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Welche Nebenkosten dürfen auf Mieter umgelegt werden?

Dieser Artikel soll in Kurzform zeigen welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Der Vermieter darf grundsätzlich nur die Nebenkosten auf seine Mieter umlegen, die im § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind.

Die zweite Voraussetzung für die Umlegbarkeit der Nebenkosten ist die Vereinbarung und Nennung der Nebenkosten im Mietvertrag, nur dann kann der Vermieter die Nebenkosten auf den Mieter abwälzen.

Kommen zu einem späteren Zeitpunkt Nebenkosten hinzu (z.B. die Treppenhausreinigung oder Gartenpflege) so dürfen die entstehenden Kosten nur umgelegt werden, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde.

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55 Antworten auf "Welche Nebenkosten dürfen auf Mieter umgelegt werden?"

  • Georg Rödiger
    6. März 2012 - 17:20 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    in unserem Bad wurde letztes Jahr ein neuer Spülkasten installiert. Müssen wir für diese Kosten aufkommen, oder ist das Sache des Vermieters. Wir haben in unserem Mietvertrag unterschrieben, dass wir Kleinreparaturen bis 200.-DM (damals noch DM) selbst bezahlen. Ein Bekannter hat mir jetzt erzählt, dass solche Reparaturen Sache des Vermieters sind. Unser Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung den Betrag unter sonstige Kosten abgerechnet. Er hat nur geschrieben, anteilige Kosten wurden eingerechnet. Es ist weder ein Rechnungsbetrag von dem Spülkasten in der Abrechnung ersichtlich noch sind die sonstigen Kosten benannt. Wir bezweifeln, dass die Abrechnung so in Ordnung ist.
    Für eine entsprechende Auskunft sind wir sehr dankbar.

    Mit freundlichem Gruß
    G. Rödiger

    • Dennis Hundt
      6. März 2012 - 20:01 Antworten

      Hallo Herr Rödiger,

      danke für Ihren Kommentar. Ich sehe für Ihren Fall zwei Möglichkeiten:

      A: Es handelt sich um eine Kleinreparatur. Dann muss Ihr Vermieter offenlegen, dass die Kosten nicht höher als (rund) 100 Euro waren. Zudem muss der alte Spülkasten natürlich defekt gewesen sein. Und selbst dann, ist es in meinen Augen immer noch fraglich, ob es sich bei dem kompletten Austausch um eine Kleinreparatur handelt. Kleinreparaturkosten gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung. Es sind Kleinreparaturen und keine Nebenkosten. Zudem sollten Sie prüfen, ob Ihre relativ alte Vereinbarung zu den Kleinreparaturen überhaupt wirksam ist.

      B: Ihr Vermieter hat einen neuen sparsamen Spülkasten eingebaut und möchte 11% der Anschaffungs- und Installationskosten auf Sie umlegen, als Modernisierung. Da hierdurch Wasser eingespart wird, wäre das sogar in Ordnung. Zumindest bei einer erstmaligen Installation. Bei einem Austausch ist das fraglich. Hier müsste man das alte Modell mit dem neuen vergleichen und die Einsparung betrachten. Zudem muss die Berechnung der Modernisierung offen gelegt werden. Auch die Kosten haben in der Nebenkostenabrechnung nicht zu suchen.

      Also, bitten Sie Ihren Vermieter um Aufklärung, dann können Sie schauen wie er reagiert. In meinen Augen stimmt in der Abrechnung in jedem Fall etwas nicht. Wie immer gilt = nur ein Anwalt kann Sie rechtlich beraten, Sie sollten hier also einen Rat einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rene Plessing
    7. März 2012 - 14:49 Antworten

    Bei uns im Mietshaus werden die Waschmaschinen pauschal abgerechnet, was meiner Meinung nach nicht sein kann. Warum bezahle ich die Stromfresser meiner Mitbewohner pauschal mit, wenn ich extra Stromsparende Geräte kaufe. Auch waschen wir nicht so oft wie die anderen, das kann doch nicht sein das ich das mit bezahle ?

    Danke für Ihre Rückinfo

  • jörg witt
    20. März 2012 - 06:39 Antworten

    Inwieweit ist mein Vermieter verpflichtet, mir bei der Verteilung der Heizkosten nach Verbrauchseinheiten (techem) die Zusammensetzung der gesamten Einheiten zu belegen.

    Ich bewohne eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus seit dem 01.08.2012 und habe ca. 44% der gesamten Einheiten auf meiner Abrechnung.

    Viele Grüße

    • Dennis Hundt
      20. März 2012 - 08:08 Antworten

      Hallo Herr Witt,

      bitte entschuldigen Sie, Ihr letzter Kommentar ist nicht angekommen. Ich kann Ihnen leider nicht sagen, welche Unterlagen Ihr Vermieter von Techem erhalten hat. Aber grundsätzlich können Sie natürlich in alle Unterlagen Einblick nehmen, die Grundlage für die Abrechnung sind.

      Im Grunde geht es wohl darum, nach zu vollziehen, ob auch bei den anderen Mieter abgelesen wurde und die Berechnung des Verbrauchs korrekt ist. Im Zweifel haben Sie die Möglichkeit Ihre Abrechnung von Anwälten prüfen zu lassen. Siehe Navigation oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tina Sahin
    22. März 2012 - 13:42 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    im Oktober 2011 stellte ein Monteur einen Defekt an der Zeitschaltuhr (welche für uns zugänglich ist) fest.
    Die Rechnung betrug 407,90 Euro inkl. MwSt und wurde vom Vermieter beglichen. In unserer Nebenkostenrechnung werden wir pauschal mit 100 € an den Kosten beteiligt.
    In unserem Mietvertrag steht dazu folgendes:

    § 9 Instandhaltung von Anlagen und Einrichtungen

    Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen in der Wohnung.
    Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für Kleinreparaturen, deren Rechnungsbetrag 100,00 Euro zzgl. MwSt im Einzelfall nicht übersteigt, maximal 300 Euro zgl. MwSt je Kalenderjahr.

    Meiner Meinung nach, können wir nicht zu den Kosten herangezogen werden, da es sich nicht um eine “Kleinreparatur” handelt, schon gar nicht pauschal.

    Wie sehen Sie das?
    Vielen Dank.

    • Dennis Hundt
      22. März 2012 - 14:01 Antworten

      Hallo Tina,

      Sie haben vollkommen recht. Überschreitet der Rechnungsbetrag für eine Reparatur die im Mietvertrag genannten 100 Euro muss der Vermieter die gesamten Kosten selbst tragen. Eine anteilige Belastung des Mieters ist ganz klar nicht zulässig. Zudem haben die Kleinreparaturen nicht wirklich was in der Nebenkostenabrechnung zu suchen.

      Ich würde dem Betrag also widersprechen. Zu allen Details sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Becker
    30. März 2012 - 14:47 Antworten

    Hallo,
    unser Vermieter hat seine Wohnung auf einem Erbpachtgrund gebaut und berechnet uns jetzt als Nebenkosten die Erbpacht. Ist das richtig?
    Vielen Dank,
    L. Becker

    • Dennis Hundt
      30. März 2012 - 15:41 Antworten

      Hallo Herr Becker,

      die Erbbauzinsen sind nicht auf den Mieter umlegbar, siehe auch folgendes Urteil: AG Frankfurt a.M. WuM 1983,149. Ebenso urteile auch das Landgericht Osnabrück und das Amtsgericht Hannover. Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt um Rat fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Bernd
      19. November 2013 - 11:58 Antworten

      Hallo Herr Hundt,

      wir haben ein Reihenhaus gemietet, in dem Mietvertrag steht bei den Nebenkostenabrechnungen unter sonstiges Pacht mit aufgeführt. Muss diese von uns bezahlt werden? Wir waren der Meinung, das die Pacht nicht mit umgelegt werden kann.

  • Julia Warmuth
    2. April 2012 - 15:32 Antworten

    Hallo,
    wir haben unsere Nebenkostenabrechnung erhalten.Der Vermieter möchte für Rasenmäherausgaben 42 Euro das er unter Sonstiges abrechnet.Wir müssen laut Mietvertrag alle 3 Wochen im Rahmen unseres Hausdienstes den Rasen mähen.Ist das überhaupt mit den Kosten erlaubt.
    Vielen Dank
    J. Warmuth

    • Dennis Hundt
      2. April 2012 - 16:48 Antworten

      Hallo Frau Warmuth,

      wenn die Gartenpflege im Mietvertrag auch als Nebenkostenart aufgeführt ist, darf Ihr Vermieter durchaus auch die Wartung + Kleinteile für den Rasenmäher umlegen. Im Zweifel sollten Sie sich die Belege zeigen lassen und schauen, woher die 43 Euro kommen. Auch wenn es keine hohen Beträge sind, besprechen Sie sich bei Bedarf mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eda
    24. April 2012 - 09:18 Antworten

    Guten Tag,

    Ich miete eine 2-Zimmer-Wohnung, welche mal zwei 1-Zimmer-Wohnungen waren.
    Jetzt bekomme ich das Allgemeinwasser, Allgemeinstrom, den Hausmeisterservice und den Ableseservice doppelt berechnet.
    Des weiteren stehen in meinen Nebenkosten Kontoführungsgebühren welche auch doppelt aufgelistet sind, darf der Vermieter die Kontoführungsgebühren überhaupt auf uns umschlagen.

    Vielen dank im Voraus für die baldige Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Eda Großkopf

    • Dennis Hundt
      25. April 2012 - 08:05 Antworten

      Hallo Eda,

      Sie wohnen offensichtlich in einer vermieteten Eigentumswohnung. Der Eigentümer hat seine Hausgeldabrechnung wahrscheinlich einfach übernommen und Ihnen ohne große Änderungen weitergeleitet. In den Hausmeisterkosten dürfen nur bestimmte Arbeiten enthalten sein, nicht zum Beispiel Reparaturen. Auch dürfen die Verwaltungskosten nicht umgelegt werden.

      Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung selbst nicht prüfen können oder wollen, empfehle ich Ihnen die Prüfung, die wir hier auf der Seite anbieten. Ich vermute, das bei Ihrer Abrechnung einiges im Argen ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Eda
        28. Juni 2012 - 20:03 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Ich habe meine Nebenkostenabrechnung bei Ihnen prüfen lassen und habe dann auch so reagiert wie man es mir empfohlen hat. Mein Vermieter hat endlich mal reagiert und meint das diese Nebenkostenabrechnung korrekt seit und auf die Zahlung besteht. Jetzt weiß ich leider nicht weiter. Können Sie mir eine Vorschlag mache wie ich weiter verfahren kann.

        Danke schon mal für die baldige Antwort

        • Dennis Hundt
          8. Juli 2012 - 20:24 Antworten

          Hallo Eda,

          ich gehe mal davon aus, das die Anwälte bei der Prüfung wie gewohnt sehr gute Arbeit geleistet haben. Für Ihren Vermieter ist es jetzt natürlich erstmal einfach, das Gegenteil zu behaupten. Wenn es allerdings um eine Nachzahlung geht, die Sie nicht leisten, muss der Vermieter die nächsten Schritte einleiten, er wäre also am Ball. Lassen Sie sich bei Bedarf nochmals individuell zu Ihrem Fall anwaltlich beraten.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Lars
    28. Juli 2012 - 06:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Vermieter ruft eine Verwaltungspauschale von 100 Euro auf darf er das?
    Desweitern noch eine Frage, bei uns wurden neue Zähler eingebaut für Wasser und Heizung dürfen die Mietkosten die dabei entstehen auf den Mieter umgelegt werden? Sollen 5 Jahre, je Jahr 79 Euro für die Zähler bezahlen.
    Betreff Hausmeisterrechnung: anbei bei unserer Nebenkostenabrechnung: über 52,50 für Hausmeistertätigkeiten im Zeitraum 01.10.-30.10. Reicht das?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    • Dennis Hundt
      29. Juli 2012 - 11:04 Antworten

      Hallo Lars,

      die Verwaltungskosten dürfen natürlich nicht umgelegt werden. Die Zählermieten dürfen umgelegt werden. Bei den Hausmeisterkosten ist die Frage, welche Arbeiten der Hausmeister in dem Zeitraum erledigt hat. Das kleine Zeitfenster spricht ja eher für nicht umlagefähige Reparaturen oder so etwas in der Art. Hier sollten Sie in die Belege schauen und prüfen, was hier vom Hausmeister gemacht wurde. Besprechen Sie sich am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Harry Skirka
    22. August 2012 - 10:35 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    hier bei uns wird ein Hausmeister becschäftigt mit mehreren Jobs, zu einem Pauschallohn von 280,-€ monatlich. Zuzüglich erhält er 53,20 € Umsatzsteuer die wir Mieter bezahlen müssen. Es existieren aber keine Rechnungen auf denen die Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Meine Fragen, wer muss diese Umsatzsteuer bezahlen, wenn überhaupt, und müssen uns Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorgelegt werden.
    Sollte diese Auskunft kostenpflichtig sein, vergessen sie alles.
    Freundlicht, H.S.

    • Dennis Hundt
      22. August 2012 - 11:16 Antworten

      Hallo Harry,

      die Umsatzsteuer kann der Vermieter schon an den Mieter durchreichen. Das ist soweit in Ordnung. Die Frage ist nur, warum Sie die Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn der Hausmeister gar keine USt ausweist. Das ergibt in meinen Augen keinen Sinn. Ich denke der Vermieter kann dann auch nur die Netto-Rechnung (weil z.B. Kleinunternehmerregelung) an die Mieter weitergeben. Besprechen Sie sich am besten mit einem Rechtsanwalt, dieser wird Sie rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wenning
    29. August 2012 - 07:24 Antworten

    Hallo,

    und zwar habe ich folgendes Problem:
    Wir haben fristgerecht letztes Jahr die Nebenkostenabrechnung von 2010 erhalten. Wir sind der Meinung, dass die Rechnung nicht stimmen kann und haben die Belege angefordert. Bisher noch keine Rückmeldung. Nun hat er uns die Nebenkostenabrechnung von 2011 geschickt, mit dem Hinweis, dass die Kosten von 2010 nicht ausgeglichen worden ist. Sollten wir bis zum 25,08 nicht zahlen, spricht er somit die fristlose Kündigung aus.

    Jetzt fragen wir uns, wie wir uns am besten verhalten können. Die Belege für 2011 sind auch nicht beigefügt.

    Freu mich auf Antwort.
    DANKE

    MFG
    Wenning

    • Dennis Hundt
      12. September 2012 - 10:26 Antworten

      Hallo Frau Wenning,

      Sie haben ein Recht darauf die Belege beim Vermieter einzusehen oder – falls die Anfahrt nicht zumutbar ist – sich die Belege zusenden zu lassen. Ich würde meine Zahlung auch von der Belegeinsicht abhängig machen.

      Vielleicht haben Sie es schon gesehen, Sie haben auf diese Webseite hier auch die Möglichkeit Ihren Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen. Alternativ: Sprechen Sie mit einem Anwalt über ganz konkrete Punkte und lassen Sie sich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wenning
    29. August 2012 - 08:13 Antworten

    Ich nochmal, was ist denn die Position Umlageausfallwagnis? Darf diese Position in der Nebenkostenabrechnung auftauchen ? Und was ist mit Niederschlagswasser und Kanalgebühren, sind das zwei verschiedene Punkte?

    DANKE nochmal.

    LG
    Rita Wenning

    • Dennis Hundt
      12. September 2012 - 10:28 Antworten

      Hallo Frau Wenning,

      “Umlageausfallwagnis” klingt für mich wie das Risiko, dass Nebenkosten vom Mieter nicht gezahlt werden. Eine solche Position ist nicht umlegbar.

      Abwasser und Niederschlagswasser sind zwei verschiedene Positionen und umlagefähig.

      Sprechen Sie am besten mit einem Anwalt über Ihre Abrechnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Holger H.
    10. Oktober 2012 - 23:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Freundin wohnt seit etwa einem Jahr bei mir und ist mit Nebenwohnsitz gemeldet. Hauptwohnsitz ist weiterhin bei Ihren Eltern. Die Wohnungen sind im gleichen Landkreis.

    Dürfen für meine Freundin für beide Wohnsitze Grundgebühren für die Abfallentsorgung erhoben werden? Also einmal in der Nk Abrechnung ihrer Eltern und einmal in meiner?

    • Dennis Hundt
      16. Oktober 2012 - 05:57 Antworten

      Hallo Holger,

      jeder Vermieter legt die Kosten für die Abfallentsorgung auf seine Mieter um. Ihre Freundin ist dadurch zweimal betroffen. Dass kann den Vermietern sicherlich nicht verübelt werden. Wie die Sachlage bei den Grundgebühren des Abfallentsorgers aussieht kann ich Ihnen leider nicht sagen. Aber das können Sie sicherlich beim Entsorger erfragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan
    19. November 2012 - 21:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich hätte ein paar Fragen zu meiner Nebenkostenabrechnung.

    1. Es wird die Installation eines Wärmezählers aufgeführt mit dem Zusatz, dass 1x pro 5 Jahre mitberechnet wird. Ist das so korrekt?
    2. Ich wohne alleine und bin den größten Teil des Tages nicht in der Wohnung. Dementsprechend läuft auch nicht die Heizung während ich nicht da bin. Meine Wohnungsgröße hat ungefähr 25% der Gesamtwohnfläche des Hauses. Laut Zählerständen soll ich einen größeren Verbrauch haben als alle anderen Parteien, obwohl diese den ganzen Tag im Haus sind. Jetzt wurde in der Abrechnung dieser Verbrauch auch noch hochgerechnet auf das, was allgemein im Haus an Heizkosten verbraucht wurde und komme somit auf über 40% der Kosten für das gesamte Haus. Irgendwie macht mich das stutzig.
    3. Es werden Gartenpflegekosten angegeben. Jedoch steht im Mietvertrag nichts über eine Möglichkeit der Gartennutzung, jedoch, dass in die Nebenkosten die Gartenpflegekosten inbegriffen sind. Ist dies zulässig?
    4. Ausserdem stehen in den Nebenkosten noch Winterdienst, Hausmeistertätigkeiten und Wartungskosten. Muss dafür eine Rechnung bestehen oder kann der Vermieter auch diese Kosten beanspruchen, wenn er die Arbeiten selbst durchgeführt hat?
    Viele Grüße, Stefan

    • Dennis Hundt
      20. November 2012 - 06:49 Antworten

      Hallo Stefan,

      @1: zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen leider nichts sagen. Ich vermutet die Installation soll die Eichung ersetzen.

      @2: Hier muss man die Heizkostenabrechnung genau prüfen, mehr ist aus der Entfernung leider auch nicht zu sagen.

      @3: Die Gartennutzung muss in meinen Augen nicht explizit genannt werden, damit die Kosten umlegbar sind.

      @4: Grundsätzlich kann der Vermieter auch Arbeiten selbst ausführen. Hierzu sollten dann aber Stundennachweise vorliegen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Yvonne
    11. Dezember 2012 - 12:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe eine Frage zu meiner Nebenkostenabrechnung.
    Dort ist ein Betrag für die Wartung der Heizung aufgeführt, die meines Erachtens nicht stattgefunden hat. Wir hatten das Jahr aber wohl mehrere Reparaturen an der Heizung, weil diese ständig ausfiel.
    Ich denke Reparaturen an sich, kann man nicht mit abrechnen oder?
    Es müsste für so eine Wartung doch wahrscheinlich auch ein Beleg vorhanden sein, der von uns unterschrieben werden muss oder?

    Viele Grüße
    Yvonne

    • Dennis Hundt
      12. Dezember 2012 - 13:36 Antworten

      Hallo Yvonne,

      ja, Sie sollten sich die Belege ansehen und prüfen, ob es Wartungs- oder Reparaturarbeiten sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Yvonne
    12. Dezember 2012 - 21:02 Antworten

    Hi!

    Ich nochmal.
    Wir haben jetzt die Belege vom Hausverwalter erhalten.
    Dort steht auf der Rechnung zwar “Wartung lt. Vertrag” und der Vermieter hatte mir am Telefon auch erzählt er hätte einen jährlichen Wartungsvertrag.
    Aber wir wohnen seit 2009 in der Wohnung und haben dies zum ersten mal in der Abrechnung aufgeführt bekommen. Das passt ja alles nicht zusammen. Dies war ja dann keine jährliche Wartung, sondern nur eine einmalige Sache.
    Ob an dem besagten Termin überhaupt jemand von uns beiden zu Hause war, ist noch eine andere Sache. Das werden wir nach Möglichkeit noch prüfen.
    Kann man gegen so etwas vorgehen? Dass man z.B. einen Beleg der Firma verlangt, wo man quittiert hat, dass sie da waren oder ist sowas generell unüblich?

    Ich habe das Gefühl, dass uns eine Reparatur nur als Wartung verkauft wird.

    • Dennis Hundt
      13. Dezember 2012 - 10:46 Antworten

      Hallo Yvonne,

      ich kann Ihnen leider nicht viel mehr zu Ihrem Fall schreiben. Wenn Sie den Verdacht haben, das es sich um Reparaturkosten handelt, dann müssen Sie das wohl beweisen. Sprechen Sie am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alex
    23. Januar 2013 - 15:50 Antworten

    Hallo,

    wir sind in einer WG und bei uns war der Abfluß verstopft. Nachdem uns der Hausmeister nicht helfen konnte, wurde uns gesagt, dass der Sohn der Vermieterin, der Klempner ist, vorbei schaut und uns hilft. Dies ist nicht geschehen. Deshalb haben wir eine Nummer von einer Klempnerfirma bekommen, die bald kommen solle. Die ist jedoch nach einer halben Woche nicht gekommen, deswegen haben wir sie angerufen. Es hat sich herausgestellt, dass bis dahin keiner, also weder der Hausmeister noch die Vermieterin bei der Firma angerufen hat. Also haben wir einen Termin vereinbart.
    Nun hat der Klempner das nicht reparieren können und hat uns eine Rechnung von 171€ gestellt. Danach ist eine andere Firma gekommen, die hat es geschafft den Abfluß zu reinigen,(der Abfluß war komischerweise bei den Mietern unter uns und im Erdgeschoss auch verstopft, nach dem der Klempner da war). Die hat der Vermieterin eine Rechnung von über 400€ gestellt. In unserem Mietvertrag steht: “Die Kosten für die Beseitigung von Kleinschäden trägt der Mieter, wenn sie im Einzelfall nicht mehr als 100,00€ zuzüglich MWSt. bzw. im Kalenderjahr nicht mehr als 300,00€ zuzüglich MWSt. insgesamt betragen.”
    Wegen der Regelung der 100,00€ habe ich die Rechnung an die Vermieterin geschickt und Ihr ne E-Mail geschrieben, dass die Rechnung bezahlen muss, weil die Rechnung 100 € überschreitet. Gestern haben wir eine Mahnung bekommen, dass die Rechnung immer noch nicht gezahlt haben. Daraufhin habe ich die Vermieterin angerufen, sie hat sich gewundert, dass wir sie noch nicht bezahlt haben, sie meint nun: Wir müssen die Rechnung zahlen, da sie nicht die 300€ überschreitet. Meiner Meinung nach gilt das nur für mehrere Rechnungen, aber es ist ja ein Einzelfall, und wegen der Rechnung von der 2. Firma von über 400€ übersteigt das sowieso die 300€ im Kalenderjahr, also müsste sie beide bezahlen.

    • Dennis Hundt
      3. Februar 2013 - 10:20 Antworten

      Hallo Alex,

      ich sehe das genauso wie Sie. Übersteigt die einzelne KLeinreparatur den genannten Betrag (in Ihrem Fall 100 Euro), dann muss der Vermieter die komplette Rechnung zahlen. Eine Beteiligung des Mieters wäre nicht zulässig.

      Holen Sie sich zur Absicherung am besten die Meinung eines Rechtsanwaltes ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Alex
        4. Februar 2013 - 14:07 Antworten

        Sie besteht aber darauf, dass es ein Paragraph zu Bagatellschäden sind und nur sowas wie kaputte Lichtschalter oder ähnliches darunter fällt, aber nicht ein verstopfter Abfluß, da es unsere Schuld sein soll.

  • Hubert
    31. Januar 2013 - 20:51 Antworten

    Können die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Legionellenuntersuchung als Nebenkosten abgerechnet werden ?
    Wenn ja, welcher Umlageschlüssel wäre korrekt, die Anzahl der Wohnungen oder ist ein anderer anzuwenden ?

  • Vanessa
    24. April 2013 - 07:15 Antworten

    Hallo,
    unser Vermieter hat uns gestern die Nebenkostenabrechnung für 2012 präsentiert. Hiernach sollen wir über 400 Euro nachzahlen! Auf der Abrechnung stehen Rechnungen wie Reparatur des Rollladenkastens (defektes Zugband) 78,80 Euro und Malerarbeiten (nach der Repartur des Kastens) von 75 Euro. Zählen die beiden Rechnungen aus der Rollladenreparatur als eins? Desweiteren wurde 2012 ein Rohr im Keller für den Küchenabfluss mit einer Spirale gereinigt (80 Euro). Leider hat sich inzwischen herausgestellt, dass das Rohr ein Stück weiter verstopft war und inzwischen durch ein dickeres ausgetauscht werden musste. Lt. Handwerker war schon beim Bau bekannt, dass das Rohr zu schmal sein wird! Es kommen also auch noch 2013 Kosten dazu. Kann der Vermieter die Kosten auf uns abwälzen? Im Mietvertrag stehen Kleinstreparaturen bis 150 Euro drin.

    • Dennis Hundt
      26. April 2013 - 08:43 Antworten

      Hallo Vanessa,

      ich persönlich denke, man könnte davon ausgehen, dass die Reparatur + Schadenbeseitigung (Malerarbeiten) als ein Vorgang zu betrachten sind und somit die Obergrenze sprengt. Im Zweifel sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tamara
    23. Juni 2013 - 10:25 Antworten

    Hallo,
    wir haben 2 Posten auf der Nebenkostenabrechnung die uns nicht ” gefallen ” !
    – Störung Brenner
    – Gerätemiete Heizung
    Darf das auf uns umgelegt werden?
    MFG Tamara

    • Dennis Hundt
      24. Juni 2013 - 17:00 Antworten

      Hallo Tamara,

      “Störung” klingt im ersten Moment nach Instandhaltung, für die der Vermieter verantwortlich ist. Sie sollten hier nachhaken. Zum zweiten Punkt kann ich Ihnen leider nichts schreiben, Sie sollten herausfinden, was genau gemietet wurde. Im Zweifel = Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ingo
    24. Juni 2013 - 20:47 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben ein Haus gemietet – Standard Vertrag Haus & Grund ( gezeichnet 2007 )
    das über eine Ölheizung geheizt und mit Warmwasser versorgt wird ( Beschaffung Öl Mieter ), Wartung durch Vermieter mit einem festen Betrag als Nebenkosten.
    Nun ist die Heizung in den letzten 2 Jahren mehrfach ausgefallen und bei der letzten Reparatur auf Grund einer vom Vermieter selbst falsch eingebauten Tankmessuhr – Uhr zeigte 200 ltr. Tankinhalt an, war aber leer – wurden vom Monteur mehrere Komponenten ausgetauscht bis bemerkt wurde, daß die Tankmessuhr der Fahler war. Daraufhin wurden bis auf die Zündeinheit alle Teile wieder zurückgebaut – die blieb drin weil es zu aufwändig war diese wieder auszubauen und gegen die funktionierende alte auszutauschen. Dafür wurde zusätzlich zu der regulären Wartung on TOP € 75 für eine anteilige Kleinreparatur berechnet.
    Meine Frage : Fallen Kosten für die Heizungsanlage in Instandhaltungskosten ?, sind die berechneten Zusatzkosten zu Lasten des Mieters ansetzbar?
    Vielen Dank im voraus für eine Aufklärung.

    • Dennis Hundt
      25. Juni 2013 - 15:58 Antworten

      Hallo Ingo,

      wenn eine nur Gegenstände die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, können überhaupt als Kleinreparatur umgelegt werden. Zudem darf eine Rechnung nur bis Summe X (z.B. 75 Euro, wie im Mietvertrag vereinbart) abgerechnet werden. Eine anteilige Beteiligung ist nicht möglich. Sie sollten in Richtung Kleinreparaturen recherchieren oder einen Anwalt kontaktieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katharina
    17. Juli 2013 - 20:59 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe vor einem Jahr einen Lagerraum gemietet, der sich in einem Wohnhaus befindet und liegt im Keller des Hauses. In dem Kellerraum ist auch ein Heizkörper, der jedoch über den ganzen Winter aus war und der Ablesewert also 0 ist. Nun habe ich eine Nebenkostenabrechnung bekommen, wo ich 60€ für Heizkosten zu zahlen habe. Auf meine telefonische Anfrage, wie die Heizkosten zu Stande kommen bei meinem Ablesewert „0“, wurden mir per E-Mail Informationen über „Rohrwärme“ zugesandt und geantwortet, dass ich also von der Wärme, die die Heizrohre abgibt profitiere.
    Ich möchte Sie gerne fragen, ob bei der Betriebskostenabrechnung etwas ausmacht, ob ich einen Wohnraum oder einen Lagerraum gemietet habe.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Dennis Hundt
      18. Juli 2013 - 06:28 Antworten

      Hallo Katharina,

      lesen Sie diesen Artikel zur Heizkostenverordnung. Die Heizkosten werden zum Teil nach Verbrauch und zum Teil nach Fläche abgerechnet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Birgit
    16. September 2013 - 10:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in der Nebenkostenabrechnung meiner Mutter (Wohnblock mit 15 WE) gibt es im Waschkeller eine Münzwaschmaschine welche derzeit von 1nem Mieter genutzt wird. Alle anderen Mieter haben und nutzen ihre eigenen Waschmaschinen über ihre eigenen Stromzähler. Getrennte Wasseruhren gibt es im Haus nicht.

    Müssen die Geldentnahmen aus dem Münzbehälter der Waschmaschine nicht in irgendeiner Form in der Nebenkostenabrechnung auftauchen und zumindest anteilig bei Allgemeinstrom (die Maschine läuft über Allgemeinstrom) sowie Wasser und Abwasser in Abzug gebracht werden?

    Aus der Rechnung der Hausmeister (es gab einen Wechsel im letzten Jahr) ist nicht zu ersehen für welche Tätigkeiten hier berechnet wurde. Zusätzlich tauchen die Positionen Gartenpflege und Winterdienst auf.
    Der alte Hausmeister hat keine Verwaltungstätigkeiten ausgeführt, der neue Hausmeister tut das aber in m.E. erheblichem Umfang (Wohnungsbesichtigungen, Renovierungen bei Leerstand, etc.). Hierfür werden pauschal 20 % der Gesamtsumme in Abzug gebracht, was allerdings rechnerisch durch Verquickung beider Hausmeister-Rechnungen nicht nachvollziebar ist.

    Ferner gibt es noch eine Rechnung wegen Reparatur der defekten Münzwaschmaschine (über 20 Jahre alt) … darf das auf alle Mieter umgelegt werden?

    Von der Nebenkostenabrechnung 2011 zu 2012 gibt es einen um rd. 800 Personentage differierende Umlage …. wie kann ich das nachvollziehen?

    Wasser- & Abwassergebühren werden unterschiedlich umgelegt. Wasser nach Personen, Abwasser nach qm …. wobei die jeweiligen Gesamtbeträge erst addiert und dann durch 2 geteilt wurden ……. Geht das???

    Diese Nebenkostenabrechnung meiner Mutter (sie soll über 400 Euro nachzahlen) verschafft mir graue Haare und für Ihre mir Erleuchtung bringende Antwort bin ich schon jetzt dankbar 🙂

    Liebe Grüße
    Birgit

    • Dennis Hundt
      16. September 2013 - 17:08 Antworten

      Hallo Birgit,

      danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Ich kann leider nicht auf jeden einzelen Punkt eingehen. Ich würde zwei Dinge empfehlen.

      A: Lassen Sie die Nebenkostenabrechnung Ihrer Mutter hier prüfen.

      B: Nutzen Sie die Suche oben rechts, zu vielen aufgeworfenen Fragen finden Sie die Antworten in diversen Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus Kohler
    16. September 2013 - 12:42 Antworten

    Ich habe im Augenblick keinen Ärger mit dem Vermieter. Ich möchte nur die Gelegenheit wahrnehmen, mich einfach mal für diesen herrlichen Blog und die Bereitschaft bedanken, mit denen Sie alle Fragen hier beantworten.

    • Dennis Hundt
      16. September 2013 - 16:59 Antworten

      Hallo Markus,

      danke für die Blumen. Ich freue mich, dass Ihnen Nebenkostenabrechnung.com gefällt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chrissy
    6. Januar 2015 - 02:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich bin im August 2013 in eine Wohnung als Erstbezug eingezogen. (Es gibt also keine Referenzwerte). Erst im Oktober 2014 wurde festgestellt, das das Ablesegeräte der Fussbodenheizung nicht funktioniert. Nun habe ich die Abrechnung für 2013 (August -Dezember) erhalten und soll für den kurzen Zeitraum aufgrund von einer Schätzung über 330€ Heizkosten bezahlen, was mir sehr hochkommt bei monatlich angesetzten 160€ Nebenkosten. In Summe bedeutet es, dass ich etwas über 100€ nachzahlen muss.
    Die Heizungsabrechnung aufgrund der Schätzung lässt sich für mich als Laien kaum nachvollziehen, auch auf Nachfrage habe ich bisher keine Information bekommen. Bin vorallem gespannt wie danach die Abrechnung für 2014 ausschauen wird.

    Haben Sie hier einen Tipp ?

    Viele Grüsse
    Chrissy Kuhn

  • Nancy Gies
    7. Juni 2016 - 16:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Lebensgefährte der nur am Wochenende zu Hause ist. (Freitags Abends, Samstags und Sonntag bis nachmittag) Soll, obwohl die Vermieterin das wusste, für die vollen Tage die Nebenkosten bezahlen! Ist da Rechtens?
    Vielen Dank für ihre Antwort!
    Mit freundlichem Gruß
    N.G.

    • Dennis Hundt
      7. Juni 2016 - 19:11 Antworten

      Hallo Nancy,

      wenn Ihre freund in der Wohnung lebt, muss er auch voll die Nebenkosten zahlen. Sie melden sich ja auch nicht für Ihren Urlaub beim Vermieter ab, um keine Nebenkosten zahlen zu müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter Alpers
    16. Dezember 2017 - 10:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt
    Ist der Einbau eines Druckminderers umlagefähig .
    Der Einbau ist erforderlich da die Wasserversorgung den Druck erhöht hat.

    Gruß
    Paul

    • Dennis Hundt
      16. Dezember 2017 - 11:45 Antworten

      Hallo Peter,

      ich weiss leider nicht, was es genau mit einem “Druckminderer” auf sich hat. Nebenkosten zeichnen sich aber durch aus, das diese laufend / wiederkehrend entstehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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