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Nebenkostenabrechnung: Wasser ohne Zähler – Wie wird abgerechnet?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters, in einem Mehrfamilienhaus Wasseruhren einzubauen und den Verbrauch in jeder einzelnen Wohnung genau zu ermitteln. Das Gesetz gibt lediglich in der Heizkostenverordnung vor, dass der Verbrauch an Heizenergie und Warmwasser zumindest zu 50 Prozent nach dem Verbrauch des Mieters abgerechnet werden muss. Eine ähnliche Bestimmung für den Kaltwasserverbrauch besteht jedoch nicht.

In jedem Haus gibt es einen von den Stadtwerken installierten Kaltwasserzähler. Fehlen individuelle Wasseruhren, kommt es darauf an, was die Parteien mietvertraglich vereinbart haben. Sind hingegen Wasseruhren installiert, muss die Abrechnung verbrauchsabhängig erfolgen.

1. Regelung für Wasser ohne Zähler, falls Mietvertrag nichts regelt

Findet sich im Mietvertrag keine Regelung, kann der Vermieter nach billigem Ermessen den Verteilerschlüssel festlegen. Dabei muss der Vermieter dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung tragen (§ 556a I 2 BGB).

Insbesondere kann dies der Fall sein, wenn sich im Objekt auch Gewerbeeinheiten befinden, bei denen der Wasserverbrauch geringer oder höher sein kann. Teils wird die gesonderte Erfassung des gewerblichen Verbrauchs durch Wasserzähler und der Abzug dieser Kosten vor der Umlegung auf die Wohnraummieter verlangt (LG Berlin GE 2003, 190). Die gesonderte Erfassung macht aber wirtschaftlich nur Sinn, wenn das Gewerbe einen deutlich höheren Verbrauch verursacht. Dies wurde für einen Hundesalon, Juwelierladen und Reisebüro verneint, für eine Sauna, Wäscherei und Getränkehersteller jedoch bejaht.

2. Abrechnung nach Wohnfläche oder Personenzahl

Der Verteilerschlüssel kann auf die Wohnfläche abgestellt sein. Genauso gut kann als Verteilerschlüssel die Personenzahl in der Wohnung der Mieter maßgeblich sein. Beides hat Vor- und Nachteile.

Wird auf die Wohnfläche abgestellt, zahlt derjenige Mieter, der allein in einer großen Wohnung wohnt, verhältnismäßig mehr an Kaltwasser, als derjenige Mieter, der mit vielen Personen in einer kleinen Wohnung wohnt.

Wird auf die Personenzahl abgestellt, muss der Vermieter erfassen, wie viele Personen für welchen Zeitraum in einer Wohnung gewohnt haben. Dies bedeutet für den Vermieter einen erhöhten organisatorischen Aufwand. Dabei ist er auf die ehrliche Information des Mieters angewiesen. Allein die Annahme, dass zwei Personen doppelt so viel Wasser verbrauchen wie eine Person, ist eine reine Vermutung.

Wird nach der Personenzahl abgerechnet, darf der Vermieter keine Zu- oder Abschläge für Säuglinge, Autowaschen, Waschmaschinen, Hundehaltung oder Aquarien oder sonstige Umstände machen, die mit den Lebensgewohnheiten der Bewohner zusammenhängen (LG Mannheim NZM 1999, 365).

Zum Wasserverbrauch gehört auch der allen Bewohnern des Hauses zugute kommende allgemeine Wasserverbrauch, beispielsweise für die Treppenhausreinigung oder das für die Bewässerung des gemeinschaftlichen Gartens verwendete Wasser.

3. Vermieter kann den Abrechnungsschlüssel nach billigem Ermessen bestimmen

Insgesamt ist davon auszugehen, dass es keine absolute Verteilungsgerechtigkeit gibt. Fehlen einzelne Wasseruhren, gewährt das Gesetz deshalb dem Vermieter ein Bestimmungsrecht hinsichtlich des Verteilerschlüssels. Als Vorgabe gilt nur, dass der gewählte Maßstab nicht grob unbillig sein darf und im Laufe der Zeit auch nicht unbillig werden darf und für den Mieter hinnehmbar ist (OLG Düsseldorf 24 U 84/08).

Liegen diese Voraussetzungen vor, muss der Mieter den vom Vermieter gewählten Verteilerschlüssel akzeptieren. Ansonsten kann er dies nur verhindern, wenn er bereits bei Abschluss des Mietvertrages einen ihm genehmen Verteilerschlüssel vereinbaren würde.

4. BGH: Abrechnung nach Wasseruhrenverbrauch nur einheitlich

Auch der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Mieter die Abrechnung nach der Wohnfläche beanstandete. Dabei war es so, dass in dem Mietshaus alle Wohnungen bis auf eine einzige Wohnung mit einem Wasserzähler ausgerüstet waren. Dennoch berechnete der Vermieter den Kaltwasserverbrauch nach der Wohnfläche.

Der BGH entschied, dass die Abrechnung nach der Wohnfläche nicht zu beanstanden sei. Der Vermieter müsse den Wasserverbrauch nur dann individuell abrechnen, wenn sämtliche Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgestattet wären. Die bloßen Zweifel des klagenden Mieters an der Billigkeit der Wohnfläche als Maßstab genügten nicht, um die Änderung des angewandten Umlageschlüssels zu rechtfertigen. Dies gelte insbesondere mit Hinblick darauf, dass das Gesetz in § 556a I 1 BGB diese Art der Abrechnung ausdrücklich erlaube.

5. Verbrauchsabhängige Abrechnung nur, wenn alle Mieter Wasseruhren haben

Anders ist es dann, wenn im Haus sämtliche Wohnungen mit Wasseruhren ausgerüstet sind. Dann ist der Vermieter regelmäßig verpflichtet, nach dem angefallenen Verbrauch abzurechnen (AG Köln 212 C 38/12). Dies gelte auch dann, wenn mietvertraglich eine verbrauchsunabhängige Umlage vereinbart ist.

Will der Mieter Probleme vermeiden, kann er allerdings auf eigene Kosten eine Wasseruhr in seiner Wohnung installieren. Der Vermieter kann den Einbau nicht verhindern. Abrechnen muss der Vermieter den von dieser Wasseruhr angezeigten Verbrauch aber nur dann, wenn im gesamten Haus Wasseruhren installiert sind (siehe BGH).

6. Regelung für Warmwasserverbrauch

Kaltwasser wird auch für die Warmwasserversorgung benötigt. Bei den Wasserkosten für das Warmwasser hat der Vermieter ein Wahlrecht. Er kann die Kosten bei den Warmwasserkosten ansetzen, vorausgesetzt dass der hierfür entfallende Verbrauch durch einen Zwischenzähler erfasst wird. Ansonsten erfolgt die Umlage im Rahmen des Kaltwasserverbrauchs.

7. Einbau von Kaltwasserzählern ist Modernisierungsmaßnahme

Baut der Vermieter Kaltwasserzähler ein, handelt es sich um eine wertverbessernde Modernisierungsmaßnahme (BGH VII ZR 173/10; VII ZR 326/10). Der Mieter muss den Einbau dulden.

Die Kosten kann der Vermieter in Form einer Mieterhöhung in Höhe von bis zu 11 Prozent des Kostenaufwandes pro Jahr auf die Mieter umlegen (§ 554 BGB). Die Anschaffungskosten für die Wasserzähler gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Lediglich die Kosten der Eichung und Wartung sind umlagefähig. Werden die Wasseruhren gemietet, sind die Mietkosten wiederum umlagefähige Betriebskosten.

106 Antworten auf "Nebenkostenabrechnung: Wasser ohne Zähler – Wie wird abgerechnet?"

  • Fischer, Rudolf Jugendheimstr. 22 34132 Kassel
    14. Oktober 2015 - 14:49 Antworten

    Mein Kommentar ist eine Frage:

    In meinem Mietshaus sind Wasserzähler für die einzelnen Mietparteien installiert. Für den zentralen Wasserzähler berechnen die Stadtwerke eine Zählergebühr.
    Ist diese Gebühr – entsprechend dem Wasserverbrauch umzulegen oder
    – zu gleichen Teilen auf jede Mietwohnung
    Für eine kurzfristige Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.
    Rudolf Fischer

    • Dennis Hundt
      15. Oktober 2015 - 09:28 Antworten

      Hallo Herr Fischer,

      schauen Sie in die Mietverträge, wie die Kosten der Wasserversorgung umgelegt werden sollen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Christiane
      5. April 2020 - 10:17 Antworten

      Auch eine Frage: In dem Mehrfamilienhaus, in dem ich wohne, ist jede Wohnung mit einem Kaltwasserzähler ausgestattet. Außen am Haus befindet sich ein Kaltwasseranschluss zur Gartenbewässerung ohne Zähler. Wie werden hier die Kosten verteilt? In der Abrechnung kann ich erkennen, dass die Kosten auch ohne Nutzung auf jeden Mieter umgelegt werden. Greift hier auch der Verteilungsschlüssel und die Kosten werden pauschal abgerechnet? Die Kosten, die dann darüber liegen, muss der Gartenbesitzer selbst zahlen? Geht aktuell um einen Streit mit einer Mietpartei.
      Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar, um endlich Klarheit zu haben. Vielen Dank!
      Christiane Weber

      • Dennis Hundt
        9. April 2020 - 14:38 Antworten

        Hallo Christiane,

        wenn mit dem Wasser der allgemeine Garten bewässert wird, dann ist die Umlage unkompliziert auf alle Mieter möglich. Wenn nur ein Mietergarten bewässert wird, müssen diese Kosten auch von der entsprechenden Partei gezahlt werden.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

    • Eva-Maria Pfeuffer
      20. Februar 2021 - 11:30 Antworten

      Da ich behindert bin und Single habe ich mein Anwesen auf dem Dorf verkauft und bin in die Stadt zur Miete gezogen. Ich war selbst Vermieter und weiß worauf man alles achten muss.
      Jetzt wohne ich in einem Mehrfamilien Haus mit Bäckerei . Im Haus sind keine Wasseruhren installiert. Ich habe die erste Aufforderung zur Zahlung von Kaltwasser bekommen, muss dabei erheblich mehr zahlen,als ich in meinem Anwesen nach Uhr gezahlt habe.Wobei mein Verhalten sich nicht geändert hat! Ich habe das Gefühl, das Ich für die anderen,die mehr verbrauchen, mit bezahlen muss!
      Was soll ich machen?

      • Dennis Hundt
        20. Februar 2021 - 11:36 Antworten

        Hallo Eva-Maria,

        fragen Sie beim Vermieter nach, ob die Bäckerei separat abgerechnet wird. Grundsätzlich ist die Abrechnung nach Fläche möglich, sodass Sie mehr zahlen als mit Verbrauchserfassung per Zähler.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Hörnig Chr.
    18. November 2015 - 20:47 Antworten

    Ich habe eine Frage, ich habe einen Mietvertrag erhalten und war soweit mit der Miete einverstanden. Da in der Wohnung nur analoges Fernsehen liegt und ich mich an den Anbieter halten muß, kostet mir Internet usw. nochmal fast 50 Euro. Strom usw. kostet nochmals und mir ist das nun zu teuer! Ein seperater Wasserzähler fehlt auch und in den Nebenkosten sind keine Putz oder Winterdienste enthalten.
    Da ich erst heute den Mietvertrag erhalten habe, konnte ich Einzelheiten nicht wissen!?

    Kann ich den Mietvertrag ohne Unterschrift zurück schicken??

    Frdl. Grüße Ch. Hörnig

    • Dennis Hundt
      20. November 2015 - 02:54 Antworten

      Hallo Frau Hörnig,

      wenn Sie den Mietvertrag nicht abschließen wollen, sollten Sie den Vermieter (der Fairness halber) schnellstmöglich informieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Mieter_FFM
        25. November 2015 - 15:35 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        ich habe meine Nebenkostenabrechnung für 2014 erhalten. Erstmal habe ich versucht die Berechnung der Kaltwasserkosten zu verstehen, da diese im Vergleich zum letzten Jahr deutlich mehr waren.
        Die Wohnung befindet sich in einem 8-Parteien Haus, die alle mit separatem Wasserzähler ausgestattet sind. Diese Zähler werden lt. Wohngeselschaft durch einen Messdienstleister abgelesen. Das Problem ist, wenn bei einer oder mehreren Wohnungen keine Ablesung möglich war, werden diese geschätzt. Die Wohngesellschaft erhält aber eine gesamt Abrechnung von dem Wasserversorger mit tatsächlichem Verbrauch, da ein allgemeiner Wasserzähler für das Haus vorhanden ist. Das Problem ist, dass die Wohngesellschaft nun die tatsächlichen Gesamtkosten durch die geschätzten Gesamtverbrauch teilt. Dadurch ergibt sich eine Differenz beim Einheitspreis. Bei unserer Wohunng wurde aber den Wasserzähler abgelesen und tatsächlicher Verbauch liegt vor. Da aber bei unseren Nachbarn viel zu wenig geschätzt wurde, habe ich eine höhere Einheitskosten. Wir sind in 2015 aus der Wohnung ausgezogen und nun verlange ich von der Wohngesellschaft eine Korrektur der Abrechnung, da ich endlich für meinen tatsächlichen Verbrauch zahlen möchte. Sehe ich die Sachlage richtig?
        (Der Gesamtverbrauch wurde ca. 130 m^3 weniger geschätzt)

        Vielen Dank für eine Hilfe.
        MfG

        • Dennis Hundt
          26. November 2015 - 03:32 Antworten

          Hallo Mieter_FFM,

          ich kann Ihren Standpunkt verstehen. Aber ich verstehe auch den Vermieter. Es Ablesung ist leider nicht immer möglich, s bleibt nur die Schätzung.

          Ich kann mir im Grunde auch nicht vorstellen, dass eine vielleicht unmögliche Korrektur sich großartig auswirken würde.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Mieter_FFM
            26. November 2015 - 12:07

            Hallo Herr Hundt,

            vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
            Dann verstehe ich den Sinn von den Wasseruhren in den Wohnungen nicht, wenn alles zum Schluss geschätzt werden muss!
            Ich muss in diesem Fall ca. 200 EUR mehr als mein eigentlicher Verbrauch zahlen.
            Und was mache ich, wenn bei der nächsten Jahresabrechung wieder bei Nachbarn WENIGER geschätzt wird? Dann darf ich wieder mehr zahlen.
            Gibt es hierzu keine gesetzliche Regelungen? Z.B. wie hoch kann eine Abweichung bei Schätzung sein (evtl. prozentual) und wenn ein Jahr wenig geschätz wurde nächstes Jahr muss entsprechend mehr geschätzt werden, damit ein relaviter Ausgleich besteht?
            Würde mir was bringen, wenn ich einen Anwalt einschalte? Man will doch für das zahlen, was man verbraucht, ist das nicht plausibel? Und in einem Fall, dass man von der Wohnung auszieht.

            Besten Dank.
            MfG

      • Mattox
        16. September 2021 - 09:43 Antworten

        Gibt es hierfür auch Paragraphen oder rechtliche Entscheidungen?

        Wir haben ein Mietshaus mit 6 Parteien. Außen am Haus ist auch ein Wasseranschluss der im Sommer besonders von drei Parteien benutzt wird um ihren Garten zu gießen. Jede Partei hat ihren eigenen Garten. Ich und zwei andere Parteien benutzen das Wasser nicht. Ich habe der Vermieterin schon mal erklärt, dass ich nicht einsehe den Wasserverbrauch anderer Mieter zu zahlen da diese dann auch noch einen Pool im Garten aufgestellt haben. Sie meinte sie werde eine Wasseruhr einbauen. Was bis dato nicht geschehen ist. Diese Kosten sollten dann auch nur von diesen Mietern gezahlt werden die den Wasseranschluss benutzen oder?

        Wie ist das rechtlich?

        • Dennis Hundt
          16. September 2021 - 16:13 Antworten

          Hallo Mattox,

          Sie dürfen nicht unbillig benachteiligt werden – der Gartenwasserverbrauch für einzelne Mieter muss m.E. separat erfasst und abgerechnet werden.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Karin Päseler
    9. Februar 2016 - 09:21 Antworten

    Hallo,
    was mache ich als Vermieter, wenn der Wasserverbrauch der einzelnen Parteien mit dem Wasserverbrauch gesamt der Stadtwerke NICHT übereinstimmt. Kann ich die Differenz, also den Mehrverbrauch, auch auf die einzelnen Parteien umlegen?

    Danke

  • Karin Päseler
    11. Februar 2016 - 09:11 Antworten

    Vielen Dank und beste Grüße

    Karin Päseler

  • H.H.
    17. Februar 2016 - 20:51 Antworten

    Hallo,

    ich wohne seit kurzem in einem Haus mit drei Mietwohnungen. Nur für die zwei anderen Parteien gibt es Wasserzähler. Mein Wasserverbrauch soll dann aus dem Überschuss berechnet werden. Allerdings scheint es mir, als würde das Wasser für die anderen Waschmaschinen im Keller und für den Garten ungezählt durchlaufen. Das würde dann ja bedeuten, dass ich dafür mitzahlen muss? Was kann ich da tun? Darf der Vermieter verbrauchsabhängig abrechnen in so einem Fall?

    Viele Grüße

    • Nella Mühge
      21. Juni 2019 - 09:12 Antworten

      Hallo…wir wohnen im EG eines 2-Familienhauses. Wir haben einen Garten zur Eigennutzung. Wasserzähler gilt für beide Haushalte. Als wir vor einigen Jahren einen kleinen Pool aufgestellt hatten, haben die oberen Mieter der Vermieterin direkt klar gemacht, dass sie die Befüllung nicht mitbezahlen werden. Daraufhin hat die Vermieterin uns dementsprechend mehr berechnet. Normalerweise ist das ja auch in Ordnung…..aber……mein Mann duscht täglich auf der Arbeit (muss er, da er in einem Chemiewerk arbeitet!!) Somit haben wir in der Hinsicht weniger Verbrauch als die Putzteufel (kein Tag ohne) über uns. Deshalb bin ich der Meinung dass wir uns auch wieder einen kleinen Pool kaufen können, ohne Angst vor mehr Wasserkosten haben zu müssen. Bei den heißen Tagen, die ja wieder kommen sollen.
      Ich unterstelle den Beiden oben jetzt einfach mal nur Neid🤷‍♀️

  • JK
    12. März 2016 - 10:31 Antworten

    Sehr geehrder Herr Hundt,

    ich stelle fest, dass ich bei akutellen Themen immer wieder bei Ihnen lande… Nur dieses Mal finde ich keine Antwort, was wohl an der Fragestellung liegen duerfte.

    Die Wasserversorger haben angefangen die Tarifsysteme umzustellen. Hierbei geht der Trend, weg vom reinen Verbrauch, hin zu einer Mischung aus Grundgebuehr je Nutzungseinheit und dem tatsaechlichen Verbrauch.

    Meine Frage richtet sich nach der Zulässigkeit dieser Methodik. In betreffenden Fall gibt es in einem MFH einen einzigen Hauptzähler und keine Unterzähler fur die jeweiligen Wohnungen. In der Abrechnung des WVU wird nach Nutzungseinheit und Vebrauch abgerechnet. Woher Weiss der WVU die Nutzungseinheiten?

    Oder andersherum: Wenn jede Wohnung nun einen eigenen vom WVU geeichten und ablesefähigen Zähler haette, für den der individuelle Verbrauch abgerechnet warden koennte, würde ich der Abrechnung zustimmen. Dies haette schliesslich auch einen Mehrwert fuer die Mieter, der einen Mehrpreis rechtfertigen wuerde. Aus meiner Sicht kann aus einem einzelnen Zaehler nur eine Nutzungseinheit abgeleitet warden.

    Ist diese Abrechnung des WVU so zulaessig?

    Liebe Gruesse aus dem Pott und ein schoenes Wochenende

    • Dennis Hundt
      13. März 2016 - 02:22 Antworten

      Hallo JK,

      ich kann zu der konkreten Frage leider nicht viel schreiben. Wenn es keine Zähler gibt, wird der Gesamtverbrauch doch ohnehin nach Wohnfläche / nach vereinbarten Schlüssel abgerechnet. Vielleicht ergibt sich über die Wohnfläche die so genannte Nutzungseinheit. Ansonsten sollten Sie Ihre Fragen am besten direkt an den Wasserversorger richten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mario Hille
    16. März 2016 - 12:55 Antworten

    Hallo,

    mein Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung beim Kaltwasser nach Personen aufgeschlüsselt da wir keine Wasseruhren im Haus haben. Wir sind 3 Parteien im Haus. Unten Vermieter mit Freundin (kommt nur am WE), 1. Etage 2 Personen und 2. Etage 2 Personen. Jetzt will er uns in der 1. Etage erzählen, da ich zur Zeit zu hause bin, das ich als 1,5 Personen bei der Abrechnung zähle. Ist das rechtens?

    MfG Mario

    • Dennis Hundt
      17. März 2016 - 12:00 Antworten

      Hallo Mario,

      ob Sie Zuhause sind oder nicht geht dem Vermieter überhaupt nichts an und spielt für die Abrechnung nach Personenanzahl überhaupt keine Rolle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • D.Kocks
    17. März 2016 - 22:38 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Wie sieht es bitte mit der Verteilung der Systemkosten aus?
    In unserem 3-Familienhaus ( eine 4-köpfige Familie und zwei Singlehaushalte) wird die Gesamtrechnung durch 6 Personen gerechnet. Sollte da nicht nach Systemkosten für 3 Wohneinheiten (jeder Haushalt gleicher Betrag) plus tatsächlicher Wasserverbrauch pro Kopf berechnet werden um eine gerechtere Abrechnung zu erhalten?
    Gibt es dazu eine Regelung?
    Viele Grüße, Dagmar Kocks

    • Dennis Hundt
      17. März 2016 - 22:47 Antworten

      Hallo Dagmar,

      schauen Sie am besten in Ihrem Mietvertrag, welcher Umlageschlüssel dort vereinbart wurde. Grundsätzlich gibt es immer Ungerechtigkeiten bei der Umlage, es kann nie ganz fair sein und kommt immer auf die individuelle Situation an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nina
    21. März 2016 - 15:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt!

    Wir leben in einem 3 Familienhaus zur Miete. Die EG-Wohnung gehört dem Vermieter, allerdings ist er nur 2-3 mal im Jahr dort um seinen Verwandten einen “Besuch” abzustatten.

    Der OG-Wohnung wohnen wir ( 2 Personen ) und in der Einliegerwohnung über der Garage eine weitere Person.

    Die Strom-Wasser-Gas-Kosten zahlen wir komplett. Es gibt auch nur eine Wasseruhr und einen Hauptzähler für Strom, allerdings einen ungeeichten Zähler für die Einliegerwohnung mit der Garage.

    Die Mieterin der Einliegerwohnung zahlt uns 33, 6 % der Strom-Wasser-Gas-Kosten mtl.

    Eine Nebenkostenabrechnung des Vermieters haben wir noch nie bekommen.

    Wir zahlen mtl. eine Vorrauszahlung, sowie auch die Mieterin aus der Einliegerwohnung.

    In unserem Mietvertrag ist kein Verteilerschlüssel angegeben. In dem Mietvertrag der anderen Mieterin der Verteilerschlüssel nach Wohnfläche.

    So langsam haben wir den Eindruck, dass wir unserem Vermieter das ganze Haus unterhalten und er für seine Wohnung nichts zahlt.

    Ist das rechtens?

    Grüße

    Nina

  • Holger Benkelberg
    11. April 2016 - 17:57 Antworten

    Wir haben die Betriebskostenabrechnung 2014 bekommen. Dort ist erstmalig für eine Gewerbefläche, die Personenzahl auf 1 Pers. gestzt worden. Vorher waren hier 4 Personen berücksichtigt. Obwohl noch mehr Mitarbeiter in dem Geschäft arbeiten.
    Gibt es einen Umlageschlüssel, in dem berechnet wird, wieviel MA für den Verbrauch berechnet werden müssen?

  • Erika Kermer
    16. Mai 2016 - 18:32 Antworten

    Nach Beschlußfassung wird der Wasserverbrauch und die Kanalkosten nach Personenanzahl abgerechnet. Streitpunkt ist immer die Personenanzahl. Bei einem Mieter wohnen im Jahr sehr oft über Monate die Kinder. Unser Verwalter vertritt die Meinung, nur wer am 1.1. des Jahres in der Wohnung wohnt, wird gezählt. Stirbt ein Eigentümer während des Jahres, muß für diesen das ganze Jahr gezahlt werden. Ziehen Kinder am 1.2. ein und am 1.12. aus, werden diese nicht berücksichtigt bei der Personenfeststellung bei der Eigentümerversammlung. Kommt ein Kind am 1.2. des Jahres auf die Welt, werden die Kosten erst ab 1.1. des Folgejahres berechnet. Also müssen demnach alle Eigentümer für diese Kosten aufkommen. Daran habe ich starke Zweifel, finde aber im WEG keine Aussagen.

    • Dennis Hundt
      17. Mai 2016 - 01:02 Antworten

      Hallo Erika,

      auch wenn es sich hier im WEG-Recht und nicht um Mietrecht (Nebenkostenabrechnung) handelt, ist das Vorgehen m.E. absurd. Wenn eine Wohnung am 01.01. leer steht, müssen für das gesamte Jahr keine Wasserkosten gezahlt werden. Absolut unüblich und weltfremd, so ein Vorgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole
    17. Mai 2016 - 16:46 Antworten

    Hallo Her Hundt,

    ich habe 2008 meine Wohnung ” saniert” übergeben bekommen. Unter anderem habe ich eine Vorbereitung im Bad für eine Wasseruhr, die bis dato aber nie eingebaut wurde, für mich unverständlcih wenn man doch eine Wohnung sowieso Grundsaniert!!
    Unsere Wasserkosten werden in den NK Abrechnungen per Wohnfläche abgerechnet.
    Ich lebe alleine in meiner Wohnung, während meine Nachbarn zb. mit fünf Personen in einer gleich großen Wohnung nebenan leben.
    Dazu kommt Wasserverbrauch von anderen Nachbarn für Ihre Blumenbeete,oder den zum allgemeinteil des Gartens dazugehörige Rasenflächen.
    Ich habe auch einen Gartenanteil, der aber nur aus Rasen und Büschen besteht, die werden vom Regen gegossen!
    Noch im vorhergehenden Jahr, füllte sich eine Nachbarin eine 200 Liter Regentonne mit Frischwasser, auf meinen Hinweis, das wir ALLE das zahlen müssen, hat leider niemand reagiert.
    Ich weiß aus erster Quelle, das alle Wohnungen rund um das Büro ( Genossenschaft) meines Vermieters mit Wasseruhren ausgestattet sind. Und das sind auch Bestandsimmobillien.
    Habe ich die Möglichkeit an der Vermieter zu appelieren, etwas zu tun? Oder muss ich evtl. unwirtschaffttlichkeit beim Wasserverbrauch anderer Mieter hinnehmen?

    Liebe Grüße von Nicole

    • Dennis Hundt
      17. Mai 2016 - 17:44 Antworten

      Hallo Nicole,

      sofern im Mietvertrag die Abrechnung über die einzubauenden Zähler vereinbart ist, würde ich auf den Einbau und die korrekte Abrechnung bestehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Willi Beckert
    7. Juni 2016 - 22:03 Antworten

    Hallo,
    ich habe mal einen Artikel gelesen, finde ihn aber nicht mehr. Es geht um Wasserabrechnungen, wenn in einem Haus keine Wasserzähler eingebaut sind. Der Tenor des Artikels lautete, dass ein Mieter einen Abschlag von 15% an der Wasserabrechnung machen kann, wenn keine Wasserzähler im Hause eingebaut sind und der Wasserverbrauch geschätzt wird. Können Sie mir behilflich sein? Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Beckert

    • Dennis Hundt
      8. Juni 2016 - 08:05 Antworten

      Hallo Willi,

      abgerechnet wird nach dem Schlüssel, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Das könnte auch die Wohnfläche sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Müller
    28. Juni 2016 - 23:13 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich interessiere mich für ein 12 Parteienhaus, welches ich käuflich erwerben möchte.
    Das Haus ist sehr günstig abzugeben, obwohl es voll vermietet ist und zur Zeit nur kleine Renovierungkosten anfallen.
    Nun habe ich mit einem Mieter gesprochen und den vermutlichen Haken gefunden.
    2 wohnungen sind an einen Arbeitgeber vermietet und in diesen wohnen in der sommersaison bis zu 8 ausländische Arbeitskräfte, die täglich mehrere Maschinen Wäsche waschen und sich alle täglich mehrfach duschen. Es gibt nur einen gemeinschatszähler für das Kaltwasser. Eine Abrechnung liegt noch nicht vor, seitdem die 2 Wohnungen vermietet sind.
    Was passiert nun wenn die Kosten deutlich höher sind, was zu vermuten ist, als in den letzten Jahren?
    Im schlimmsten Fall ist davon auszugehen, dass einige derzeitigen Mieter kündigen werden
    Ist diese Art der wohnungsnutzung überhaupt möglich? Sprich das in jeder Wohnung bis zu 8 Personen wohnen?
    In die Mietverträge im Vorfeld einen Einblick zu gelangen ist schwierig, da am 10. Juli eine Besichtigung stattfindet und wer zuerst die Kaufsumme zahlt, erhält den Zuschlag.

    Haben sie einen Tipp wie man hier am besten vorgeht oder evtl Erfahrung was in einem Altbau für kosten entstehen könnten, wenn man jede Wohnung mit separaten Zählern ausrüstet ?

    Vielen Dank im Voraus !

    Müller

    • Dennis Hundt
      29. Juni 2016 - 08:23 Antworten

      Hallo Herr Müller,

      danke für Ihren Beitrag. Glauben Sie wirklich, dass ein Haus besonders günstig angeboten wird, weil aktuell ein paar Bauarbeiter in zwei Wohnungen leben und dort vielleicht mehr Wasser als üblich verbrauchen? Das Problem wäre doch mit Wasserzählern schon gelöst.

      Ich würde immer möglichst alle Unterlagen einer Immobilien einsehen, bevor ich überhaupt an einen Kauf denke.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • R. Frost
    27. Juli 2016 - 21:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wie ist es in einer Eigentümergemeinschaft? Kann eine Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss bestimmer, dass jeder Eigentümer Wasserzähler in seiner Einheit einbaut?

    vielen Dank!

    • Dennis Hundt
      28. Juli 2016 - 15:46 Antworten

      Hallo Herr Frost,

      natürlich kann die WEG beschließen, dass Wasserzähler eingebaut werden. Wer sollte es auch sonst beschließen, wenn nicht die Eigentümer.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthes
    5. August 2016 - 16:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 6 z.T. vermieteten Eigentumswohnungen ohne einzelne Kaltwasserzähler. Es gibt nur einen Zähler für das Haus.
    Im letzten Jahr wurde durch eine fast das ganze Jahr durchlaufende Toilettenspühlung eines Mieters ein Mehrverbrauch von ca, 1400 Kubikmeter Kaltwasser auf alle Mieter umgelegt.
    Ist dies Rechtens?

    Viele Grüße

    G.Matthes

  • lena51
    15. August 2016 - 17:51 Antworten

    Hallo, wir sind Eigentümer einer rund 83 qm Wohnung. 2015 wurde der Verwalter gewechselt. Unendliche Schwierigkeiten. Der alte Verwalter will keine Abrechnung für 2014 machen – Der neue Verwalter kann angeblich keine.machen, weil Unterlagen fehlen. Nun ist gestern endlich die Abrechnung für das Jahr 2015
    gekommen und wir mussten feststellen,dass der Wasserverbrauch nicht nach Personen, wie die letzten 10 Jahre, sondern nach Quadratmeter abgerechnet wurde. Ist das zulässig???
    Danke im voraus – Gruß – Lena

    • Dennis Hundt
      16. August 2016 - 12:19 Antworten

      Hallo Lena,

      der Abrechnungsmaßstab definiert sich über das Gesetzt (MEA) oder über Ihre Teilungserklärung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Theothekla Perseidis
    27. August 2016 - 04:19 Antworten

    Bei uns gibt es in der Wohnung keine Kaltwasserzähler, dafür aber Warmwasserzähler. Dieses wird seperat von jedem Mieter per Abschlag mit dem Versorger direkt abgerechnet (Fernwärme). Kaltwasser wird per qm umgelegt. Aber woran kann ich nun in der Nebenkostenabrechnung absehen, ob das fürs Warmwasser benötigte Wasser auch aus dem Kaltwasser herausgerechnet wurde? Die Höhe der Kosten legen die Vermutung nahe, dass man uns hier das entsprechende Wasser doppelt, einmal kalt und einmal warm, abrechnet. Wie kann ich das herausfinden und wie gehe ich in dem Fall dann vor? Danke schon mal 🙂

      • Theothekla Perseidis
        27. August 2016 - 14:08 Antworten

        Vielen Dank, ich hoffe, dass wir das hinbekommen – der Abrechnung haben wir auch mehrere Monate hinterher geschrieben. Wir haben schriftlich per Mail erklärt, dass wir die Abrechnung so nicht akzeptieren und Einsicht wünschen. Ist das ausreichend oder müssen wir bspw. eine Erhöhung trotz fehlerhafter Positionen leisten? Genaugenommen gibt es keinen Grund für die Erhöhung und je nachdem was bei dem Gemeinschaftswasser und dem Gemeinschaftsstrom heraus kommt, können wir eine Rückzahlung erwarten. Müssen wir das noch per Einschreiben einreichen?

        Danke schon mal und viele Grüße 🙂

  • Carina
    28. September 2016 - 09:32 Antworten

    Hallo,

    wir sind ein 6 Parteien-Haus, in 5 Wohnungen sind Wasseruhren eingebaut in einer noch nicht.
    Die Waschmaschinen im Keller etc. laufen über allgemein Wasser. Wie wird da der Verbrauch bei der Wohnung ohne Wasseruhr berechnet?

  • Sebastian
    18. Oktober 2016 - 18:19 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    im Jahr 2014 wurde meine Wasser/Abwasser Abrechnung nach Personen im Haushalt abgerechnet, im Jahr 2015 wurde dann die Abrechnung nach der Wohnfläche berechnet.
    Ist diesen Vorgehen rechtens, da man im Vorfeld darüber nicht informiert wurde?

    im Jahr 2016 wurden nun Wasserzähler im Bad ( nur Badewanne !! ) der Wohneinheiten angebracht (2 Parteienhaus). Kann ich nun wieder auf eine Abrechnung nach Personenzahl bestehen? Da der Unterschied der Zahlung extrem hoch war (1. Wohnung 4 Personen, 2. Wohnung 2 Personen)

    Vielen Dank im Voraus
    Sebastian

    • Dennis Hundt
      20. Oktober 2016 - 09:15 Antworten

      Hallo Sebastian,

      grundsätzlich wird so abgerechnet, wie es im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vertrag bildet die Grundlage.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Minkenberg
    3. November 2016 - 18:35 Antworten

    In unserem 9-Parteien-Haus gibt es keine Wasseruhren, was soweit in Ordnung geht. Seit 2 Jahren wohnen die Inhaberinnen einer Reinigungsfirma im Haus und jeden Abend kommen die Angestellten mit riesigen Körben voller Putzlappen. Fast rund um die Uhr läuft deshalb die Waschmaschine. Zudem haben die beiden Damen noch eine zweite Maschine. Die Vermieterin sagt, dass diese Partei doppelt zahlt bei den Wasserkosten.

    Ist es denn in Ordnung, dass ein Gewerbebetrieb, der zudem so einen Wasserverbrauch hat, genauso behandelt wird wie andere Mieter? Muss für diese Putzfirma nicht eine Wasseruhr installiert werden, um die Kosten abzugrenzen?

    • Dennis Hundt
      4. November 2016 - 09:13 Antworten

      Hallo Frau Minkenberg,

      m.E. muss der Vermieter diese gewerblichen und hohen Wasserkosten herausrechnen, am besten mit Erfassung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Sigrid Minkenberg
        6. November 2016 - 18:12 Antworten

        Vielen Dank Herr Hundt für Ihre Einschätzung.

        Wir warten die nächste Abrechnung ab. Sollte diese wesentlich höher ausfallen, werden wir das Thema ansprechen. Wir meinen auch, dass für diesen Gewerbebetrieb eine Wasseruhr angeschafft werden müsste auf deren Kosten und so der Wasserverbrauch speziell für diese Firma extra erfasst und von den anderen Mietern getrennt berechnet werden kann. Unsere Vermieterin ist leider sehr uneinsichtig, was das angeht. Sie meint, mit doppeltem Anteil sei es getan. Sie wohnt nicht im Haus und kennt das Aufkommen nicht. Ich schon, meine Waschmaschine steht neben den beiden Maschinen der Reinigungsfirma.

        Viele Grüße
        Sigrid Minkenberg

  • Klaus Friedrich
    9. Dezember 2016 - 00:11 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich beschäftige mich gerade mit der Nebenkostenabrechnungsposten der dem Unterpunkt 6 (Kaltwasser das für Warmwasser benötigt wird) entspricht.
    Der Vermieter möchte diesen Punkt gerne über den Kaltwasserverbrauch berechnen, was ich nicht als gerecht empfinde, weil wir die Zähler für den Warmwasserverbrauch schon haben und zur Berechnung nutzen können.
    Hier meine Fragen:
    1. Gibt es eine gesetzliche Grundlage dazu, dass der Kaltwasserverbrauch für Warmwasser über den Warmwasserkostenpunkt abgerechnet werden kann?
    2. Wie kann ich den Vermieter dazu bringen diesen “gerechteren” Abrechnungsweg zu nutzen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Friedrich

  • H-J Pölchen
    6. Januar 2017 - 18:12 Antworten

    Meine Frage wäre. Ich bin 2011 in meine Wohnung eingezogen. Wir sind in dem Haus 9 Personen wobei 2 Mietparteien 6 Personen familiär zusammen gehören und 3 Einzel Personen als Mietparteien. All die Jahre auch vor meiner Zeit, wurde der Verbrauch durch 9 Personen auf alle umgelegt. Auf bitten gegenüber der Vermieterin durften wir 3 Einzel Parteien uns auf eigene Kosten Kaltwasserzähler einbauen lassen. Die 2 familiären Mietparteien wollten keine da sie genau wussten das wir die ganzen Jahre über durch sie beschissen wurden. Letztendlich habe ich seit dem Einbau 45 Euro Wasserkosten im Jahr weniger bezahlt als vorher. Nachdem unsere Vermieterin verstorben ist und die Tochter das Haus übernommen hat ist kein vernünftiges Mietauskommen mehr möglich so dass die 3 Einzel Parteien kündigen.
    Meine Frage. Ich habe von der Vermieterin die Einbaukosten für die Wasseruhren verlangt. Die Vermieterin verlangt da wir diese auf eigenen Wunsch haben einbauen lassen diese Wasseruhren wieder zu entfernen ansonsten lässt sie diese auf unsere Rechnung wieder ausbauen.
    Wer ist ohne Anwalt im Recht.

  • J.Bauer
    25. Februar 2017 - 14:59 Antworten

    In unserem Haus sind in jeder Wohnung Wasserzähler verbaut. Da unsere Wohnung aus zwei zusammengelegten Wohnungen besteht, sind in der Küche ein Kalt- und ein Warmwasserzähler und im Bad ein Kaltwasserzähler verbaut. Der Warmwasserzähler fehlt im Bad. Der Warmwasserverbrach im Bad wurde wie folgt geschätzt (“geschätzt” steht tatsachlich auf dem Beleg):
    Differenz Boilerwasser abzüglich 3% Differenzwasser und abzüglich Wohnungsverbräuche ist gleich unser Verbrauch an Warmwasser im Bad.
    Ist diese Abrechnung so rechtens? Wie kann ich sicher sein, dass nach dieser Rechnung mein Warmwasserverbrauch korrekt ist und das “Differenzwasser” nicht mehr als 3% beträgt (z.B. durch eine weitere Verbrauchsstelle ohne Zähler, von der wir nichts wissen)?

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Bauer

  • Benjamin Jensen
    16. April 2017 - 17:23 Antworten

    Hallo,

    interessante Diskussionen um eine schwierige Rechtsgrundlage…

    Mein Fall:
    Die Schwiegermutter traf fast der Schlag: 317 Euro Nebenkostennachzahlung. All die Jahre hat die Nebenkostenvorauszahlung ziemlich gepasst. Genaues hinsehen ergab die deutliche Abweichung beim Wassergeld. Das Haus hat 6 Mietparteien. 5 davon haben Wasseruhren. Die 6. Partei hat nur eine Warmwasseruhr. Dementsprechend wird Warmwasser nach Uhr gerechnet, Kaltwasser nach m² Wohnfläche. War auch immer so in Ornung. Im letzten JAhr gab es einen Mieterwechel. Der Kaltwasserverbrauch stieg von ca. 350 m³ pro Jahr auf nun 520m³ pro Jahr. 2 Parteien, darunter meine Schwiegermutter, sind zwischen 3 und 6 Monate im Jahr gar nicht hier. Der neue Mieter jedoch hat 4 Personen und 4-8 Personen Dauergäste (wechseln ständig, sind rein Anzahlsmässig aber ast immer da). Daher darf meine Schwiegermutter denen dieses Jahr das Wasser zum Großteil finanzieren.

    Kann das Rechtens sein? Der Warmwasserverbrauch meiner Schwiegermutter ist 2,5m³, Kaltwasser war bisher ca. 25m³, in diesem Jahr sind es berechnete 98m³

    Kann man dagegen was tun? Kann man sich auf den Verbrauch der Vorjahre berufen? Warum muß der Vermieter die 6. Wohnung nicht als Differenz zu den bestehenden 5 Zählern berechnen?

  • Remscheidt
    17. April 2017 - 09:11 Antworten

    Hallo und guten Tag,

    Ich habe mal eine Frage. Meine Frau und ich wohnen in einem Haus mit vier Wohneinheiten.

    Es gibt dort nur einen Wasserzähler. Im Erdgeschoss wohnen die Vermieter mit zwei Personen. Darüber die Tochter mit insgesamt 5 Personen ( diese duschen nach eigenen Angaben bis zu zweimal Täglich ). Dann kommen meine Frau und ich und unterm Dach wohnen auch nochmal vier Personen.

    Im Frühjahr sowie Herbst geht der Vermieter hin und reinigt seinen Garten bzw die Terrasse mit dem Hochdruckreiniger. Dauer ca 2- 2 1/2 Std. Genauso den Platz hinter dem Haus, wo sich im Sommer die Tochter mit Familie aufhalten. Wir anderen beiden Parteien haben keine Möglichkeit uns im Sommer irgendwo aufzuhalten. Das heisst, das der Vermieter mit dem allgemein Wasser seine private Terrasse und die Fläche der Tochter reinigt und wir das mitbezahlen müssen.

    Laut Aussage der Vermieter läuft alles korrekt bei der Berechnung. Er nimmt die Anzahl der Personen pro Haushalt und teilt den Wasserverbrauch auf. Somit würde er den genauen Wasserverbrauch von meiner Frau und mir errechnen können. Das Glaube ich aber nicht. Kann ich irgendwie dagegen angehen? Oder muss ich mir das gefallen lassen bzw hat der Vermieter recht?

    • Dennis Hundt
      20. April 2017 - 08:47 Antworten

      Hallo Herr Remscheidt,

      schauen Sie sich als erstes den Umlageschlüssel für das Wasser im Mietvertrag an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dieter Jacobs
    1. November 2017 - 14:02 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem Haus wir der Wasserverbrauch und die Kosten des Abwassers auf Personen und Räume aufgeteilt. Ist dieses so Rechtens?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Dennis Hundt
      2. November 2017 - 18:06 Antworten

      Hallo Dieter,

      schauen Sie in den Mietvertrag. Dort finden Sie den vereinbarten Umlageschlüssel für die Nebenkosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus Müller
    29. Dezember 2017 - 22:06 Antworten

    Ich hab mal eine ungewöhnliche Frage.
    Wenn in einem Mehrfamilienhaus wo keine einzelnen Kaltwasseruhren verbaut sind , und nur über Personenanzahl abgerechnet wird,jemand den Kaltwasserhahn einfach laufen lassen würde. Könnte man diesen wegen irgendwas belangen? Nicht wirklich oder. Müsste ja nur seinen Anteil bezahlen.

  • Joshua
    11. Juni 2018 - 12:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt!

    ich habe da Mal eine Frage zu den Nebenkosten im Allgemeinen:
    Anfang 2015 wurde uns unsere Wohnung mit einer taxierten Nebenkostenvorauszahlung von mtl. 70€ vermietet. Dies ist auch schriftlich so in unserem Mietvertrag niedergelegt. Nun belaufen sich die tatsächlichen Nebenkosten aber auf 125,-€ mtl.! Können wir dies rechtlich beanstanden, da man uns hier sichtlich über die tatsächliche Höhe der Nebenkosten im unklaren gelassen hat? Denn aufgrund der Tatsache das wir bei korrekter Angabe der tatsächlichen Nebenkosten diese Wohnung erst gar nicht genommen hätten – weil sie so unser Budget einfach überschreitet – stecken wir nun in einem ziemlichen finanziellem Dillema!!

      • Joshua
        13. Juni 2018 - 10:10 Antworten

        Hallo Herr Hundt!
        Vielen Dank für ihre rasche Antwort.
        Ich habe den Artikel unter ihrem Link gelesen. Nun ergibt sich daraus so gleich eine neue Frage für mich.
        Wenn eine tatsächliche Höhe der Nebenkosten 20% des Abschlags nicht überschreiten sollten, wie sieht es denn dann bei uns aus? Immerhin liegen unsere tatsächlichen Kosten ca. 75% über den vereinbarten Abschlag!!
        Und da man als Mieter seine tatsächlichen Nebenkosten bis auf das Wassergeld nicht weiter beeinflussen kann – weil alles andere städtische Vorgaben sind – sollte es einem Vermieter wohl möglich sein eine realistischere Abschlagszahlung anzugeben. Zumal unser Vermieter auf weiteren 120ig Wohneinheiten sitzt und ihm somit die allgemeinen ortsüblichen Kosten bekannt sein dürften!?!

        MfG Joshua

        • Dennis Hundt
          13. Juni 2018 - 10:59 Antworten

          Hallo Joshua,

          die größten Schwankungen treten bei den Heizkosten auf. Fragen Sie Ihren Vermieter, wie er die Vorauszahlung ermittelt hat.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Joshua
    25. Juni 2018 - 09:15 Antworten

    Hallo Herr Hundt!
    Es sind nur die allgemeinen Nebenkosten! Bei den Heizkosten haben wir jedes Jahr ein nicht unerheblichen Guthaben. Außerdem wird für die Heizkosten ein eigener monatlicher Abschlag erhoben! Wie verhält es sich nun jetzt?

    • Dennis Hundt
      25. Juni 2018 - 11:05 Antworten

      Hallo Joshua,

      fragen Sie Ihren Vermieter, wie er die Vorauszahlungen ermittelt hat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Zicke
    2. Juli 2018 - 23:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt
    Heute erhielt ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in einem 45 Parteienhaus und war geschockt, als ich gesehen habe das Kaltwasser und Abwasser nach m² abgerechnet werden sollen.
    Mein eigener Wasserbedarf als Single beläuft sich von jeher auf 22-24m² im Jahr.
    Ist es erlaubt eine so große Mieterschaft statt nach Personenzahl nach m² zu erfassen?
    Herzlichen Dank

    • Dennis Hundt
      3. Juli 2018 - 11:44 Antworten

      Hallo Zicke,

      wenn keine Wasserzähler montiert sind, dann ist die Abrechnung über Wohnfläche möglich, ja.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anja Kürzel
    29. August 2018 - 13:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir sind Mitte Mai in eine neue Wohnung gezogen. Alle Heizkörper sind mit einem Zähler ausgestattet bis auf eine. Ähnlich verhält es sich mit den Wasserzählern. In Küche und Bad sind die “Fassungen/Halterungen” für die Uhren vorhanden, jedoch wurden keine eingebaut. Bei Einzug wurde das Fehlen der Wasseruhren und des Heizkörper-Zählers festgehalten und uns mitgeteilt, dass der Einbau erfolgen wird. Bisher hat sich noch nichts getan. Alle anderen Wohnungen müssten mit den entsprechenden Zählern ausgestattet sein. Darf der Vermieter die Nebenkosten pauschal (nach qm etc) abrechnen oder können wir uns dagegen wehren.
    Vielen Dank und viele Grüße

  • Grace Santiago
    25. Oktober 2018 - 10:57 Antworten

    Die Beauftragte der Vermieterin behauptet mein Freund wuerde bei mir mitwohnen, was nicht der Fall ist.
    Nun droht sie einfach soviel von der Mietkaution einzubehalten, wie er dann angeblich verbraucht haben soll.
    Meine Frage: Es gibt nur einen Wasserzaehler fuer das ganze Haus. Und falls irgendjemand mehr verbraucht hat, wird sie das mit Sicherheit auf mich schieben.

    Bitte um dringende Hilfe, wie ich in dieser Situation handeln soll.?

    Vielen Dank

  • Marieluise Papke
    19. Dezember 2018 - 14:01 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Unsere Mietshäuser (ca. 12 mit je 6 Wohnungen) wurden an eine neue Gesellschaft verkauft und wir haben heute die Betriebskosten-Abrechnung für 2017 erhalten.
    Schock für unser Haus, jeder der 6 Parteien hat Nachzahlungen zwischen 600 und 1100 Euro???

    Jetzt zu meiner Frage:

    Sämtliche Kosten wurden für vier Häuser angegeben, egal ob Wasserverbrauch, Kabelfernsehen usw.
    Jedes Haus hat einen eigenen Wasserzähler.
    Ist das so erlaubt??

    Übrigens sämtliche Kosten wurden nur durch 2 geteilt, kann ja nicht in Ordnung sein.
    Da wir uns schnellstmöglich wehren wollen, bitte ich um kurzfristige Antwort.

    • Dennis Hundt
      19. Dezember 2018 - 16:39 Antworten

      Hallo Marieluise,

      ich kann Ihnen hier leider nur empfehlen, die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen, z.B. hier.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • T. Sleimann
    9. Januar 2019 - 14:01 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe 2 Fragen die zusammenhängen.

    In meinem Mietshaus befindet sich ein Friseursalon sowie der Sanitärladen der Vermieter.
    Auf der Betriebskostenabrechnung ist zwar der Friseursalon ausgerechnet bzw. ausgewiesen, das Sanitärgeschäft meines Vermieters jedoch nicht, ist dies rechtens?

    Das zweite Anliegen befasst sich mit dem Friseursalon, dieser hat laut Betriebskostenabrechnung einen Schmutzwasserverbrauch von 125,84 EUR, ich hingegen als alleinstehende Person einen geschätzten Schmutzwasserverbrauch von 67,50 EUR, das ist mehr als die hälfte von dem was der Friseursalon angeblich verbraucht.

    Genauso verhält es sich mit dem Wasserverbrauch, der Friseursalon ist hier mit 139,69 EUR ausgewiesen, wogegen ich einen Betrag von 74,93 EUR zugeteilt bekommen habe.

    Das kann doch vom gesunden Menschenverstand her schon gar nicht hinkommen, dass eine alleinstehende Person mehr als die hälfte des Verbrauches wie ein Friseursalon hat.
    Bei meiner Nachbarin mit 2 Erwachsenen und 2 Kleinkindern ist sogar der Wert des Verbrauches deutlich über dem des Friseursalons.

    Ist dort etwas falsch verrechnet worden?

    Liebe Grüße

    • Dennis Hundt
      9. Januar 2019 - 20:30 Antworten

      Hallo T. Sleimann,

      ich kann den Wasserverbrauch schlecht vergleichen, aber in einer Wohnung wird gekocht, geduscht und ggf. gebadet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marianne Clermont
    17. Februar 2019 - 13:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    unsere Stadtwerke haben Mitte 2018 den Wassertarif umgestellt von einem reinen Verbrauchspreis in ein neues Preissystem aus Verbrauchskosten pro m3 plus fixem Systempreis je nach Anzahl der Wohneinheiten. Das sind in unserem Fall 3.

    Wie lege ich diesen Systempreis für 3 WE jetzt um? Muss ich ihn dritteln, oder, wie in den Mietverträgen vereinbart, nach Personenzahl umlegen?

    Viele Grüße

    • Dennis Hundt
      18. Februar 2019 - 10:33 Antworten

      Hallo Marianne,

      wie der Stromanbieter Ihnen gegenüber abrechnet ist m.E. nicht entscheidend. Sie müssen mit dem vereinbarten Schlüssel Ihren Mietern gegenüber abrechnen. In diesem Fall wohl Personenanzahl.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A. König
    1. März 2019 - 21:38 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    in meinem Fall, in dem der gesamte Wasserverbrauch im Haus pro Kopf gemittelt wird, hat mein Vermieter die Nebenkosten mit umgerechnet 180 l Wasserverbrauch pro Tag pro Person deklariert. Habe ich Chancen dagegen vorzugehen bspw. das Recht einen eigenen Wasserzähler für meine Wohnung zu installieren?

    Viele Grüße

  • Julia
    17. August 2019 - 11:11 Antworten

    Guten Tag. Ich habe mit 1,5 Personen (Ein Erwachsener und ein Kind, das duschen hasst und die halbe Woche beim Vater ist), eine Wasserrechnung für 11,5 Monate über 560 Euro erhalten, da im Haus nach Qm abgerechnet wird.

    Frage 1: Ist das schon als grob unbillig zu bezeichnen?
    Laut Berliner Wasserbetriebe hat ein Erwachsener einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 40m3 für 160 Euro, das macht dann bei 1,5 Personen höchstens 240 Euro. Meine Abrechnung über 560 Euro ist mehr als DOPPELT so hoch! Was kann ich tun?

    Frage 2:
    Darf ich mir auf meine Kosten selbst eine Wasseruhr einbauen lassen und MUSS der Vermieter den Wert, der dann meinen Verbrauch künftig zeigt, als Abrechnungsgrundlage akzeptieren?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank und beste Grüße, Julia

    • Dennis Hundt
      19. August 2019 - 11:48 Antworten

      Hallo Julia,

      wenn es keine Wasseruhren gibt, ist die Abrechnung nach Fläche absolut üblich, wenn auch nie fair. Der Einbau einer Wasseruhr ist Sache des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gerti
    28. August 2019 - 11:33 Antworten

    Hallo Dennis,

    in meiner Eigentumswohnung gibt es einen Kalt- und einen Warmwasserzähler im Bad sowie einen Wärmezähler für die Fußbodenheizung, die über Funkt abgelesen werden. Hier wird verbrauchsabhängig abgerechnet. In der Küche und für den Wasseranschluss auf meiner Dachterrasse gibt es keine Zähler. Wird mein Verbrauch hier dem Gemeinschaftsverbrauch zugerechnet und dann z. B. nach Quadratmetern wieder verteilt? Ist das so in Ordnung oder sollte ich darauf hinweisen, dass hier die Zähler fehlen?

    Danke schön für Ihre Unterstützung und viele Grüße
    Gerti

    • Dennis Hundt
      28. August 2019 - 18:02 Antworten

      Hallo Gerti,

      ich würde prüfen, ob die Küche und die Terrasse nicht an den Zählern im Bad hängen. Wenn nicht, würde ich um Nachrüstung von Zählern bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Gerti
        29. August 2019 - 11:32 Antworten

        Hallo Dennis,

        lieben Dank für Deine Hilfe, so mache ich es.

        Viele Grüße
        Gerti

  • Christine März
    16. September 2019 - 19:29 Antworten

    Sehr geehrter Herr Dennis Hundt,
    wir haben 3 Wohnungen in unserem Haus vermietet, wobei wir bisher nie Kaltwasser abgerechnet haben, da wir keine Wasseruhren für diese Wohnungen hatten. Jetzt haben wir letztes Jahr eine Riesen Nachzahlung leisten müssen, da die Mieter ja aufgrund der fehlenden Wasseruhren kein Wasser sparen mussten. Letztes Jahr im Oktober haben wir dann vor jeden Verbraucher eine Wasseruhr einbauen lassen,
    in der einen Wohnung kamen dadurch 10 Wasseruhren zusammen, bei den anderen Wohnungen jeweils 2 in der Küche und 2 im Bad. Jetzt meine Frage: Können wir jetzt das verbrauchte Wasser lt. Wasseruhr den Mietern in Rechnung stellen ja oder nein`? Der Mietvertrag sieht nichts vor. bzw. weist eine Nettomiete aus plus Umlagen (Aber keine genauen Angaben zu den Umlagen) aus.

  • Christine März
    16. September 2019 - 19:34 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    möchte mich vorab schon mal für eine Antwort bedanken.
    Meine Frage bzgl. der Umlegung der Wasserkosten war zu schnell weggeschickt.
    .
    Viele Grüsse
    Christine März

  • Johann Kleinschmidt
    26. November 2019 - 21:53 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt !,
    ich bewohne ein Eigentumswohnung in einem 20-Parteienhaus ,in dem ich (im Gegensatz zu fast allen anderen Wohnungen) einen Wasserzähler habe.Der Verwalter rechnet -entsprechend der Teilungserklärung- nach Wohnfläche ab.Die beiden ebenfalls im Objekt befindlichen Gewerbeeinheiten werden jedoch (da mit Wasserzählern ausgerüstet) nach Verbrauch abgerechnet. Kann ich für meine Wohneinheit dadurch ebenfalls die Abrechnung nach Verbrauch erzwingen?
    Mit freundlichem Gruß Kleinschmidt

    • Dennis Hundt
      1. Dezember 2019 - 09:47 Antworten

      Hallo Johann,

      die Gemeinschaft scheint davon auszugehen, dass die Gewerbeeinheiten einen anderen Verbrauch aufweisen als die Wohnungen. Ich würde in den Protokollen nachschauen und die Teilungserklärung entsprechend prüfen. Regen Sie in der kommenden Eigentümerversammlung an, dass alle Wohnungen mit Zählern ausgestattet werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nana Zoltek
    18. Juni 2020 - 15:42 Antworten

    Ich habe einen Mietvertrag erhalten, worin die Stände der 2 Wasserzähler in der Wohnung vermerkt sind. Ich bin davon ausgegangen, dass hier auch korrekt nach Verbrauch abgerechnet wird. Das ist leider nicht der Fall. Der Vermieter lässt – trotz vieler Schreiben – die Wasseruhren nicht eichen und rechnet nach Wohnungsgrösse ab. Ein Mieter hat z. B. eine Wg mit 40 qm, nach Ablesung der ungeeichten Wasseruhren hat er fast doppelt soviel Wasser verbraucht wie ich, ich zahl aber ca. 2 1/2 X soviel Wasser/Abwasser an Nebenkosten. Es gibt einen grossen Garten, den die Mieter aber nicht nutzen dürfen, sondern nur die Mieter im EG. Des weiteren haben die Mieter im EG ca. 3 – 4 Katzen, Kaninchen und Schildkröten. Allein für die Säuberung und Wäsche für die Tieren benötigen sie eine Menge Wasser. Den gesamten Wasserverbrauch (Tiere/Garten) müssen die anderen Mieter auch mitbezahlen. Außerdem sind im EG 2 Personen, in den anderen 3 Wohnungen nur jeweils 1 Person. Was kann ich tun? Muss ich trotzdem Wasser/Abwasser bezahlen nach Wohnungsgrösse oder ist der Vermieter verpflichtet, die Zähler eichen zu lassen?

    • Dennis Hundt
      20. Juni 2020 - 08:01 Antworten

      Hallo Nana,

      der Vermieter kann den Verteilerschlüssel nicht einfach ändern und ist an die Vereinbarung im Mietvertrag gebunden. Lesen Sie dort nach, was genau vereinbart ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna
    25. Juni 2020 - 23:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt
    Würden Sie mir eine kostenfreie Frage beantworten ?
    Bewohne eine Eigentumswohnung in einem 6 Familienhaus. Jeder hat nur ein Warmwasserzähler.
    Es ist kein Kaltwasserzähler installiert.
    Das Kaltwasser wird über alle abgerechnet. Ich wohne alleine, die anderen sind zu zweit und viert.
    Kann Ich ein Kaltwasserzähler installieren lassen?
    Man will es verbieten.Muss Ich mir das gefallen lassen ?
    Vielen Dank!
    Mit freundlichem Gruß
    Anna

    • Dennis Hundt
      26. Juni 2020 - 08:31 Antworten

      Hallo Anna,

      bringen Sie das Thema in die nächste Eigentümerversammlung ein und lassen Sie über die Installation von Wasserzähler abstimmen. Das ist der korrekte Weg.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ela
    31. August 2020 - 13:36 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe eine MIetwohnung in einem Haus ohne separate Wasserzähler. Vereinbart ist eine Pauschale von 30 EUR/Monat. War der Wasserverbrauch erhöht musste ich natürlich wie alle anderen Parteien eine Nachzahlung leisten. Das geht zu gleichen Teilen. Jetzt war ich ein ganzes Jahr nicht in meiner Wohnung,was ich durch Dokumente auch nachweisen kann. Ich möchte nun die 30 EUR Wasser zurück,denn ich sehe nicht ein,dem Vermieter und anderen das Wasser zu zahlen. Dieser schikaniert mich nach Strich und Faden und verweigert mir seit nunmehr 4 Jahren jede Abrechnung. Auch einer anwaltschaftlichen Aufforderung ist er nicht nachgekommen. Mein Anwalt meint,ich kann die Wasserkosten nicht zurückfordern da kein genauer Verbrauch erfasst werden kann. Aber bei kompletter Abwesenheit des Mieters sollte das auch nicht nötig sein. Wer nicht da ist kann nichts verbrauchen,oder? Ich hatte sowas ähnliches schonmal ,als ich verspätet einziehen musste wegen Wasserschäden und Heizungsschäden. Damals habe ich meine Forderung durchbekommen. Jetzt bei einem neuen Anwalt heißt es keine Aussicht auf Erfolg. Was kann ich tun und ist es wirklich rechtens dass der Vermieter sich die Taschen vollmacht und mir kein Guthaben ausbezahlt,es aber bei anderen Mietern macht und ich auch Nachzahlungen leisten soll,wenn mehr Wasser verbraucht wurde?

    Danke für eine Antwort im Voraus

    Ela

    • Dennis Hundt
      31. August 2020 - 21:16 Antworten

      Hallo Ela,

      ob Sie in der Wohnung leben oder nicht, spielt für die Nebenkostenabrechnung verbrauchsunabhängiger / nicht erfasster Kosten keine Rolle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lisa
    20. Januar 2021 - 07:29 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe meinen Mietvertrag erhalten und lt. diesem werden die Wasserkosten auf Kopfteilen verteilt, wenn keine Wasserzähler vorhanden (davon gehe ich derzeit aus). Die Heizkosten werden als Summe X nach prozentualen Anteil der qm der Wohnfläche berechent.

    Nachdem was ich bisher gelesen habe, scheint das Vorgehen tatsächlich in beiden Fällen in Ordnung zu sein. Wie sehen Sie das? Entspricht dies der Regel? Ungerne möchte ich den Verbrauch meiner Nachbarn mitbezahlen. Gibt es Möglichkeiten hier mit dem Vermieter nachzuverhandeln oder was wäre die typische Vorgehensweise?

    Bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort!

    Viele Grüße,

    Lisa

    • Dennis Hundt
      20. Januar 2021 - 18:33 Antworten

      Hallo Lisa,

      was kann nach Personen abgerechnet werden, bei den Heizkosten ist der Vermieter in der Regel an die Heizkostenverordnung gebunden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexander Schuljakowski
    22. April 2021 - 16:41 Antworten

    Guten Tag,

    Mir gehört eine Wohnung im ersten Stock eines Hauses, das drei Etagen und entsprechend drei Wohnungen hat. Die beiden anderen Wohnungen gehören der einzigen anderen Partei. Die Wohnung im Erdgeschoss hat keinen Wasserzähler. So einen ist so gut wie unmöglich einzubauen. Dies wurde von zwei renommierten Heizung-Sanitär Firmen festgestellt. Jetzt die Frage.
    Kann in dieser Situation der Verbrauch im Erdgeschoss als Differenz zwischen der Anzeige des Hauptwasserzählers(im Keller) und den von den Zählern in den restlichen Wohnungen berechnet werden?

    Danke im Voraus.

    Freundliche Grüße
    Alexander

  • Juri
    27. Oktober 2021 - 01:19 Antworten

    Hallo
    Ich wohne in einem Wohnhaus in dem 2019 noch 11 Personen gelebt haben, in 2020 aber nur noch 6. Der Vermieter kümmert sich um nichts, daher der große Leerstand. Bei der Nebenkostenabrechnung 2020 ist jedoch der Wasserverbrauch fast identisch mit dem aus 2019 (50€ Unterschied). Daher die Vermutung dass die Stadtwerke den Verbrauch anhand des Vorjahres geschätzt haben und der Vermieter keinerlei Ablesung durchgeführt hat.
    In den Mietverträgen ist dazu noch keine Abrechnungsart/Verteilerschlüssel vereinbart.

    In der Abrechnung von 2020 wurde der Gesamtverbrauch dann einfach auf 6 Personen verteilt, was Ansicht ja schonmal nicht vorgesehen ist.

    Falls der Gesamtverbrauch wirklich nur geschätzt ist weil der Vermieter die Ablösungen versäumt (sehr wahrscheinlich), müssen wir Mieter dass dann zahlen? Wir sollen alle zwischen 4 und 800€ Nachzahlen…

  • Peter Schmitt Müller
    2. Oktober 2022 - 20:41 Antworten

    Guten Tag,

    unsere Wohnung verfügt über Kaltwasserzähler, für die wir via Betriebskosten Miete zahlen. Nicht in allen Wohnungen des Hauses sind lt. Vermieter Wasseruhren installiert, daher wird der Gesamt-Wasserverbrauch nach Personentagen verteilt und abgerechnet. Ich habe verstanden, dass dies rechtens ist.

    Meine Fragen: 1) Muss der Vermieter mir mitteilen, welche Wohnungen noch keine Wasseruhren haben und zu wann er eine Installation plant? 2) Muss ich, da meine Wasseruhren zwar abgelesen, doch faktisch nicht genutzt werden, trotzdem die Miete dafür bezahlen? 3) Gibt es nicht mittlerweile die Möglichkeit / das Recht, dass mein individueller und erfasster Verbrauch abgerechnet wird, so auch bei den anderen Wohnungen/MieterInnen verfahren wird, und der verbleibende Wasserverbrauch auf die MieterInnen nach Personentagen verteilt wird, deren Wohnung über keine Wasserzähler verfügen?

    Für uns beträgt der Unterschied Individueller Verbrauch vs. Anteil nach Personentagen 1:2, daher ist unser Interesse sehr groß, dass unser individuelle Verbrauch berücksichtigt wird.

    Herzlichen Dank und freundliche Grüße,
    Müller

    • Dennis Hundt
      2. Oktober 2022 - 21:16 Antworten

      Hallo Peter,

      Danke für Ihren Beitrag. Ich verstehe Ihren Unmut. Gegebenenfalls recherchieren Sie nochmals, ob es aktuellere Urteile gibt. Ansonsten denke ich leider nicht, dass die Antworten auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen positiv für Sie ausfallen würden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kilian
    8. November 2022 - 11:49 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe eine Frage und zwar wohne ich in ein zwei Parteienhaus mit andere Mieter zur Miete. Ich wohne alleine und die anderen Mieter zu zweit. es befinden warm Wasserzähler und ein kalt Wasserzähler in beide wohnungen. auf meiner Nebenkosten Abrechnung wird der Wasserverbrauch einfach durch die Wohnungen geteilt ist dies rechtens ?

    Herzlichen Dank und freundliche Grüße,

    Szymanski

  • André
    30. Januar 2023 - 11:47 Antworten

    Hallo
    wir haben ein 6-Parteien Haus und haben keine separate Wasseruhr für jeden Haushalt.
    Aktuell haben wir einen Vetteilerschlüssel, der sowohl qm, als auch personenbezogen ist.
    Nun gibt es 2 Haushalte, die die Waschmaschine in den Wohnungen stehen haben.
    Die restlichen Parteien haben diese in der Waschküche stehen.
    Somit bezahlen die Parteien mit der Waschmaschine im Keller ja für die anderen beiden Parteien das Wasser ja mit, da diese ja über die Allgemeinheit abrechnen. Der Wasserverbrauch in der Waschküche wird personenabhängig abgerechnet.
    Gibt es da eine Lösung, dass diese Korrekt abgerechnet werden können oder muss man sich da fügen?

    • Dennis Hundt
      31. Januar 2023 - 00:46 Antworten

      Hallo André,

      ich denke das ist zu akzeptieren, ähnlich wie eine unterschiedliche Ausstattung mit Badewannen und Duschen. Das Beste wäre natürlich die Nachrüstung von Wasseruhren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sonnensträhle
    11. März 2023 - 13:25 Antworten

    Guten Tag,

    in einem 3-Parteien-Haus (2 Wohnungen und 1 Praxis) sind keine Wasseruhren eingebaut.
    In meinem Mietvertrag ist folgendes zu den Wasserkosten geregelt: “Die Verteilung der Wasser- und Entwässerungskosten erfolgt, soweit Wasserzähler in allen Wohneinheiten vorhanden sind, nach dem ermittelten Verbrauch.”

    Ist es für den Vermieter auch ohne vorhandene Wasseruhren möglich die Wasserkosten auf mich (Personenanzahl oder Wohnfläche) umzulegen?

    • Dennis Hundt
      12. März 2023 - 20:09 Antworten

      Hallo Sonnensträhle,

      ohne Wasseruhren muss der Vermieter nach Wohnfläche abrechnen, so gibt es das BGB vor.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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