Nebenkosten
Wurde zwischen Vermieter und Mieter eine Zahlung der Nebenkosten vereinbart, so verpflichtet dies nach § 556 BGB den Vermieter dazu, die erhaltenen Zahlungen jährlich mit Mieter abzurechnen.
Bei den Nebenkosten, die oftmals auch als Betriebskosten bezeichnet werden, handelt es sich um laufende Kosten, die dem Vermieter mit dem Eigentum an einem vermietetem Gebäude und dem Grundstück entstehen. Jedoch ist es dem Vermieter lediglich gestattet bestimmte, der 17 Nebenkostenarten, welche innerhalb der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind, auf den Mieter umzulegen.
Bei den 17 aufgelisteten Nebenkosten gemäß §2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) handelt es sich um:
1. Die Grundsteuer
Hierbei handelt es sich um laufende öffentliche Kosten zu Lasten des Grundstücks. Als Gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Die Höhe der Grundsteuer auf ein Grundstück wird anhand des Hebesatzes festgelegt, welcher innerhalb des Gestaltungsrechts der jeweiligen Gemeinde liegt. Aus diesem Grund ist die Höhe der Grundsteuer in Deutschland nicht einheitlich festgelegt.
2. Kosten für die Wasserversorgung
Diese Nebenkosten umfassen nicht nur die Kosten für den Wasserverbrauch, sondern auch die Grundgebühren und die Kosten für die Wasserzähler und dessen Wartung.
3. Die entstehende Kosten für die Entwässerung
Hierin sind sämtliche Gebühren enthalten, die durch die Haus- oder Grundstücksentwässerung entstehen. Hierzu zählen auch die Kosten, die durch den Betrieb einer nicht öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten für den Betrieb einer Entwässerungspumpe
4. Die Heizkosten
Hierin sind die Kosten für die Wärmeversorgung enthalten. Ganz gleich, ob es sich dabei um eine zentrale Heizungsanlage, den Betrieb einer zentralen Brennstoffversorgungsanlage oder die eigenständige Wärmelieferung handelt.
Innerhalb der Nebenkosten für Heizkosten ist ebenfalls die Wartung und Reinigung von Etagenheizungen enthalten.
5. Die Kosten für die Warmwasserversorgung
6. Kosten für verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
Sofern diese Kosten nicht bereits innerhalb einer anderen Nebenkostenart enthalten sind, sind hierin die entstanden Kosten für verbunden Versorgungsanlagen bei zentralen Heizungsanlagen, einer eigenständigen gewerblichen Lieferung der Wärmeversorgung oder auch bei verbundenen Etagenheizungen beinhaltet.
7. Kosten für Aufzüge
Die entstehenden Kosten durch Wartung, Pflege, Aufsicht und der regelmäßigen Prüfung der Personen- oder Lastanaufzüge, sowie die entstehenden Kosten für Betriebsstrom und Reinigung gehören zu dieser Nebenkostenart.
- Einen ausführlichen Artikel zu den Kosten eines Aufzugs haben wir hier bereitgestellt.
8. Kosten für Straßenreinigung und die Müllbeseitigung
Hierzu zählen alle Kosten und Gebühren der Straßenreinigung sowohl öffentlicher und nichtöffentlicher Maßnahmen. Im Bereich der Müllbeseitigung können zusätzlich Kosten für den Betrieb von beispielsweise Müllschluckern oder Müllmengenerfassungsanlagen berücksichtigt werden.
9. Entstehende Kosten für die Reinigung des Gebäudes und der Bekämpfung von Ungeziefer
Zu den Nebenkosten für die Gebäudereinigung zählen sämtliche Kosten, die durch die Reinigung
der gemeinschaftlich genutzten Teile des Gebäudes.
10. Kosten für die Gartenpflege
Diese Nebenkosten enthalten sämtliche entstandene Kosten für die Pflege und Instandhaltung gärtnerisch angelegter Flächen, die Instandhaltung und Pflege vorhandener Spielplätze und die Pflege von Zugängen und Zufahrten vom Grundstück.
- Hier haben wir einen ausführlichen Beitrag zur Gartenpflege erstellt.
11. Kosten für die Beleuchtung
Beleuchtung zählt zu den Nebenkostenarten der Betriebskostenverordnung, sofern sie für die Stromversorgung für die Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile wie beispielsweise Flure, Treppenhausbeleuchtungen oder dem Keller.
12. Kosten für die Reinigung des Schornsteins
Sofern die Kosten nicht bereits in den Kosten für den Betrieb einer zentralen Heizungsanlage enthalten sind, können die entstandenen Kehrgebühren entsprechend der geltenden Gebührenverordnung geltend gemacht werden.
13. Laufende Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung
Hierzu gehören die entstehenden Kosten für Gebäudeversicherungen zu denen beispielsweise die Versicherung gegen Feuer, Sturm, Wasser oder auch die Elementarschäden gehören. Ebenfalls zählen Kosten für die Haftpflichtversicherung des Gebäudes, eine Öltankversicherung oder eine Versicherung für einen vorhandenen Aufzug.
- Hier den kompletten Fachartikel zum Thema Versicherungen in den Nebenkosten lesen.
14. Laufende Kosten für den Hausmeister / Hauswart
15. Entstehende Kosten durch vorhanden TV-Anschlüsse
Laufende Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und Wartung einer vorhandenen Gemeinschaftsantennenanlage oder eines Breitbandkabelnetzes zählen ebenfalls zu den Nebenkosten.
- Hier geht es zu einem separaten Artikel zum Thema Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne.
16. Die entstehenden Kosten für den Betrieb einer oder mehrerer Geräte zur Wäschepflege
Die entstehenden Nebenkosten für den Betrieb, die Pflege und Wartung von gemeinschaftlich zu nutzenden Einrichtungen zur Wäschepflege, wie beispielsweise Waschmaschine und Wäschetrockner. Ebenfalls zählt die Wasserversorgung der Geräte zu diesen Nebenkosten, sofern dieses nicht schon innerhalb einer anderen Nebenkostenart verrechnet wurde.
- Hier haben wir einen weiterführenden Artikel zu den Kosten der Wäschepflege erstellt.
17. Sonstige entstehende Nebenkosten
Hierin sind alle Nebenkosten enthalten, welche im Zusammenhang mit dem Gebäude und dem Grundstück entstehen, jedoch nicht einem der anderen 16 Punkte zugeordnet werden können.
- Hier haben wir alle Sonstigen Betriebskosten zusammengestellt.


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