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Gartenpflege in den Nebenkosten

Die laufenden Kosten für die Gartenpflege können als Nebenkosten voll auf die Mieter umgelegt werden. Voraussetzung ist wie bei allen Nebenkosten, dass die Gartenpflege als Nebenkostenart im Mietvertrag vereinbart wurde. Nur dann kann der Vermieter die Kosten er Gartenpflege über die Nebenkostenabrechnung umlegen.

Die Kosten die für die Grünanlagenpflege umgelegt werden dürfen sind umfassend. Wir haben eine Übersicht erstellt.

Zu den laufenden Kosten der Gartenpflege zählen:

  • Personalkosten für die Gartenpflege (Beauftragung eines Gärtners für die Gartenarbeit)
  • Pflege der gärtnerisch angelegten Flächen
  • Pflege von Plätzen, Zufahrten, usw. auf dem Hausgelände
  • Rasenpflege inkl. Mähen, Düngen und Vertikutieren
  • Spielplatzpflege
  • Pflege von Spielgeräten und Sitzbänken
  • Erneuerung von Pflanzen und Hölzern*
  • Beschneiden von Sträuchern, Bäumen und Hecken
  • Gießen und Wässern
  • alters-, witterungs- und umweltbedingtes Entfernen von Sträuchern und Bäumen, sowie entsprechende Neuanpflanzungen
  • Entfernen verblühter Blumen
  • Abtransport von Gartenabfällen, Laub, usw.
  • Pflanzen, Dünger, usw.*
  • Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten für Geräte, durch die höhere Personalkosten eingespart werden können **
  • Strom- oder Benzinkosten für den Rasenmäher

Kosten für Pflanzungen sind umstritten*

Die Kosten für Pflanzen sind umstritten. §2 Punkt 10 der Betriebskostenverordnung sieht generell vor, dass Pflanzen die ersetzt werden, auf den Mieter umgelegt werden dürfen, Pflanzen, die neu angeschafft werden, jedoch nicht.

Anders gesagt: Wenn eine alte Hecke, die seit Jahren das Grundstück säumt, altersbedingt oder nach Ungezieferbefall entfernt werden muss und dafür eine neue Hecke gekauft wird, kann der Vermieter die Kosten dafür umlegen.

Will der Vermieter jedoch auf einmal an einer Seite des Grundstückes, an der bislang nur ein Zaun verlief, nun eine Hecke pflanzen, muss er diese Kosten selbst tragen.

Anschaffung von Gartengeräten umstritten**

Die Umlagefähigkeit von Gartengeräten ist umstritten. Das Amtsgericht Laufen urteilte 2005 (3 C 1176/04), dass als Grundregel Gartengeräte nicht umlegbar sind, da zu den Betriebskosten nur laufende Kosten zählen.

Andererseits gab das Landesgericht Berlin im Jahr 2000 einem Vermieter recht, der die Anschaffungskosten für einen Laubsauger auf die Mieter umlegen wollte (62 S 463/99, GE2000). Dabei spielte jedoch auch die Größe der Wohnanlage eine Rolle (hier 13.218 qm Wohnfläche), wodurch der Einsatz eines Laubsaugers zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung zählte.

Gartenpflege für einzelne Mieter

Wird einem einzelnen Mieter ein Garten oder ein Teil des Gartens zur eigenen Nutzung überlassen, muss der Mieter für die Gartenpflege selbst aufkommen. Im Mietvertrag wird gewöhnlich festgesetzt, ob der Mieter die Gartenpflege übernimmt oder nicht.

Ist der Mieter nicht zuständig, muss der Vermieter die Gartenpflege übernehmen, kann die Kosten hierfür jedoch als Betriebskosten auf den Mieter umlegen § 2 BetrKV Nr.10, sowie §535 BGB).

Wird die Gartenpflege vertraglich dem Mieter überlassen, wird dieser bei fehlender oder mangelnder Pflege schadensersatzpflichtig.

Zu den Aufgaben des Mieters gehören dann auch Tätigkeiten wie das Fällen von morschen oder kranken Bäumen, das Beschneiden von Sträuchern und Bäumen und die Anlage von neuen Rasenflächen, für die notfalls ein professioneller Gärtner beauftragt werden muss. Dies entschied das Landgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 2.11.2004 (2/11 S 64/02).

Des Weiteren ist der Vermieter verpflichtet, bestimmte regelmäßige Tätigkeiten, die von ihm erwünscht werden, im Mietvertrag festzuschreiben, z.B. das regelmäßige Heckenschneiden oder Rasenmähen. Dies legte das Landgericht Köln in einem Urteil fest (11.01.1996 /1 S 149/95).

310 Antworten auf "Gartenpflege in den Nebenkosten"

  • Peter Neuendorf
    21. Juni 2012 - 10:36 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    als Besitzer eines 4 Familienhauses, in dem ich selbst nicht wohne, reinige ich den Gehweg, die Zufahrt und den zum Hausgelände gehörenden Hof mit den Mieterparkplätzen , mähe den Rasen im Vorgarten , schneide die auf dem Hof befindliche Hecke. Im Herbst beräume ich das Laub der Straßenbäume auf dem Gehweg,im Vorgarten und auf der Hof-,Parkplatzfläche. Bei Schneefall beräume ich teilweise diesen vor und auf dem Hofgelände. Die Arbeit ist laut Mietverträgen Sache der Mieter, also hier wirke ich nur unterstützend.
    Kann ich für diese Leistungen von allen Mietern pro Woche 10,-€ verlangen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Neuendorf

    • Dennis Hundt
      24. Juni 2012 - 08:22 Antworten

      Hallo Herr Neuendorf,

      pauschal pro Woche können Sie meiner Meinung nach keine Kosten umlegen. Viel mehr müssten Sie einen genauen Stundenzettel führen und nach diesem abrechnen.

      Aber: Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie diese Kosten überhaupt nicht umlegen dürfen, da Sie offensichtlich im Mietvertrag vereinbart haben, dass die Mieter diese Arbeiten übernehmen.

      Beis Bedarf sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Meier
    13. August 2012 - 15:43 Antworten

    Sehr interessanter Artikel zu den Garten-Pflegekosten. Es hätte mich aber interessiert, welchen Verteilerschlüssel man sinnvollerweise nutzt. Ich habe jetzt nach Personen abgerechnet, nicht nach Parteien oder gar unsinnigerweise nach Wohnfläche. Gibt es da Empfehlungen?

    • Dennis Hundt
      16. August 2012 - 06:30 Antworten

      Hallo Herr Meier,

      ich würde immer nach Wohnfläche abrechnen. Das ist das Einfachste und in meinen Augen auch die fairste Variante.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Schicke H.
      14. November 2012 - 17:28 Antworten

      Hallo Herr Hundt,
      wieso ist die Umlage der Kosten für Gartenpflege nach Wohnfläche Ihrer Meinung nach die fairste Variante?
      Die Aussenanlage hat eine feste Größe und kann von einer Mietpartei mit großer Qm-Zahl auch nicht mehr genutzt werden. Ist eine Umlage nach Wohneinheiten in diesem Fall nicht fairer?
      Ich frage aus dem Grund weil bei uns im Haus mit 5 Mieteinheiten die Umlage nach Wohnfläche stattgefunden hat und dies für Ungerecht halte. Ob meine Wohnung klein oder groß ist, ändert ja nichts an der Größe des zu pflegenden Areals.
      Viele Grüße
      H.Schicke

      • Dennis Hundt
        14. November 2012 - 17:32 Antworten

        Hallo Frau Schicke,

        wenn Sie in einer großen Wohnung leben und damit einen großen Teil des Hauses nutzen, müssen Sie in diesem Verhältnis auch die Nebenkosten tragen. Das halte ich für fair. Grundsätzlich können Sie in einer großen Wohnungen auch mit mehr Personen leben als in einer kleinen Wohnung. Dann stünde allen Bewohnern Ihrer Wohnung der Garten zur Verfügung. Ob man alleine oder zu viert in einer großen Wohnung lebt und den blick in den Garten genießt oder diesen nutzt ist natürlich jedem selbst überlassen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

        • Peter
          2. Juli 2018 - 10:19 Antworten

          Hallo Herr Hundt,
          wäre es nicht fairer die Nebenkosten pro Kopf abzurechnen, de bei einer Pflege durch die Mieter auch nur jede Mietpartei im Turnus (ähnlich der Hausordnung) an der Reihe wäre? Gubt es eine gesetzliche Regelung , nach welchen Kriterien abgerechnet werden muss?
          Viele Grüße
          Peter

          • Dennis Hundt
            2. Juli 2018 - 16:58

            Hallo Peter,

            ganz fair ist es leider nie. Das BGB gibt als Schlüssel die Wohnfläche vor. Mieter und Vermieter können aber auch einen anderen Schlüssel z.B. Personen vereinbaren.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • Frau Kopecky
    10. September 2012 - 08:33 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind die einzigen Mieter in einer 6-Parteien-Eigentumswohnanlage. Die Gartenpflege wird nach der Wohnfläche berechnet. Nun wurde durch eine Baumaßnahme (Reparatur/Instandhaltung) ein Teil des Gartens zerstört. Dabei kam eine Firma zum Einsatz, die vor der Maßnahme die Büsche entfernte und jetzt Mutterboden auffüllt und neue Pflanzen setzt. Können diese Kosten auf uns Mieter umgelegt werden oder müssten sie nicht eher aus den Rücklagen der Eigentümer beglichen werden?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin Kopecky

    • Dennis Hundt
      12. September 2012 - 10:19 Antworten

      Hallo Frau Kopecky,

      die Faustformel für Sie als Mieterin lautet:

      –> Erstanpflanzungen sind nicht umlagefähig.

      –> Ersatz oder Neuanpflanzungen hingegen schon. Die Kostenbeteiligung für Sie als Mieterin hat nichts damit zu tun, wie die Eigentümergemeinschaft die Kosten abrechnet (ob über die Rücklage oder aus dem laufenden Hausgeld).

      Sichern Sie sich am besten mit einer Rechtsberatung durch einen Anwalt ab.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Frau Kopecky
        13. September 2012 - 15:01 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        eigentlich wäre keine Neuanpflanzung notwendig gewesen, wenn die Baumaßnahme nicht stattgefunden hätte. Die Pflanzen waren weder alt noch krank. Sie wurden nur entfernt, um an die “Baustelle” zu kommen (in diesem Fall der Keller). Dieser war feucht und wurde trocken gelegt. Diese Maßnahme wird von den Rücklagen der Eigentümer beglichen. Gehört aber dazu nicht auch, den Urzustand wieder herzustellen? Und die Kosten für die Neuanpflanzung der Baumaßnahme zuzuordnen?

        Mit freundlichen Grüßen
        Katrin Kopecky

        • Dennis Hundt
          13. September 2012 - 15:18 Antworten

          Hallo Frau Kopecky,

          danke für die weiteren Informationen. Wenn die Neuanpflanzungen der Instandhaltung zuzuordnen sind, sehe ich die Umlage ebenso wie Sie sehr kritisch. Sprechen Sie am besten mit einem spezialisierten Anwalt über Ihren Fall.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Frau Kopecky
    13. September 2012 - 17:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir werden unsere nächste Nebenkostenabrechnung, und da besonders die Kosten für Gartenpflege, ganauestens unter die Lupe nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin Kopecky

  • Demgenski
    23. September 2012 - 15:33 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir haben vor einigen Tagen unsere Betriebskostenabrechnung erhalten und dort sind unter dem Punkt “Grünpflege” mehrere hundert Euro berechnet.
    Unser Haus verfügt allerdings über keinen Garten, sondern nur über einen ca. 3 m breiten Grünstreifen vor dem Haus. Wir sind der Meinung, dass letztes Jahr nur einmalig einige Äste von einem Baum entfernt wurden und sonst keinerlei Pflege statt fand.

    Ist dieser Betrag in so einem Falle gerechtfertigt? Und wenn nicht, wie können wir dagegen vorgehen?

    Mir freundlichen Grüßen,
    J. Demgenski

    • Dennis Hundt
      30. September 2012 - 19:58 Antworten

      Hallo Frau Demgenski,

      nehmen Sie am besten in die Belege Einsicht. Hier können Sie erkennen welche Arbeiten abgerechnet werden sollen. Aus der Ferne kann ich dazu leider nicht mehr schreiben. Sprechen Sie am besten nach der Belegeinsicht mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M. Rehm
    22. November 2012 - 14:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir wohnen zur Miete in einem 6- Parteienhaus das 3 Mieter / 3 Eigentümer aufgeteilt ist. Als wir vor 3 Jahren dort einzogen sind wurde uns beim Unterschreiben mündlich darauf hingewiesen dass einer der Eigentümer nach dem Projekt schaue (Streuen u. Schneeschippen, Garten– und Hofpflege) und man ihm eine “freiwillige” Ablöse in Bar zukommen lassen könne in einer Höhe von ca 30€. Dies haben wir damals akzeptiert da dieser Herr (und seine Frau) unserem Empfinden nach sehr viel zu tun hatte und auch machte. Letztes Jahr wurde es ihm dann leider zu viel und die Eigentümer haben sich entschieden einen professionellen Pflegedienst einzustellen. Dieser is jedoch unserer Meinung nach viel zu wenig da für das, was er bekommen soll. Dieser Pflegedienst kommt höchstens einmal in der Woche für 10 Minuten, um kurz nach dem Rechten zu schauen oder alle 2-3 Wochen mal zum Mähen. Nun wird von uns Monatlich 42€ verlangt was wir so nicht einsehen. Zu meiner Frage: Wenn im Mietvertrag nichts in den Nebenkostenaufstellungen etwas davon drin steht, muss man zahlen? Und wenn ja, wie hoch ist ein durchschnittlicher Wert, was das kosten darf/sollte? Meiner Meinung sind die 42€ Viel zu hoch, denn das würde 240€ für das ganze haus machen für 30-40 Minuten Arbeit im Monat.

    LG

    • Dennis Hundt
      23. November 2012 - 08:07 Antworten

      Hallo Frau Rehm,

      der Mietvertrag ist die Grundlage für die Umalge der Nebenkosten. Wenn keine Nebenkostenumlage vereinbart ist, müssen Sie in meinen Augen auch keine Nebenkosten zahlen. Besprechen Sie Ihr Handeln am besten mit einem Anwalt (möglichst mit einem Fachanwalt für Mietrecht).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rüdiger Burbach
    18. Dezember 2012 - 20:31 Antworten

    Hallo Herr Hundt!

    Seit 2 Jahren schlage ich mich mit meinem Vermieter weger der Nebenkostenabrechnung rum. Streitpunkt sind u.a. selbst ausgestellte pauschale Rechnungen für Gartenpflege, Hausmeisterkosten sowie Treppenhausreinigungen. Der Besitzer des Hauses ist gleichzeitig Gesellschafter der Hausverwaltungsgesellschaft welche die Nebenkostenabrechnungen erstellt und einer weiteren Personaldienstleistungsgesellschft. Die Einsichtnahme der Nebenkostenabrechnungen zeigt nur pauschale selbstausgestellte Belege zb Haumeisterkosten März 2011 70.-EUR. Ich habe um Aufstellung der Tätigkeiten nach Art und Aufwand gebeten. Leider antwortet der Vermieter nicht. Wie komme ich an die zuviel gezahlten NK. Darf ich aufrechnen oder muss ich gesondert meine Gegenansprüche geltend machen?

  • Manfred Michalla
    8. Januar 2013 - 12:40 Antworten

    Wir sind 4 Mietparteien und führen die Grünanlagenpflege selber durch. Nun ist die Fläche sehr groß und wird durch keinen Mieter genutzt. Gibt es einen Richtwert, bis zu welcher Fläche der Vermieter uns für die Pflege finanziell beteiligen kann? Zugespitzt gesagt, müssen wir Mieter für die Pflege einer riesigen Wiesenfläche nebst Hang hinter dem Haus zahlen?

    • Dennis Hundt
      13. Januar 2013 - 12:33 Antworten

      Hallo Manfred,

      ein derartiger Richtwert ist mir leider nicht bekannt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frau Lück
    16. Januar 2013 - 14:16 Antworten

    Im Mietvertrag der Mietparteien eines 4-Familienhauses ist festgelegt, dass die Mieter die Pflege des Gartens als Gemeinschaftsaufgabe übernehmen.
    Kann ich trotzdem die Rechnung einer Baumdienstfirma für den Baumschnitt an meheren Bäumen mit der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen?

    • Dennis Hundt
      16. Januar 2013 - 15:10 Antworten

      Hallo Frau Lück,

      eine schwierige Frage. Spätestens wenn sich ein Mieter auf den Mietvertrag bezieht kommen die Probleme auf Sie zu. Sprechen Sie Ihr Vorgehen am besten mit einem Anwalt ab.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • brendel
    18. Februar 2013 - 14:22 Antworten

    Wenn ich einen Zaun erneuere ( alter Zaun ist ein Holzzaun, neuer Zaun ist ein Drahtzaun) kann ich die osten in den Nebenkosten umlegen? Ich ersetze also den alten maroden Zaun gegen einen neuen Drahtzaun.

    • Dennis Hundt
      20. Februar 2013 - 12:58 Antworten

      Hallo Herr Brendel,

      das ist eine klassische Instandhaltung, die nicht umlegbar ist. Besprechen Sie die Einordnung der Kosten und Ihr weiteres Vorgehen am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frau Kauss
    27. Februar 2013 - 09:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einem 6 Parteien-Haus. Unser Hausmeister- und Gartenservice wird von einem Mieter, der auch in unserem Haus wohnt, durchgeführt. Letztes Jahr wurden die Kosten für Hausmeister- und Gartenservice komplett auf alle 6 Parteien umgelegt (obwohl auch zu dieser Zeit schon der Gartenservice durch diesen Mieter erfolgte). In dieser Nebenkostenabrechnung wurden die Gesamtkosten für die Gartenpflege und Hausmeisterservice aber nur noch auf 5 Parteien umgelegt. Ist das so korrekt? Dieser Posten macht einige 100 EUR auf unserer Nebenkostenabrechnung aus.

    • Dennis Hundt
      3. März 2013 - 17:07 Antworten

      Hallo Frau Kauss,

      ich wüsste nicht, warum der ausführende Mieter von den Nebenkosten befreit werden sollte. Fragen Sie bei Bedarf bitte einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne Grunwitz
    2. März 2013 - 16:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    muß in der Nebenkostenaufschlüsselung explizit der Begriff “Gartenpflege” als Unterpunkt des Punktes “Schneebeseitigung/Hauswart” erfasst werden? Ich stehe vor dem Problem, dass ein Mieter aufgrund des Fehlens dieses Begriffes die Nebenkosten nicht bezahlten möchte.

    Weiterhin wüßte ich gerne, ob bei einer monatlichen Pauschale von einem Hausmeisterservice (die Rechnung wird jährlich gestellt) eine minutiöse Auflistung der Arbeiten verlangt werden kann? Alle Arbeiten ausserhalb der üblichen Hausmeistertätigkeiten wurden gesondert in Rechnung gestellt!

    Unser ehemaliger Hausmeisterservice ist mittlwerweile insolvent, der Inhaber hatte ein Burn-Out und nicht mehr erreichbar. Somit ist es mir unmöglich, eine minutiöse Auflistung der Arbeiten, die in der Pauschale enthalten sind, zu bekommen.

    Herzlichen Dank!
    Susanne Grunwitz

    • Dennis Hundt
      3. März 2013 - 16:58 Antworten

      Hallo Frau Grunwitz,

      ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Gartenpflege / Gartenarbeit / Gartenservice schon in einer solchen Form genannt werden muss. Wenn Sie die Hausmeisterleistungen die nicht umlegbar sind auf anderen Rechnungen ausgewiesen haben, dass zeigen Sie diese Rechnungen doch Ihrem Mieter – daraus könnte doch schon die Trennung hervorgehen.

      Fragen Sie im Zweifelsfall bitte einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia
    5. März 2013 - 20:48 Antworten

    Guten Tag,
    wir mieten ein Reihenhaus und haben im Vertrag keine besondere Klausel zur Gartenpflege. Jetzt möchte unser Vermieter, dass wir beim Auszug eingegangene Pflanzen ersetzen…ist das rechtens?

    • Dennis Hundt
      9. März 2013 - 10:59 Antworten

      Hallo Claudia,

      leider kann ich Ihnen nicht sagen, ob eingegangen Pflanzen zu Schäden an der Mietsache zählen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chris Brandt
    7. März 2013 - 09:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    zunächst großes Lob für diese hilfreiche Seite und Ihren Service beim beantworten der User-Fragen.

    Mich würde interessieren, ob die Größe der Außenanlagen in einer NK-Abrechnung identisch sein kann mit der Größe des Grundbesitzes?

    Bei mir werden alle NK-Kosten grundsätzlich mit der Größe des Grundbesitzes berechnet. Tatsächlich ist die Außenanlage aber deutlich kleiner als der gesamte Grund.

    Danke für Ihren Rat und viele Grüße,
    Chris Brandt

    • Dennis Hundt
      9. März 2013 - 10:53 Antworten

      Hallo Herr Brandt,

      wichtig ist wohl in erster Linie, dass bei allen Mietern der gleiche Maßstab angesetzt wird. Wenn Flächen nicht für die Mieter bestimmt sind (z.B. anderweitig vermietet sind), dann können diese nicht über die Wohnungsmieter abgerechnet werden, da sie nicht zu Mietsache gehören.

      Bitte sprechen Sie bei Bedarf mit einem Rechtsanwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hr. Jacobi
    7. März 2013 - 20:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt.
    Ist es möglich, bei einer Eigentumsgemeinschaft eines Hauses von 2 Personen und der in einem Vertrag festgelegten Verpflichtung eines der Eigentümer zur Übernahme der Unterhaltungskosten des Objekts, die Anschaffungkosten von Haus/Gartengeräten (Rasenmäher/-trimmer, Elektroverlängerungskabel, Heckenschere, Besen, Schneeschieber) diesem aufzuerlegen? Mit anderen Worten: Gehören Kosten für Haus/Gartengeräte zu Unterhaltungskosten in einer Eigentümergemeinschaft?
    Danke im voraus.
    Mit freundlichem Gruß
    J.Jacobi

    • Dennis Hundt
      9. März 2013 - 10:57 Antworten

      Hallo Herr Jacobi,

      ein sehr spezieller Fall. Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wambolt, V.
    20. März 2013 - 19:50 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne nun seit einigen Jahren in einem sehr gepflegten Haus. Der Vermieter gibt sich wirklich alle Mühe es schön aussehen zu lassen. Leider dieses Mal zum Nachteil von uns Mietern. Ende 2011 gab es ein Leck in unserer Tiefgarage, dieses musste gefunden und repariert werden. Der Vermieter hat die Chance gleichzeitig genutzt und den kompletten Garten über der Tiefgarage und ums restliche Haus durch eine Landschaftsgärtnerei neu gestalten lassen. Aber nicht im normalen Rahmen sondern wirklich designt mit Hügeln im Gras, einer Sprenkleranlage für den Sommer, Licht im Vorgarten zwischen den Pflanzen, Buchsbäume, die rund geschnitten sind und in einander fliessen, verschiedene Bäume und Bepflanzungen, die bestimmt zweimal im Jahr gewechselt wird. Es sieht sehr schön aus, aber hätte man gewußt, dass die Pflege der Anlage komplett auf uns Mieter umgewälzt wird, hätten wir bestimmt gefragt, ob man es nicht so gestalten kann wie vorher gepflegt, aber einfach. Eine Rasenfläche mit Hecke und vielleicht ein Beet mit anderer Bepflanzung. Es handelt sich ja um einen Vorgarten und keinen Garten. Einen Gärtner, das war immer ein Rentner aus dem Haus, hatten wir schon immer auch jetzt noch, aber dazu kommt die Pflege durch die Gartenfirma, die öfters im Jahr rauskommt. .
    Der Punkt Pflege der Aussenanlagen lag in den letzten Jahren immer so bei ca. 3600 € – 4000€. 2011 waren es 3613,33 € und 2012 nun 9725,93 €, das erscheint mir doch sehr hoch. Ich bin gerne bereit ein Beitrag für eine normale Pflege eines Vorgartens zu zahlen, aber doch nicht ein Vorgarten, der definitiv aus Privatgründen so entstanden ist. Mein Anteil hat sich von 82,97 € aus 2011 auf 223,32 € für 2012 erhöht. Was kann man nun machen?
    Im Übrigen finde ich es toll, dass Sie eine solche Webseite pflegen.
    Danke und viele Grüße
    V. Wambolt

    • Dennis Hundt
      21. März 2013 - 23:04 Antworten

      Hallo Frau Wambolt,

      über solche Einzelfälle entscheiden Gerichte (ob die Kosten / die Gestaltung angemessen ist). Ich kann dazu leider nichts schreiben, außer das ich Ihnen im Zweifel ein Gespräch mit Ihrem Vermieter oder eine anwaltliche Beratung empfehlen würde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hr. Müller
    23. März 2013 - 13:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    muss ich die Nebenkosten der Gartenpflege bezahlen obwohl ich den Garten laut Vermieter nicht nutzen darf? Die Kosten stammen vom Bäume und Hecke schneiden. Ich kann lediglich daraufschauen aber Nutzung ist für mich etwas anderes.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Dennis Hundt
      25. März 2013 - 10:48 Antworten

      Hallo Herr Müller,

      ich würde mich an Ihrer Stelle hierzu in der Rechtsprechung einlesen. Wenn ein anderer Mieter oder der Vermieter alleine den Garten nutzt, dann sind die Kosten in der Regel nicht auf die restlichen (nicht nutzenden Mieter) umzulegen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Oliver
    21. April 2013 - 15:57 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einem 8 Parteien Mietshaus. Unser Hausmeister (geringfügig Beschäftigter) war im letzten Jahr längere Zeit erkrankt. (bis dato) Er ist Zuständig für leichte Hausmeistertätigkeiten und Gartenarbeit. Da er in der Zeit der Erkrankung diese Arbeiten (Gartenarbeit) nicht erledigen konnte wurde eine Fremdfirma beauftragt den Rasen zu mähen und die Hecke zu schneiden. Die Betriebskosten haben sich dadurch von ca. 5-10 € die wir pro Jahr bezahlt haben überschlagen. Abrechnung für 2012 ca. 70€. pro Wohneinheit.
    Die Hausmeistertätigkeit beträgt extra pro Einheit ca. 140€.
    Da die Lohnfortzahlung 6 Wochen beträgt kommt mir außerdem seltsam vor, dass die Entlohnung für den Hausmeister auch geringfügig um 10€ gestiegen ist.

    Ist dies zulässig?

    Danke für Ihre Antwort und viele Grüße

  • Matschi
    25. April 2013 - 14:58 Antworten

    In meinem Mietvertrag wurde vereinbart, dass keine Gartenpflegekosten anfallen, da ich für einen Teil des Gartens (4-Parteien-Haus) zuständig bin. Rasen mähen, Beete pflegen, etc. Die anderen Mieter haben entsprechend andere Gartenpflegeteile. da einige ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, möchte mein Vermieter jetzt die komplette Gartenpflege an eine Firma delegieren. Somit fallen auch für mich künftig Gartenpflegekosten an. Darf diese Position im Mietvertrag einfach einseitig vom Vermieter geändert werden? In 15 Jahren gab es keine einzige Beanstandung zu meinem Gartenteil!

  • R. Brauner
    24. Mai 2013 - 15:15 Antworten

    Guten Tag, Herr Hundt!
    Wir wohnen seit mehreren Jahren in einem gemieteten Haus mit Garten, den wir auch selber pflegen. Bei uns gibt es einen Brunnen, an den ein Hauswasserpumpe angeschlossen ist und zur Bewässerung des Gartens dient. Diese Pumpe ist schon dort angebracht gewesen, als wir das Haus gemietet haben. Jetzt ist sie durch den kalten Winter, immerhin hat sie aber mehrere Jahre unbeschadet überstanden, kaputt und musste ersetzt werden.
    Darf der Vermieter dies zu unseren Lasten tun, sprich sich von uns bezahlen lassen. Wir sind nicht schuld daran, dass sie defekt ist, wir haben sie pfleglich behandelt. Sie wird auch jeden Herbst abgestellt und im Frühjahr wieder an, sodass die Pumpe selber “eigentlich” vor Frostschäden geschützt war.
    Vielen Dank und mit
    freundlichen Grüßen
    Renate Brauner

  • Ralph Theißen
    26. Mai 2013 - 12:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei uns sind im letzten Jahr in der Wohnanlage massiv Bäume gefällt worden. 3 vorm Haus und 2 hinterm Haus. Die waren alle gesund und noch relativ klein, Stammdurchmesser 20 – 30 cm. Desweiteren wurde die gesammte Anlage ausgedünnt. Armdicke Stämme bis auf einen meter höhe gekürzt.

    Nebenkostenabrechnung 2011 für Gartenpflege 60,23€.

    Nebenkostenabrechnung 2012 für Gartenpflege 381,73€.

    Ist das rechtens?

    Gruß

    Ralph Theissen

  • M.L.
    29. Mai 2013 - 05:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt!
    Vielleicht können Sie mir Ihre Einschätzung zu folgenden Sachverhalt mitteilen:
    Ich wohne seit Jahren in einem 6-Parteien Mietshaus (ein Eigentümer). Im Innenhof gibt es einen kleinen Garten (kleine Rasenfläche, 2-3 Bäume). Bisher wurde die Gartenpflefe von einer Mietpartei durchgeführt. Alle Mieter waren zufrieden mit dem Garten und erfreuten sich daran. Der Vermieter sah das jedoch anders und hat der beauftragten Mietpartei die Gartenpflege entzogen, ALLE Bäume gefällt und den kompletten Rasen abtragen lassen und neu eingesät. Es sieht aus wir ein frisch gerodeter Acker. Nun sollen zukünftig alle Mieter 7 Euro / Monat für die Gartenpflege bezahlen. Hierfür wurden alle Mieter schriftlich aufgefordert dieser Änderung des Mietvertrages zuzustimmen. In meinem Mietvertrag über Wohnraum (Standard-Muster) steht jedoch nichts über Gartennutzung. In dem “Nebenkostenbereich” im Mietvertrag sind die Kosten Gartenpflege durch “—-” als nicht als Nebenkosten umgelegt gekennzeichnet. Können “von heute auf morgen” diese Kosten einfach umgelegt werden?
    Ich wohne im 4. OG und war in den letzten 12 Jahren nie im Garten. Wenn es nun tatsächlich dazu kommt, dass es umgelegt werden kann weil (obwohl nichts davon irgendwo steht) die Gartenmutzung Teil des Mietverhältnisses ist, kann man dann nicht auch einen “nutzbaren” Garten erwarten? Wie gesagt derzeit Acker.

    Vielen Dank schonmal im Voraus für Ihre Meinung und Ihre Mühen

    Mfg

    • Dennis Hundt
      31. Mai 2013 - 07:53 Antworten

      Hallo M.L,

      Sie sehen, Sie sollen der Änderung des Mietvertrages schriftlich zustimmen. Ein Vertrag kann nicht einseitig geändert werden, daher kann der Vermieter nur hoffen, dass Sie zustimmen. Wenn keine Umlage der Gartenpflege vereinbart wurde, ist der Vermieter für die Übernahme der Kosten verantwortlich.

      Sprechen Sie im Zweifelsfall bitte mit einem Anwalt, dieser wird Sie entsprechend beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • S.H.
    18. Juni 2013 - 06:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    auch wir haben ein Problem mit der Abrechnung der Gartenarbeiten. Im Vertrag steht nur lt. Betriebskostenverordnung. Das Grundstück ist ca. 3000 qm groß, etwa 1000 davon sind allgemein genutzt mit Eingang, Parkfläche usw.
    Die Arbeiten werden von einer Person (schwarz ) ausgeführt und die Vermieterin setzt den Aufwand in der Nebenkostenabrechnung an. Nach Einspruch bei der ersten Abrechnung mit der Bitte um Belege und Aufschlüsselung ob der angesetzte Betrag abgegrenzt wurde auf die ca. 1000 qm (großzügig geschätzt), kam eine neue Abrechnung wo auf einmal für die Gartenarbeit Eigenleistung angesetzt wird.

    Außerdem wurde kurzerhand eine nicht anerkannte Heizungsreparatur (Beleg mit Fehlerbeschreibung liegt vor) zum “Jahresservice” erklärt. Wir wollen nun nicht unbedingt vor Gericht gehen, obwohl wir mit Sicherheit im Recht sind.

    Wir haben nun überlegt den nicht ausgeführten Winterdienst gegen zu rechnen, da der Schnee zu 80% von uns statt von der Vermieterin geräumt wurde. Ist eine Gegenrechnung vom Mieter ausgeführter Arbeiten zulässig (Gleicher Stundenlohn wie von der Vermieterin für Gartenpflege angesetzt, nämlich 10 Euro?

    • Dennis Hundt
      21. Juni 2013 - 16:21 Antworten

      Hallo S.H.,

      ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob Ihre Idee gut ist oder nicht. Ich kenne die Details einfach nicht. Der Vermieter hätte Sie für den Winterdienst wohl nicht bezahlt, dass Sie laut Mietvertrag zur Ausführung verpflichtet sind. Sprechen Sie zur Sicherheit am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Just
    19. Juni 2013 - 17:18 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    laut Mietvertrag, den ich vor einer Woche unterschrieben habe, soll ich, bald wohnhaft in einer 90qm Wohnung, mit Balkon ohne Garten und Gartenmitbenutzung die Gartenpflege zu gleichen Teilen, wie die anderen Mieter (Wohnung: 130qm mit Terasse und Gartenbenutzung) zahlen. Ist dies rechtlich zulässig?

    Liebe Grüße

    • Dennis Hundt
      21. Juni 2013 - 15:45 Antworten

      Hallo Just,

      in aller Regel werden die Kosten der Gartenpflege nach Quadratmetern abgerechnet. Aber auch die Umlage nach Personen scheint nicht undenkbar. Im Zweifel = Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jonthan
    24. Juni 2013 - 18:14 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit jeweils zwei Wohnungen in den Stockwerken 1, 2 und im Dachgeschoss. Im Erdgeschoss wohnt der Hausverwalter. Seine Wohnung hat neben einem Eingang im Hausflur noch einen separaten Seiteneingang an einer Hausseite.
    Nach kleineren Unstimmigkeiten mit der Nebenkostenabrechnug (mein Anteil an der Hausreinigung betrug ca, 1/4 der gesamten Rechnung der Reinigungsfirma. Zu diesem Zeitpunkt stand in der Abrechnung, dass diese Kosten durch die Haushalte, also 7, geteilt werde) wurde mir erläutert, dass die Hausreinigung eigentlich nach der Personenpunktezahl berechnet werde. (Rechnungen aus dem Vorjahr sowie die Beispielabrechnung im Mietvertrag wurden auch nach Haushalten abgerechnet) Es habe nur einen Fehler in der Excel-Tabelle gegeben. Weiter müsse, wenn nach Haushalten abgerechnet wird, sowieso die Wohnung des Verwalters ausgenommen werden, da dieser den Flur ja garnicht benutzt. Meine Frage bezieht sich darauf, kann er sich da wirklich rausrechnen und die Kosten auf die übrigen sechs Haushalte bzw. anderen Bewohner umrechnen? (Nebenbei bemerkt, benutzt er den Flur um in den Keller zu gelangen. Theoretisch könnte er den Hausflur ja auch als Eingang nutzen. Die Vorgartenpflege wird ja auch auf die Mieter umgelegt, da diese ihn theoretisch nutzen könnten.

    Viele Grüße

    • Dennis Hundt
      24. Juni 2013 - 19:56 Antworten

      Hallo Jonthan,

      die Umlage erfolgt so, wie sie im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist im Vertrag nichts vereinbart, wird nach Wohnfläche umgelegt.

      Ob man die eine Wohnung ausschließen kann, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich kann Ihre Argumente in jedem Fall sehr gut nachvollziehen. Sprechen Sie bitte mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steffi Laas
    26. Juni 2013 - 14:07 Antworten

    Guten Tag,
    meine Frage bzg der Gartenpflegeabrechnung ist folgende:
    Jahrelang wurde unser Garten durch einen privaten Gärtner der Vermieterin geflegt, es entstanden kosten in Höhe von ca. 300 € im Jahr pro Haushalt.
    Ohne eine Änderung im Mietvertrag und der Nebenkostenabrechnung wurde plötzlich eine Fremdfirma mit der Gartenpflege beauftragt. Nun bekamen wir unsere Abrechnung in Höhe von knapp 800 € pro Haushalt. Wir wurden weder darüber informiert noch in welcher Höhe dadurch die Nebenkosten steigen werden. Ist diese hohe Abrechnung der Nebenkosten rechtens? Durch diese Erhöhung steigen die monatlichen Nebenkosten praktisch auf das doppelte. Muss der Vermieter seine Mieter über so eine enorme Höhe nicht informieren?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen,
    lieben Gruss,
    S. Laas

    • Dennis Hundt
      26. Juni 2013 - 19:22 Antworten

      Hallo Steffi,

      die Frage ist schwierig zu beantworten. Vielleicht war der erste Gärtner super günstig und hat Rechnungen als Kleinunternehmer (ohne Mehrwertsteuer) gestellt. Die zweite Firma liegt preislich vielleicht im oberen Mittelfeld. Verstehen Sie meine Worte eher als Anregung und weniger als Lösung. Sprechen Sie bei Bedarf mit einem Anwalt, dieser kann Sie entsprechend beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simone Lauter
    27. Juni 2013 - 14:39 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe leider auch zu diesem Thema eine Frage.

    Wir waren 6 Mietparteien und sind selber für das Rasenmähen zuständig. Im Hausflur hängt auch eine Liste, damit die Reihenfolge bestehen bleibt. Wir haben im letzte Jahr als letztes gemäht, jedoch vergessen, uns in der Liste einzutragen. Dieses haben wir dieses Frühjahr nachgeholt und unseren Nachbarn bescheid gegeben.
    Wir sind zum 31.05.ausgezogen und der Mietvertrag endet zum 30.06.13.

    Jetzt haben wir die Abschlussrechnung bekommen und sollen 50 Euro für einmaliges rasenmähen bezahlen. Alleine!?
    A) waren wir gar nicht dran
    B) wir wurden nicht einmal aufgefordert, Rasen zu mähen
    C) sollen wir jetzt als einzige Mietpartei die einmaligen Kosten übernehmen

    Ist das so rechtens?

    Die Vermieter haben die Kosten einfach bei der Auszahlung der Kaution einbehalten!?

    MfG
    Simone Lauter

    • Dennis Hundt
      29. Juni 2013 - 06:22 Antworten

      Hallo Frau Lauter,

      weisen Sie Ihren Vermieter doch einfach darauf hin, dass Sie in diesem Jahr noch nicht an der Reihe waren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Isabel
    1. Juli 2013 - 19:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    meine ehemalige Vermieterin schickt mir nach meinem Auszug (Ende September 2012) nun eine Nebenkostenabrechnung in der Kosten für den Heckenschnitt im Dezember 2012 enthalten sind. Ist das zulässig? Ich hatte doch kein Vertragsverhältnis mehr als die Ausgaben entstanden sind. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • Dennis Hundt
      2. Juli 2013 - 13:23 Antworten

      Hallo Isabel,

      Sie sind Ende September ausgezogen und zahlen die nicht verbrauchsabhängigen Kosten somit zu 9/12. Das ist so korrekt. Wer nur im Sommer in einer Wohnung lebt, zahlt auch anteilig für den Winterdienst. Sprechen Sie bei Bedarf mit dem Anwalt Ihres Vertrauens.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Isabel
        2. Juli 2013 - 13:33 Antworten

        Ok Vielen Dank für die schnelle Antwort

  • Maria
    9. Juli 2013 - 10:04 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Wir haben ein Problem mit der Neuregelung für Gartenpflege und einer diesbezüglchen Nachzahlung.
    Wir sind Mieter in einem Haus, das einer Eigentumsgemeinschaft aus 2 Parteien gehört. Eine Partei wohnt selbst im Haus, belegt die 2 Wohnungen im Erdgeschoss und hat keine Mieter. Die anderen Wohnungen liegen im ersten und zweiten Stock und sind Mieter der zweiten Partei.
    Es gibt um das Haus herum Grünfläche (kein Rasen), die im wesentlichen aus Bodendeckern und Sträuchern besteht. Zum Teil besäumen sie die Zugangswege zur Haustür. Es ist zwar im Mietvertrag kein ausdrückliches Nutzen oder ein Nuzungsverbot vermerkt, in der Praxis sind die Gartenflächen aber für alle, die nicht im Erdgeschoss wohnen, nicht wirklich nutzbar ist, sprich: man kann sich nicht reinsetzen oder mal grillen, Teile davon sind auch nur durch Wohnung / Terasse der Erdgeschosswohnungen erreichbar. Der Garten ist also für alle, die nicht im Erdgeschoss wohnen zum Anschauen da.
    Bisher wurde Gartenpflege über eine externe Firma versorgt, die ein paarmal im Jahr den Garten so versorgte, dass er “ordentlich” aussah. Die Kosten dafür wurden umgelegt (ca EUR 1800/ jahr) was völlig in Ordnung ist. Nun soll es folgende Änderung geben: die Eigentümer im Erdgeschoss sollen für monatl. EUR300 für Gartenpflege bezahlt werden, plus Sozialversicherungskosten, und das ZUSÄTZTLICH zu der externen Firma. Außerdem soll die Regelung nicht erst ab Beschußzeitpunkt (also jetzt) gelten, sondern mit einer Nachzahlung für gesamt 2012 und anteilig laufendes Jahr 2013 auf uns zukommen. Mein Verständnis der Betriebskostenverordnung ist, dass neue Betriebskosten ab dem Folgemonat gelten. Stimmt das auch in diesem Fall? Die zweite Frage: können Eigentümer die Gartenpflege für einen de facto nicht nutzbaren Garten 100% umlegen?
    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus
    Maria

    • Dennis Hundt
      10. Juli 2013 - 05:59 Antworten

      Hallo Maria,

      danke für Ihren ausführlichen und verständlichen Kommentar. Die Kosten würden sich damit mindestens verdreifachen. Mir ist auch nicht ganz klar, dass die Eigentümer zusätzlich im Garten machen sollen.

      Wenn der Garten wirklich nicht nutzbar ist, kann man auch hier ansetzen. Auch wurden die Beträge im Jahr 2012 nicht gezahlt. Es sind also keine Kosten entstanden. Ich sehe nicht, dass man diese Kosten (die es nicht gab) wie geplant auf die Mieter umlegen kann.

      Sie sind gut informiert, im Zweifel würde ich mich dennoch rechtliche beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gabi Köhler
    10. Juli 2013 - 11:08 Antworten

    Guten Tag,
    habe große Probleme mit meiner Nebenkostenabrechnung:
    1. Wir haben einen Garten, den wir laut Hausordnung nicht betreten dürfen, die Gesamtkosten belaufen sich auf 5000.-€ jährlich. Auf meine Nachfrage, teilte mir die Hausverwaltung mit, dass der garten zum ansehen da sei! Warum soll ich so hohe Kosten dafür bezahlen, wenn ich den Rasen noch nicht einmal betreten darf? Meiner Meinung nach muss ich das nicht! Meine Anwältin sagt, dass nur das zuständige Amtsgericht ein urteil zulässig sein. Das Urteil dazu was ich gefunden habe ist aus Hamburg, ich wohne aber in RLP. Insgesamt habe ich für ein Appartment von knapp 30 qm eine nachzahlung von 407.-€, davon alleine 625.-€ nur Heizkosten. Angeblich wurde vor meinem Einzug eine Zwischenablesung gemacht, die mir aber keiner vorzeigen will, weder Hausverwaltung, noch Eigentümer/Vermieter noch die Heizungsfirma selbst. Ich bin der Meinung , dass mir die Kosten vom Vormieter mit auferlegt werden sollen, daher sind die Kosten so hoch, aber keiner will Rede und Antwort stehen. Hinzu kommt, dass ich ganz alte Fenster habe und nur die Balkontür zum Lüften habe. habe schriftlich den Vermiter aufgefordert dies zu ändern, da dies die Voraussetzungen waren, weshalb ich diese Wohnung genommen habe. Der Vermieter weigert sich aber die Fenster zu erneuern. Der Fühler der Heizung sitzt aber direkt an der Tür. da ich rauche und viel Lüfte, ist der Sensor natürlich ständig am messen! das kann doch alles nicht richtig sein! Stattdessen droht mir der Vermieter nun mit RA wenn ich nicht die restlichen NK zahle. Hatten uns darauf geeinigt, dass ich die Heizkosten prüfen lasse, der Vermieter hält sich aber an keinerlei Absprache! Ich bekomm hier bald die Krise! Bitte brauche dringend Hilfe! Danke im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Gabi K.

    • Dennis Hundt
      12. Juli 2013 - 08:38 Antworten

      Hallo Gabi,

      bei so vielen komplizierten Baustellen ich würde einfach bei Ihrer Anwältin bleiben, mich beraten und vertreten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dagmar Zarges
    13. Juli 2013 - 08:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einen 2 Familienhaus, eine Wand der Außenfassade ist mit Wein bewachsen, der kräftig wächst, dadurch wachsen auch schnell die Fenster zu. Nun ist der Vermieter wohl der Auffassung, das wir diesen schneiden müssen (wohnen Paterre)
    Genauso hat er wohl der Familie über uns gesagt, das wir vor dem Haus kehren müßten (was wir bisher immer gemacht haben, aber es fällt immer schwerer da gesundheitlich nicht so auf der Höhe.)
    Den großen Hof fegen wir auch alleine, obwohl dieser auch “mitgenutzt” wird, um zu den Abfalltonnen und zu ihrem Gartenanteil zu kommen.
    Den Winterdienst allerdings, macht die Familie im wöchentlichen Wechsel mit uns.

  • Hettinger
    15. Juli 2013 - 11:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe eine Frage, die sie mir evtl. beantworten können.
    Mein Vermieter schreibt, dass das oberste Deutsche Gericht entschieden habe, dass die Gartenpflege von allen Mietern mitgetragen werden muss, auch wen sie die Grünflächen nicht benutzen dürfen.
    Bei der nächsten Nebenkostenabrechnung will er daher die Gartenpflege anteilig umlegen.

    Ist das korrekt!

    Danke für eine Antwort!
    Hettinger

    • Dennis Hundt
      15. Juli 2013 - 14:59 Antworten

      Hallo Herr Hettinger,

      zum einen muss die Umlage im Mietvertrag vereinbart sein. Zum anderen sollten Sie sich das Aktenzeichen des Urteils geben lassen, um den Sachverhalt selbst prüfen zu können. Fragen Sie im Zweifel bitte einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Hettinger
        16. Juli 2013 - 17:07 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

        Ich habe noch eine Frage bzgl. meines Mietvertrags.

        Ich habe mit meinem Vermieter eine Zusatzvereinbarung getroffen.
        Darin steht, dass “das Zimmer als Studentenzimmer im Sinne des Paragraphen 549 II BGB zu vorübergehendem Gebrauch vermietet ist und dass daher die Kündigungsbestimmungen des BGB nicht gelten”.

        Heißt das, dass meine Vermieter mich jederzeit von einem Tag auf den anderen vor die Türe setzen kann?
        Heißt das im Gegenzug auch, dass ich jederzeit kündigen kann, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen?

        Vielen Danke für eine rasche Antwort!

        Grüße,
        Martin Hettinger

  • Simon
    17. Juli 2013 - 09:59 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    im Mietvertrag ist als “Weitere Vereinbarung” (lediglich) die “Pflege des Rasens” vereinbart ohne dass die geschuldeten Pflegemaßnahmen im Einzelnen näher beschrieben wurden. Es stellt sich die Frage ob dieser Begriff neben dem Rasenmähen gleichsam auch die Verpflichtung des Abtransportes des Schnittgutes mit eigenem PKW zu einer Grünabfalldeponie miteinschließt oder nicht.
    Der Vermieter beruft sich dabei auf die im Vertrag aufgeführten Regelungen zu Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung, welche u. a. auch die “Kosten der Gartenpflege” enthalten. Meine Frage daher: Gehört der Abtransport des Schnittgutes zu einer Deponie zur Mieterpflicht bzw. im Falle des Abtransportes des Grünschnittes durch eine kostenpflichtige Fremdfirma zum Umfang der vom Mieter im Wege der Abrechnung zu tragenden Kosten der Gartenpflege?

    Vielen Dank vorab für Ihre Anwort

    Simon

    • Dennis Hundt
      17. Juli 2013 - 13:21 Antworten

      Hallo Simon,

      danke für Ihren Kommentar, auf den man leider nicht mir Ja oder Nein antworten kann. Solche Fragen klären Gerichte. Vielleicht treffen Sie mit Ihrem Vermieter einen Kompromiss, mit dem beiden Seiten leben können. Schalten Sie alternativ einen Anwalt ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Herr H.
    30. Juli 2013 - 15:46 Antworten

    Ich bin 2010 in eine neue Wohnung gezogen. Zu dieser Wohnung gehört eine kleine Terrasse die zum Teil mit einer Hecke umwachsen ist. Ich habe mit dem Vermieter einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen, da wir uns seit mehr als 20 Jahren kennen und man sich eigentlich Vertraut. Nach seiner Aussage gehört die Terrasse zu meiner Wohnung und ist somit an mich mitvermietet. Die Hecke jedoch darf ich nicht schneiden, weil er das machen würde.

    Im Frühjahr 2010 hat der Vermieter die Terrassenpflege selbstständig und ohne vorherige Absprache übernommen. In den Jahren 2011 und 2012 drängte er mich die Terrassenpflege in einem bestimmten Zeitraum selbst zu übernehmen und am 26.07.2013 wurde ich Mittags durch Geräusche vor meiner Wohnung geweckt (ich arbeite Nachts). Als ich später dann aufgstanden bin, weil es mir zu viel wurde und ich aus meiner Wohnung trat sah ich das die Terrasse gemacht war. Im gleichen Moment tauchte mein Vermieter auf und meinte ich Schulde ihm 50€ für die Pflege der Terrasse. Als ich ihm dann sagte das ich das sowieso am Wochenende machen wollte fing er an zu lachen und meinte das könnte jeder behaupten. Nach kurzem hin und her holte er dann noch die Neben- und Betriebskostenabrechnung von 2011 und sagte alles in allem Schulde ich ihm 100€.

    Meine Frage ist nun muss ich Zahlen?

    Mit freundlichem Gruß

  • Helmut
    2. August 2013 - 10:35 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin laut Mietvertrag verpflichtet Gartenarbeiten zu übernehmen, habe aber mit dem Vermieter des Hauses das Schneiden der Grundstück umfassenden Hecke herausgelöst und der Vermieter vergibt das Heckeschneiden fremd. Im Haus wohnen 3 Parteien (2 gleichgroße Wohnungen und 1 kleinere) und ich schlug vor den Rechnungsbetrag des heckeschneidens auch durch 3 zu teilen, da es sich mit der Hecke aus meiner Sicht um einen Grundstückszaun handelt.
    Der Vermieter meint nun auf Grund meiner Wohnungsgröße ein Verhältnis von 40/40/20% anzusetzen.

    Schöne Grüße
    Helmut

    • Dennis Hundt
      5. August 2013 - 07:55 Antworten

      Hallo Helmut,

      der Verteilerschlüssel ist im Mietvertrag vereinbart. Wenn nichts festgelegt ist, gilt die Umlage nach Wohnfläche (nach BGB). Wohnungen die deutlich größer sind, werden auch deutlich stärker belastet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manuela
    7. August 2013 - 13:48 Antworten

    Wir leben im Drei-Familien-Haus. Zwei Mieter haben eigene Terrassen und einer einen Balkon, eine bepflanzte Außenanlage die man nicht nutzen kann. Muss man dann trotzdem die Kosten für die Pflege als Mieter übernehmen.
    Mit freundlichen grüßen

  • Frau Gütl
    9. August 2013 - 23:11 Antworten

    Bitte könnten Sie mir sagen, wird die Außenanlage, die bei uns ein Herr privat macht, und jeder eine andere Abrechnung bekommt von der Wohnfläche, oder Personenzahl berechnet. Lg. Fr. Gütl

    • Dennis Hundt
      10. August 2013 - 10:00 Antworten

      Hallo Frau Gütl,

      beide Verteilerschlüssel wären denkbar. Schauen Sie in Ihren Mietvertrag, hier ist der Umlageschlüssel vereinbart.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dagmar Behnke
    18. August 2013 - 11:53 Antworten

    Guten Tag, Herr Hundt,

    wir, 2 Personen, wohnen in einem 6 Parteien Mietshaus. Nebenan ist ein 10 Parteien Wohnhaus vom selben Eigentümer. Die Häuser haben einen gemeinsamen Garten, der nur von den beiden Parterrewohnungen genutz werden darf. Der Mieter in unserem Wohnhaus pflegt seinen Gartenteil selber.
    Die Mieterin im Nachbarhaus (wohnt jetzt 2 Jahre dort) kann nach ihrer eigenen Aussage ihren Gartenteil nicht selber pflegen.
    Also hat der Vermieter einen Gärtner beauftragt. Dass Pflege der Außenanlage umgelegt wird ist uns klar. Aber müssen alle Mieter auch die Gartenpflege tragen?
    Für Ihre Antwort herzlichen Dank im Voraus.

    Mit feundlichen Grüßen

    Dagmar Behnke

  • Franziska Hauptmann
    19. August 2013 - 14:21 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe auch eine Frage zur Gartenpflege,

    ich bewohne eine Einliegerwohnung, meine Vermieter wohnen oben im Haus.
    Das Nachbargrundstück ist sehr bewaldet und die Bäume reichen auf unser Grundstück rüber, so dass hier kaum noch Sonne auf unserem Grundstück ist.
    Meine Vermieter haben in Absprache mit der Nachbarin die Bäume, die auf unser Grundstück ragen zurück schneiden lassen und wollen nun die entstandenen Kosten auf mich umlegen.
    Ist das möglich, wo doch die Bäume nicht auf unserem Grundstück stehen?

    Es wäre super, wenn Sie mir helfen könnten.
    MfG,
    Franziska Hauptmann

    • Dennis Hundt
      19. August 2013 - 18:27 Antworten

      Hallo Franziska,

      danke für Ihre netten Kommentar. Leider kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten. Tut mir leid, ich kenne keine entsprechende Rechtsprechung. Lassen Sie sich am besten durch einen Anwalt beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadin Fergin
    20. August 2013 - 17:35 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe eine Frage bezüglich der Erhöhung der Nebenkosten im Bereich Garten und Hausmeister. In der Abrechnung für das zurückliegende Jahr ist im Nebensatz unter der Endsumme erwähnt, dass die Kosten für die beiden Nebenkostenarten bis zu diesem Jahr vom Vermieter nur anteilig auf die Mieter umgelegt wurde, dies aber bei dieser Berechnung nun im vollen Umfang auf die Meitparteien umgelegt wird. Ist es rechtlich einwandfrei erst mit der Abrechnung den Mietern mitzuteilen und diese Nebenkosten auch gleich zu fordern?

    MfG Nadin

    • Dennis Hundt
      21. August 2013 - 18:24 Antworten

      Hallo Nadin,

      auf jeden Fall wäre es fairer, wenn Sie Nebenkostenvorauszahlung aus angepasst worden wäre. Das sollten Sie für die Zukunft fordern / machen.

      Ein Vorauszahlung kann immer nur eine Schätzung für die wahrscheinlich entstehenden Kosten sein.

      Im Zweifel wie immer: Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • B.G.
    21. August 2013 - 16:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin Mieterin in einem Haus, meine Wohnung ist eine Eigentumswohnung. Der Garten steht allen Mietern/Eigentümern zur Verfügung. Die Kosten für Gartenarbeiten werden laut Mietvertrag auf alle Parteien verteilt.

    Meine Frage:

    Die Kosten für Gartenarbeiten lag in den letzten drei Jahren für mich zwischen 63 und 95 € im Jahr. Für 2012 soll ich fast 240 € zahlen. Gibt es eine Spanne in der die Kosten maximal steigen dürfen? 1– Ich bin bereit etwas mehr zu zahlen, aber diesen Preissprung für etwas weniger Unkraut?

    (Früher hatten wir einen Gärtner und jetzt Zwei. Was mache ich wenn der 2. Gärtner noch häufiger kommt und es noch teurer wird?)

    Besten Dank im Voraus für Ihre Mühe und Hilfe
    B.G.

  • Anne Barthel
    29. August 2013 - 18:54 Antworten

    Hallo,

    wir als Vermieter haben laut Vertrag den Mietern für den Gartenbereich folgende Zusatzvereinbarung getroffen:

    “Der Mieter ist berechtigt, den Garten gemeinschaftlich in Abstimmung mit den anderen Nutzern (3 Wohneinheiten) in dem im anliegenden Lageplan rot ausgewiesenen Bereich zu Nutzen.

    Der Vermieter behält sich vor, jederzeit die Nutzung ganz oder teilweise zu widerrufen bzw. eine Gartennut-zungsordnung aufzustellen.

    Der Garten ist in seinem Bestand und seiner Anlage zu erhalten. Änderungen im Pflanzenbestand und der Anlage sind nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

    Der Mieter wird der im anliegenden Lageplan blau ausgewiesene Bereich zur alleinigen Gartenpflege zugewiesen. Während der Vegetationsphase ist das Unkraut monatlich zu entfernen. Während der Ruhephase (Herbst/Winter) ist auf der Fläche wöchentlich das Laub gründlich aufzunehmen und in vom Vermieter gestell-ten Säcken zu sammeln. Die Rasenpflege erfolgt durch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung.

    Außenanlagen

    Der Mieter hat alle 4 Wochen die im anliegenden Lageplan gelb ausgewiesenen Bereiche zu pflegen und jeweils für die Dauer von 1 Woche schnee- und eisfrei zu halten sowie ggf. zu streuen.

    Für den Mieter gilt hierbei folgender Rhythmus:

    Jede 4. Woche des Monats”

    Nun kommen die Mieter diesen beiden Vereinbarungen leider nicht nach. Ich selber bewohne eine Wohnung in diesem Haus und stehe alleine vor der Pflege des gesamten Gartens (ca. 4.500 qm).

    Frage: kann ich einen Gartenhelfer engagieren und diese Kosten für den von den Mietern zu pflegenden Teil über die Nebenkosten umlegen? Ich möchte hier auch keinen Streit mit meinen Mietern, da wir zusammen unter einem Dach leben, nur kann ich diese Arbeit nach dem Tod meines Mannes nicht mehr alleine bewerkstelligen.

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG

    • Dennis Hundt
      29. August 2013 - 21:28 Antworten

      Hallo Anne,

      es wird um erhebliche Kosten gehen, die hier entstehen könnte. Ich würde mich dazu an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen. Im schlimmsten Fall laufen Sie sonst Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • yvonne pischkal
    8. September 2013 - 07:58 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe nach 6 Jahren das erste mal Gartenpflege bezahlen müssen und zwar die Rasenmäher Kosten, wir sind ein 4 Mietparteien Haus. Bei uns wohnt der Vermieter mit auf dem Grunstück und macht die Gartenarbeit alleine, nun sagte er das er uns ab 2013 auch die restlichen Gartenpflege in Rechnung stellen wird, aber wie will er das umlegen? Welchen Stundenlohn nimmt er, wenn er das alleine macht?? Was hat ein Vermieter für ein Recht ohne es durch eine Firma umzulegen??
    Dann habe ich als einzigste eine Mieterhöhung erhalten! Ist das korrekt??

    MFG
    Y.Pischkal

  • H. lotz
    16. September 2013 - 14:58 Antworten

    Wir haben eine DHH bewohnt und uns in Absprache mit dem Vermieter (mündlich) um die Gartenanlage gekümmert, nachdem der dafür angeheuerte Gärtner minderwertige Arbeit zum überhöhten Preis abgerechnet hat und uns dies in der ersten NK Abrechnung einfloss.

    Dann sind wir Mitte März ausgezogen und haben nun wieder einen stolzen Betrag von 100€ für 2,5 Monate auf der letzten Abrechnung, ohne dass in unserer Zeit ein Gärtner anwesend war.

    Habe ich Einspruchsmöglichkeiten? Der Vermieter stellt sich derzeit stur.
    Danke und Gruss

    • Dennis Hundt
      16. September 2013 - 17:05 Antworten

      Hallo Herr Lotz,

      der Wintermieter zahlt anteilig (nach Monaten) den Gärtner und der Sommermieter zahlt zeitanteilig den Winterdienst, das ist normal. Wenn Sie Zweifel an der Umlage haben, fragen Sie am besten einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mike
    20. September 2013 - 17:34 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    auf eigenen Wunsch wollte meine Lebensgefährtin die Pflege des Gartens übernehmen. Vor kurzem stellte unsere Vermieterin fest, dass vor dem Eingangsbereich Unkraut nach wuchs worauf unsere Vermieterin frug, ob sie einen Gärtner einstellen müsste, der sich auf unsere Kosten darum kümmern würde. In den Nebenkosten ist mir später aufgefallen, dass ich für die Garten Pflege mit bezahle. Wenn also tatsächlich ein Gärtner kommen sollte, dürfte die Vermieterin mir diesen in Rechnung stellen? Und bin ich für das beschneiden von Hecken und morschen Bäumen wirklich zuständig? Ich hatte gelesen, dass so etwas genau im Mietvertrag aufgeführt sein muss, sodass also lediglich Rasen mähen und Unkraut zupfen zu meinen Pflichten gehören.

    • Dennis Hundt
      20. September 2013 - 18:19 Antworten

      Hallo Mike,

      wenn Sie die Gartenpflege übernehmen, dann bekommen Sie dafür Geld oder z.B. eine günstigere Miete. Diesen Betarg legt die Vermieterin auf alle Mietparteien um (auch auf Sie). Welche Arbeiten Sie genau übernehmen, müssen Sie mit der Vermieterin vereinbaren. Lassen Sie Ihre Interesse im Zweifel rechtlich vertreten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frau Contaret
    25. September 2013 - 21:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bewohne seit 4,5 Jahren ein Einfamilienhaus mit großem Garten (800qm).
    Jahrelang war mein Vermieter mit meiner Art, den Garten zu pflegen, zufrieden. Ich mähe regelmäßig den Rasen, schneide die Hecken etc. Da der Garten sehr groß ist, verbringe ich viel Zeit mit der Gartenarbeit (mindestens 10 Stunden im Monat).
    Plötzlich stört mein Vermieter sich an allen möglichen Dingen, möchte, dass ich mir eine Hebebühne und Kettensäge besorge, um den 5 Meter hohen Kirschlorbeer runter zu schneiden, dass ich Bäume und Büsche fälle/ entferne etc.

    Ich habe ihm gesagt, dass ich das als Mieterin nicht tun muss. Er meinte dann, dass er es beauftragen kann, dass er diese Arbeiten dann aber in der Nebenkostenabrechenung auf mich umlegen wird.
    Vor einigen Jahren hat der Vermieter den Kirschlorbeer selbst beschnitten mithilfe eines Gärtners und entsprechenden Maschinen.

    Im Mietvertrag steht, dass die Kosten zur Gartenpflege auf den Mieter umgelegt werden können.
    An einer anderen Stelle des Mietvertrags heißt es aber: “Das Rasenmähen, Unkrautjäten und Beschneiden von Sträuchern ist vom Mieter durchzuführen. Größere und in unregelmäßigen Abständen anfallende Arbeiten (Fällen von Bäumen, Entfernen von Sträuchern) werden vom Vermieter auf eigene Kosten durchgeführt.”

    Was gilt nun? Kann er diese Kosten auf mich umlegen, oder besagt der letzte zitierte Satz des Mietvertrages aus, dass der Vermieter diese Arbeite durchführen bzw. bezahlen muss?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe,
    N. Contaret

    • Dennis Hundt
      27. September 2013 - 11:39 Antworten

      Hallo Frau Contaret,

      in der Tat widerspricht sich der Mietvertrag hier. Was gilt, kann nur ein Richter entscheiden. Der Fakt, das Sie jahrelang die zweite Vereinbarung leben, spricht durchaus für die zweite Formulierung – zumindest in meinen Augen.

      Im Zweifel: Bitte einen Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Richard
    26. September 2013 - 17:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    WEG-Wohnalage mit 2 Häusern (1×3+1×2 Einheiten), jeweils Sondereigentum im EG am Grundstück um Terrasse mit Baumbepflanzung durch Mieter. Wie werden Kosten für Grün-Rückschnitt berechnet und umgelegt?

    • Dennis Hundt
      27. September 2013 - 11:23 Antworten

      Hallo Richard,

      nehmen Sie Einblick in die Teilungserklärung. Wenn da keine Kostenübernahme durch den Sondernutzungsberechtigen vereinbart ist, kann es durchaus sein, dass die Gemeinschaft die Kosten tragen muss. Im Zweifel: 1. Verwalter fragen, 2. Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hr. Hübner
    27. September 2013 - 10:32 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir bewohnen eine Wohnung eines Mehrfamilienhaus zur Miete und haben das alleinige Nutzungsrecht sowie die Pflegeverpflichtung für den Garten und Vorgarten.

    Der Passus lautet: “Der Mieter verpflichtet sich, den Garten im üblichen Rahmen zu pflegen. […] Das Unkraut auf dem Bürgersteig ist zu entfernen.”

    Sie haben oben ein Urteil des LG Frankfurt zitiert, wonach der Mieter zu umfangreichen Gartenarbeiten verpflichtet ist. Ein gegenläufiger Urteil des OLG Düsseldorf (I-10 U 70/04) wiederum beschränkt die geforderten Tätigkeiten auf mähen, jäten und harken. Welches ist hier zutreffend?

    Im Frühjahr muss der Rasen dringend vertikutiert werden. Wir würden diese Arbeit selbst durchführen, sofern uns die Vermieterin die notwendigen Geräte zur Verfügung stellt, um Kosten zu sparen. Haben wir einen Einfluss darauf, ob die Vermieterin einen Gärtner beauftragen kann und die Kosten auf die Nebenkosten umlegt? Was können wir tun, wenn die Vermieterin die Arbeiten verweigert (Der Rasen befand sich bereits bei Einzug in diesem Zustand, sodass eine Mietminderung wohl ausfällt.)?

    Eine zweite Frage besteht zum Bürgersteig. Hier lösen sich – nicht bedingt durch die Unkrautentfernung – einzelne Steine, sodass eine Neuverfugung zumindest teilweise zweckmäßig erscheint. In diesem Zusammenhang befürworten wir die Nutzung von polymerem Fugensand, der auch die Unkrautbildung mindert. Welche Kosten können auf die Betriebskosten umgelegt werden?

    Mit freundlichen Grüßen.

    • Dennis Hundt
      27. September 2013 - 11:37 Antworten

      Hallo Herr Hübner,

      danke für Ihrem Kommentar. Auf die vielen speziellen Fragen kann ich leider kaum eingehen. Rechtsprechung fällt immer verschieden aus. Nehmen Sie zwei Urteile zu einem ähnlichen Fall und Sie erhalten zwei Meinungen. Ich würde immer versuchen einen gütliche Einigung mit dem Vermieter zu erwirken, schließlich wollen Sie die Beziehung nicht unnötig belasten.

      Ansonsten würde ich empfehlen, den Rat einen Anwalts einzuholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jasmine Plate
    3. Oktober 2013 - 18:35 Antworten

    Hallo,
    wir haben unsere Betriebskostenabrechnung bekommen in der die Kosten für die Außenanlage von 56,32 Euro auf 142,66 Euro in einem Jahr gestiegen ist. Ich finde das ziemlich happig und wollte wissen ob man eine so hohe Steigerung auf die Mieter abwälzen kann?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Sonja Renz
    14. Oktober 2013 - 16:23 Antworten

    Sehr geehrter Dennis Hundt,
    ich wohne vom 01.09.2013 bis 15.12.2013 in einem Zweifamilienhaus.
    Die Eigentümerin wohnt oben, ich wohne unten.
    Wir haben keinen schriftlichen Mietvertrag, weil mein Auszug schon recht bald nach meinem Einzug feststand.
    Als ich meine Vermieterin fragte, wie sich die Nebenkosten zusammensetzen, zählte sie u.a. Rasenmähen auf.
    Das Haus ist vorne und hinen mit Rasenflächen, Bäumen und Sträuchern umgeben, die zum Angucken, nicht aber zum Benutzen, erlaubt sind.
    Da mir der Umfang der Gartenarbeit – durch einen externen Arbeiter – nicht bekannt ist, habe ich die Frage, ob es einen Mindest-, Pauschal- bzw. Höchstpreis für diesen Nebenkosten-Posten gibt.
    Vielen Dank für Ihre Mühe,
    Sonja Renz

    • Dennis Hundt
      16. Oktober 2013 - 16:51 Antworten

      Hallo Sonja,

      die Vermieterin muss wirtschaftlich handeln, ein Höchstsatz für bestimmte Arbeiten ist mir nicht bekannt, aber vielleicht kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen.
      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tina
    22. Oktober 2013 - 11:51 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    hinter unserem Haus befand sich jahrelang ein verwitterter Garten. Im letzten Jahr hat scheinbar unser Vermieter diesen Garten gekauft und hat ihn im letzten Jahr beräumen lassen (alte Gebäude wurden abgerissen, Sträucher entfernt, usw.) der Garten selbst war bis Ende des Jahres nicht nutzbar. Bis heute wurde uns von der Hausverwaltung nicht mitgeteilt, dass der Garten zu unserem Haus nun gehört und zur Verfügung steht, aber in der Nebenkostenabrechnung für 2012 taucht nun der Posten Gartenpflege auf. Ist das denn rechtens? Muss ich für einen Garten zahlen von dem ich weder sicher wusste das er zu uns gehört noch in nutzen konnte, geschweige denn wollte?

    Vielen Dank vorab.

    • Dennis Hundt
      22. Oktober 2013 - 17:45 Antworten

      Hallo Tina,

      grundsätzlich können nur Kosten umgelegt werden, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Und wenn der Garten tatsächlich erst gekauft worden ist, sehe ich hier nicht die Möglichkeit den Mieter auf Basis einer einseitigen (Mietvertrags)Änderung einen Garten und dessen Pflege über zu helfen. Wie immer sollten Sie im Zweifel einen Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Renate
    1. November 2013 - 14:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre tollen Kommentare zu all den Fragen.

    Leider habe auch ich ein Problem mit der Nebenkostenabrechnung und dem Thema Gartennutzung:

    Ich wohne in einem Drei-Parteien-Haus, in dem auch der Vermieter wohnt. Er bewohnt die Wohnung im Erdgeschoss, der über einen Zugang zum Garten (Nutzgarten mit Obstbäumen, Grillplatz etc.) verfügt, zu dem weder wir noch die andere Mietpartei Zugang hat.

    Er behauptet nun, dass es im Keller einen Durchgang gäbe. Dieser war uns aber bisher gar nicht bekannt. Dazu kommt, dass es sich um einen Durchgang mit zwei Türen handelt, der immer verschlossen ist und zu dem wir gar keinen Schlüssel besitzen (außerdem würden wir unserem Vermieter dann direkt vor der Nase sitzen und müssten durch seinen privaten Keller treten, um in den Nutzgarten zu gelangen – es ist auch nicht gängige Praxis, dass die Mieter ihn mitbenutzen). Darüber hinaus ist zwar im Mietvertrag die Zahlung von Gartenpflegekosten in den Nebenkosten vorgesehen, aber kein Nutzungsrecht für den Garten eingeräumt.

    Uns würde nun interessieren, ob unser Vermieter den Garten umlegen kann, obwohl wir weder Zugang haben und uns auch kein Nutzungsrecht zugestanden wurde.

    Sie haben auf andere Fagen zu genau diesem Thema geantwortet, dass die Kosten nur dann auf alle Mieter umlagefähig sind, wenn der Garten entweder durch alle oder von niemandem betreten werden kann, sodass in unserem Fall die Kosten nicht umlegbar wären. Mich würde noch interessieren, auf welchem Gerichtsurteil Ihre Argumentation basiert.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Herzliche Grüße,
    Renate

    • Dennis Hundt
      2. November 2013 - 13:31 Antworten

      Hallo Renate,

      leider habe ich das Urteile nicht mehr parat. Wenn Sie es finden, schreiben Sie hier gerne einen Kommentar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Leonore Krupp
    28. November 2013 - 06:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wenn ein Vermieter neue Kosten in der Abrechnung geltend machen möchte, muss er dass den Mieter vorher ankündigen? Man stelle sich vor, das wären vielleicht 100,00 Euro und es trifft Mieter die das nicht zahlen können.

    Seit mehr als 10 Jahren hat der im Haus befindliche Kindergarten den Vorgarten vertraglich für sich gemietet mit allen dazu gehörenden Instandhaltungsarbeiten, teilweise unter Beteiligung des Eigentümers. Nun wird dem Kindergarten die Arbeit zu viel und sie möchten das auf die Mieter abwälzen. Der Vermieter hat ohne uns darüber zu informieren eine Rechnung erstellt, aber nicht die Wahrheit gesagt wo für die Gartenpflege eigentlich ist. Zwei Versionen wurden uns erzählt und noch dazu wurde gesagt, dass es eine einmalige Angelegenheit sei. Dieses Jahr nun ist die doppelte Höhe in den Nebenkosten. Ich habe von Anfang an nicht gezahlt und bin der Meinung ich muss es jetzt auch nicht, denn der Kindergarten benutzt den Vorgarten nebst Gehweg für Mieter um sich auszubreiten und hat immer noch den gleichen Vertrag. Blumen wurden gepflanzt, der Buddelkasten (die Hälfte des Vorgartens) gesäubert und Laub gefegt. Der Holzzaun ist teilweise kaputt und Gerümpel der dem Kindergarten gehört steht auch noch herum. Von Pflege ist hier nichts zu sehen. Zu allem Überfluss hat der Gärtner auch noch das Laub aus dem Vorgarten auf die Straße beförder, was nicht statthaft ist.
    Verhalte ich mich richtig, wenn ich weiterhin die Summe aus den Nebenkosten abziehe?
    Freundliche Grüße und Dank vorab
    Leonore

    • Dennis Hundt
      28. November 2013 - 07:22 Antworten

      Hallo Leonore,

      es gibt Rechtsprechung die besagt, der man als Mieter die Kosten der Gartenpflege nur tragen muss, wenn der Mieter den Garten auch nutzen kann oder wenn niemand den Garten (z.B. Vorgarten) nutzen kann. Sie sollten nach entsprechenden Urteilen suchen und sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Leonore Krupp
        3. Dezember 2013 - 17:43 Antworten

        Danke für die Antwort Herr Hundt,
        der Kindergarten hat das alleinige Nutzungsrecht und muss den Vorgarten pflegen.
        Dies geschieht seit 1998. Plötzlich und ohne Vorankündigung hat uns die Hausverwaltung Hof-und Gartenpflege berechnet, die wir nie bezahlt haben. Auch die alleinige Nutzungsduldung hat der Kindergarten noch.
        Hätte die Hausverwaltung das vorher ankündigen müssen, dass wir jetzt Gartenpflege bezahlen müssen?
        Viele Grüße
        Leonore

  • stefanie
    10. Dezember 2013 - 09:24 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Die Vermieterin (im Haus lebend) hat Wiesenfläche vor dem Haus. Gartenpflege steht zwar im Mietvertrag drin, aber nicht, dass dies ein Hausmeister/Hauswart usw. macht. Der Rasen wird von ihrem Schwiegersohn (wohnt im Haus) gemäht der, soweit wir wissen, dass so für die Vermieterin macht.
    Aber erst einmal egal wie, die Frage ist: Wenn jemand dafür nicht gemeldet bzw angemeldet ist, dürfen dann die Kosten umgelegt werden?
    Ihre Tochter (wohnt auch im Haus) putzt, gegen den willen der Mieter (weil wir selber putzen wollen), und rechnet doppelte Stunden ab. Wir sind auch fest davon überzeugt das sie auch nicht angemeldet ist.
    Müssten wir das in diesem Falle so hinnehmen? Eigentlich wäre es ja Schwarzarbeit die wir unterstützen würden. Kann man von der Vermieterin in so weit Einsicht verlangen das man erkennt ob diese Personen angemeldet sind?
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen die uns sehr, sehr wichtig ist.

    Danke Ihnen schon einmal

    Freundliche Grüße

    Stefanie

  • Kristopher Klein
    5. Januar 2014 - 14:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt!

    Wir wohnen seit 7 Jahren in einem 5 Parteien Haus mit dem üblichen Verweis auf die Nebenkostenverordnung II. In den ersten Jahren mussten wir nie etwas für die Gartenpflege bezahlen, diese wurde vom Freund der Tochter unserer Vermieter (welche mit im Haus wohnt) mehr oder weniger regelmässig übernommen.
    Jetzt haben unsere Vermieter einen Gartenbaufirma mit der Pflege beauftragt und legen diese Kosten natürlich um. Meine Frage: Darf der Vermieter das “einfach so” entscheiden, oder muss der Mieter von einem solchen Schritt informiert werden?
    Habe ich sozusagen ein Recht auf Eigenleistung bei der Gartenpflege um mir die Beteiligung an der Kosten zu ersparen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kristopher Klein

    • Dennis Hundt
      5. Januar 2014 - 16:34 Antworten

      Hallo Kristopher,

      ich sehe einzig eine Beschränkung im Thema “Wirtschaftlichkeitsgebot in der Nebenkostenabrechnung“. Die Freiheit eine Firma zu beauftragen oder das Unternehmen zu wechseln sollte m.E. schon beim Vermieter bleiben. Fragen Sie im Zweifel am besten einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabine Klein
    25. Februar 2014 - 13:21 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    anfgang 2011 ist unser Mieter in die Wohnung eingezogen. Wir haben einen Formularmietvertrag geschlossen in dem steht, dass nach der Betriebskostenverordnung § 2 laut Anlage die Betriebskosten abgerechnet werden, eine Anlage lag leider dem Formular nicht bei. (haben beim Kauf und beim Abschluß leider nicht drauf geachtet) Außerdem haben wir vergessen die Umlageschlüssel schriftlich festzuhalten, aber mündlich vor Vertragsabschluß mit dem Mieter über die Umlageschlüssel gesprochen. Wir haben auch vereinbart (mündlich), dass nur nach 100 % Verbrauch die Heizkosten abgerechnet werden.
    2 Abrechnung hat er von uns erhalten, wir haben jeweils 2 kleine Beträge an ihn als Guthaben ausgezahlt.
    Nun bei der 3 Abrechnung zweifelt er diese Umlageschlüssel an und will von einer mündlichen Absprache nichts gehört haben. Können wir sein Verhalten gegenüber den ersten beiden Abrechnungen als schlüssige Willenserklärung werten, dass er mit den Umlageschlüsseln eigentlich einverstanden war? Die Kostenpositionen scheint er nicht an zu zweifeln.

    Herzliche Grüße
    Sabine Klein

    • Dennis Hundt
      25. Februar 2014 - 14:24 Antworten

      Hallo Sabine,

      leider kann ich Ihnen nicht wirklich helfen. Ich würde Ihnen raten such rechtlichen Rat einzuholen. Vielleicht reicht ja schon ein kurzer Brief eines Anwalts aus.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • J. Stemmer
    3. März 2014 - 14:34 Antworten

    Guten Tag,
    mein Partner und ich wohnen seitdem 1.6.2014 in einem Zweifamilienhaus. Haben nun die erste Abrechnung für 7 Monate bekommen. Gartenpflege: € 452, 74 … Wir haben sofort den Mietvertrag rausgesucht und tatsächlich ist in den Betriebskosten pro Monat € 1,60 pro qm … Haben wir , ehrlich gesagt vorher nicht richtig drauf geachtet. Aber wir nutzen den Garten nicht und im Mietvertrag steht auch nichts von Gartennutzung, nur das zu der Wohnung ein Balkon gehört . In den 7 Monaten waren 3 Monate schlechtes Wetter (die Vermieter haben da keine Pflege betrieben) und 7 Wochen waren sie im Urlaub, in der Zeit haben wir den Garten gepflegt. Es ist doch einfach zu teuer oder nicht ? Im Jahr ungefähr €900 Euro für Gartenpflege? Bitte um Antwort und Erfahrungsberichte.

  • Jens E.
    3. März 2014 - 19:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    in meiner Nebenkostenabrechnung für 2012 ist der Anteil für Gartenpflege erstaunlich hoch. In den Vorjahren wurden die Kosten für Gartenpflege entweder gar nicht aufgeführt, oder aber lagen bei maximal 130,-€. Für 2012 hat der Vermieter allerdings 780,-€ angesetzt. Die Gesamtkosten für das Mietobjekt liegen bei 5500,-€.
    Bis zum heutigen Tag hat mir der Vermieter keine Belege vorgelegt wie sich diese Kosten zusammen setzen. Ich vermute das sich hierbei um die Kosten für das massive zurückschneiden der Büsche und Bäume hinter dem Haus handelt. Dieser Grünzug ist komplett verwildert und aufgrund der Hanglage auch nicht begehbar, bzw. nutzbar.
    Meiner Ansicht nach hätten die erforderlichen Arbeiten auch in kleineren Schritten jährlich erfolgen können. Stattdessen wurde aber jahrelang gar nichts getan um dann mit riesen Aufwand alles auf einmal zu beseitigen. Dementsprechend hoch sind natürlich die Kosten.
    Entweder war das eine spontane Idee der Hausverwaltung, oder aber es gab Auflagen seitens der Stadt. Leider sind das aufgrund fehlender Belege nur Spekulationen.
    Meine Frage lautet nun, ist dieses Vorgehen rechtmässig, oder hätte der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsprinzip beachten müssen und die Arbeiten besser verteilen müssen? Wenn ja, kann ich die Nebenkostenabrechnung anfechten?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Jola P.
    7. März 2014 - 11:24 Antworten

    Wir haben in unserem Haus mit 8 Partei die Pflege der Außenanlage an neuen Gärtner(Fachfirma) vergeben. In dem Beschluss steht Pflege der Außenanlage für 100 euro/Montat.Es ist relativ kleine Außenanlage. Durch den warmen Winter haben wir starken Moosbefall auf den Gehweg (Pflastersteine) und in dem kleinem Hof vor dem Eingang. Der Gärtner bestreitet dass, es seine Aufgabe ist es zu beseitigen. Er fühlt sich nur für Zuschnitt vom Sträucher zuständig (ca. 10 Sträucher). Gehören der Gehweg auch zu Außenanlage? Vielen dank für Antwort und Sonnige Grüsse.

    • Christoph Boltersdorf
      4. April 2014 - 15:50 Antworten

      Hallo,

      wir haben von unserem Ex-Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2013 erhalten, und da wird die Position Gartenpflege aufgeführt, die im Oktober 2013 stattgefunden hat. Wir sind aber Ende Juni 2013 ausgezogen.

      Kann er uns die Gartenpflege trotzdem berechnen?

      Vielen dank für eine Antwort

      • Dennis Hundt
        7. April 2014 - 13:33 Antworten

        Hallo Christoph,

        auch ein Mieter die im Sommer in der Wohnung lebt zahlt anteilig (nach Monaten und Umlageschöüssel) die Kosten für den Winterdienst. Genauso verhält es sich auch mit anderen Nebenkosten die nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die zahlen ja nur 6/12 der Kosten, da Sie nur sechs Monate im Jahr 2013 in der Wohnung gelebt haben.

        Im Zweifel gilt wie immer: Anwalt fragen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Lisa Raßhofer
    17. Mai 2014 - 15:23 Antworten

    Hallo Zusammen,

    wir sind in einer Mietwohnung mit zwei Mietparteien. Wir haben einen großen Garten, welcher allerdings nicht wirklich genutzt werden kann, da dieser eine leichte Schieflage hat. Ebenso ist nur eine sehr kleine Terasse vorhanden, wodurch ein gemütliches Zusammensitzen mit mehreren Leuten nicht möglich ist.

    Beide Mietparteien zahlen Jährlich einen Betrag von 480€ für Gartenpflege ohne Rasnpflege, da wir den Rasen selbst mähen sollen und die Kosten für Entsorgung und Rasenmäher selbst übernehmen müssen.

    Es wird max. 3 mal im Jahr der Garten gepfegt von der Vermieterin selbst (Düngen des Rasens und Bäume und Sträucher zuschneiden)

    Meine Frage ist hier, kann man die Kosten für die Gartenpfege reduzieren, lassen da der Aufwand fürs Rasenmähen, welches wir selbst machen, nicht im Verhältnis zur Gartenpflege durch die Vermieterin selbst steht?

    Für jeden guten Tip bin ich sehr Dankbar

  • Steve Genz
    21. Mai 2014 - 13:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Wir haben nach mündlicher Absprache mit einer Hausverwaltung im Januar unsere neue Wohnung in einem Haus mit 6 Parteien bezogen .
    Da zwischenzeitlich die Hausverwaltung gewechselt hat, bekommen wir erst jetzt einen Mietvertrag in diesem stehen nun folgende Änderungen:
    1. die Miete soll um 120 Euro erhölt werden
    2. wir sollen die Pflege des Vorgartens mit übernehmen (80 Quadratmeter mit Rasen 2 Bäumen und 4 Büschen)

    Nun müssten wir extra dafür Geräte anschaffen und dies auch irgendwo lagern…

    Abgesehen von der unerwarteten Mieterhöhung, istdas denn rechtens?

    Am kommenden Montag sollen wir den Mietvertrag unterzeichnen.

    Freundliche Grüße, Steve Genz

    • Dennis Hundt
      21. Mai 2014 - 18:13 Antworten

      Hallo Steve,

      Sie haben einen mündlichen Mietvertrag. Die Konditionen können Sie doch wahrscheinlich anhand der bislang gezahlten Mieten nachweisen? Machen Sie Ihren Hausverwaltung darauf aufmerksam und lassen Sie sich bitte bei Bedarf rechtlich beraten.
      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steve Genz
    21. Mai 2014 - 20:06 Antworten

    Vielen Dank!

  • Iris Lehner
    6. Juni 2014 - 19:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich bin Mieterin in einem 6-Fam.-Haus und habe seit letztem Jahr die Gartenpflege übernommen. Ich bekomme auch vom Vermieter Geld dafür. Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung bekommen und soll auch anteilig für die Gartenpflege aufkommen. Soll ich mich jetzt selber für meine Arbeit bezahlen? Muss ich die Gartenpflege bezahlen?

    • Dennis Hundt
      10. Juni 2014 - 14:24 Antworten

      Hallo Iris,

      ja, Sie müssen auch die Kosten der Gartenpflege übernehmen. Wer, wenn nicht Sie, sollte den Teil für Ihre Wohnung bezahlen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthias
    19. Juni 2014 - 20:31 Antworten

    Wir sind innerhalb eines Wohnhauses umgezogen, im neuen Mietvertrag ist uns die Gartennutzung untersagt worden. Muss ich hier zum Beispiel die Kosten für das Rasenmähen mittragen? Bzw. muss der Vermieter die genauen Tätigkeiten aufschlüsseln? Es wird auch schließlich die Hecke gepflegt.

    Zur vorigen Wohnung war die Nutzung noch erlaubt, jedoch werden die Gärten ausschließlich von den Bewohnern des Erdgeschoss genutzt.

  • Werner Greiner
    21. August 2014 - 14:02 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    bei der Überprüfung meiner Nebenkostenabrechnung für 2013 bemerkte ich eine Kostensteigerung für die Gartenpflege um 25% gegenüber dem Jahr 2012.

    Die Gartenpflege wird und wurde durch ein Fremdunternehmen durchgeführt.

    Der Vermieter begründet die Kostensteigerung durch den vermehrten Einsatz seines Regiebetriebes “zusätzlich” zu dem beauftragten Fremdunternehmen.

    Diese Begründung ist für mich nichts nachvollziehbar und nicht nachprüfbar.

    Im Jahr 2012 wurden 51,5 Arbeitsstd. geleistet, im Jahr 2013 81 Arbeitsstd.

    Wodurch der Mehraufwand von 29,5 Std. entstanden ist, wird nicht begründet

    Die Außenanlagen sind erst 7 Jahre jung, so dass kein erhöhter Pflegeaufwand angefallen ist.

    Ich habe den Eindruck, dass der Vermieter in Kenntnis des BGH Urteils vom 14.11.2012, VIII ZR 41/12 versucht zukünftig seine Kosten für den Regiebetrieb über die Nebenkosten zu finanzieren.

    Freundlichen Gruß
    Werner Greiner

  • Nadine
    11. September 2014 - 15:50 Antworten

    Hallo!
    Ich bewohne ein EFH mit zwei Mietparteien.

    1: In meinem Vertag steht das ich selbst für die Gartenpflege zuständig bin und mir ein Rasenmäher gestellt wird. Nun taucht in der Nebenkostenabrechnung der Punkt ” Kosten für Aussenanlage” auf. Dazu wurde mir seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass das der Rasenmäher wäre, der über Fünf Jahre lang abbezahlt werden dürfte.

    2: Des Weiteren wurde “Schnee- und Glatteisbesitigung” aufgeführt. Angeblich wurde eine Firma dafür beauftragt. Bisher hat nur niemamd ausser meine Nachbarin und ich uns um das Schneeräumen gekümmert. Es war NIE eine Firma da.

    Zwei hoffentlich kleine Probleme, die hier schnell gelöst werden können?!?!

    Mit freundlichen Grüßen
    Nadine

    • Dennis Hundt
      12. September 2014 - 10:09 Antworten

      Hallo Nadine,

      Sie haben ja oben gelesen: “Anschaffung von Gartengeräten umstritten”.

      Für den Winterdienst sollten Sie die Belege anfordern und/oder einsehen. Dort werden Sie sehen, ob und wenn ja, wann jemand vor Ort war.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Monika
    15. September 2014 - 16:56 Antworten

    Wir haben seid 2005 vermietet und im Mietvertrag festgelegt das im wöchendlichen Wechsel Zugangswege vor dem Haus und die Gehwege zu reinigen und im Winter von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen ist. Leider kommen unsere Mieter dem nicht nach. Wie können wir vorgehen da wir auch schon mündlich darauf aufmerksam gemacht haben.
    Können wir, da wir ja auch alle Arbeiten, Rasenmähen, Hecke schneiden und so weiter bisher allein gemacht haben, können wir das wenigstens auf die Nebenkosten umlegen?
    Als Nebenkosten wurde im Mietvertrag geschrieben: “Heizkosten und sonstige Betriebskosten”.
    Mit freundlichen Grüßen
    Monika

  • Lars
    25. September 2014 - 16:39 Antworten

    Hallo,

    unser Vermieter, der mit im Haus wohnt, kümmert sich absolut nicht um die Grünanlagen. Der Rasen wuchert und Wilde Sträucher bilden sich an den Rändern der Umzäunung, so dass der Innenhofparkplatz dadurch immer kleiner wird. Auf Anfragen reagiert er nicht, sondern findet sich so mit dem Zustand ab. Erst, wenn es ganz arg wird, sieht man irgendwelche Personen, die auf dem Grundstück den Wildwuchs ein wenig zurückdrängen, von Pflege kann dabei aber beiweitem nicht gesprochen werden.
    In der Nebenkostenabrechnung sind die Kosten für Hausmeister und Grünanlagen allerdings aufgeführt.
    Wie kann man den Vermieter rechtlich dazu bringen, den vom Fußweg aus sichtbaren, unansehnlichen Hof und die Grünanlagen so zu pflegen, dass man sich nicht schämen muss, am Fenster gesehen zu werden?

    Vielen Dank für ihren Tip,
    Lars

    • Dennis Hundt
      27. September 2014 - 07:56 Antworten

      Hallo Lars,

      ich würde an Ihrer Stelle überprüfen, welchen Kosten genau umgelegt wurden. Hierzu müssen Sie in die Belege Einsicht nehmen. Dann würde ich den Vermieter auffordern, die Grünanlagen angemessen pflegen zu lassen. Im letzten Schritt könnten Sie sich in Richtung Mietminderung beraten lassen oder belesen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dieter
    26. Dezember 2014 - 13:43 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    wie gestaltet sich die Situation, wenn ein Mieter mit Ende Mai auszieht und in der darauf folgenden Zeit des Jahres Gartenpflegearbeiten bei den Nebenkosten abgerechnet werden. Können diese anteilig für die 5 Monate auch noch auf den ausgezogenen Mieter umgelegt werden?
    Beste Grüße
    Dieter

    • Dennis Hundt
      28. Dezember 2014 - 10:45 Antworten

      Hallo Dieter,

      der ausziehende Mieter trägt diese Kosten zeitanteilig, genau wie der einziehende Mieter anteilig die Winterdienstkosten für Januar bis März trägt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chepe
    1. Januar 2015 - 12:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    die Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage in der wir Mieter sind hat den bislang an eine Firma vergebenen Auftrag zum Hausmeisterdienst, inklusive Gartenpflege, an einen Bewohner, der selbst Eigentümer ist, vergeben. Da dieser neue Hausmeister über keinerlei entsprechende Geräte verfügte, wurde nun u.a. ein Rasenmäher angeschafft. Die Kosten hierfür sollen nun an die Mieter über die Nebenkosten umgelegt werden. Ist dies möglich?
    Beste Grüße
    Chepe

    • Dennis Hundt
      2. Januar 2015 - 16:12 Antworten

      Hallo Chepe,

      ich kann hier leider nur auf den Artikel verweisen, die Umlage der Anschaffung ist umstritten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian
    4. Januar 2015 - 02:34 Antworten

    Hallo Her Hundt,
    ich wohne in einem Einfamilienhaus in einer Einliegerwohnung im EG seit Sommer 2012. Der Vermieter und zugleich Besitzer des Hauses wohnt mit seiner Familie im selben Haus.
    In der jährlichen Nebenkostenabrechnung hat er Gartenarbeiten aufgeführt, die er “anteilig” (nach qm meiner Wohnung) an mich “umschlägt”.
    Ich habe schon mit ihm im Vorjahr gesprochen dass ich gern bereit bin, den Rasen um den Bereich meiner Wohnung betreffend selbst zu mähen (dieser ist NICHT Teil des Mietvertrages zur Mitnutzung als Gartenfläche geschweige dass ich ihn überhaupt nutze). Dies will er jedoch nicht und lässt dies u.a. durch seine Kinder durchführen.
    Meine Frage nun:
    Die aufgeführten 32 Stunden à 25€ (woher nimmt er diesen Stundensatz?) die er anteilig auf mich umschlägt machen im Jahr fast 250€ aus, für etwas, das ich nicht nutze, was auch NICHT im Mietvertrag zur Nutzung ausgewiesen ist.
    Im Mietvertrag steht unter §26 Haus- und Gehwegreinigung, Winterdienst, Müllabfuhr, Gartenpflege Satz 3: sofern nicht durch eine Drittfirma oder den Vermieter durchgeführt (was bei mir der Fall ist), ist der Mieter zur regelmäßigen Gartenpflege gemeinsam mit anderen Mietern (ich bin Alleinmieter) im Hause verpflichtet (was der Vermieter nicht wünscht!)
    Meinen Sie ich habe eine argumentative Chance gegen die Zahlung der Gartenpflege in dieser Höhe? Wie gesagt, die Arbeit verrichten zumeist seine Kinder (teils Ü18 aber auch U18).
    Ich frage mich welchen Stundensatz er ansetzen darf. Und wenn, sollte er mir nicht einen Nachweis seiner durchgeführten Tätigkeiten vorlegen können, wenn dies schon so “explizit” auf der Nebenkostenabrechnung steht?
    Vielen Dank!
    MfG
    Christian

  • Mimi Schmitz
    25. Januar 2015 - 18:56 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    Ich habe in 2014 meine Nebenkostenabrechnung für 2013 erhalten mit einer Nachzahlung in utopischer Höhe.
    Nun zu meiner Frage.
    Ich wohne in einem 8 Stöckigem Hochhaus mit Rasenfläche rings ums Haus. Diese Rasenfläche sollte in regelmäßigen Abständen von einer Gartenfirma gepflegt werden wofür im Jahr rund 3500 Euro anfielen. Jetzt war es aber so, das mein Vermieter die beauftragte Gartenfima nicht entlohnt hat und so kam es dazu das der Garten ganze 3 Monate gar nicht gesäubert wurde.
    In der aktuellen Abrechnung schreibt mein Vermieter jetzt, das die Gartenfirma nicht zuverlässig war, und er eine andere neue Firma beauftragt hat. Jetzt soll die Pflege des Gartens mal eben 3000 Euro mehr kosten. Also 6461,70.
    Die Mietergemeinschaft wurde über diese Änderung allergings im Vorfeld (2013) nicht informiert. Man hätte ja die Chance gehabt, die Nebenkostenvorrauszahlung entsprechend anzupassen.
    Wie verhält sich das ganze nun? Ich sehe es nämlich nicht ein, soviel nach zu zahlen, wenn ich vorher keine Info bekommen habe. Und, darf der das einfach so ? Schließlich ist es sein Verschulden das die Gartenfirma nicht zuverlässig gearbeitet hat.

    Vielen Dank Mimi Schmitz

  • Manja
    1. April 2015 - 22:21 Antworten

    Hallo,
    wir haben in diesem Jahr eine sehr hohe Nebenkostenabrechnung bezüglich der Gartenpflege erhalten. Diese übernimmt unser Vermieter selbst. Er berechnet dies mit einem Bruttostundenlohn von fast 29€. Dies scheint mir viel zu hoch. Ich habe gelesen, dass der Lohn in Thüringen für ausgebildete Gärtner (das ist er nicht) bei ca. 12€ liegt. Hinzu kommt, dass er eine Anfahrtspauschale berechnet (20€ für 30km). Ist dies rechtens? Auch ist nicht nachvollziehbar, ob er zu den genannten Terminen tatsächlich vor Ort war und auch etwas gemacht hat. Der Garten ist kleiner als 100m². Er gibt aber für Rasenmähen und 10m² Einfahrt kehren 3h Arbeitszeit an. Auch dies erscheint mir übertrieben.
    Können Sie mir vielleicht einen Hinweis geben, ob es 1. rechtens ist dafür Anfahrtskosten zu berechnen, 2. ein Stundenlohn von 29€ überteuert ist, 3. wie viel Arbeitszeit für was grob berechnet werden kann?

    Und kann man irgendwie vom Vermieter verlangen, dass er den Nachweis für seine getätigte Arbeit über Stunden und Datum uns Mieter erbringen muss? Außer nach einem halben Jahr eine Rechnung zu stellen? 7h Arbeitszeit in einem ziemlich kleinen Garten erscheinen ja wirklich mehr als fragwürdig. Kann man ihn dazu “zwingen”, dass er seine Arbeitszeit an dem gleichen Tag von einem Mieter abzeichnen lassen muss?

    Vielen lieben Dank,
    Manja

  • Max Musterman^
    20. April 2015 - 11:17 Antworten

    Guten Tag zusammen,

    nach Erwerb eines Mehrfamilienhauses stellt sich mir die Frage in welcher Höhe Kosten für Gartenpflege in den Nebenkosten verhältnismäßig sind.

    Der Deutsche Mieterbund gibt 0,1€ je m² Wohnfläche als Durchschnitt an. Ich halte diese Kennzahl aber für völlig ungeeignet, da es das Verhältnis von Gartengröße zu Wohnfläche ignoriert.

    Wohne ich in einem riesen Wohnkomplex mit 20000m² und 5000m² Grünfläche habe ich natürlich eine andere Kostenstruktur als in meinem Objekt bei zu dem jedem m² Wohnfläche 2m² Garten zur Verfügung stehen.

    Was ist bei einem Lohnniveau von 25,- bis 35,- € für Rasenpflege, jährlicher Heckenschnitt und Laubsammeln, etwas Unkraut vernichten je m² angebracht? Wirtschaftlichkeitsgebot natürlich vorausgesetzt.

    Gibt es hier geeignetere Kennzahlen, Richtwerte als die vom DMB?

    Vielen Dank!

    • Dennis Hundt
      20. April 2015 - 11:30 Antworten

      Hallo Max,

      ein Richtwert kann immer nur von durchschnittlichen Gegebenheiten ausgehen und wird nie auf jeden individuelle Fall zutreffen. Sie können die Kosten nur abschätzen, indem Sie für Objekt X Angebote zur Gartenpflege einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bernd
    17. Mai 2015 - 12:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben ein 6-Fam.-Haus (je 2×3 Parteien, da 2 Grundstücke). Gartenpflege ist im MV bei den BK nicht eingeschlossen. Der ca 1600 qm größe Vorder+Hintergarten steht allen Mietern zur Verfügung. 1 Mieterpaar im EG hat sich einen kleinen Bereich zu ihrem Reich erklärt und pflegen dieses auch. Der Rest der Fläche wird von uns erledigt: Rasen mähen, Wege reinigen, Unkraut jäten, alte Bäume fällen. Können wir die Gartenpflege die wir leisten auf die Mieter umlegen obwohl nichts zu der Zuständigkeit im MV geregelt ist?

    Vielen Dank,

    Gruß Bernd

  • Jimmi
    23. Mai 2015 - 05:19 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohnen zur Miete in einem 5 Parteienhaus, in EG wohnt ein älteres Ehepaar 1. OG wohnen meine Eltern mit 2 meiner Geschwister und in 2. OG wohnt mein Bruder mit seiner Frau und ein 6 Monate altes Kind, im DG befinden sich noch 2 separate 1 Zimmer Wohnungen und in einer der Wohnung Wohne ich seit 01-12-2014, die andere DG Wohnung steht zurzeit noch leer. Im Hinterhof befinden sich 3 Garagen und ein kleiner Garten, der Garten steht aber NUR für das ältere Ehepaar zur Verfügung, vor dem Haus befinden sich 4 Autoparkplätze. Jeden Monat bezahle ich Gartenpflege an den Vermieter obwohl mein Vater sich im Sommer, Herbst Winter und im Frühling um die Reinigung bzw. pflege der Parkplätze und der Hinterhof sich kümmert.

    Nun zur meine Frage, hat der Vermieter in dieser Hinsicht das recht Gartenpflegekosten zur von Mieter zu verlangen oder im Nebenkosten zusetzen?

    Ich habe mein Vermieter mehrmals darauf angesprochen wieso ich Gartenpflege bezahlen muss hab ihn sogar gesagt gehabt das ich nicht weiterhin die Gartenpflege bezahlen werde da er sich nicht selbst wie in Mietvertrag vereinbart wurde um die Gartenpflege kümmert als Antwort bekam ich von der Vermieter, entweder werde ich bezahlen oder er wird eine Firma beauftragen so das die Firma sich um die Gartenpflege kümmern wird und für die Mieter erheblich teurer wird.

    Meine Frage, hat ein Vermieter das recht wie oben erwähnt mir so entgegenzukommen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jimmi

  • Anna Dralitz
    26. Juni 2015 - 00:27 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir haben in einem 2-Familienhaus gewohnt, wobei der Vermieter eine Wohnung bewohnte. Jede Mietpartei war für Ihren Gartenanteil selbständig zuständig und es war auch so im Mietvertrag geregelt.
    Aus Kulanz hatte der Vermieter uns die Benutzung seines Rasenmähers erlaubt.
    Nun hat der Vermieter die Wartung und Erneuerung seines Rasenmähers (neues Messer, Luftfilter, etc.) von 200 Euro zu 50% uns in den Nebenkosten in Rechnung gestellt.
    Ist das zulässig?
    Vielen Dank für die Antwort
    Anna Dralitz

    • Dennis Hundt
      26. Juni 2015 - 07:51 Antworten

      Hallo Anna,

      es ist sicherlich eine “Grauzone”. Man könnte gut in beide Richtungen argumentieren. Im Zweifel könnten Sie in den Mietvertrag schauen und prüfen, ob die Gartenpflege überhaupt umlagefähig ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Pascal Beyer
    12. Juli 2015 - 20:48 Antworten

    Hallo, ich habe heute eine Abrechnung erhalten und darauf sind 120€ kosten der Gartenpflege notiert. Zu diesem Garten habe ich jedoch keinen Zugang weil dieser von einer einzigen Wohnung eingezäunt und genuzt wird. Ist das rechtenst kosten zu verlangen wenn Mieter diesen nicht mal betreten könnenP

    MFG
    Pascal

  • TS
    13. August 2015 - 08:33 Antworten

    Erfolgt in der Nebenkostenabrechnung der Gartenpflege bei unterjährigem Auszug eine zeitliche Abgrenzung nach den Leistungszeitpunkten oder werden die Kosten pauschal umgelegt?

    Im vorliegenden Fall geht es um folgende Fragestellung: Mein Mietvertrag endete zum 31.03., die Leistungen der Gartenpflege wurden ausschliesslich in den Monaten April bis Dezember erbracht und monatlich abgerechnet. Welche Rechtsnormen greifen hier?

    BG

    TS

    • Dennis Hundt
      13. August 2015 - 08:52 Antworten

      Hallo TS,

      Sie zahlen 3/12 der Gartenpflege, sowie Ihr Nachfolger 9/12 des Winterdienstes zahlt. Die Abgrenzung erfolgt also nach Zeit/Monaten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • TS
        13. August 2015 - 09:38 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für das rasche Feedback. Zahlen wir auch 3/12 der Gartenpflege, obwohl der Mietvertrag explizit zur Gartenpflege in 04-10, also nach meinem Auszugstermin verpflichtet?

        Gartenpflege
        Ist dem Mieter ein Garten überlassen, ist er verpflichtet, diesen ständig zu pflegen. Ein Ziergarten ist als solcher zu erhalten. Zur Gartenpflege gehört üblicherweise: Den Rasen in der Zeit von April bis Oktober zweimal monatlich zumähen, Hecken, Obstbäume und Ziersträucher einmal jährlich zu beschneiden, Blumenbeete und Wege von Unkraut freizuhalten. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht unverzüglich nach, kann
        der Vermieter Schadensersatz verlangen. Der Mieter hat sich die erforderlichen Geräte und Betriebsmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.

        BG

        TS

        • Dennis Hundt
          13. August 2015 - 14:34 Antworten

          Hallo TS,

          wenn der Mieter zur Pflege verpflichtet wurde, entstehen doch keine (oder kaum) Kosten?

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • OJ
    21. August 2015 - 15:03 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen in einem 4 Familienhaus. Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung in der der Vermieter 1.600€ für Gartenpflege verlangt. 4 x Rasenmähen (Fläche 120 qm) das sein 14 Jähriger Sohn gemacht hat und 2 x Hecke schneiden (ca.70 lfm) . Lt. Mietvertrag darf er 33€ die Stunde abrechnen. Er war 2 x 3 Std. mit Hecke schneiden beschäftigt und sein Sohn 4 x 2 Std. mit Mähen. Ist seine Abrechnung rechtens? Darf er für sich seinen Sohn und seine Frau (die hinter ihm her geräumt hat) jeweils 33€ verlangen. Das wären 99€ und Abfuhr und Entsorgung will er auch noch extra bezahlt haben.
    Viele Grüße
    OJ

  • R.W.
    2. September 2015 - 17:49 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mein Sohn war Mieter einer Erdgeschoßwohnung eines Zweifamilienhauses, in dem nur noch der Vermieter mit seiner Ehefrau wohnte.
    Im Mietvertrag wurde KEINE Gartenbenutzung angekreuzt, weil die Vermieter nicht wollten, dass der Sohn den Garten nutzt und “Party´s” feiert. Wohl war aber im bereits vorgefertigten Mietvertrag bei der Rubrik Nebenkosten “Gartenpflege” mit aufgeführt.

    Nun wurde in der Nebenkostenabrechnung Kosten u.a. für Gartenpflege mit abgerechnet, obwohl der Vermieter den Garten alleine genutzt hatte und hat. Allerdings ohne anzugeben, wann, welcher Zeitaufwand und für welche Pflegearbeiten die Kosten angesetzt wurden. Dafür hat sich der Vermieter einen Betrag von € 13,–/Stunde netto abgerechnet und einen Gesamtpreis pro Monat für Gartenpflege, Hof kehren und Treppe putzen angesetzt, ohne anzugeben, wann welche Arbeiten durchgeführt wurden und wie lange sie gedauert haben. Mein Sohn hatte sich zu Beginn der Mietzeit erbeten, die Treppe selber reinigen zu dürfen. Die Vermieterin hat dies abgewiegelt mit dem Hinweis, dass sie ja eh die Treppe zu reinigen haben und er sich dann nicht die Mühe machen müsse.
    1 1,5 Jahre später hat sie dann, ohne dass dies vereinbart war, ein Kosten für die Treppenreinigung in der Nebenkostenabrechnung angesetzt.

    Nebenbei bemerkt konnte noch nicht festgestellt werden, dass der Garten überhaupt gepflegt wurde. Wir haben Fotos angefertigt, in welchen Zustand sich der “Garten, der aus 5 x 5 m ungepflegter “Wiese” besteht und dem ebenfalls stark verunkrautetem Vorgarten zum größten Teil während der Mietzeit befand!

    Weiter war im ausgeschriebenen Exposé der Wohnung die Wohnung auch mit ca. 60 m² angegeben. Allerdings hat sich herausgestellt, dass die Wohnung nur 51,75 m² Wohnfläche hat. Im Mietvertrag ist zwar keine m²-Zahl angegeben und kann auch keine eingetragen werden, allerdings werden die Nebenkosten mit 59 m² abgerechnet.

    Ist die Abrechnung von diesen Kosten so gerechtfertigt ?

    Mit freundlichen Grüßen
    R.W.

  • R.W.
    3. September 2015 - 23:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ganz herzlichen Dank für Ihre schnelle Info und die Links.

    Freundliche Grüße
    R.W.

  • Niels
    12. Oktober 2015 - 12:12 Antworten

    Moin Moin Herr Hundt,
    wir haben unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und in dieser sind Kosten für Garten- und Grundstückspflege für 1633 € für das gesamte Jahr aufgeführt, welche dann noch durch 5 Wohneinheiten geteilt wurde. Soweit so gut.
    Das Problem ist wir haben keinen Garten! Vor dem Haus bzw. der Zugang zum Haus ist mit Platten gelegt, hier wird ca. 3 mal im Jahr das Unkraut entfernt, wenn es schon fast Knie hoch ist.

    Hinter dem Haus ist ein Großer Platz wo es Garagen gibt (keine in meinem Mietvertrag enthalten), die von allen anderen Häusern rundum genutzt werden. Hier kommen in den Sommermonaten alle 4 Wochen zwei Leute und mähen den Rasen, wo sie ca. 1 bis 1 1/2 Std brauchen ( ca. 6x im Jahr)
    Mehr wird wirklich nicht gemacht.

    Kann es sein, da dieser Platz zu unserem Grundstück gehört, das wir die Kosten aufgebrumt bekommen obwohl wir diesen gar nicht nutzen?

    Wenn ja ist das rechtens? Oder ist es nicht so das die Mieter der Garagen für die Kosten aufkommen müssten?

    Vielen dank schonmal für ihre Antwort

    MfG

      • Niels
        12. Oktober 2015 - 22:17 Antworten

        Hallo Herr Hundt, es handelt sich dabei um eine Fläche mit Rasengittersteinen und den oben schon genannten Garagen. Mir wurde zu Beginn des Mietverhältnis ein Stellplatz auf dem Hof gegen 40 € pro Monat angeboten. Da allerdings an der Straße genug Platz ist stelle ich mein Fahrzeug lieber dort ab.

        Somit ist dieser Hof doch nicht als Garten anzusehen, der zu dem Wohnwert des Gebäudes beiträgt, sondern doch als weitere Einnahmequelle des Vermieters. Es stehen dort Fahrzeuge aus allen angrenzenden Häusern und jetzt mal blöd gesagt Ich bin der dumme der die Jungs mit dem Rasenmäher bezahlen darf obwohl ich dort kein Auto stehen habe oder eine sonstige Möglichkeit habe diese Fläche zu nutzen?!? Die einzigen freien Flächen sind nämlich die Durchfahrten zu den Stellplätzen bzw. zu den Garagen und da kann ich mich ja schlecht hinsetzen und Grillen.

        Danke nochmal für die Antwort.

  • Eva Pröckl
    25. Oktober 2015 - 20:36 Antworten

    Lieber Herr Hundt, bei meiner Bekannten wurde von Mietern vor Jahren im Innenhof ein Kastanienbaum gepflanzt. Jetzt hat der Baum beim Nachbarn Schäden hinterlassen, deswegen wurde er vom Vermieter entfernt. Die pflanzenden Mieter haben den Vermieter bei der Stadt wegen des Baum fällens angezeigt. Jetzt legt der Vermieter die Kosten auf alle Mitparteien um – pro Partei ca. 90 Euro mehr Nebenkosten. Muss sie das zahlen?? liebe grüße

  • Katrin Krüger
    30. Oktober 2015 - 15:50 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir haben die Nebenkostenabrechnung für 2014 bekommen, Hier sind allein die Kosten für Gartenpflege und Gehwegräumung seit 2013 um € 2.600 gestiegen. Wir haben uns Kopien der Dienstleistungsrechnungen schicken lassen und nun ist folgendes Problem:

    Auf der Rechnung der Gartenpflege steht zum einen Gartenpflege als Posten, aber auf vielen Rechnungen steht zusätzlich einfach “Extra Arbeit” (Wert ca 440 Euro). Da weiß ich noch nun gar nicht, welche Leistungen dahinter stehen. Muss ich das bezahlen?
    Außerdem haben die Dienstleister das “Entsorgen von Betonplatten” und das “Waschen von Betonplatten” (Wert 250 Euro) in Rechnung gestellt. Muss ich für so einen Blödsinn aufkommen?
    Als Letztes geht es noch um neuen Mutterboden. Muss ich den auch bezahlen?

    Man muss dazu schreiben, dass unsere Vermieterin über 90 war und alles gemacht und uns befohlen hat, um das schönste Haus der Straße zu sein, inkl. der Vorschrift, dass wir unseren Balkon zweimal jährlich neu zu bepflanzen haben 😉 Da kann sich also eine Menge unnötiger Kram in der Rechnung verstecken.

    Ich danke Ihnen so sehr!
    Herzliche Grüße
    Katrin Krüger

  • Andre P.
    10. November 2015 - 14:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir sind mitte letzten Jahres aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Im Herbst letzten Jahres wurde in der Liegenschaft dann eine größere Aktion im Gartenbereich durchgeführt, welche mit einigen tausend Euro zu Buche schlug. Nun erhielt ich meine NKA für 2014 und werde entsprechend zur Kasse gebeten. Ist das rechtens ?

    Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen,

    • Dennis Hundt
      11. November 2015 - 17:27 Antworten

      Hallo Andre,

      Sie zahlen anteilig für die Monate in denen Sie in der Wohnung gelebt haben. Ihr Nachmieter zahlt zeitanteilig z.B. für die Winterdienst von Januar bis März und Sie für die Gartenpflege im Herbst. Das ist üblich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • S. Wachter
    12. November 2015 - 21:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    dürfen die Vermieter diese Pflege ohne eine Fremdfirma berechnen? Müsste man dafür nicht jede Menge Belege haben, damit arbeiten im Garten gerechtfertigt sind. Wie kann man als Mieter nach empfinden, was die Arbeit wert war vom Vermieter. Er kann sich doch privat nicht selbst einen Stundensatz schreiben?

    Viele Grüße und Danke
    S. Wachter

  • Nick Breiter
    31. Dezember 2015 - 15:37 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Wenn ich es richtig verstehe darf mein Vermieter kosten für Gartenpflege, Hofreinigung, Streusalz, Laubentsorgung nicht auf mich (Mieter) verteilen, wenn dies nicht im Mietvertrag drin steht?!

    Alles Gute fürs neue Jahr und viel Gesundheit!

    MFG
    N. Breiter

  • Hans-Jürgen Weill
    27. Januar 2016 - 12:13 Antworten

    Hallo Herr Hundt.
    Ich wohne in einem Haus mit 9 Parteien. Eine Wohnung steht aber schon 12 Monate leer. Können die anfallenden Gartenpflegekosten dann an nur 8 Parteien umgelegt werden? Oder muss der Vermieter die Kosten für die leerstehende Wohnung übernehmen?

    • Dennis Hundt
      27. Januar 2016 - 23:51 Antworten

      Hallo Hans-Jürgen,

      die Kosten für den Leerstand muss der Vermieter tragen, das gibt auch für die Gartenpflege. Siehe auch: Nebenkostenabrechnung bei Leerstand.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael W.
    28. März 2016 - 15:35 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe mal eine Frage zu unserer Nebenkostenabrechnung – Thema – Gartenpflege.

    Wir hatten vereinbart, dass wir den Garten nutzen können diesen aber dafür auch pflegen müssen. Soweit so gut. Jetzt haben wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen in denen der Posten Gartenpflege mit enthalten ist.
    Auf meine Nachfrage bekam ich die Antwort:

    **********
    Du hast Recht, das haben wir vereinbart. Das kann sich aber in 2015 noch nicht vollständig für euch auswirken. Es hat ja auch vor eurem Einzug Kosten gegeben, die umlagefähig sind. In 2016 gibt es diese Position in der Abrechnung dann nicht mehr.

    ************

    Ist das so korrekt? Muss ich das hinnehmen?

    Danke

    Mit freundlichen Grüßen

    • Dennis Hundt
      29. März 2016 - 05:28 Antworten

      Hallo Michael,

      tatsächlich kann es sein, das ein Mieter im Herbst einzieht und zeitanteilig den Rasenschnitt des Sommers bezahlt. So wird es in der Praxis gelebt und es ist auch nichts dagegen einzuwenden. Nur kann m.E. so nur abgerechnet werden, wenn die Umlage der Kosten auch vereinbart wurde (was bei Ihnen nicht der Fall zu sein scheint). Im Zweifel würde ich die Nebenkostenabrechnung anwaltlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katja Wiebe
    31. März 2016 - 18:51 Antworten

    Guten Tag, Herr Hundt,

    wir sind ein 6 Parteien Haus.
    Nun haben wir eine gewaltige Nebenkostenabrechnung bekommen. Jede einzelne Wohnung muss nachzahlen. Darunter befindet sich nun auch ein Beleg dafür, dass eine Firma die Außenanlage und die Straßenreinigung betreibt. (Das sind ungefähr 40 m2).

    Die Straßenreinigung und die Außenanlage wird von derselben Firma betrieben.
    Wir wissen alleine jetzt schon nicht, was diese sogenannte Straßenreinigung sein soll, denn diese besagte Firma hat bei uns ein einziges Mal die Hecke beschnitten (angeblich soll sie einmal im Monat kommen, da mein Freund Dauer-Nachtschicht hat und dementsprechend früh zu Hause ist, weiß er, dass sie NICHT jeden Monat kommen) – die angebliche Straßenreinigung fand jedoch nicht statt.

    Für unser Verhältnis jedoch ist es eine Selbstverständlichkeit, wenn man die Außenanlage pflegt und beschneidet, dass dann automatisch auch diese ‘Abfallprodukte’, sprich: Äste und Blätter, die zu Boden fallen, auch aufgesammelt werden.
    Wie kann es also sein, dass diese Firma die Reinigung der Straße extra berechnet?

    Zudem:
    Wie kann es auch sein, dass die besagte Firma an einem Tag gleich zwei Mal die Straßenreinigung berechnet? Oder einmal kommt und dann drei Tage später noch einmal reinigen kommt? (denn so viel zum wegräumen ist das hier nun wirklich nicht! Zudem waren wir an den besagten Tagen zu Hause, hier war niemand!)

    Wir müssen nun für diese angeblich getane Arbeit 940,10 Euro bezahlen!
    Zwar steht in unserem Mietvertrag, dass zwar eine Firma diese besagten Arbeiten durchführt, aber kann man da nicht irgendetwas gegen machen? Wir eracten nämlich einen Stundenlohn von ca. 130 Euro (hier sind je Monat unterschiedliche Beträge aufgezählt, daher gehe ich nun vom Durchschnittswert aus) als bedeutend zu viel, besonders, wenn nie Jemand her kommt oder nur kurz mal drüber schaut!!

    Ich hoffe, dass Sie uns da ein wenig aufklären können.
    Ein Gespräch mit der Hausverwaltung ist so gut wie nie möglich, da sie einen vertrösten oder gar nicht erst auf Telefonate oder Briefverkehr reagieren. (Eine Partei wartet z.B. seit über fünf Wochen schon auf eine Reparatur, eine andere Dame lebt seit einem halben Jahr nicht mehr hier und hat noch immer keine Kündigungsbestätigung).

    Wir werden bald den Mieterschutzbund einschalten.4

    VIelen lieben Dank,
    Katja Wiebe

    • Dennis Hundt
      1. April 2016 - 00:01 Antworten

      Hallo Katja,

      ich kann Ihnen zu den konkreten Leistungen natürlich nicht sagen, da ich die Nebenkostenabrechnung, die Rechnungen und die Lage vor Ort nicht kenne. Ich kann Ihnen als nächsten Schritt nur empfehlen, Belegeinsicht zu nehmen. Mit den Belegen können die die Dinge sicherlich besser nachvollziehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus Piehler
    2. April 2016 - 11:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir wohnen in einem 10-Parteien Haus, dabei sind wir die einzigen Mieter. In unserer Nebenkostenabrechnung ist auch die Pflege der Außenanlagen enthalten. In den beiden vergangenen Jahren (2013 und 2014) lag der Jahresbetrag jeweils unter 10 Euro. Nun in 2015 beläuft sich der Betrag auf knapp 200 Euro. Nach Rücksprache mit dem Vermieter liegt die an durchgeführten Baumfällarbeiten. Wir als Mieter wurden hierzu nicht gefragt. Auch haben wir hier keinen Mehrwert, da sich die Bäume auf der gegenüberliegenden Seite des Hauses befinden. Meine Frage ist nun, ob wir als Mieter uns voll umfänglich an den Kosten für die Baumfällarbeiten beteiligen müssen.

    Vielen Dank im Voraus für eine kurze Einschätzung Ihrerseits.
    Und vielen Dank für Ihren guten Blog.

    Viele Grüße
    Markus Piehler

  • Maik
    10. Mai 2016 - 11:11 Antworten

    Hallo. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Die Gesamtkosten der Grünlagenpflege die von einer Firma durchgeführt wird, hat sich von 250€ auf 1600€ gesteigert. Darf der Vermieter dies, ohne die Mieter zu informieren?

    MFG Maik

    • Dennis Hundt
      11. Mai 2016 - 03:23 Antworten

      Hallo Maik,

      ohne genaue Informationen zu haben, kann man dazu nicht schreiben. Sie sollten zuerst erfragen, wie und warum es zu der Steigerung gekommen ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hannes
    17. Mai 2016 - 14:33 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    eine Frage zur Verteilung der Gartenpflegekosten.
    Wir waren Mieter (4 Parteienhaus) bis zum 31.06.2015
    folgende Nebenekostenaufstellung ist gegeben.
    (für die bessere Nachvollziehbarkeit habe ich glatte Zahlen verwendet)

    Jan. 100€
    Feb. 100€
    März 100€
    Apr. 100€
    Mai. 100€
    Juni 100€
    Juli 100€
    Aug. 100€
    Sep. 600€ —> müssen wir diese Einzelmaßnahme die nicht mehr in unserem Mietzeitraum liegt mittragen?
    Okt. 100€
    Nov. 100€
    Dez. 100€
    folgende Rechnung wurde uns gestellt –>1700€Gesamt /12Mon./ 4Parteien*6Mon. =212.5€
    oder sollte die Rechnung nicht eher –>600€Gesamt/6Mon./ 4Parteien*6Mon.=150€
    Danke für Ihre Auskunft

    • Dennis Hundt
      17. Mai 2016 - 17:42 Antworten

      Hallo Hannes,

      Sie zahlen als Mieter, eine eine Wohnung nur im Sommer bewohnt hat, auch die Kosten für den Winterdienst (und umgekehrt). Die Aufteilung nach Zeit ist absolut üblich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lars L.
    17. Mai 2016 - 16:18 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne in einem Mietshaus mit insgesamt 6 Parteien. Die Pflege der Verkehrsflächen vor dem Haus ist mietvertraglich geregelt und eigentlich Aufgabe der Mieter. Einige Mieter fühlen sich aber nicht bewogen die Pflege vorzunehmen.
    Nun plant der Vermieter die Pflege an eine Dritten zu übertragen und die Mehrkosten über die Betriebskosten umzulegen. Dies ginge zu Lasten der Mieter, die ihren mietvertraglichen Pflichten zur Reinigung und Pflege der Verkehrsfläche nachkommen. Wäre es möglich nur in den Wochen, in denen die Reinigungspflicht den Mietern obliegt, die sich nicht kümmern, diese Pflichten einem Dritten zu übertragen und die Kosten dann nur diesen Mietern aufzuerlegen?

  • Werner
    28. Mai 2016 - 16:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in unserem Mietvertrag steht unter §33 “Sonstige Vereinbarungen”: Die Reinigungs- und Gartenarbeiten erfolgen nach der vorhandenen Ordnung. Unser Vermieter hat einen Plan aufgehängt, auf dem die Parteien vermerkt sind, wann wer die Gartenarbeiten machen muss, wechselt alle zwei Wochen. Allerdings sind zwei Wohnungen seit über 12 Monate nicht vermietet. Die nicht vermieteten Wohnungen sind im Gartenarbeitsplan aufgeführt mit z.B. Dachgeschoss ohne Namen, wir wohnen daneben, da steht unser Name. Wer ist für die Gartenarbeiten der nicht vermieteten Wohnung zuständig, der Vermieter verlangt, dass wir nun die Gartenarbeiten für die nicht vermietete Nachbarwohnung mit übernehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Werner

    • Dennis Hundt
      28. Mai 2016 - 22:16 Antworten

      Hallo Werner,

      der Vermieter ist für die Nebenkosten (Gartenarbeit) des Leerstandes verantwortlich. Folglich kann er einen Dienstleiter beauftragen und die Kosten tragen oder die Arbeiten selbst verrichten.

      Mehr dazu auch hier: Nebenkostenabrechnung bei Leerstand

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • karlheinz schiffmann
    29. Mai 2016 - 20:14 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    die Gartenpflegearbeiten an dem von mir bewohnten Mehrfamilienhaus (Mieter) werden durch eine Fachfirma erledigt, die Kosten über die Nebenkosten abgrechnet.
    Nachdem die “2015er”-Firma den Vertrag mit der Vermieterin aufgekündigt hat, ich auf Bitten der Vermieterin ihr mehrere Fachbetriebe im Ort benannt habe, hat sie eine Firma beauftragt und uns lediglich vorher mitgeteilt, daß die Kosten wahrscheinlich steigen würden.
    Kann die Vermieterin, ohne Rücksprache mit den Kostenträgern, eine Firma beauftragen und keinen Einblick in die Kostenvoranschläge/Angebotsunterlagen (so denn von ihr mehrere eingeholt wurden) gestatten ?
    Ich kann mir nicht denken, daß eine rechtliche Absicherung eines derartigen Vorgehens z.B. bei der Bestellung eines Gartenarchitekten der Bundesgartenschau für die o.g. ARBEITEN besteht.

    • Dennis Hundt
      29. Mai 2016 - 23:25 Antworten

      Hallo Karlheinz,

      es ist selbstverständlich dem Vermieter überlassen, welche Firma er beauftragt. Es wäre auch irgendwie komisch, wenn dieser dazu eine Mieterversammlung oder dergleichen einberufen müsste.

      Gleichwohl muss sich der Vermieter an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • D. Ulrich
    31. Mai 2016 - 15:20 Antworten

    Hallo,

    auch ich habe da mal eine Frage zum Thema Gartenpflege und die dafür umgelegten Kosten.

    Folgende Situation: wir leben in einem freistehenden Mehrfamilienhaus (6 Wohnungen) und dieses Haus ist zu ca. 50% von einer Rasenfläche umgeben. Auf dieser Rasenfläche haben wir uns vom Vermieter ein Gartengrundstück gepachtet für das wir monatlich Summe x zahlen. Die Pflege und Bepflanzung liegt bei uns.
    Wie verhält sich das jetzt mit den Kosten für die Gartenpflege, den zusätzlich zu unserer monatlichen Pacht für unseren Garten müssen wir auch jeden Monat die Kosten für Gartenpflege anteilmäßig (also Kosten durch 6 Mieter) zahlen. Ist diese Berechnung so richtig? Denn von der Sache her zahlen wir ja jetzt doppelt, Pacht und Kosten für Gartenpflege sind fast identisch.

    Vielen Dank im Voraus!

    • Dennis Hundt
      31. Mai 2016 - 18:29 Antworten

      Hallo Herr Ulrich,

      wie ich Sie verstehe, wird im Rahmen der Gartenpflege nicht Ihr Pachtgrund gepflegt, sondern der verbleibende Rest. Und für diese restliche Fläche zahlen Sie auch anteilig die Nebenkosten. Wenn dem so ist, sehe ich persönlich hier keine Benachteiligung für Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sommer
    2. Juni 2016 - 10:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Ich habe eine Frage bezüglich der Abrechnung, mir wird die Gartenpflege in den Nebenkosten mit berechnet. Diese beinhaltet nur das Rasen mähen aller 4-6 Wochen in den Sommer Monaten. Ich habe eine Terrasse mit einer Hecke rundum um die sich mein Vermieter nicht kümmert, ich muss die Hecke selber schneiden, wobei aber keine geeigneten Werkzeuge dafür da sind.
    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      2. Juni 2016 - 14:35 Antworten

      Hallo Herr Sommer,

      haben Sie denn eine bestimmte Absprache mit dem Vermieter, wer für die Heckenpflege verantwortlich ist?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • JL
    2. Juni 2016 - 15:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne seit 8 Jahren in einem 6 Familienhaus. Durch die Hausverwaltung wird ein Dienstleister, Gärnter oder was auch immer beauftragt. Wir haben auf der Nebenkostenabrechnung einen monatlichen Betrag für Hof und Gartendienst ausgewiesen. Die beauftragten Gärtner kommen sehr unregelmässig und der Garten wie der Hof sind in einem schrecklichen Zustand, sodas man sich schon gegenüber den Häusern in der Nachbarschaft schämen muss. Noch hinzu kommt, dass die Kosten für Hof und Gartenpflege von Jahr zu Jahr heraufgesetzt werden, Alle sechs Wohneinheiten haben andere Besitzer, daher wissen wir nicht, wie wir am besten agieren können.
    Vielen Dank für eine Antwort.

    • Dennis Hundt
      2. Juni 2016 - 16:31 Antworten

      Hallo JL,

      Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter oder dessen Hausverwaltung. Nehmen Sie Belegeinsicht und prüfen Sie, ob die abgerechneten Stunden auch tatsächlich erbracht wurden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Woldgang Rausch
    12. Juli 2016 - 12:34 Antworten

    Hallo Herr Hundt, ich wohne in einer Wohnanlage mit 15 Mietparteien.Wir zahlen mit den Nebenkosten auch anteilige Pflege für die Gartenanlage. Ich vergangen Jahr wurde erstmalig in 30 Jahren , die Büsche und Bäume radikal zurückgeschnitten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2000 Euro. Kann diese Summe auf die Mietparteien umgelegt werden ?

    Vielen Dank
    mfg

    W. Rausch

  • S.Seidel
    9. August 2016 - 12:54 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir sind ein 3 Parteien Haus mit größerer Gartenanlage drum herum (zur Miete). Zum Januar 2015 fand ein Vermieterwechsel statt. Davor lag laut altem Vermieter Gartenpflege in unseren Händen, bei voller Nutzung der Gartenfläche. Beim Wechsel wurde uns keine Änderung diesbezüglich mitgeteilt. Der neue Vermieter hat einen Hauswart eingesetzt, dieser hat allerdings NICHTS gemacht ausser wöchentlich 10 min Kontrollgang bezügl. Beschädigungen am Haus und Grundstück. Daher gingen wir auch davon, dass die Gartenpflege auch weiterhin bei uns Mietern liegt. Jetzt in der Nebenkostenabrechnung mussten wir mit Erschrecken feststellen, dass Kosten für Gartenpflege seit 01/2015 abgerechnet werden. Nun haben wir es bereits August 2016 und der Vermieter hat unseren Widerspruch abgewiesen, mit der Begründung, dass es einen Vertrag mit einer Hauswartfirma gibt, die auch die Gartenpflege und Winterdienst e.t.c. durchführt. Diese hat aber NIE etwas gemacht. Wie sollen wir uns jetzt weiter verhalten? Von wem bekommen wir unser gezahlten Nebenkostenbetrag dafür her? Müssen wir uns direkt an die Hauswartfirma wenden? Die ja offensichtlich Vertragsbruch begangen hat?
    Über eine kurze Info wären wir sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    S.Seidel

    • Dennis Hundt
      9. August 2016 - 18:21 Antworten

      Hallo Herr Seidel,

      ich würde die Tätigkeitsprotokoll der Gartenfirma anfordern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Georg Meyer
    2. September 2016 - 17:14 Antworten

    G. Meyer

    Wir haben seit 2010 einen neuen Eigentümer unseres 8 Familienhauses.
    Nun hat der Vermieter den 8 Parteien eine Pauschale von 1920 € ( 240 € pro Partei im Jahr ) für Winterdienst , Hausmeistertätigkeiten und Gartenarbeit in Rechnung gestellt , ohne dafür auch nur eine Quittung oder aber irgendwelche Stunden Nachweise dabei zu legen , da sie nämlich nicht existieren.
    Da wir nun dagegen angehen möchte er für das nächste Jahr einen Landschaftsgärtner einstellen und uns die kosten dafür aufs Auge drücken.
    Meine Frage ist , darf er einfach einen teuren Landschaftsgärtner einstellen oder muss er nach anderen Möglichkeiten suchen ?
    Muss er sich selber auch an den Kosten beteiligen , denn als er das Objekt gekauft hat er ja gesehen das er mit den Bäumen , der Hecke und den Beeten plus Rasen jede menge Arbeit hat , und es ist ja auch sein Grundstück und dieses möchte er ja auch nicht in einem schlechten Zustand haben !
    Müssen wir von den 240 € die er für das letzte Jahr haben möchte auch nur einen Cent Bezahlen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    G. Meyer

    • Dennis Hundt
      5. September 2016 - 18:11 Antworten

      Hallo Herr Meyer,

      der Vermieter ist an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Er kann also nicht machen was er will. Auf der anderen Seite zählt die Gartenpflege zu den klassischen Nebenkosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian Lehmann
    29. Oktober 2016 - 20:00 Antworten

    Hallo,
    Ich habe sehr interessiert Ihren Artikel gelesen. Bei mir ist es der Fall, dass ich in einem Mietshaus mit 24 Parteien wohne. Die Vermieterin /Besitzerin wohnt mit im Haus. Rückseitig liegt ihr Garten. Welcher für jeden Mieter verboten ist zu betreten. Es werden jedoch die Gartenpglflegekosten auf alle umgelegt.
    Darf sie das?

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian Lehmann

  • Christoph T.
    31. Oktober 2016 - 13:19 Antworten

    Moin,

    Wir haben heute unsere NK Abrechnung erhalten.

    Darf der Vermieter Kosten für Hauswart, Gartenpflege & Außenanlagen berechnen wenn alles durch den Hauswart erledigt wird?

    Lg

    • Dennis Hundt
      31. Oktober 2016 - 14:17 Antworten

      Hallo Christoph,

      wenn der Vermieter die Leistungen des Hauswarts für Sie auf die verschiedenen Positionen verteilt, spricht nichts dagegen. Es dürfen nur keine Kosten doppelt abgerechnet werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gabi S.
    9. Januar 2017 - 12:55 Antworten

    Guten Morgen,

    danke für den interessanten Bericht.
    Hier mal meine Frage:
    Unser Vermieter hat letztes Jahr an der Hauswand die Sträucher und Bepflanzung entfernen lassen, Steinplatten hinlegen lassen, wo jetzt die Mülltonnen draufstehen. Dieses Rechnung in Höhe von ca. 1900 Euro hat er mit in die NK als Gartenpflege umgelegt, so dass, wie bisher ca. 1500 Euro Gartenpflege, jetzt 3.200 Euro bezahlt werden müssen.
    Darf er das so einfach machen?

    Lg Gabi

  • Katrin Klähn
    16. Januar 2017 - 16:08 Antworten

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu den Gartenkosten.
    Unsere Vermieter sind eine GbR und eine Vermieterin davon besitzt eine Gartenbaufirma. Sie selbst pflegt bei uns den Hausgarten. Die Kosten waren schon immer ziemlich hoch, sind aber nun in der Abrechnung für 2015 um 30% gestiegen auf nunmehr 6580,00 EUR. Das macht ca. 0,40 EUR pro Quadratmeter. Der Mietkostenspiegel sagt als Höchstgrenze 0,19 EUR pro m2. Müssen wir die extrem hohen Kosten einfach so hinnehmen ? Wir bekommen auch keine Rechnung zu sehen. Es heißt nur, es sind die üblichen Arbeiten abgerechnet wie Rasen mähen, Bäumer schneiden, Gießen usw. Ist das rechtens ?

    Viele Grüße
    Katrin

  • Ariane Schäfer
    5. Februar 2017 - 21:09 Antworten

    Ich wohne bei einer Genossenschaft, diese hat eine “beauftragte Person” für die Durchführung von Gartenarbeiten. Diese Person ist zu 100% unfähig für diese Tätigkeit, sie ist weder körperlich noch seelisch in der Lage, sie besitzt keinerlei Kenntnisse wie diese Arbeiten auszuführen sind. In der Praxis sieht es dann so aus: ganz umständliche Arbeitsweise, extrem langsames Arbeiten, Arbeiten auszuführen, dass es zu Schäden und Folgearbeiten kommt. Auf dem Nachbargrundstücke arbeiten. Aufgrund von verschiedene Vorfälle müssen für bestimmte Arbeiten Handwerksbetriebe geholt werden. (Eigentlich kann man die Arbeiten von dieser Person nur als Sachbeschädigung ansehen!) Die Genossenschaft hat verschiedene Häuser zu Rechnungseinheiten zusammengefügt (soll Kosten einsparen). Die Arbeiten werden an den Häusern willkürlich durchgeführt, nicht nach bedarf oder Anforderung.
    Wenn man sich Beschwert bekommt man als Antwort, die Person ist billig, und wie das mit den Mindestlohn funktioniert weiss ich auch nicht.
    Frage: In wie weit kann ich die Kosten für die Gartenarbeiten senken?

    mit freundlich Grüssen

    • Dennis Hundt
      8. Februar 2017 - 11:12 Antworten

      Hallo Ariane,

      vielleicht können Sie der Person zeigen, wie richtig gearbeitet werden soll? Eine Hilfskraft kann leider oft nicht so schnell und gut arbeiten wie z.B. ein professioneller Gärtner. Auf der anderen Seite kostet ein Gärtner aber auch dreimal soviel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus
    15. Februar 2017 - 14:30 Antworten

    Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Zaun. Wir wohnen in einem 6 Parteien Haus, mit drei Eigentumswohnungen und drei Mietwohnungen. Einer der Eigentümer und gleichzeitig Bewohner einer der Wohnungen, hat einen Elektrozaun am normalen Zaun gespannt, um Tiere fern zu halten, der Strom dafür, wird aus der allgemeinen Steckdose im Hauswirtschaftsraum bezogen. Dies erhöht aus meiner Sicht die Stromkosten der Allgemeinheit, welche über die Nebenkosten dann bei mir landen. Ich habe nie um den Elektrozaun gebeten noch wurden wir gefragt, haben wir hier eine rechtliche Handhabe?

    Grüße Markus

    • Dennis Hundt
      15. Februar 2017 - 15:02 Antworten

      Hallo Markus,

      danke für Ihren Beitrag. Möglicherweise ist es auch zu Ihrem Vorteil, wenn zum Beispiel Wildschweine fern gehalten werden und nicht den Rasen “umgraben”. Ich persönlich denke zudem, dass dieser schwache Strom nicht ins Gewicht fallen wird. Wenn Sie es gasneu wissen wollen, sollten Sie sich rechtlich von einem Anwalt beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lukas K.
    15. März 2017 - 18:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    folgende Situation möchte ich Ihnen beispielhaft darstellen:

    Für das Jahr 2016 haben 4-Parteien (Mieter) die Gartenarbeit übernommen. Die Nebenkosten für Gargartenarbeiten betrugen 20€ mtl. pro Partei (jährlich 240 € pro Partei); diese wurden dann in der Nebenkostenabrechnung als Guthaben berücksichtigt und entsprechend verrechnet.

    d.h.
    Nebenkosten
    – Eigenleistungen der Mieter (jährlich 240 € pro Partei * 4 Parteien)
    = Nachzahlung bzw. Guthaben

    So, für dieses Jahr möchten jedoch 3 von 4 Parteien nicht mehr die Gartenarbeit machen. Eine Partei wäre -mit Erlaubnis der restlichen Parteien und des Vermieters- jedoch bereit diese zu übernehmen. Der Vermieter verlangt jedoch für jede anfallende Gartenarbeit eine Rechnung und Protokollierung.

    Kann man Rechnungen als Privatmann ausstellen und was muss man allgemein als Mieter beachten?

    Ihr Artikel “Nebenkosten ohne Belege – Eigenleistung des Vermieters” bezieht sich auf den Vermieter. Wie sieht es bei Eigenleistung des Mieters aus?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    Liebe Grüße aus dem Münsterland

    Lukas K.

    • Dennis Hundt
      15. März 2017 - 18:09 Antworten

      Hallo Lukas,

      wann und wie Sie Rechnungen ausstellen, sollten Sie an anderer Stelle recherchieren. Im Normalfall würde man bei einer solchen Regelung über einen Anstellung gehen (Minijob) oder eine Wohnung vergünstigt vermieten.

      Lassen Sie sich im Zweifel bitte zu dem Einzelfall beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tom Scherbaum
    1. April 2017 - 12:46 Antworten

    Schönen guten Tag,

    ich habe in Bezug auf die “Gartenpflege” folgende Frage:

    “Darf der Vermieter Gartenpflegekosten auf den Mieter umlegen, auch wenn die Gartenpflegearbeiten während/ nach dem Auszug der Mieter gemacht wurde?”

    Auch bei uns war die Gartenpflege nicht im Mietvertrag enthalten. Des Weiteren ist bei unserem Indivudualfall davon auszugehen, dass der Vermieter diese Arbeiten lediglich aus Verschönerungszwecken machte, da er das Haus anschließend zum Verkauf inserierte. Die Jahre zuvor hatte er diese Arbeiten nämlich nie machen lassen. Die Frage der Nachweisbarkeit ist hier allerdings gestellt.

    Wie verhalte ich mich da am besten?

    • Dennis Hundt
      2. April 2017 - 09:34 Antworten

      Hallo Tom,

      zeitanteilig zahlt ein “Sommermieter” den Winterdienst und ein Wintermieter die “Gartenpflege”. Grundvoraussetzung für die Umlegbarkeit ist die Vereinbarung im Mietvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mareike
    7. Mai 2017 - 20:12 Antworten

    Hallo,
    ich wohne in einem Zwei-Parteienhaus zur Miete. Im Mietvertrag steht wörtlich “Rasenmäher” steht zur Verfügung. Da der Rasenmäher nun kaputt ist möchte der Vermieter einen neuen kaufen und ihn auf 1 oder 2 Jahre auf die Nebenkosten umlegen. Wenn ich allerdings in zwei Jahren ausziehen sollte habe ich ja somit den Rasenmäher für die nächsten 10-15 Jahre mitfinanziert.. Was ich eigentlich nicht möchte. Darf der Vermieter das so handhaben?
    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße

  • Stephan Ansorge
    22. August 2017 - 11:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben mit heutiger Post unseren Nebenkostenabrechnung erhalten und ich habe da mal eine Rückfrage an den Fachmann.
    Ein großer Posten der Nebenkosten ist die Gartenpflege und aus meiner Sicht auch größtenteils gerechtfertigt.
    Aber wie sieht das mit der Unkrautentfernung und der Hochdruckreinigung unserer Hofeinfahrt, sowie durchgeführte Pflasterarbeiten (ausbessern von Unebenheiten im Pflaster) aus.
    Sind das aus Ihrer Sicht umlegbare Kosten?

    Lieben Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen

    Stephan Ansorge

    • Dennis Hundt
      22. August 2017 - 11:52 Antworten

      Hallo Stephan,

      Unkraut und Reinigung halte ich für unproblematisch. Reparatur / Instandhaltung der Pflasterflächen in m.E. Sache des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Stephan Ansorge
        22. August 2017 - 11:58 Antworten

        War auch mein Empfinden.
        Lieben Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

        Stephan Ansorge

  • Melanie D.
    19. September 2017 - 13:51 Antworten

    Hallo,

    auch bei uns wurde ein Gärtner vom Vermieter beauftragt. Soweit ist das auch in Ordnung. Jedoch wird der Rasen nicht durch einen Rasenmäher gekürzt, sondern durch eine Sense. Diese verursacht jede Menge Dreck. Da ich eine Erdgeschosswohnung habe, habe ich das regelmäßige Vergnügen meine Fenster nach dem Mähen zu reinigen, sowie die Terrasse zu fegen. Als wäre dem nicht genug, wird regelmäßig das Auto verdreckt. Hier hält es der Gärtner nicht für nötig, die Mieter darum zu bitten, dieses wegzufahren. Im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht eigentlich ein muss. Dass der Lack oder gar Scheiben von den fliegenden Steinen noch nicht beschädigt wurde, grenzt an ein Wunder.
    Nun zu meiner Frage: kann ich meinem Vermieter die Kosten für die regelmäßige Reinigung der Fenster und des Auto’s in Rechnung stellen? Denn kein Mensch reinigt beides zirka alle 2 Wochen.

  • Sandy Mayer
    16. Oktober 2017 - 20:01 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei uns ist jeder selber für die Gartenpflege (Rasenmähen) zuständig. Jetzt haben die Eigentümer beschlossen die Gartenpflege an eine Firma zu übergeben. Da wir als Mieter gerne weiter Rasenmähen würden und uns Kosten für eine Firma nicht leisten können, möchten wir wissen wie jetzt zu verfahren ist. Da in unserem Mietvertrag keine Gartenpflege als Nebenkosten erwähnt sind. Wir wohnen jetzt ca. 10 Jahre hier und haben immer Rasen gemäht.

    • Dennis Hundt
      17. Oktober 2017 - 17:54 Antworten

      Hallo Sandy,

      die Kosten der Gartenpflege können nur umgelegt werden, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Sandy Mayer
        18. Oktober 2017 - 20:14 Antworten

        Danke Herr Hundt,

        wie sollen wir unserem Vermieter jetzt gegenübertreten, da diese behaupten die Mehrheit der Eigentümer hätten das beschlossen und wir müssten dafür dennächst bezahlen.

        Liebe Grüße Sandy Mayer

  • Jeannette Jacob
    19. April 2018 - 09:02 Antworten

    Hallo, bei uns im Miethaus können sich Mieter an der Gartenpflege beteiligen. Laut Aussage vom Vermieter würde diese Betteiligung am Jahresende (ich denke in der Nebenkostenabrechnung) gutgeschrieben. Ich beteilige mich nicht an dieser Gartenpflege, da ich einen eigenen Garte habe. Nun wurde mir die Gartenpflege, welche die anderen Mieter erledigen, mit in der Nebenkostenabrechnung angerechnet. Meine Frage ist, darf der Vermieter mir die Gartenpflege anrechnen, wenn die Mieter dies freiwillig tun und dies ihnen am Jahresende gutgeschrieben wird? Oder Fall 2, muss der Vermieter mit dem Mieter einen Arbeitsvertrag schliessen, wenn der Mieter die Gartenpflege auch freiwillig übernimmt, jedoch eine Geldleistung dafür erhält? Ich kann ja verstehen, dass die Gartenanlage gepflegt werden muss. Jedoch kann ich die Verfahrensweise in der Nebenkostenabrechnung nicht verstehen. Ich würde mich über Ihre Antwort sehr freuen.

    Liebe Grüße
    J.Jacob

  • Ariane
    29. April 2018 - 12:24 Antworten

    Ich wohne bei einer Wohnungsgesellschaft die mehrere Wohnanlagen und einzelne Häuser besitzt. Bei den meisten Wohnanlagen hat sie sie für die Grünschnittarbeiten und Wegereinigungen einen Hauswart auf Mini-Job-Basis. In der Wohnanlage in der ich zur Miete wohne hat sie einen Hauswart für Grünschnittschnittarbeiten und zusätzlich eine gewerbliche Firma zur Reinigung der Wege. Laut Betriebskostenabrechnung Hauswart (Gartenarbeiten) 2.700 €, Wegereinigung 6.100 € (umfasst nicht alle Häuser der Wohnanlage). Hinzu kommen noch zusätzliche Kosten wie Miete einer Autogarage für die Unterstellung der Gartenwerkzeuge von 350 € im Jahr. Dann entstehen noch zusätzliche Arbeiten weil Gartenbetriebe beauftragt werden müssen um Arbeiten durchzuführen, sind im Schnitt auch um die 400 € im Jahr. Im Herbst muss man dann als Mieter das Laub entfernen, weil es für die Mieter nicht viel kosten soll.

    Kann man dies noch als wirtschaftliches Arbeiten bezeichnen?
    Denn auch in dieser Wohnanlage könnten die Grünschnittarbeiten und Wegereinigung von einer Arbeitskraft auf Mini-Job-Basis durchgeführt werden, weil der Umfang der Arbeiten der halt sich in Grenzen.

    mit freundlichen Grüssen

    • Dennis Hundt
      29. April 2018 - 18:42 Antworten

      Hallo Ariane,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kenne leider nicht die Objektgröße, die Gartengröße und auch keine Vergleichspreise. Ich kann Ihnen hier leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Yvonne
    5. Juli 2018 - 09:15 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich wohne in einem 3 Parteien Haus. Um das Haus herum ist ein Stück Brachland, es könnte die Grünanlage sein – aber es ist nicht kultiviert – nur Wildwuchs.

    Bei Abschluss des Mietvertrags, fragte ich, ob ich mich dort gärtnerisch betätigen dürfe. Das wurde bejaht – ausdrücklich – und auch noch mal in einer Mail bei Übersendung des Mietvertrags bekräftigt.

    In meinem Mietvertrag wurde angekreuzt, dass ich für die Gartenpflege zuständig bin. Ich fand das seltsam, denn nach meinem Verständnis gab es eigentlich noch gar keinen Garten.

    Unter Nebenkosten sind die Übernahme der Kosten für einen Hauswart aufgeführt, wobei wir keinen eigenen Hauswart haben. Die Gartenpflege ist nicht angekreuzt.

    Nun habe ich eine Menge Geld und Arbeit in die Kultivierung der ersten 20 qm Garten investiert – nun sagt mir der Vermieter, dass er mir die Gartenarbeit ‘verbietet’ (mündlich Telefon).

    Nachdem mir am Anfang nicht klar war, dass der Vermieter offensichtlich erwartet, dass ich den Wildwuchs mit einem Rasenmäher beseitige (es ist wirklich reines Brachland mit Wildwuchs – kein Rasen), hatte ich mir einen Rasenmäher angeschafft und mache das auch; ein paar qm Wildblumen hinterm Haus, habe ich dabei immer für die Bienen stehen gelassen. Sie sehen auch recht hübsch aus.

    Trotzdem schickt er immer wieder einen Herrn (kein professioneller Gärtner), der den Wildwuchs noch mal komplett so kurz kürzt, dass da nur noch nackte Erde und Steine zu sehen sind. Natürlich ist das nur in den ersten Tagen so, denn dann kommt ja alles wieder. Diese ‘Gartenpflege’ wird er mir oder auch uns, zweifelsohne in Rechnung stellen und da ich die Leute für nicht sehr seriös halte, gehe ich von einer überteuerten Rechnung aus. Ich nehme an, dass er den Rückschnitt des Wildwunchs als Hauswartsdienst verbucht.

    Ich würde das aber selber machen, wenn auch nicht so radikal und lt. Mietvertrag dürfte ich das auch. Die Nachbarn, welche sich zuvor oft über den ungebremsten Wildwuchs beschwerten (sonst eine sehr gepflegte Gegend), waren sehr zufrieden, mit den Änderungen, die mit meinem Einzug statt fanden.

    Ist das zulässig unter diesen Umständen, mir den ‘Hauswart/Gärtner’ in Rechnung zu stellen?

    a) Zum einen kümmert er sich nicht um einen ‘Garten’ , also ein Stück kultiviertes Land, sondern stützt lediglich die Wildpflanzen 2-3 mal im Jahr, gewissermaßen eine Art Schadensbegrenzung.

    b) In meinem Vertrag ist die Gartenpflege als meine Sache ausgewiesen (wobei es gar keinen Garten gab). Ich kümmere mich um Neuanpflanzungen auf eigene Kosten und mähe auch den Rest, so lange da noch nicht kultiviert ist

    c) der Mietvertrag keine Klausel zur Übernahme von Gartenpflegekosten enthält, lediglich die Übernahme von Hauswartskosten

    Wenn Sie mir mit einer Einschätzung dieses Falls helfen könnten, wäre ich ihnen sehr dankbar.

    Freundliche Grüße

  • Ritterrath Herbert
    17. Februar 2019 - 19:47 Antworten

    Der Vermieter hält die Hecke und die 2 meter hohe Böschung selbst in Ordnung. Gegenüber liegen 6 Garagen, von denen 2 von mir genutzt werden. Für diese Arbeiten stellt mir der Vermieter ohne Belege in der Nebenkostenabrechnung jährlich 186,00 Euro in Rechnung. Dieser Betrag steigt von Jahr zu Jahr.
    Kann ich um Offenlegung der angefallenen Kosten bitten und wieviel darf der Vermieter für diese Arbeiten für sich verlangen?
    Mir erscheint dieser Posten zu hoch.

  • Herold
    19. März 2019 - 21:28 Antworten

    Hallo.
    Wir sind Eigentümer von einem Dreifamilienhaus. Wir selber bewohnen eine Wohnung davon.
    Von unserem Nachbarn (Nachbargrundstück) ragt die Hecke auf unser Grundstück. Der Nachbar hat uns die Genehmigung gegeben die Hecke zu stuzen (auf unserer Seite). Darf ich diese Kosten als Hausmeistertätigkeit in den Nebenkosten von unseren Mietern (anteilig) geltend machen? Hausmeisterleistungen sind im Mietvertrag angegeben.

    Ich Danke Ihnen im voraus für Ihre Antwort.

  • Timo Weiler
    1. April 2019 - 18:45 Antworten

    Hallo,
    in meiner NK-Abrechnung werden für das Jahr 2017 stark erhöhte Kosten für die Gartenpflege ausgewiesen. Die Rücksprache mit dem Vermieter hat ergeben, dass die Gartenpflege an mehreren Tagen in der Woche stattfand und jede “angefangene Stunde” mit dem vollen Stundensatz in Rechnung gestellt wurde, auch wenn jede Arbeitseinheit sich auf ca. 15-20 Minuten beschränkt hat. Besonders interessant dürfte in diesem Zusammenhang sein, dass der Vermieter mehrer Objekte in meiner kleinen Heimatstadt hat und sich auf diese Weise problemlos zwei bis drei Stunden “anfangen lassen”. Mich interessiert daher brennend, ob diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ist. Bereits vorab danke ich herzlich für sachkundige Rückmeldungen!

    • Dennis Hundt
      1. April 2019 - 20:40 Antworten

      Hallo Timo,

      ich kann leider nur allgemein bleiben: Die Arbeiten müssen angemessen sein und dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus O.
    4. April 2019 - 12:54 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben vor einigen Tagen unsere Nebenkostenabrechnung 2018 enthalten, in der unter anderem der Punkt Gartenpflege aufgeführt ist.
    In unseren Mietvertrag steht:
    “Neben der Miete werden die Betriebskosten gem. §2 der Betriebskostenverordnung erhoben, insbesondere für”.
    Darauf folgt eine Auflistung von 19 Kostenarten, die mit einer großen Klammer zu einer monatlichen Vorauszahlung zusammengefasst werden. In der Auflistung sind einige Punkte durchgestrichen, u.a. die Gartenpflege.

    Weiterhin ist die Gartenpflege bislang nur 2x angefallen, dieses Jahr mit den 10-fachen Kosten:
    2015 (Jahr des Einzugs): 40€ Gesamtkosten, aber keine Umlage auf uns
    2018: 405€ Gesamtkosten, anteilige Umlage auf uns

    Heißt dies nun automatisch, dass die Gartenpflege sowie alle weiteren durchgestrichenen Punkte nicht umlagefähig sind oder ist dies durch den Verweis auf die BetrKV dennoch zulässig?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.

    • Dennis Hundt
      4. April 2019 - 17:48 Antworten

      Hallo Markus,

      ich würde davon ausgehen, dass Sie Kosten der Gartenpflege in diesem Fall nicht umlagefähig sind. Lassen Sie die Klausel bitte bei Bedarf rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Janina Maier
    2. Mai 2019 - 20:31 Antworten

    Hallo,

    ich bin Eigentümer eines Zweifamilienhauses und wohne in der oberen Etage. Den vorderen Garten pflegen die Mieter aus der unteren Etage, was auch im Mietvertrag vereinbart ist. Ich selbst habe nur eine Terrasse hinterm Haus über der ein Hang ist, welcher jährlich mit Sense beschnitten werden muss. Der Hang wird ja nicht von mir benutzt, da er auch viel zu steil ist. Kann ich die jährliche Beschneidung des Hangs umlegen? Gilt das hier als Ziergarten?

    Mfg
    J.Maier

  • Nagihan Ipek
    5. Mai 2019 - 16:08 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Juli 2017 habe ich ein Haus über eine Zwangsversteigerung gekauft. Die Mieter habe ich nicht gekündigt . (6 köpfige Familie. Sie taten mir leid.) und habe den Mietvertrag übernommen. Diese Familie wohnt seit September 2013 in diesem Haus. Das Haus ist in einer sehr guten Lage mit sehr gepflegter Nachbarschaft.
    Die Mieter haben trotz Mietvereinbarung seit 2013 den Garten nicht gepflegt und es verwildern lassen. Die Nachbarschaft beschwert sich schon. Die Mieter wollen, dass ich den Garten wieder nutzbar mache, weigern sich aber selbst Hand anzulegen. Einen Gartenbaubetrieb habe ich zwecks Kostenvoranschlag kommen lassen. Die Kosten gehen über 10.000,- € laut Gartenbaubetrieb. Ich habe den Mietern neue Gerätschaften zur Pflege des Gartens zur Verfügung gestellt.

    Muss ich die Kosten (10.000 €) für die Nutzbarkeit des Gartens tragen obwohl die Mieter seit 2013 trotz Mietvereinbarung nichts gemacht und es verwildern lassen haben?

    Die Mieter weigern sich auch die Kosten für die zukünftige regelmäßige Pflege durch einen Fachmann zu übernehmen (bzw. auf die Nebenkosten aufzuschlagen).
    Ich befürchte dass die Mieter wieder nichts machen werden und der Garten wieder verwildern wird. Wie kann ich vorgehen?

    • Dennis Hundt
      6. Mai 2019 - 10:13 Antworten

      Hallo Nagihan,

      ist die Pflege des Gartens oder die Umlage der Kosten auf die Mieter im Mietvertrag vereinbart? Das ist die entscheidet Frage.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus Zimmermann
    28. August 2019 - 07:31 Antworten

    Hallo Hr. Hundt
    Mein Vater wohnt in einem 3 Familien Haus mit Garten.
    Den Mietern wird es überlassen ob sie die Gartenpflege selbst übernehmen oder Nebenkosten dafür bezahlen. Mit 86 Jahren kann dies mein Vater natürlich nicht leisten.
    Die beiden anderen Parteien haben keine NK für Garten bezahlt und selbst die Gartenpflege übernommen.
    Es hat also nur mein Vater NK für Garten bezahlt.
    Nun hat der Vermieter alle angefallenen Kosten meinem Vater zu lasten gelegt. Müsste dies nicht gedrittelt werden?
    Außerdem sind so gut wie keine Kosten angefallen. Mein Vater hat ja aber 960Euro Gartenpflege bezahlt.
    Wie kann das in der Jährliche Abrechnung aussehen. Kann der Vermieter die Differenz aus den Nebenkosten behalten oder muss er diese zurückzahlen? An alle Parteien oder nur an meinen Vater?
    Danke schon mal.

    • Dennis Hundt
      31. August 2019 - 10:54 Antworten

      Hallo Markus,

      wenn die anderen Mieter tatsächlich Zweidrittel der Gartenpflege übernehmen, wäre dieses Vorgehen m.E. in Ordnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • C.Gluche
    6. September 2019 - 08:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir sind im November letzten Jahres aus einem 4 Parteienhaus ausgezogen, davon 2 Wohnungen im Erdgeschoss mit Garten. Das ganze Jahr über wurde an den Aussenanlagen nichts gemacht. Auf unsere Frage hin, wann denn wieder mal etwas gesäubert wird, kam die Antwort, dass sie keinen Hausmeister haben und sobald wieder jemand eingestellt wird, die Arbeiten durchgeführt werden. Gegen Ende des Jahres sind im Erdgeschoss neue Mieter eingezogen, dort wurden dann kurz die Büsche im Garten gestutzt. Nun bekamen wir die Nebenkostenabrechnung und die Gartenpflege wurde in vollem Umfang berechnet.
    Kann das denn sein? Da ja laut eigener Aussage keiner dafür angestellt war und auch ,definitiv das ganze Jahr über, keinerlei Arbeiten an den Aussenanlagen durchgeführt wurden!?
    Vielen Dank und viele Grüße
    C.Gluche

    • Dennis Hundt
      6. September 2019 - 12:41 Antworten

      Hallo C.Gluche,

      Sie sollten sich die Rechnungen / Arbeitsnachweise zeigen lassen, damit Sie sehen können, welche Arbeiten wann erledigt wurden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • David Mikolajschak
    13. September 2019 - 16:08 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    Wir leben in einer 8 Partei Wohnung wo jeder von uns Hausmeister gebühren zahlt.

    Doch leider wird bei uns überhaupt nix getan zwecks Hausmeisterarbeit da keiner in diesem Haus weiß wer der Hausmeister ist, uns wurde gesagt das es einen gibt von der Hausverwaltung, doch da kam bis jetzt wirklich nie einer vorbei und hat was hier getan . Im Sommer 2018 kamen dann welche von der Hausverwaltung und haben dann unsere Hecke geschnitten gekürzt was halt alles dazu gehört, jetzt wurde aber diese Leistung uns in Rechnung gestellt ist das möglich? Der betrag lief knapp bei 3.000 Euro und das müssen wir jetzt alle Parteien bezahlen.

    Vielen dank schon mal im voraus für die Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    David Mikolajtschak

    • Dennis Hundt
      13. September 2019 - 16:29 Antworten

      Hallo David,

      grundsätzlich kann die Hausmeisterarbeit losgelöst sein von der Gartenpflege. Wenn hingegen der Hausmeister pauschal auch für die Gartenpflege inkl. Heckenschnitt bezahlt wird, dann dürften diese Kosten nicht doppelt abgerechnet werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Werner Schlegel
    27. September 2019 - 13:38 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen mit in einem Mietshaus mit 6 Parteien. Auf dem Grundstück befinden sich sechs Gärten (je ca. 250qm) welche an die Mieter verpachtet wurden. Die Pachtverträge für die Gärten wurden aber gekündigt, da der Vermieter dort ein weiteres Haus bauen wollte. Das Bauprojekt stagnierte und die Gärten sehen nach einem pächterlosen Jahr ungepflegt aus. Der Vermieter teilte nun mit, dass entweder die ehemaligen Pächter die Gärten pflegen sollen, oder die Kosten für die Pflege auf die Mieter umgelegt werden sollen. Als weitere Variante wurde vorgeschlagen, dass die ehemaligen Pächter die Gärten soweit zurücksetzen, dass nur eine einzige Rasenfläche verbleibt. Ist diese Vorgehn korrekt?

    Viele Grüße

    Werner Schlegel

    • Dennis Hundt
      7. Oktober 2019 - 15:21 Antworten

      Hallo Werner,

      das Vorgehen macht nur dann Sinn, wenn die gesamte Fläche jetzt von allen Mieter genutzt werden kann. Insgesamt kann ich mir kaum vorstellen, dass das Verhalten so rechtmäßig ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Marfels
    14. Dezember 2019 - 15:33 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt!
    Ich wohne im EG mit Rasen vor der langen Terrasse, der von Vermieterseite wöchentlich gemäht wird. DIe Rasenflächen vor den anderen EG-Wohnungen der Wohnanlage sind zum Teil wesentlich größer. In der Nebenkostenabrechnung werden diese Pflegekosten auf die jeweils gleich großen EG-Wohnungen umgelegt. M.E. muss die unterschiedlich zu mähende Rasenfläche berücksichtigt werden.
    Für eine Antwort danke ich Ihnen im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen Michael Marfels

    • Dennis Hundt
      16. Dezember 2019 - 15:47 Antworten

      Hallo Michael,

      wenn Sie nur die Pflege Ihres Mietergartens zahlen, dann muss die Zahlung m.E. auch zum Aufwand / zur Fläche passen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marcel
    9. Januar 2020 - 14:19 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,

    müssen wir Mieter den kpl. Betrag der Gartenpflege zahlen, auch wenn ein Viertel davon für den Schwiegervater des Vermieters Privat genutzt wird? Wir Mieter dürfen die Grünfläche nicht benutzen und der Schwiegervater hat einen kplk. Bereich mit überdachten Sitzmöglichkeiten, Beeten usw. Laut Betriebskosten zahlen wir für die gesamte Grünfläche, was aber in meinen Augen nicht fair ist, da ein Teil ja Privat von einem einzigen Mieter genutzt werden darf. letzte Jahr wurde eine Fremdfirma beauftragt, dieses Jahr soll das der Schwiegervater machen, was ist hier bei der Betriebskostenabrechnung zu beachten?

    mfg

  • Ursel Möser
    17. Januar 2020 - 16:39 Antworten

    Bin Mieterin in einem 5.-Fam-Hauses und habe im Oktober 2019 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018 enthalten. Unter dem Punkt “Gartenpflege” sind zum Vorjahr die Kosten um’s dreifache gestiegen.
    Die hohe Nachzahlung der BK habe ich erstmal “unter Vorbehalt” überwiesen. Schriftlich habe ich um Einsicht, bzw. Kopien über Gartenpflege verlangt. Der Vermieter hat mich angerufen, das er diese in Kopie erst später aushändigen kann, da er einiges trennen muss. Im Januar 2020 habe ich die Kopien “Gartenpflege” per Post bekommen. In diesen Rechnungen von einer Gartenfirma werden 25 m Rodung einer Häcke und Beseitigung meherer Streucher aufgeliestet. Dies erfolgte, da dort eine Garage und zwei PKW-Stellplätze errichtet wurden. Die Grünanlage war in Ordnung. Der Vermieter will durch Vermietung mehr Mieteinnahmen erreichen. Diese Rodung Hecke und Sträucher mit Wurzelentfernung & Abtransport hat er in die BK “Gartenpflege” den Mietern einberechnet. Ist dies rechtens, da der Vermieter ja nur für sich Profit macht mit der Vermietung? Danke für Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen

  • Chantal
    11. Mai 2020 - 14:14 Antworten

    Guten Tag!

    Wir wohnen in einem Mietshaus und haben einen Gärtner, den wir, also die Mieter natürlich bezahlen müssen. Nun ist es momentan so, dass unser Gärtner bereits seit zwei Monaten erkrankt ist und überhaupt keine Gartenpflege erfolgt. Müssen wir Mieter die Gartenarbeit nun trotzdem weiter bezahlen, obwohl keine Gartenarbeit erfolgt und nicht einmal ein Ersatz angeschafft wurde? Der Garten sieht schon nicht mehr sehr ansehnlich aus…

    Liebe Grüße und danke im Voraus!

    • Dennis Hundt
      12. Mai 2020 - 13:00 Antworten

      Hallo Chantal,

      id.R. kann der Vermieter mögliche Kosten in so einem Fall nicht auf die Mieter umlegen. Vermutlich fallen aktuell auch für den Vermieter keine Kosten an – sofern der Gärtner nicht direkt angestellt ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin
    6. Juli 2020 - 17:57 Antworten

    Guten Tag,

    wir haben einen betonierten Innenhof mit drei alten, von der Hausverwaltung nicht gepflegten Blumenkübeln aus Beton. Dort hat sich über die Jahre viel Wildwuchs gebildet. Ein größerer Baum, viel Unkraut und eine Rankpflanze, die bereits an der Hauswand empor wuchs. Jetzt hatte die Hausverwaltung nach vielen Jahren des Nichtstuns einen Gärtner beauftragt, den Innenhof komplett aufzuräumen und allen Wildwuchs zu beseitigen. Ist dieses auf die Mieter unter Gartenpflege durch die Betriebskostenabrechnung umlegbar? Dieses ist alle 5 Jahre mal der Fall, dass plötzlich ein Betrag bei Gartenpflege auftaucht.

    Vielen Dank im Voraus

  • Ralf
    28. Juli 2020 - 11:22 Antworten

    Guten Tag,

    ist es zulässig Nebenkosten für den Baumrückschnitt auf mehrere Mieter umzulegen, obwohl nicht alle Häuser einen Baum haben?
    Es geht hierbei um 11 Wohneinheiten (Häuser) mit ja 3 Wohnungen bei denen Baumrückschnitte vorgenommen wurden. Allerdings steht nicht auf jedem Grundstück ein Baum. Aber auch diese Mieter sollen die Kosten anteilig zahlen. Jedes Haus hat eine eigene Hausnummer und Flurnummer.

    Vielen Dank im voraus!!!!

  • Sebastian
    2. August 2020 - 19:10 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen seit einem Jahr in unserer Wohnung. Nun plant unser Vermieter im Herbst umfangreiche Gartenarbeiten.

    Derzeit unzugängliche, dicht bewachsene Gartenbereiche sollen durch Rückschnitt bzw. Entfernen der Vegetation in Rasen umgewandelt werden (zwecks leichterer Pflege später). Soweit in Ordnung.
    Der kritische Punkt ist, dass in vielen Jahren bevor wir Einzogen der Garten sehr vernachlässigt und weder durch Vermieter noch Vormieter gepflegt wurde. Wir hatten die angehende Verwilderung bereits bei Einzug bemängelt.

    Können die geplanten Arbeiten als Erstanlage oder Generalüberholung des Gartens angesehen werden (nicht umlagefähig, Kosten trägt Vermieter)? Oder handelt es sich um gewöhnliche Arbeiten und wir müssen die die entstehenden Kosten tragen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian

  • Klaus
    12. August 2020 - 08:37 Antworten

    Vielen Dank für den übersichtlichen Artikel. Kurze Detailfrage dazu: Kann der Vermieter Nebenkosten für Gartenpflege unbegrenzt abrechnen oder gibt es dafür ein Limit?
    Hintergrund: In unserer (nicht besonders großen) Wohnanlage arbeiten fast täglich mehrere Gärtner und mähen ständig das kaum vorhandene Gras. Neben dem störenden Lärm ist dies absolut unnotwendig. Hat man als Mieter hier eine Möglichkeit, diese Kosten im Detail sehen zu können und es mit anderen vergleichbaren Wohnanlagen zu vergleichen? Die Präsenz der Gärtner ist so übertrieben dass man schnell an einem Deal zwischen Gärtnerunternehmer und Vermieter denken mag für den die Mieter aufkommen müssen.
    Danke!

  • Klaus
    14. August 2020 - 07:50 Antworten

    Ich erledige seit 42 Jahren die anfallende Arbeit in meinem Vorgarten selbst. Nun wollen einige Mietsparteien – aus welchem Grund auch immer -, dass diese Gartenpflege und natürlich die für ihre eigenen Vorgärten, von einem Gartenbetrieb übernommen wird. Dies wollen sie durch einen Mehrheits-
    beschluss erreichen. Muss ich mich diesem Mehrheitsbeschluss beugen und ist dies juristisch überhaupt möglich?
    In meinem Mietsvertrag ist jedenfalls geregelt, dass ich diese Tätigkeit übernehme.
    Falls jemand Kenntnis über eine solche Konstellation hat, wäre ich dankbar für eine Antwort.

    • Dennis Hundt
      15. August 2020 - 13:26 Antworten

      Hallo Klaus,

      als Mieter ist für Sie der Mietvertrag relevant. Eigentümer müssen sich i.d.R. den Entscheidungen der Eigentümermehrheit beugen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gabi
    4. Dezember 2020 - 19:53 Antworten

    Hallo,

    Unsere Hausmeister/Außenanlagenpflege ist in diesem Jahr um 224,5% (581,02 Euro mehr) gestiegen. Muß ich das als Mieter zahlen? Es erfolgte kein Kommentar dazu.

    Danke, für eine Antwort!

    • Dennis Hundt
      5. Dezember 2020 - 20:48 Antworten

      Hallo Gabi,

      erfragen Sie erstmal, wie es zu der Steigerung kam.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra Meyer
    12. Dezember 2020 - 21:51 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Wir leben in einem 4-Parteienhaus. Die Pflege der Außenanlage übernimmt eine andere Mieterin (Rasenmähen, Unkraut jähten, Winterdienst). Sie erhält monatlich dafür 70 Euro, also 840 Euro jährlich. Nun zahlt jeder Partei monatlich 22,50 Euro, also insgesamt 90 Euro monatlich (1.080 Euro jährlich). Es gibt keine andere Person, die herkommt und irgendwas am Garten macht.

    Eigentlich müsste unsere Nachbarin dann doch die vollen 90 Euro bekommen statt der 70. Wir fragen uns gerade alle, was mit den übrigen 20 Euro ist und ob sich unsere Vermieter oder die Verwaltung diese einfach in die Tasche steckt….
    Daher meine Frage: Was könnte es für weitere Kosten geben, die zur Gartenpflege gehören, aber noch nicht mit den 70 Euro Personalkosten abgegolten sind?

    Es wurde kein Rasen ausgesäht, Hecken haben wir keine, es wurde nichts neu angeschafft ausser einem Gerät zum Unkraut jähten für 20 Euro.

    Danke Ihnen schon mal!

    • Dennis Hundt
      14. Dezember 2020 - 07:45 Antworten

      Hallo Sandra,

      die Vorauszahlung kann von den tatsächlichen Kosten abweichen. Die können der Sache nur auf den Grund gehen in dem Sie den Vermieter fragen oder die Belege nach der Nebenkostenabrechnung einsehen. Eventuell handelt es sich ganz simpel um Lohnnebenkosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Janike
    6. Januar 2021 - 12:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen seit dem 01.05.2019 in einer 3 Zimmerwohnung (1. OG) eines Hauses mit 3 Parteien + 22 Bungalows auf einem Grundstück. Für unsere Wohnung ist keine Gartennutzung vorgesehen, dafür verfügen wir über einen großen Balkon. Das Gelände wird von einer Gartenfirma gepflegt.

    In den geschätzten Nebenkosten zu unserem Mietvertrag wurden 150 Euro für Grundstückspflege aufgelistet.

    Nun haben wir Ende 2020 unsere Nebenkostenabrechnung für 2019 bekommen in der für Winterdienst und Außenanlagen rund 30.000 Euro veräußert werden, diese werden durch 25 Wohneinheiten geteilt, so dass wir für 2019 auf 800 Euro für die “Grundstückspflege” kommen.

    Ist dies so rechtens?

    Viele Grüße & besten Dank im Voraus
    Janike

  • Olga
    24. Februar 2021 - 23:13 Antworten

    Hallo!

    Wir 6-Parteien Haus bezahlen den Hausmeister 1200 € pro Jahr, also pro Wohnung 200 €. Vermieter = Hausmeister (ältere Leute). Hausmeister hat immer Gartenpflege gemacht, ich glaube er war höchstens 6 mal und für Stunde da und im Garten was getan. Da gesundheitlich nicht mehr geht, haben die Firma organisiert für 1650€ pro Jahr, also noch zusätzlich ca 23 € pro Monat pro Partei(pro Jahr wäre es 23×12=260 pro Jahr) . Finde sowieso zu hoch. Für mich persönlich wird eine Nachzahlung entstehen, da die Vermieter gar nicht erst Nebenkosten erhöhen. Muss dadurch eigentlich die Kosten von Hausmeister weniger sein?
    Dann haben die uns per WhatsApp in der Gruppe informiert und geschrieben mit sofortige Wirkung, ist das rechtens über WhatsApp? Dann haben die am 22.02.2021 uns informiert, hat man da nicht längere Frist, damit wir es einbrechen können?

    Gehört Schneeräumung auch dazu? Also Säuberung von Anlage gehört dazu!
    Danke für die Rückmeldung.
    Grüße Olga

      • Olga
        26. Februar 2021 - 21:30 Antworten

        Hallo!
        Danke für schnelle Antwort!

        Noch kurze Frage:

        Ist das rechtens das der Vermieter per WhatsApp die Info über die Kosten geschrieben hat oder muss an jeden Haushalt persönlicher schriftlich Brief kommen? Gibt dafür irgendwie welche §?

        Grüße Olga

  • Roland Havel
    26. Juni 2021 - 15:11 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen seit drei Jahren in einem Gebäudekomplex,  bestehend aus 4 Häusern mit je 6 Wohneinheiten. 
    Die Wohnungen werden überwiegend von den Eigentümern bewohnt, wir sind Mieter.
    Zwischen den Häusern sind Grünanlagen,  die man aber nicht nutzen kann.

    Jetzt wollen die Eigentümer erreichen, die Gartenbewässerung von den Eigentümern und Mietern übernommen wird, die augenscheinlich gesundheitlich dazu in der Lage sind, sprich, Ü70 werden nicht angesprochen. 
    Wir sind Ü60, wirken für Außenstehende gesund,  sind aber schwerkrank, was wir ja keinem beweisen müssen…

    Wir haben damals aus gesundheitlichen Gründen bewusst eine Wohnung gesucht und gefunden, wo Hausreinigung und Gartenpflege über die Nebenkosten abgerechnet werden,  wir nichts leisten müssen.

    Das ist auch so erfolgt, wir haben allein für Gartenarbeiten  2020 rund 600€ bezahlt. 
    Es gibt einen Gärtner, der aber nicht die Bewässerung leistet.

    Auf meinen Vorschlag, doch ein automatisches Bewässerungssystem zu installiert kam die Antwort,  dass das zu teuer sei.
    Das würde ja auch ermöglichen,  dass die jetzige Unsitte einiger Eigentümer, die Sprenger stundenlang und bis in die Nachtstunden laufen zu lassen, besser zu gestalten. 
    Ich habe ohnehin kein Verständnis dafür  wie man derart Wasser verschwendet…

    Einige Eigentümer wollen jetzt unseren Vermieter  und eben Eigentümer (der 10 Minuten entfernt wohnt) ansprechen mit dem Ziel, dass er uns zum Bewässern verpflichten. 

    Jetzt die eigentlich Frage:
    Kann mein Vermieter unseren Mietvertrag dahingestellt verändern  (wollen), dass wir zur Bewässerung gezwungen werden? 
    Einseitig geht doch nicht?!

    Im Mietvertrag, also Formularmietvertrag, steht u.a., dass Gartenarbeit über die Nebenkosten berechnet werden.
    Wurde ja auch in den drei Jahren so praktiziert. 

    Abgesehen davon gibt es auch die Ungerechtigkeit,  dass ja bestimmte Personengruppen,  alte und kranke, nicht angesprochene werden…
    Dann muss man das extern vergeben und alle zahlen, oder?

    • Dennis Hundt
      26. Juni 2021 - 16:29 Antworten

      Hallo Roland,

      das wird einseitig m.E. nicht gehen, zumal alle Mieter / Bewohner gleichmäßig einbezogen werden müssten. IM Zweifle muss das eine externe Firma übernehmen, deren Aufwand von en Bewohnern getragen wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Holger Franzke
    16. August 2021 - 10:29 Antworten

    Hallo laut einem Aushang vom 14.10.2020 wir uns Mietern mitgeteilt daß es einen neuen Hausmeister gibt und das weiterhin die Grünpflegearbeiten und der Winterdienst den Mietern obliegt.
    In der Nebenkosten Abrechnung für 2019/2020 wird aber Grünpflegearbeiten mit 65€ pro Mietpartei aufgeführt.
    Wir wohnen hier seid 10 Jahren und diese wurden noch nie aufgeführt.
    Wir haben die Arbeiten ums Haus immer selber gemacht.

    Der Komplex besteht aus 3 zusammenhängenden Gebäuden Haus 37,39,41 und Haus 37 hat immer alles selber gemacht.

    • Dennis Hundt
      16. August 2021 - 12:24 Antworten

      Hallo Holger,

      weisen Sie den Vermieter darauf hin, am besten mit Bezug auf den Ausgang und den Regelungen im Mietvertrag (Mieter ist für die Gartenpflege und den Winterdienst verantwortlich).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Holger Franzke
        16. August 2021 - 23:46 Antworten

        Das habe ich, die Antwort kam prompt, der Vermieter sagt er könnte mehrere Häuser zu einer Abrechnungseinheit zusammen fassen und die Kosten dann auf alle umlegen.
        Oder mit anderen Worten wenn Haus 39 und 41 die Grünanlage nicht Pflegt hat das Haus 37 Pech und muss die Kosten mit tragen.

        Dazu kommt daß der Hausmeister auch die Garten Landschaftsbau Firma führt die diese Grünpflegearbeiten durchführen.

        Aber Wir die Mieter von Haus 37 haben die Hecken geschnitten, das Unkraut vom Weg, dem Parkplatz und vom Bürgersteig entfernt.

        Was können wir noch tun?

        • Dennis Hundt
          17. August 2021 - 13:27 Antworten

          Hallo Holger,

          Ihren Anteil zahlen Sie in Form der Arbeitsleistung. Die Zusammenfassung von mehreren Häuser ist möglich, Sie dürfen aber nicht doppelt belastet werden.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • A. Stolze
    14. Dezember 2021 - 13:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt.

    Ich wohne seit 6 Jahren in einem Mehrfamilienhaus ,in dem sich jeder laut Plan um das Mähen des Rasens vor dem Haus kümmert.
    Nun wurde das Haus letztes Jahr an einen neuen Vermieter verkauft (die Mietverträge wurden nicht erneuert) und der Vater des neuen Vermieters begann einige Sanierungsarbeiten am Haus und in einer leeren Wohnung zu machen . Da einer der Mieter seine kleine Wohnung gern mit dieser neu sanierten großen Wohnung tauschen wollte ,legte er sich während der Arbeiten des Vermietervaters hier immer mächtig ins Zeug und mähte fast täglich den Rasen ,was natürlich sofort aufhörte ,sobald niemand hier war ,der es hätte sehen können. Nun ist die Wohnung fertig und dieser besagte Mieter hat diese (natürlich viel teurere Wohnung ) auch gegen seine getauscht und wir bekamen plötzlich von dem Vermieter ein Schreiben ,das seiner Meinung nach das Rasen mähen nach Plan hier nicht ordnungsgemäß klappte und dieser Mieter , der sich dort immer ins Zeug legte um natürlich die neu sanierte Wohnung zu bekommen jetzt zum Rasen mähen angestellt ist und die anfallenden Kosten (sprich die Vergütung dafür ) von 600 Euro auf die restlichen 3 Parteien umgelegt werden soll . Ich gehe davon aus ,der der Mieter mit dem Vermieter diese Vereinbarung getroffen hat um die nun viel teurere Wohnung bezahlen zu können.
    In unseren Mietverträgen ,die wie schon erwähnt noch vom alten Vermieter stammen ,steht nichts von Gartenpflegekosten .

    • Dennis Hundt
      15. Dezember 2021 - 07:14 Antworten

      Hallo A. Stolze,

      die Mieter sind nur verpflichtet die Gartenpflege auszuführen, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. Ebenso müssen die Mieter die Kosten für eine mögliche externe Gartenpflege nur tragen, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde. Lesen Sie hier also ganz genau nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • K. Kar
    6. Februar 2022 - 09:02 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    dürfte ich fragen, ob der Vermieter neben dem Hausmeisterposten in den Nebenkosten auch die Pflege der Außenanlagen und den Winterdienst gesondert aufführen kann, obwohl diese Arbeiten vom Hausmeister ausgeführt werden.

    Vielen Dank und viele Grüße

    K. Kar

    • Dennis Hundt
      6. Februar 2022 - 12:29 Antworten

      Hallo K. Kar,

      es darf nicht zu einer Doppelbelastung kommen. Sie sollten also genau überprüfen, welche Arbeiten sich hinter der Position “Hausmeister” verbergen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vulpius-Sonnenschein, Yvonne
    11. Mai 2022 - 14:34 Antworten

    Guten Tag,

    wir sind Vermieter eines Mehrfamilienhauses aus 1898 mit einem 2000 qm eingewachsenen Grundstück mit grossem Altbaubestand. Da die drei Mietparteien aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht an einer Übernahme der Gartenpflegearbeiten und Winterdienst (Fussweg an einer Bundesstrasse im Ort) interessiert sind, wurde seit 3 Jahren eine Dienstleistungsunternehmen damit beauftragten die Kosten pro qm im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt (Kosten im Mietvertrag aufgeführt).

    Über die Kosten gibt es immer wieder Diskussionen einer Mietpartei. In dem Zusammenhang haben wir im letzten Jahr im Rahmen einer Kostenüberprüfung drei weitere Unternehmen vor Ort zur Angebotsabgabe angefragt. Nur ein Unternehmen hat geantwortet und ein Angebot unterbreitet. Dieses war gleichwertig des beauftragten Anbieters und teilweise teuer und wir konnten beim beauftragen Unternehmer den Winterdienstpreis nachverhandeln. Das haben wir den Mietern auch alles transparent mitgeteilt.
    Nun fordern uns diese Mieter auf noch mehr Angebote einzufordern und ihnen diese nachzuweisen.
    Gibt es irgendwo eine rechtliche Vorgabe die uns als Vermieter verpflichtet jährlich oder in anderen Abständen die Kostenüberprüfung externer Dienstleister vorzunehmen? Sind wir überhaupt dazu verpflichtet?
    Vorab vielen Dank für Ihre Antwort
    Yvonne

    • Dennis Hundt
      11. Mai 2022 - 17:54 Antworten

      Hallo Yvonne,

      als Vermieterin müssen Sie wirtschaftlich handeln. Wenn der Mieter ein Problem sieht, sollte er Angebote einholen und Ihnen darlegen, dass Ihr Preis völlig überteuert ist. Auch eine Bandbreite von zum Beispiel 20 % rauf oder runter halte ich für normal. Müssen ja nicht den günstigsten nehmen, der billigste ist oft nicht der beste. Das Wirtschaftlichkeitsgebot meint auch nicht, dass für jedes Haus jedes Jahr alle Dienstleister auf den finanziellen Prüfstand gestellt werden müssen. Das wäre absurd.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Enrico
    12. Mai 2022 - 18:08 Antworten

    Hallo,

    ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Bei uns wurde eine Grundreinigung des Treppenhauses durchgeführt. Ziel der Reinigung war, die Reste der alten Bodennversiegelung zu entfernen um anschließend den Boden und die Treppenstufen neu mit Hartwachs beschichten zu können, was auch erfolgte.
    Jetzt wurde uns die Grundreinigung und Neuversiegelung der Böden mit der Nebenkostenabrechnung unter Treppenhausreinigung in Rechnung gestellt.
    Meine Frage: Sind diese Kosten tatsächlich als Reinigungskosten umlegbar oder handelt es sich um Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten nach §1 Nr.2 Abs.2 BetrKV.
    Nach meinem Verständnis ist es so:
    Die Bodenbeläge eines Treppenhauses unterliegen bei vertragsgemäßen Gebrauch einer Abnutzung und Alterung. Es entstehen Verschmutzungen und Mängel, die durch eine regelmäßige wöchentliche Unterhaltsreinigung nicht behoben werden können. Eine Reinigung der Böden des Treppenhauses, mit dem Ziel hartnäckige Verschmutzungen zu entfernen, die durch eine regelmäßige wöchentliche Unterhaltsreinigung nicht behoben werden können ist eine Instandsetzungsmaßnahme. Sie dient alleine dazu, den ordnungsgemäßen Zustand der Sache wieder herzustellen. Eine Reinigung der Böden des Treppenhauses, mit dem Ziel Reste der alten Bodenversiegelung zu entfernen um anschließend die Bodenbeläge neu mit Hartwachsbeschichtung versiegeln zu können, ist eine Instandhaltungsmaßnahme. Diese Maßnahme dient alleine zur Erhaltung der Sache.

    Liege ich mit meiner Argumentation richtig?

    Danke im Vorraus

    • Dennis Hundt
      16. Mai 2022 - 10:23 Antworten

      Hallo Enrico,

      danke für Ihren Beitrag. Ihre Argumentation ist auf jeden Fall schlüssig. Sie sollten recherchieren, ob es diesbezüglich Rechtsprechung gibt, die Ihre Sicht untermauert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • EnnE
    12. Mai 2022 - 18:28 Antworten

    Hallo,
    ich bin Mieter in einem Mahrfamilienhaus.
    Laut Hauswartdienstvertrag übernimmt die Hausverwaltung die Hauswarttätigkeiten. Diese sind pauschal mit Festpreis netto 210,- Euro monatlich festgesetzt. Die Hausverwaltung als Auftragnehmer wird durch einen Mitarbeiter vertreten, der die im Hauswartdienstvertrag vereinbarten Hausmeistertätigkeiten ausführt. Dazu gehören unter Anderem die Hausreinigung und die Pflege und Reinigung der Außenanlagen. Die Betriebskostenverordnung besagt, dass unter Pflege und Reinigung der Außenanlagen auch die Gartenpflege fällt. In der Nebenkostenabrechnung werden die Kosten aus dem Hauswartdienstvertrag auch unter dem Punkt -Hausreinigung und Gartenpflege- entsprechend abgerechnet.
    Zusätzlich wurde jetzt noch ein zweites mal Gartenpflege umgelegt. Als Beleg liegt die Rechnung einer Gartenpflegefirma vor. Nach meinem Verständnis führt jetzt der Hauswart und die Gartenpflegefirma die Arbeiten parallel durch. An den Kosten für den Hauswart hat sich nichts geändert. Nur das in der Nebenkostenabrechnung einmal Hausreinigung und Gartenpflege für den Hauswart umgelegt wird und ein zweites mal Gartenpflege Firma XXX laut Rechnung—Ist das richtig?

    Danke

    • Dennis Hundt
      16. Mai 2022 - 10:21 Antworten

      Hallo EnnE,

      grundsätzlich können mehrere Firmen auch für die selbe Leistung (Gartenpflege) beauftragt werden. Gehen Sie davon aus, dass der Hausmeister zum Beispiel den Rasen mäht und eine Gartenpflege-Firma die Hecke schneidet. Ungewöhnlich ist natürlich, dass sich die Hausmeisterkosten nicht verändert haben. Hier sollten Sie nachfassen und erfragen, welche Leistungen genau abgerechnet werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jaekel
    21. März 2023 - 17:05 Antworten

    Guten Tag,

    kann ein Vermieter eine Rechnung für Gartenpflege für 2020, die angeblich erst in 2021 bezahlt worden ist, noch in 2021 in der Nebenkostenabrechnung in Anrechnung bringen?

  • Peter Lenuz
    21. April 2023 - 12:44 Antworten

    Hallo,

    muss ich anteilig für Gartenpflege aufkommen, wenn ich erst im Oktober eingezogen bin?
    Da wird ja eigentlich nicht mehr Rasen gemäht.
    Dann sollte ich doch eigentlich nicht an den jährlichen, meist im Sommer des vergangenen Jahres,
    erforderlichen Rasenpflegearbeiten beteiligt werden können, oder?

    Danke für eine Rückmeldung

    Gruß Peter

    • Dennis Hundt
      21. April 2023 - 13:04 Antworten

      Hallo Peter,

      Sie zahlen für drei Monate die Gartenpflege und Ihr Vormieter zahlt zu 9/12tel den Winterdienst. Das ist üblich und normal.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Debora Ribback
    3. Mai 2023 - 13:51 Antworten

    Hallo Dennis Hundt,

    ich wohne seit 30 Jahren hier im Mehrfamilienhaus mit 20 Mietpartein.
    Die komplette Gartenpflege, incl. Unkraut wurde bisher immer von Hausmeister sauber gehalten und fast täglich getätigt für jährlich 10€ pro Mietpartei.
    Der Vermieter hat nun am 1.1. 23 ohne Vorankündigung eine Gartenfirma beauftragt und den Hausmeister gekündigt.
    Kann der Vermieter ohne Vorankündigung und auch ohne Mitteilung an die Mieter die Kosten auf die Nebenkosten umlegen im vollen Umfang?
    Ich denke preislich wird es viel mehr, wenn nicht sogar 100% mehr sein.
    Bzw. hat man als Mieter ein Recht den Vermieter nach den zu erwarten Kosten zu fragen und auch welche Leistungen im welchem zeitlichen Umfang wie z. B alle 4 Wochen Rasen schneiden etc. Quasi eine Auflistung, damit man dies auch kontrollieren kann?

    Es ist eine starke Verschlechtung hier, Unkraut wächst, der Rasen steht hoch ( wurde bisher einmalig geschnitten), die Grünanlage sieht leider richtig herunter gekommen aus.

    Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Mühe und Antwort.
    Grüße
    Debbie

  • Dieter
    4. September 2023 - 22:56 Antworten

    Hallo Dennis Hundt, bei uns hier, 6 Familienhaus, läuft das folgendermaßen.
    Der Vermieter hat wohl mit dem am längsten hier wohnenden Mieter ein Abkommen bezüglich der Gartenpflege getroffen.
    In der Nebenkostenabrechnung erscheinen diese Betriebskosten garnicht.
    Es ist so, dass dieser Mieter auf den Neu dazu kommenden Mietern zu ging, und sagte, man möge ihm monatlich 30€ überweisen, da er sich hier kümmere. Er drückte dem neuen Mieter dann seine Kontoverbindung in die Hand, wohin man zukünftig das Geld überweisen solle.

    Mir fiel dann insbesondere letztes Jahr und auch dieses Jahr auf, dass der Gute für das Geld welches er bekommt, reichlich wenig leistet. Da ich selber schon Frührentner bin, habe ich dann seine Aktivitäten hier dokumentiert. Und so komme ich dieses Jahr zb auf ~ 8 Stunden wo er hier etwas gemacht hat, dass wars.
    In der kleinen Vorgartenanlage sah es lange Zeit katastrophal aus, dass Unkraut wuchs dort nur so vor sich hin.
    Der gute Mann zog es vor, lieber woanders arbeiten zu gehen, anstatt hier öfter mal was zu tun.
    Ich komme somit auf einen Stundenlohn von 255 Euro, da eine Mitbewohnerin ihm sogar 50 € monatlich zahlt. Und das Ganze natürlich Netto Schwarz ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.

    Ich wollte nun für kommendes Jahr mit allen Mitbewohner über diesen Fakt reden, quasie eine Mitbewohner Versammlung einberufen, weil ich es nicht weiter einsehe, das wir hier so viel Geld für so wenig geleistete Arbeit zahlen.
    Ich erwarte, dass wenn das schon so läuft, der gute Mann einen Stundenzettel führen sollte, wo er seine geleistete Arbeit aufschreibt und seine Arbeitszeit dazu einträgt.Und dass muss monatlich durch einen dafür bestimmten Mieter gegengezeichnet und natürlich kontrolliert werden, ob diese Arbeit tatsächlich auch geleistet wurde.
    Ich weiß inzwischen zb, wie lange er für Rasen mäht braucht etc. Und wenn er dann zb 20-25 Euro die Stunde dafür erhält, kann er ja entscheiden, ob er das dafür weiter machen möchte, oder nicht.
    Ich finde so wie jetzt, geht das auf garkeinen Fall in Ordnung.
    Und in unseren Mietverträgen steht geschrieben, dass der Winterdienst zb durch jeden Mieter im Wechsel geleistet werden muss.

    Was ist ihre Meinung sie dazu?
    lieber Gruß
    Dieter

    • Dennis Hundt
      6. September 2023 - 12:05 Antworten

      Hallo Dieter,

      dass dieses Konstrukt rechtlich so nicht in Ordnung ist, liegt auf der Hand. Meines Erachtens nach führt der Weg nur über den Vermieter. An den Vermieter zahlen Sie die Nebenkostenvorauszahlung, über die er wiederum jährlich abrechnet. Für die Abrechnung kann er nur die tatsächlichen Kosten ansetzen und muss diese mit einer Rechnung belegen. Das wäre der übliche Weg, den sie gegebenenfalls beim Vermieter anstoßen sollten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Dieter Schröer
        5. Oktober 2023 - 13:51 Antworten

        Hallo Herr Hundt, vielen Dank für ihre Antwort.
        Ich weiß, dass der Vermieter das hier so mit diesem Mieter so abgesprochen hat.
        Der Vermieter meinte als ich hier einzog, dass es so günstiger sei für uns Mieter, als wenn er eine Firma damit beauftrage.

        Das sehe ich aber Anders, denn es muss ja nicht laufend die kleine Gartenanlage vorm Haus neu bepflanzt werden zb, sondern lediglich Hin und Wieder das Unkraut, Blätter etc entfernt werden. Es handelt sich da auch nur um einen kleinen Vorgarten.
        Und den Rasen mähen hinterm Haus ist man in 30 Minuten fertig.
        Meine Stunden Kalkulation bezüglich was dieser Mieter hier tatsächlich an Arbeit ableistet, ist eine Tatsache.

        Ich denke der Vermieter wird mir nur erneut sagen, dass ich/wir so günstiger davon abkommen, wenn wir diesem Mieter weiterhin das Geld bezahlen.
        Der widerrum ist natürlich total Happy darüber, dass er für so wenig Arbeit so viel Geld bekommt von uns. Er selber trägt zudem ja 0 Euro dieser Kosten und meint sogar, Anspruch darauf zu haben, weil das hier wohl schon längere Zeit so gehandhabt wird.
        In der Mietausschreibung wurde/wird darüber natürlich nichts erwähnt, dass diese Kosten hier so “abgerechnet” werden. Das teilte einem dann erst der Makler bei Mietvertrag Abschluß beiläufig mit. Da hieß es dann..” dafür kümmere er sich dann auch um das Altglas”. Was auch nicht stimmt und jeder Mieter sich selber darum kümmern muss.
        Ich und mein Nachbar in unseren Wohnungen, reinigen auch unsere Treppe und den Flur zb selber.

        Das dieser Mieter sich diese lukrative Nebeneinkunftsquelle nicht weg nehmen lassen möchte kann ich verstehen. Aber dennoch ist es für mich so keine Option, denn für mein gezahltes Geld bekomme ich keine ausreichende Leistung geboten.

        Viele Grüße
        Dieter

  • Thomas Gruneberg
    1. Oktober 2023 - 16:33 Antworten

    Hallo, habe diese Seite im Netz gefunden und hoffe eine Antwort auf folgendes zu erhalten:
    Wohne in einem 6 Parteien Mehrfamilienhaus und derzeit stehen seid Anfang des Jahres zwei Wohnungen leer. Streitpunkt ist nun die anfallenden Tätigkeiten rund um das Haus; Garten- und Reinigungsarbeiten, sowie Mülltonnen rausstellen, welche monatlich ein wechselnder Mieter durchführt.
    Nun wird alles auf uns verliebenden Mietern abgewälzt, bis erstmal Ende des Jahres.
    Die Wohnungen sind vermietete Eigentumswohnungen und haben fünf verschieden Vermieter, wobei die leerstehenden Wohnungen den gleichen Vermieter haben.
    Ist dieser Vermieter nicht verpflichtet die anfallenden Garten- und Reinigungsarbeiten, sowie Mülltonnen rauszustellen zu übernehmen. Die beiden Vorgärten der unteren Mieter machen sie selbst, es geht hier nur um ein Nebenstück Wiese mit Sträuchern die von keinem aus dem Haus genutzt werden und die umrandete Hecke.
    (Wobei die Mülltonnen würden wir noch selbst rausstellen, da es nur unser Müll ist!)

    Gruß
    Thomas.G

    • Dennis Hundt
      2. Oktober 2023 - 12:03 Antworten

      Hallo Thomas,

      die Arbeiten können nicht auf die vier Mieter verteilt werden. Vielmehr müssen die Eigentümer die die Kosten für den Leerstand tragen oder auch per Eigenleitung übernehmen.

      Hier eine Hilfe: Nebenkostenabrechnung bei Leerstand

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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