag 2015 die Abrechnung für 2014 zuzusenden. Darin ist ein Guthaben von fast 200 Euro welches er nicht auszahlt. Weder gibt er ein grund an warum noch ist ein Grund feststellbar. Telefonisch bekommt man ihn nicht und auf schreiben reagiert er nicht. Angemahnt hab ich ihn drei mal allerdings nur beim letzten mal mit Zahlungsfrist.

    Was ist sinnvoller: Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder direkt zum Anwalt?

    Vielen Dank für die Antwort

    • Dennis Hundt
      29. März 2016 - 14:20 Antworten

      Hallo Happytobi,

      haben Sie denn den Punkt “5. Verrechnung Guthaben mit Vorauszahlungen” gelesen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Happytobi
        29. März 2016 - 14:59 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        ja habe ich. Ist aber wie gesagt mein Ex Vermieter, bin 2014 dort schon ausgezogen.
        Hätte ich vllt deutlicher schreiben sollen, bitte entschuldigen Sie.

        LG

  • Friedhelm Holz
    12. April 2016 - 08:34 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt!

    Gilt die Erstattungspflicht von überzahlten Nebenkosten (Guthaben) mit all’ seinen hier sehr gut beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen auch für mich als Eigentümer einer Wohnung, wenn die von der Eigentümergemeinschaft eingesetzte Hausverwaltung Guthaben zurückbehält? Genauer gefragt: kann ich hier dann auch Nebenkostenvorausszahlungen (“Hausgeld”) zurückbehalten? Ich warte trotz mehrfacher Telefonanrufe und E-Mails jetzt mehr als 10 Wochen. Gemahnt mit einer Frist von 14 Tagen – läuft in 7 Tagen aus – habe ich bereits.

    Vielen Dank!

    F. Holz

    • Dennis Hundt
      12. April 2016 - 08:48 Antworten

      Hallo Herr Holz,

      Sie bewegen sich mich Ihrem Fall in Bereich der Wohnungseigentumsgesetzes und nicht im Mietrecht. Kurz um: Sie können die Dinge nicht einfach 1:1 übertragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Friedhelm Holz
    12. April 2016 - 10:16 Antworten

    Vielen Dank für die schnelle Info!

    Gruß

    F. Holz

  • Jessica M.
    21. April 2016 - 15:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hatte ein relatives langes Anliegen verfasst, wurde es gelöscht? Ich kann es hier nicht mehr einsehen.

    Lieben Gruß,
    Jessica Mierwald

    • Dennis Hundt
      21. April 2016 - 21:34 Antworten

      Hallo Jessica,

      jeder Beitrag muss freigeschaltet werden, damit dieser sichtbar wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dennis Hundt
    21. April 2016 - 21:33 Antworten

    Hallo Jessica,

    danke für Ihren Beitrag. Schwierige Situation. Ein Anwalt würde die Mietzahlung beweisen (so wie Sie es getan haben) und dann sicher so vorgehen, wie oben beschrieben. Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

    Viele Grüße

    Dennis Hundt

  • Anne Jäger
    2. Mai 2016 - 15:32 Antworten

    Meine Schwiegermutter ist bereits 1991 in Ihre Wohnung gezogen und da die Wohnung damals von Ihrer Tochter war nie Kaution gezahlt. Nun hat es zwei Eigentümerwechsel gegeben. Bisher eigentlich ohne Probleme ausser das der jetzige Eigentümer die Miete auf eine “ortübliche” Miete um 30% erhöht hat. Dies hat meine Schwiegermutter so akzeptiert. Nun bekam Sie eine Nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben. Dieses wird lt. Eigentümer niocht ausgezahlt, da dies als Mietkaution einbehalten wird Es handelt sich um einen Betrag knapp unter 60 Euro. Darf er das? Es ist ja eine Prinzipsache, weil ja ansonsten bestimmt auch weitere Rückzahlungen einbehalten werden. Vielen Dank für eine Info!!!!

    • Dennis Hundt
      3. Mai 2016 - 08:42 Antworten

      Hallo Anne,

      wenn im Mietvertrag keine Kaution vereinbart wurde, hat der Vermieter darauf auch kein Recht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dimitri
    11. Mai 2016 - 23:11 Antworten

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen zum Punkt 5 Ihres Arrtikels.

    Zum einen würde mich würde interessieren, wie viel ich von den laufenden Vorauszahlungen verrechnen darf.
    Habe ein Guthaben in Höhe von 600€. Zahle jeden Monat 150€ als Vorauszahlung. Darf ich über die nächsten vier Monate die vollen 150€ einbehalten bis das komplette Guthaben verrechnet ist? Oder nur einen bestimmten Prozentsatz?

    Die zweite Frage bezieht sich auf die Aussage:
    “Dies sollte er dann tun, wenn er den Vermieter formal in Verzug gesetzt hat. Sinnvollerweise kündigt er diese Verfahrensweise im Mahnschreiben ausdrücklich an.”
    Soll das heißen, ich kann dem Vermieter schriftlich eine Frist setzten und im selben Schreiben auf die mögliche Verrechnung verweisen, wenn er meiner Aufforderung nicht nachkommt?
    Wäre es nach § 388 BGB nicht unwirksam? Oder lieber zwei getrennte Schreiben verfassen, einmal die Abmahnung, und wenn er nicht nachkommt, die Verrechnung in einem extra Schreiben ankündigen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße

    Dimitri

    • Dennis Hundt
      12. Mai 2016 - 02:18 Antworten

      Hallo Dimitri,

      danke für Ihren Kommentar. Ich kann Ihnen mit den Artikeln auf Nebenkostenabrechnung.com Informationen zum Vorgehen bei bestimmten Problemen geben. Leider kann ich Sie aber nicht zu einem konkreten Einzelfall beraten oder Ihnen zu einer bestimmten Handlung raten. Das spezielle Vorgehen sollten Sie mit einem Anwalt besprechen – dieser kann unter Einsichtnahme aller Unterlagen die nächsten Schritte empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicolas Scharnow
    3. Juni 2016 - 20:41 Antworten

    Hallo,

    Mein Problem ist folgendes:

    Ich habe noch einem Guthaben von meinem Betriebskostenabrechnung 2014. Meine alte Verwaltung meinte die Zahlung sollte bis Februar 2016 erfolgen. Allerdings ist bis Dato nicht geschehen worden. Bei einem telefonische Beratung bei dieser Verwaltung meinen sie, dass die Eigentürmer die Gelder noch nicht frei gibt und mich weiterhin gedulden soll.

    Meine Frage was kann der Mieter, also ich, noch dagegen tun.

    Danke

    • Dennis Hundt
      4. Juni 2016 - 16:24 Antworten

      Hallo Nicolas,

      leider kann ich Sie nur auf den Artikel oben verweisen – diese befasst sich ja genau mit dieser Frage.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Konni Riethmüller
    23. Juni 2016 - 11:20 Antworten

    Hallo,
    ich habe in einer WG mit der Vermieterin gewohnt und mein Mietvertrag endet zum 30.06, ich bin aber schon am 19.03 ausgezogen. Nun habe ich einen Termin zur Schlüsselübergabe vereinbart und klar gemacht, dass ich die Nebenkosten für die Zeit, in der ich nicht mehr dort gewohnt habe, wieder bekommen möchte. Diese wurden mit einer Pauschalen von 110€ berechnet. Sie meinte, sie könnte diese nicht zurück zahlen, da es eine Nebenkostenpauschale wäre und das dann nicht geht. Und meinte zudem noch, es wäre eine Frechheit von mir, dies überhaupt anzusprechen.
    Kann ich da jetzt wieder drauf beharren oder muss ich mich damit abfinden, dass ich nichts mehr davon sehen werden?
    Grüße, Konni

    • Dennis Hundt
      23. Juni 2016 - 17:32 Antworten

      Hallo Konni,

      die Pflicht zur Zahlung der Miete (Warmmiete) endet mit dem Ende der Kündigungsfrist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ralf Blum
    27. Juli 2016 - 09:06 Antworten

    Hallo,
    bewohne seit April 2004 eine kleine Wohnung, monatl. Nebenkosten ohne Heizung 54,06 €. Heizkostenabrechnung wurde jährlich korrekt gemacht. Der Vermieter hat seit 01.07.2015 eine Hausverwaltung beauftragt, die dann für 2015 eine Nebenkostenabrechnung erstellte mit einem Mieterguthaben von 251,00 €. Der Vermieter verweigerte bisher eine klärende Auskunft, warum er keine NK-Abrechnung für die Jahre 2004 bis 2014 gemacht hat. Besteht eine Nachzahlungspflicht seitens des Vermieters? Als Mieter verlässt man sich i.d.R. auf den Vermieter.
    Welche rechtlichen Ansprüche und Möglichkeiten habe ich?
    Gruß
    Ralf

  • Dario Aimola
    2. August 2016 - 22:49 Antworten

    Hallo,

    Ich habe heute die Abrechnung meiner ehemaligen Wohnung bekommen (Abrechnunszeitraum 01.10.2014 – 30.09.2015, obwohl ich am 31.07.2015 ausgezogen bin).

    Der Vater meines Vermieters hat mir gesagt, dass ich 2181€ bezahlen muss. Er hat mir nur eine Kopie der Abrechnung mit dem ganzen Betrag gegeben. Ich habe bemerkt, dass der Vermieter (der Sohn) für diesen Zeitraum die ganze Miete kassiert hat und er hat keine Nebenkosten bezahlt.

    So, die beauftragte Firma hat den Verbrauch gemessen, die Abrechnung erstellt und sie an den Vater meines Vermieters geschickt (Der Vater ist der Inhaber des Mehrfamilienhauses).

    Der Vater hat bisher kein Geld vom Sohn gekriegt (bzw. kein Nachweis, dass er die Nebenkosten die Firma bezahlt hat) und er hat einfach die Abrechnung mir weitergeleitet.

    Was muss ich in diesem Fall machen? Ich kann nachweisen, dass ich immer pünktlich die Warm-Miete ihn bezahlt haben und ich habe eine Mietbescheinigung der Verbandsgemeinde, in der die Nebenkosten aufgelistet sind.

    Muss ich den Vermieter oder der Vater mahnen (mit Einwurf-einschreiben)? Gibt es ein Muster? Wenn der Vermieten nicht antwortet oder umgezogen / unerreichbar ist, kann ich die Abrechnung ignorieren?

    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      3. August 2016 - 19:08 Antworten

      Hallo Dario,

      weisen Sie Ihrem Vermieter im ersten Schritt Ihre Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen mit Ihren Kontoauszügen nach. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna E.
    17. Dezember 2016 - 17:03 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wird sind im September 2014 eingezogen und haben bis jetzt keine Nebenkostenabrechnung, geschweige denn die von 2015 :/ . Und wir haben bald Ende Dezember… wir haben ihn auch schon mehr als fünf mal darauf angewiesen, persönlich sowie telefonisch und jedes Mal wird man verschoben und seine leeren Versprechung kann nicht nicht mehr ertragen. Es wir bestimmt einiges an Guthaben sein, da wir ca. insgesamt 3 Monate mal nicht Zuhause waren…Das Interessante daran ist, dass er zu uns im November sagte max. bis zur 2.ten Dezemberwoche werden wir es bekommen. Es ist immer noch nichts da und so langsam habe ich auch keinen Geduldsfaden mehr. 🙁 Mein Entschluss war bis jetzt : Wenn ich bis 19.12.16 nichts im Briefkasten habe, werde ich die Nebenkosten ab Januar einziehen…ist das möglich und rechtens ? Mein Ziel ist es einfach dass er mal das endlich merkt und mal dann von alleine kommt. Zur Info bloß: er wohnt unter unserer Wohnung!!

    Danke schon mal und schönes WE 🙂

  • Tobias M.
    21. Dezember 2016 - 00:21 Antworten

    Guten Abend Hr. Hundt,

    ich bin zum 31.07.2015 aus einer Mietwohnung einer Baugenossenschaft ausgezogen.
    Bereits im Ende August 2015 habe ich die Abrechnung der Warmwasserversorgung erhalten.
    Die Rückzahlung dieses Guthabens habe ich im Okt. 15 nachgefragt, werde mit der Nebenkostenabrechnung überwiesen. Diese kam bis dahin immer ca. im Juni des Folgejahres.
    Da im Juni 2016 immer noch keine Nebenkostenabrechnung vorlag, habe ich erneut telefonisch nachgefragt. Hierbei hieß es, das sie noch nicht fertig wären und das noch dauern würde.
    Die Auszahlung des Guthabens der bereits abgerechneten Umlage der Warmwasserversorgung habe ich dann schriftlich eingefordert, worauf ich 5 min nach Absenden bereits ein Anruf bekam. Gleichzeitig hatte ich auf die Nebenkostenabrechnung hingewiesen und eine Frist von 14 Tagen zur Übersendung angegeben.
    Im Telefonat wurde mir versprochen, das das Guthaben aus der Warmwasserversorgung direkt ausbezahlt wird und die Nebenkostenabrechnung noch im gleichen Monat erstellt und übersendet wird – somit in 11/2016.
    Auch jetzt habe ich hierzu noch keine Abrechnung erhalten. Ich habe dann erneut eine E-Mail geschrieben mit der Bitte sich entsprechend bei mir zu melden und der rechtlichen Prüfung meinerseits mit einem RA. Keine Reaktion. Nachdem ich den Aufsichtsrat der Baugenossenschaft über diesen Zustand unterrichtet habe, habe ich dort die Info bekommen, das durch eine Softwareumstellung im laufenden Betrieb die Abrechnungen noch dauern würden.
    Daraufhin habe ich heute direkt angerufen um beim Vorstand nachzufragen, was nun mit der Nebenkostenabrechnung ist und wieso diese nicht, wie am Telefon besprochen, mir noch in 11/2016 zugeschickt wird. Er verwies nur auf das BGB mit einer Abrechnungsperiode Kalenderjahr zum 31.12.
    Dies wollte ich mit ihm besprechen, da die Aussage mit Ende des Monats nicht von mir stammt, sondern von einem Mitarbeiter der Baugenossenschaft. Daraufhin hat er ohne weitere Worte das Telefonat beendet. Auf erneuten Rückruf hat er sich verweigert.
    Nach Recherche im Internet ist die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 02.01.2017 zu Übersenden 31.12. ist ein Samstag) und nach 30 Tagen auszuzahlen.
    Dies werde ich mit dem 02.01.2017 nochmals anmahnen.

    Wer kann Klage beim Amtsgericht einreichen? Muss dies immer mit einem Anwalt ablaufen? Oder kann ich die Klage prinzipiell auch ohne einreichen?
    Zumindest habe ich vor 15 Jahren – mit 15 Jahren, am Arbeitsgericht keinen Anwalt zur Klage auf Auszahlung von Lohn benötigt.
    Wer müsste im Falle einer Entscheidung meinerseits die Kosten für einen Anwalt übernehmen? Der Beklagte, sprich die Baugenossenschaft?
    Von 2009-2015 habe ich in der Nebenkostenabrechnung immer mit einem Guthaben von ca. 350€ abgeschlossen.

    Vielen Dank vorab für die Info.

    • Dennis Hundt
      21. Dezember 2016 - 17:41 Antworten

      Hallo Tobias,

      danke für Ihren ausführlichen Bericht. Ich kann Sie zur Klärung Ihrer Fragen leider nur an einen Anwalt verweisen. Ansonsten finden Sie zum Thema “Klage beim Amtsgericht” sicher auch viele Informationen online.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Irene
    19. Februar 2017 - 15:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    am 18.01.2017 habe ich endlich nach meiner Anmahnung die Nebenkostenabrechnung für 2015 von Verwaltung erhalten. Es ergab sich ein Guthaben in Höhe von 270€. Gleich habe ich der zuständigen Sachbearbeiterin meine Kontoverbindungen mitgeteilt. Die telefonsche Antwort war: “Ich bin im Moment sehr überfordert, da meine Kollegin krank ist. Sie sollen eine Woche abwarten”.

    In einer Woche hat mir die Sachbearbeiterin per e-mail mitgeteilt, dass es sich wegen Nachberechnungen von Vattenfall die Änderungen in Betriebskostenabrechnung 2015 ergaben. Die neue Bescheide gehen dieser Tage heraus”.

    Ist das Verhalten der Verwaltung rechtmässig? Wenn nicht, was soll ich vornehmen um meine Rechte wahrzunehmen und mein Guthaben zu erhalten?

    Vielen Dank vorab für die Info.

  • Dimitri
    22. Februar 2017 - 19:00 Antworten

    Hallo,
    Sie haben geschrieben, dass man die laufenden Vorauszahlungen mit seinem Anspruch auf Erstattung des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung verrechnen darf. Was bedeutet das für mich als Mieter? Wenn ich z.B. von den jetzigen Vorauszahlungen den Betrag X einbehalte, dann wird es bei der nächsten Abrechnung so angesehen, als hätte ich weniger Vorauszahlungen geleistet? Das wäre in der nächsten Abrechnungsperiode nachteiliger für mich. Oder wird es so betrachtet, dass obwohl ich den Betrag X einbehalte, in der nächsten Abrechnung dennoch der volle Vorauszahlungsbetrag aufgeführt wird?

    Leider kann ich die Frage nicht einfacher stellen.

    Danke!

  • Wenzel
    14. März 2017 - 22:38 Antworten

    Hallo,

    Ich habe vor einigen Jahren in einem Mehrfamilienhaus gewohnt. Mit einem Freund zusamm hahhten wir damals eine Ferienwohnungsvermietungsagentur gegründet und dazu
    mit Wissen und Hilfe der Hausverwaltung mehrere Wohnungen im selben Haus angemietet. Dabei wurden von der Hausverwaltung irgendwelche Identitäten in den Mietverträgen eingetragen. Die Firma wurde dann nach ein paarJahren geschlossen. Ich hatte noch eine Wohnung weiter betrieben. Im Februar 2016 habe ich diese Wohnung gekündigt für die ich die ganze Zeit sämtliche Kosten usw. bezahlt hatte.Was ich auch anhand von Belegen nachweisen kann. Im August 2016 bekam ich die Betriebskostenabrechnung von der gekündigten Wohnung wo ein Plus von mehreren Hundert Euro besteht. Ich habe bisher mehrmals bei der Hausverwaltung angerufen und war auch schon mehrmals vor Ort um zu klären wann ich endlich das Geld überwiesen bekomme. Bisher wurde ich immer wieder vertröstet und bis zum heutigen Tag wurde nichts überwiesen. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich um an mein Guthaben zu kommen.

    Vielen Dank für eine hifreiche Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

  • Katharina Heusser
    29. August 2017 - 14:23 Antworten

    Guten Tag!

    Wir sind am 15.01.2017 aus unserer Wohnung ausgezogen und haben auch bis zu diesem Tag geheizt. Der Mietvertrag lief noch bis 15.02.2017 weiter.

    Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung 2016 erhalten, die ein Guthaben von 102€ aufweist. Mein ehemaliger Vermieter weigert sich, diese auszuzahlen, weil er das Geld für eventuelle Nachforderungen in der Abrechnung 2017 einbehalten will.

    Ist das rechtens? Gibt es dazu Gesetzestexte?

    Lieben Dank im Voraus!

  • Olli
    28. September 2017 - 01:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    meine Frage wäre ich hatte vor 2 Tagen meine Heizkostenabrechnung im Briefkasten der Vermieter versendet gegrell nie sondern wirft alles so in den Briefkasten ohne Briefmarke und so weiter, nun steht da das schon am 04.09 abgerechnet wurde.

    Was zählt jetzt als Stichtag für mich der 04.09 oder vorgestern ?

    Danke schonmal 🙂

    • Dennis Hundt
      28. September 2017 - 12:04 Antworten

      Hallo Olli,

      für Sie ist das Datum des Erhalts entscheidend.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Corinna
    30. November 2017 - 12:41 Antworten

    Guten Tag,
    vielen Dank für Ihre aufschlussreichen Informationen!
    Ich habe im Jahr 2015 die NK-Abrechnung für 2014 erhalten, im Jahr 2016 für 2015. Mir steht aus beiden jeweils ein Guthaben zu, das ich leider erst jetzt nach Prüfung meiner Unterlagen entdeckt habe.

    Im Jahr 2015 war einen Monat nach Zusendung der NK-Abrechnung, also zum Termin der Auszahlungsfrist, ein Verwaltungswechsel erfolgt.

    Kann ich das Guthaben noch einfordern bzw. von meinen Vorauszahlungen abziehen? Ich habe vor 3 Wochen die Zahlung der beiden Guthaben aus 2014 und 2015 per Einschreiben angemahnt, aber nur die Erstattung des Guthabens für 2016 aus der aktuellen NK-Abrechnung erhalten. Die Verwaltung hat auf meine anderen Forderungen nicht reagiert. Greift hier das von Ihnen im Artikel https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-guthaben/#6-Verjaehrung-verhindern zitierte Urteil? Die Verwaltung vertritt ja eigentlich nur den Vermieter. Der Vermieter selbst hat nicht gewechselt.

    Ich würde mich sehr über eine Einschätzung Ihrerseits freuen.

    • Corinna
      11. Dezember 2017 - 12:35 Antworten

      Hat sich erledigt. Die Verwaltung ist meiner Zahlungsaufforderung erfreulicherweise nachgekommen.

  • Steffen
    9. Januar 2018 - 09:58 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    folgender Sachverhalt: Ich bin im Juni 2017 aus meiner Wohnung ausgezogen (auch da schon viele Unannehmlichkeiten seitens des Vermieters).
    Einen Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 (01.01.-31.12.) ist mir bisher nicht zugegangen. Auf Nachfrage beim Vermieter bekam ich keine wirkliche Antwort (klang aber eher so als wolle er Diese nicht mehr erstellen). Ich bin mir sehr sicher das mir aus der Abrechnung ein Guthaben zusteht (mind. 200-300€). Vom Prinzip benötige ich für das halbe Jahr 2017 auch noch eine Abrechnung, die wohl so nicht erhalten werde (auch hier Guthaben erwartet). Können Sie mir bitte weiterhelfen wie ich am besten vorgehen kann. Ich bin auf das Geld angewiesen. Vielen Lieben Dank

  • Juli
    15. Januar 2018 - 20:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich bin mir nicht sicher ob mein Problem hier zum Thema passt, aber ich finde keine Antworten dazu.

    Im Oktober 2017 habe ich eine falsche Nebenkostenabrechnung für 2016 erhalten. (Bis 31.03.16 als WG genutzt, beide gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag; zum 01.04.16 hat eine Mietpartei gewechselt)
    Die gesamte Nebenkostenabrechnung wollte die Verwaltung aber vom bekannten Konto abbuchen, ohne eine Rechnung an die ausgezogene Partei zu senden.
    Über den Fehler hab ich die Immobilienverwaltung schriftlich informiert und um eine korrigierte Abrechnung gebeten.
    Der falsche Betrag wurte trotzdem vom Konto abgebucht. Ich wurde dann darum gebeten, den Betrag nicht zurückbuchen zu lassen, da man schnellstmöglich den Betrag zurückerstatten würde.

    Im November habe ich zwei Heizkostenabrechnungen erhalten für die o.g. Zeiträume.
    Seit dem habe ich schriftlich mehrfach nach dem zuerstattenden Betrag gefragt, ohne konkrete Antworten zu erhalten. Es kam lediglich die Information, dass die Buchhaltung informiert wurde.

    Wie soll ich jetzt vorgehen?
    Vielen Dank im Voraus!

    • Dennis Hundt
      16. Januar 2018 - 03:11 Antworten

      Hallo Juli,

      ist denn der neue Miete in der Vertrag eingetreten oder gibt es einen neuen Vertrag?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Juli
        16. Januar 2018 - 07:28 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        es wurde eine vertragliche Zusatzvereinbarung festgehalten, die den Mieterwechsel belegt.

        • Dennis Hundt
          16. Januar 2018 - 13:23 Antworten

          Hallo Juli,

          m.E. ist es dann nicht zwei Abrechnungen – der neue Mieter übernimmt i.d.R. alle Rechte und Pflichten des ausziehenden Mieters.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Kerstin Mergner
    10. Juli 2018 - 10:58 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,
    Mein Problem ist noch ganz frisch. Ich habe meine Wohnung zum 1.8. 18 gekündigt .
    Zu meinem Glück war gleich ein Nachmieter gefunden. Die Wohnungen würde am 17.5. übergeben. Der Nachmieter wollte am 1.6.18 einziehen. Also habe ich für Juni/Juli keine Miete mehr bezahlt. Der Nachmieter ist auch am 15.6. eingezogen. Nun bekam ich eine Mahnung von meinem Vermieter. Der Nachmieter würde erst ab Juli einen Mietvertrag haben und ich soll für Juni noch Miete zahlen. Obwohl der Nachmieter schon drin wohnt. Ich habe meine Vermieterin telefonisch informiert das dies nicht rechtens ist . Jetzt ist sie so wütend das sie mir die Nebenkostenabrechnung nicht zuschickt. Es ist ein Guthaben für mich zu erwarten da ich kaum in der Wohnung gewohnt habe. Die anderen Mieter im Haus haben ihre Abrechnung seit drei Wochen. Also muss die Abrechnung ja fertig sein . In einem Telefonat sagte meine Vermieterin das ich eben warten muss bis es soweit ist. Und sie ja bis Dezember Zeit hat.
    Vielleicht können Sie mir sagen, wie ich mich jetzt verhalten soll.
    Vielen Dank im Voraus!

    • Dennis Hundt
      10. Juli 2018 - 16:54 Antworten

      Hallo Kerstin,

      das Datum der Mietvertragsbeendigung hält man i.d.R. im Aufhebungsvertrag fest. Ich sehe Sie von außen betrachtet min. in der Pflicht, bis Mitte Juni zu zahlen.

      Mit der Nebenkostenabrechnung 2017 hat die Vermieterin in der Tat bis Ende 2018 Zeit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A.Prahle
    16. August 2018 - 10:02 Antworten

    Darf ich als Vermieter das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung 2017 mit den Schönheitsreparaturen verrechnen? Mieter ist zum 30.06.2018 ausgezogen und wir haben Forderungen gegen ihn.

  • Ralph Shin
    16. September 2018 - 08:34 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt
    Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum
    01.11.2018 gekündigt. Leider konnte ich nicht alle Möbeln aus der Wohnung holen weil das Amt mir sehr spät mein Geld Überwiesen hat und ich keine Möglichkeit hatte als die Möbel in der Wohnung zu lassen. Waren nur ca.3.Teile.Der Vermieter sollte die Entsorgung mit der Kaution verrechnen bzw.mir eine Rechnung schicken.Hat er leider nicht getan und mein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung (1.024 €) einbehalten.Trotz Schriftlicher Aufforderung und einschaltungs eines Anwalt hat sich nichts getan bzw. verlangt der Vermieter noch Miete weil noch Möbel in der Wohnung sind. Was kann ich noch machen? Der Anwalt meldet sich auch nicht mehr.Kann ich Klagen und wer trägt die Kosten?

    • Dennis Hundt
      17. September 2018 - 13:06 Antworten

      Hallo Ralph,

      ich kann Sie hier zu Ihren Fall leider nicht beraten. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt – das steht voll im Thema.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • D. K.
    23. Oktober 2018 - 10:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe zwei getrennte Nebenkostenabrechnungen über das Jahr 2017 von meinem Vermieter erhalten. Einmal über die Wohnung und einmal über den TG-Stellplatz. So weit so gut. Nun weist die Nebenkostenabrechnung für die Wohnung ein Guthaben aus und die des TG-Stellplatz eine Nachzahlung. Bei Prüfung der Unterlagen ist aufgefallen, dass ein Fehler in der Nebenkostenabrechnung des TG -Stellplstzes vorliegt. Die Höhe der Nachzahlung ist zu hoch. Nach mehrmaliger Aufforderung per E-Mail wird mir weder die komplette Einsicht in die offiziellen Rechnungen, noch eine Zusendung dieser Unterlagen gewährt. Nun ist es auch so, dass der Guthabenbetrag um ein Vielfaches höher ist als der der Nachzahlung. Mein Vermieter schreibt gleichzeitig, dass das Guthaben erst dann ausgezahlt wird, wenn er die Nachzahlung erhalten hat.

    Was kann ich tun?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Tom Neumann
    24. Oktober 2018 - 19:24 Antworten

    Darf ein Vermieter mein Guthaben aus der Abrechnung einbehalten, weil es im Haus mit anderen Mieter Unstimmigkeiten bezgl. der Abrechnung gibt?

  • Andrea K.
    19. November 2018 - 01:27 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mein Vermieter gibt immer an, dass er das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung auf das Kautionssparkonto einzahlt (auf dem vor 12 Jahren eine Lücke durch sein Drangehen während des Mietverhältnises entstanden ist).

    Weil mein aktuelles Nebenkosten-Guthaben mit 159,70 Euro deutlich höher ist als meine Vorauszahlung von 92, 90 Euro, ist eine Aufrechnung leider nur auf 2 Monate gesplittet möglich. Aber durch diese für mich zeitliche Zurückhol-Verzögerung verdient mein Vermieter sich ggf. noch Anlage-Zinsvorteile.

    Meine Frage dazu an Sie:
    Darf ich in so einem Fall das unstrittige Betriebskosten-Guthaben nach Fristsetzung auch per gerichtlichem Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid zurück holen ???

    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort-Bemühungen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea K.

  • Frank Senk
    26. November 2018 - 16:28 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    bei uns in der Stadt gab es für alle Bürger einen Teil der Abfallgebühren für 5 Jahre zurück.
    Der erste Betrag war für 2012/2013 und wurde im Jan. 2016 an die Vermieter gezahlt, mit der Aufforderung das Geld an die Mieter weiterzugeben.Der Rest kam in 2 Beträgen, einmal im April und einmal im Juni 2016. Meine Eltern haben zb. über 350 Euro zurück bekommen von ihrem Vermieter,das Geld wurde mit der nächsten Miete verrechnet.

    Bis heute hat unser Vermieter uns nicht informiert über die Rückzahlung. Nachdem ich ihn jetzt angesprochen habe,meinte er es würde mit der nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnet.Diese kommt im Juni 2019. Darf er das Geld so lange festhalten und falls nicht,wie sollte ich reagieren.

    • Dennis Hundt
      27. November 2018 - 11:13 Antworten

      Hallo Frank,

      wenn Sie der Sache Vertrauen schenken, spricht nichts gegen die Auszahlung mit der kommenden Nebenkostenabrechnung. Wenn Sie nicht zu lange warten wollen, bitte Sie um vorzeitige Auszahlung. Ob es zu solchen Fällen Rechtsprechung gibt, kann ich Ihnen ohne Recherche leider nicht sagen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Rofka
    21. Februar 2019 - 10:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin Ende September 2018 aus meiner 1-Zimmer-Wohnung ausgezogen. Ich wollte diese noch streichen, der Vermieter sagte aber, das dies nicht noetig sei. Er hat die Wohnung wohl komplett renovieren lassen (Küchenzeile, Bad, er kam mal mit 2 Handwerkern, die sich alles vermessen haben). Ich hatte eine Nebenkostengutschrift, die der Vermieter mit Schönheitsreparaturen verrechnen wollte. Geht das überhaupt?. Auf eine schriftliche Nachfrage von mir was mit der Gutschrift und meiner Kaution passiert ist, habe ich bisher keine Antwort erhalten.
    Vielen Dank fuer eine Antwort
    Michael Rofka

    • Dennis Hundt
      21. Februar 2019 - 12:48 Antworten

      Hallo Michael,

      beziehen Sie sich auf Ihr Übergabeprotokoll, mit der Vereinbarung, dass der Vermieter auf Schönheitsreparaturen verzichtet hat und bitten Sie um vollständige Auszahlung des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Helge
    5. November 2019 - 19:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt ich habe eine Frage zur Zustellung der Nebenkostenabrechnung. Meine Nachbar haben sein NK-Abrechnung bereits im April 19 erhalten mit Datum 1.3.19 erstellt. Ich habe bisher keine Nebenkostenabrechnung erhalten da mein Vermieter meint er lässt sich bei mir bis ende der Frist (Dezember) Zeit. Die NK wurden zentral von einer externen Firma abgelesen und auch die NK Rechnung wurde von dieser Firma am 1.3 erstellt. Habe ich hier Möglichkeiten oder muss ich warten bis die Frist abgelaufen ist?

    • Dennis Hundt
      7. November 2019 - 07:29 Antworten

      Hallo Helge,

      kann es sein, dass es sich bei Ihnen im vermietete Eigentumswohnungen handelt? Dann wäre ein Abrechnung zu unterschiedlichen Zeiten üblich. Oft rechnen die einzelnen Eigentümer selbst mit Ihren Mietern ab.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lotte
    11. November 2019 - 23:20 Antworten

    Hallo,
    ich habe von meinem Vermieter nun die NK-Abrechnung für 2018 bekommen. Diese weist ein Guthaben zu meinen Gunsten auf. Heute habe ich einen Teil überwiesen bekommen. Im Textfeld der Überweisung der Hinweis, dass er zwei Klempner-Rechnungen in Abzug gebracht hat in Höhe von ca 300€.
    Ich hatte tatsächlich eine riesige Verstopfung hier im September 2018. Habe dies meiner Versicherung übergeben, diese hat die Zahlung abgelehnt, weil es nicht mein Verschulden war. Rechtlich gesehen bin ich damit durch, der Vermieter hat keinen Anspruch gegen mich, aber wie bekomme ich nun mein Geld?
    Gibt es einen Paragraphen, aus dem hervorgeht, dass das Guthaben nicht verrechnet werden darf?
    Auf Mahnung wird er nicht reagieren.
    Vielen Dank im Voraus!

  • Sybille
    26. November 2019 - 21:27 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    darf ich das NK-Guthaben auch ohne vorherige Mahnung mit der NK-Vorauszahlung verrechnen??

    Denn mein Vermieter will mich offenbar absichtlich lange hinhalten: jedes Jahr dauert es nach Abrechnungsübersendung noch über 4 Wochen bis er (privater Kleinvermieter) mir den Ausgleichsbetrag zurück erstattet.
    Er will mich damit bloß ärgern, denn er ist sauer, weil ich nicht auf seine Eigenbedarfsbehauptung ausgezogen bin.

    Besten Dank für Ihre Antwort-Bemühung!

    Mit freundlichen Grüßen
    Sybille

    • Dennis Hundt
      1. Dezember 2019 - 09:49 Antworten

      Hallo Sybille,

      ich würde lieber einen kühlen Kopf bewahren und auf die Auszahlung warten. Alles andere schafft nur neue Probleme.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Brand
    24. Januar 2020 - 15:09 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich hab aktuell das Problem, daß der Vermieter mir keine Guthaben aus den letzten Abrechnungen ausgezahlt hat.

    In seiner Abrechnung findet sich der folgende Satz: “Ein Guthaben wird von uns an Sie überwiesen, sofern Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen bzw. bestätigen.”

    Mieter mir SEPA-Mandat scheinen bevorzugt behandelt zu werden.

    Da ich die Miete per Dauerauftrag überweise liegt ihm die Bankverbindung monatlich vor – dennoch wurden die Guthaben seit 2014 nicht ausgezahlt. In wie fern entbindet ein solcher Satz von der Auszahlung auf ein ihm bekanntes Konto bzw. kann der Vermieter ( und die ihm gehörende beauftragte Hausverwaltung) sich so aus der Zahlungspflicht “stehlen”. Oder sprechen wir hier schon von einer Unterschlagung und wie verhält es sich mit der Verjährung?

    Hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Vielen Dank für den Input.

    VG
    Brand

    • Dennis Hundt
      28. Januar 2020 - 16:11 Antworten

      Hallo Brand,

      warum senden Sie Ihrem Vermieter nicht einfach in einem Dreizeiler Ihre Bankverbindung zu? Wenn Sie auf Ihrem Konto eine Zahlung eingeht, können Sie m.W. nicht die Bankverbindung des Absenders sehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tim
    15. Februar 2020 - 13:04 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    im November 2019 erhielt ich die NK-Abrechnung für 2018 mit einem Guthaben (3-Stellig). Leider wurde die NK-Abrechnung falsch erstellt und das tatsächliche Guthaben liegt ca. 120€ Höher.
    Ich habe Einspruch erhoben (schriftlich) und um Korrektur bis Ende Dez19 gebeten, Als die Frist verstrich, habe ich erneut per Einschreiben Widerspruch eingelegt und um Korrektur und Rückzahlung bis 31.01.2020 gebeten. Am 20.01 erhielt ich die Nachricht, dass die Korrektur bis 31.01 zugestellt würde. Bis Mitte Feb habe ich wieder nichts gehört und Anrufe oder schriftliche Anfragen werden ignoriert.
    Was mache ich nun? Kann ich die NK mit Zahlung per 01.03 zurückhalten? Sollte ich dieses schriftlich ankündigen?
    Das Hinhalten durch die Hausverwaltung ist sehr ärgerlich. Der Vermieter selbst ist nicht erreichbar,

    Vielen Dank und Grüße

    Tim

  • Lea
    20. Februar 2020 - 16:41 Antworten

    Guten Tag,
    ich habe eine Nebenkostenabrechnung mit einem höheren 3 stelligen Guthaben erhalten. Die Frist für die Zahlung der Erstattung (30 Tage) ist abgelaufen. Mahnschreiben auf Zahlung wurde an den Verwalter mit erneuter Fritzsetzung geschickt. Bis jetzt habe ich immer noch keine Zahlung erhalten. Wie sind die nächsten Schritte? Kann ich den eigentlichen Vermieter direkt anschreiben und dort die Erstattung geltend machen? Oder ist es möglich das Guthaben mit den weiterführenden Nebenkostenvorrauszahlungen zu verrechnen (jedoch müsste ich dann 5 Monate keine Nebenkostenvorrauszahlungen leisten) oder bleibt mir nur der Klageweg übrig. Falls der Verwalter ein Insolvenzverfahren eingeleitet hat, ist dann die Zahlung letzten Endes Vermietersache?

    Grüße

    Lea

  • Lea
    20. Februar 2020 - 17:43 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    vielen Dank für die schnelle Antwort, dann weiß ich erstmal Bescheid.

    Liebe Grüße

    Lea

  • Peter
    4. April 2020 - 19:22 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir wohnen in einem Mietshaus mit 5 Einheiten. Die letzte Nebenkostenabrechnung bekamen wir im August 2016 für die Jahre 2014 u. 2015. Unser Vermieter wurde schon mehrmals persönlich und telefonisch gebeten doch endlich die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
    Bis zum heutigen Tag hat sich nichts getan, obwohl ich seit April 2019 Zahlungen für die Nebenkosten eingestellt (separates Konto) habe. Die anderen Mieter haben, wie mir bekannt wurde, die Nebenkosten seit letztem Oktober eingestellt.
    Wir hatten bisher immer plus bei den Abrechnungen.

    Die Frage ist nun…sollen wir uns einen Anwalt nehmen?

    Gruß Peter

    • Dennis Hundt
      9. April 2020 - 14:40 Antworten

      Hallo Peter,

      wenn Sie bereits seit einem Jahr keine Nebenkosten mehr zahlen, sollten Sie dieses Vorgehen auf jeden Fall mit einem Anwalt besprechen und sich die Rechtmäßigkeit Ihres Vorgehens bestätigen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Peter
        8. Juni 2020 - 14:22 Antworten

        Guten Tag Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre Antwort. Werde Ihren Rat mit den anderen Mietparteien besprechen und die ganze Situation mit einem Anwalt besprechen.

        Vielen Dank nochmal und

        Viele Grüße

        Peter

  • Anna
    21. Oktober 2020 - 12:29 Antworten

    Guten Tag,

    mein Vermieter zahlt mir das Guthaben für das Jahr 2018 nicht aus. Der Grund dafür ist, dass ich ihm meine Bankdaten in einem verschlüsselten Dokument mitteile und das Passwort dazu per SMS schicke. Seine Antwort dazu war, dass er meine Ängste nicht länger beachten wird und ich ihn meine Bankdaten direkt per E-Mail zusenden sollte. Trotz, dass ich ihm eine Frist von 2 Wochen gesetzt habe, ist bislang noch nichts geschehen.

    Was kann ich jetzt tun?

    Grüße
    Anna

    • Dennis Hundt
      21. Oktober 2020 - 19:14 Antworten

      Hallo Anna,

      ich kann zumindest ein Stückweit verstehen, dass der Vermieter keine unbekannten Dateien mit Passwort öffen möchte und hier selbst ängstlich ist. Schreiben sie doch einen Brief.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Anna
        11. November 2020 - 14:34 Antworten

        Danke Ihnen für die Antwort. Einen Brief habe ich zuerst an ihn zukommen lassen. Dazu sagte er, dass die Daten nicht gültig sind.

        Kürzlich habe ich ihn getroffen und ihm meine Bankdaten erneuert aufgeschrieben. Es sind wieder 2 Wochen vergangen und da ist nichts passiert.

        Was kann ich noch tun??

        Grüße
        Anna

        • Dennis Hundt
          11. November 2020 - 19:31 Antworten

          Hallo Anna,

          wenn Sie belegen können, dass Sie die Bankdaten korrekt und schriftlich übermittelt haben, sollten Sie oben im Artikel nochmals nachlesen, wie Sie jetzt vorgehen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Siglinde N.
    29. Juni 2021 - 15:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    eine andere Frage: einer unserer Mieter zahlt nun bereits seit über drei Jahren wissentlich wesentlich zu hohe Nebenkostenvorauszahlungen. Der ursprüngliche monatliche Betrag wurde noch von der vorherigen Verwaltung angesetzt. Nachdem danach das erste Mal durch uns abgerechnet wurde und sich für den Mieter ein Guthaben von über 200 Euro ergab (die Abrechnung wurde selbstverständlich gründlich durch uns geprüft), wurde ihm mit der Abrechnung mitgeteilt, dass sich für ihn die monatlichen Vorauszahlungen entsprechend verringern und dass er einen ggf. bestehenden Dauerauftrag bitte zeitnah ändern solle. Der Mieter lehnte das jedoch mit der Begründung ab, dass ihm die jährliche hohe Gutschrift lieber sei. In den Folgejahren sank sein Verbrauch jedoch kontinuierlich, sodass die nächste Abrechnung ein Guthaben für Ihn von fast 400 Euro ergab, danach ca. 450 Euro und nun 560 Euro, die er von uns erstattet bekommt. (Da der Mieter weiterhin ohne längere Aufenthalte in der Wohnung lebt und damit heizt und Wasser verbraucht, stand bereits die Vermutung im Raum, er würde die Messgeräte manipulieren. Dies ließ sich zumindest beim Wasserverbrauch durch uns entkräften.) Gibt es einen Weg, den Mieter zur Zahlung der tatsächlich durch uns angesetzten, geringeren Vorauszahlungsbeträge zu “zwingen”?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Siglinde N.

    • Dennis Hundt
      8. Juli 2021 - 18:27 Antworten

      Hallo Siglinde,

      eine ungewöhnliche Frage. Ich würde dem Mieter wohl die monatliche Überzahlung zurück überweisen und dann mal schauen was passiert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tammy
    9. August 2021 - 19:52 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mein Vermieter hat mir die Nebenkostenabrechung ein Jahr zu spät zukommen lassen, nachdem ich mehrfach nachgefragt habe.
    Die NK-Rückerstattung von 2018 bis 2020 beträgt ca. 1800 euro . Als ich ihn kontaktierte, um die Rückerstattung zu bitten, antwortete er mir nicht (ich bin schon seit einem halben Jahr ausgezogen). Was kann ich tun? bleibt mir nur die Möglichkeit, die Hilfe von Anwalt in Anspruch nehmen?

    Vielen Dank!

    • Dennis Hundt
      10. August 2021 - 08:10 Antworten

      Hallo Tammy,

      ja, alleine wird es schwierig. Siehe auch: 6. Nach Auszug verbleibt nur der Klageweg.

      Vielleicht hilft es ja schon, dass weitere Vorgehen erstmal anzukündigen. Bei der Summe sollte mit dem Vermieter klar sein, dass Sie diesen Weg auf jeden Fall gehen werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Schmidt
    8. März 2022 - 08:45 Antworten

    Hallo ,

    ich habe meine Wohnung in März 2021 gekündigt und ausgezogen. Der Vermieter hat uns im Dezember 2021 ein Guthaben bzgl. des Betriebskostens 2020 geschrieben. Trotz der zweiten Mahnung hat er bis März 2022 nicht unser Guthaben zurückbezahlt. Ihm ist meine Mahnungen egal! Was kann ich nun machen?

    FG
    Alexander Schmidt

  • Kulisz
    28. März 2022 - 13:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein vermieter hat aus der Nekebkostenabrechnugn 2018 (Bekommen 2019) ein Guthaben noch nicht ausbezahlt. Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht und er zahlt es mir Anfang April 2022 aus. Nun hat er die Nebenkostenabrechnung für 2020 erst am 28.03.2022 gesendet. Diese weißt eine Nachzahlung auf. Kann er das Guthaben aus der 2018 Abrechnung mit dem jetzigen aus der verspäteten verrechnen? Ich bin ja eigentlich nicht mehr angehalten die nachzahlung aus der verspätetet zu übernehmen?

    Beste Grüße

    • Dennis Hundt
      28. März 2022 - 20:26 Antworten

      Hallo Kulisz,

      ich stimme Ihnen zu – die Nachzahlung 2020 kann der Vermieter i.d.R. nicht mehr einfordern / verrechnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lübeck, Lisa
    13. Juli 2022 - 12:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Lebenspartner und ich sind zum 30.05.2022 aus unserer Wohnung ausgezogen. Unsere Vermieterin teilte uns letzte Woche mit, da wir ein Guthaben aus der Jahresabrechnung (Mai 2021 – April 2022) zu erwarten haben, dass Sie uns jetzt die Kaution in Höhe von 2000,00 Euro auszahlt. Dies hat unsere ehemalige Vermieterin auch einen Tag später gemacht. Nun habe ich gestern von Ihr eine Nachricht erhalten, worin sie mir mitteilt, dass wir ein Guthaben in Höhe von 387,30 € haben, wovon sie 150,00 Euro einbehalten will, weil im Jahr 2023 der Monat Mai erst abgerechnet wird und sie die 150,00 Euro dafür nehmen will um die Nebenkosten abzurechnen. Wir haben aber im Mai 2022 noch ganz normal Miete bezahlt, worin 180,00 Euro Nebenkosten enthalten waren. Was sollen wir nun machen?

    Viele liebe Grüße 🙂

    • Dennis Hundt
      13. Juli 2022 - 13:51 Antworten

      Hallo Lisa,

      schlauer wäre es gewesen, wenn die Vermieterin von der Kaution einen Teil einbehalten hätte. Jetzt sehe ich keine Grundlage, einen Teil des Guthabens zurückzuhalten. Auf der anderen Seite ist es für Sie kein Nachteil im Vergleich zum Einbehalt eines Teils der Kaution.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel Schuster
    9. März 2023 - 10:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    unser ehemaliger Vermieter weigert sich das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung für 2021 auszuzahlen, mit der Begründung, dass Mietrückstände bestehen. In der Tat haben wir aus diversen Gründen die Miete gemindert, woraufhin er uns verklagte. Das Verfahren läuft derzeit noch. Ist das Zurückhalten des Guthabens aus diesem Grund gerechtfertigt?

    Vielen Dank für Ihre Mühen & viele Grüße!

    • Dennis Hundt
      9. März 2023 - 16:00 Antworten

      Hallo Daniel,

      m.E. nicht. In der Praxis wird das vermutlich so gelebt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Daniel Schuster
        9. März 2023 - 17:01 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für die Rückmeldung! Könnten Sie bitte erläutern, was Sie damit meinen, dass das in der Praxis vermutlich so gelebt wird?

        Danke & viele Grüße,
        Daniel S

        • Dennis Hundt
          9. März 2023 - 18:23 Antworten

          Hallo Daniel,

          ich meine damit, dass der Vermieter möglicherweise aufgebracht ist und das Guthaben einfach einbehält.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Fam. Wellmann
    14. April 2023 - 20:08 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir waren Mieter der Adler, bis diese alle Mehrfamilienhäuser in unserer Stadt Mitte 2022 verkauft hat.

    Nun haben wir am 30.12.2022 die Jahresabrechnung aus 2021 erhalten, in der uns ein Guthaben von fast 500 Euro mitgeteilt wurde.

    Am 09.01.2023 schrieben wir an die Adler Group-Zentrale in Berlin, weil wir bis zu diesem Zeitpunkt kein Geld von der Adler erhalten hatten. In diesem gaben wir der Adler eine Frist bis zum 23.01.2023, um unser Guthaben auszuzahlen.

    Telefonisch wurde uns mitgeteilt, dass sie nichts machen können, weil die Adler das Haus verkauft hat.

    Am 09.02.2023 schrieben wir der Adler erneut, weil wir das Guthaben noch immer nicht bekommen haben. Diesmal haben wir die Frist verkürzt auf eine Woche.

    Wie schon bei dem Schreiben zuvor gab es weder eine Reaktion, noch eine Auszahlung. Die gab es bis heute nicht.

    Einen Anwalt können wir uns nicht leisten. Was wir sonst noch tun können wissen wir aber auch nicht. Haben Sie noch einen Rat?

    • Dennis Hundt
      16. April 2023 - 10:50 Antworten

      Hallo Fam. Wellmann,

      der neue Eigentümer tritt nahtlos in den Mietvertag ein und ist mit Übergang des Hauses Ihr neuer Ansprechpartner.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tom K.
    17. Oktober 2023 - 23:16 Antworten

    Guten Tag.

    Mein Vermieter zahlt das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung nicht aus weil er von mir eine schriftliche Genehmigung der Arge will das, das Guthaben an mich ausgezahlt werden darf.
    Ich bin der Meinung das ich als Vertragspartner der begünstigte der Guthabenauszahlung bin und die weitere Klärung nur mich und die Arge was angeht.
    Ich bin auch nicht über den gesamten Abrechnungszeitraum bei der Arge gemeldet sondern habe einen Teil der Nebenkosten noch aus eigener Tasche bezahlt (und zahle auch die Miete noch anteilig selbst). Ich musste aber dann aufgrund einiger schwerer Schicksalsschläge und großen Einbusen durch Corona leider mein Gewerbe niederlegen und mich vorübergehend Arbeitssuchend melden.
    Darf der Vermieter überhaupt direkt am die Arge auszahlen und dürfen von mir solche Genehmigungsschreiben verlangt werden ? Mittlerweile ist der Vermieter auch im Zahlungsverzug (vorsorglich habe ich ihn auch bereits schriftlich angemahnt und in Verzug gesetzt.

    Für eine Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus.

    Freundliche Grüße
    Tom K.

    • Dennis Hundt
      20. Oktober 2023 - 17:23 Antworten

      Hallo Tom,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen bei der Frage leider nicht helfen. Ich denke die Rückfrage bei der Arge sollte das Thema klären.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

Schreibe einen Kommentar zu Michael Rofka Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert